www.universos-mercatores-de-hansa-theutonicorum.org

Diese Webseite verwendet Cookies, um die  Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der  Webseite stimmen Sie dem zu. Weitere Infos zu Cookies und deren  Deaktivierung finden Sie  hier

Titelregister zu:

  • Ergänzungsseite   I zu u~m~d~h~T~Grömitz
  • Ergänzungsseite  II zu u~m~d~h~T~Grömitz
  • Ergänzungsseite III zu u~m~d~h~T~Grömitz
  • Ergänzungsseite IV zu u~m~d~h~T~Grömitz
  • Ergänzungsseite  V zu u~m~d~h~T~Grömitz

Oppidum

Als oppidum (lat. für „kleinere Stadt, (befestigte) Landstadt“) bezeichneten die Römer bedeutende befestigte Siedlungen.

Römische Zeit

Der Begriff wurde dabei für stadtartige Siedlungen sowohl innerhalb[1] als auch außerhalb[2] der Grenzen des Römischen Reiches verwendet.

Im Gegensatz zu anderen lateinischen Begriffen für Stadt, wie municipium, colonia oder civitas, sagt die Bezeichnung oppidum nichts über den Rechtsstatus aus. Deshalb werden nicht zuletzt die Städte der so genannten Barbaren in den römischen Quellen als oppida bezeichnet. Besonders bekannt sind bis heute die von Julius Cäsar in seinem De Bello Gallico beschriebenen keltischen oppida, etwa Bibracte.[3] Aber auch die stadtartigen Siedlungen der Veneter, Histrier[4] und Illyrer wurden von den Römern so genannt.

Wegen der Ecktürme und Tore wurden die Carceres, die Starttoranlagen im römischen Circus, auch Oppidum genannt.[5]

Mittelalter

Im Mittelalter wurde der Begriff noch bis in das 14. Jahrhundert für eine befestigte größere Siedlung (Stadt) verwendet, wobei für den gleichen Ort zur selben Zeit oft auch die Begriffe forum oder civitas gebraucht wurden. In der Siedlungsforschung werden sie als Minderstädte bezeichnet, u. a. weil ihnen die Befestigung (Burg als Siedlungskern oder Stadtmauer) und das volle Stadtrecht fehlte. In zeitgenössischen Quellen Brandenburgs werden sie Städtchen/Städtlein (z. B. stedeken) bzw. Flecken/Marktflecken genannt.

Wissenschaftlicher Fachterminus

In Vor- und Frühgeschichte und Archäologie werden die stadtartigen Siedlungen der Kelten der späten Eisenzeit, dem La-Tène, in Anlehnung an Cäsar als Oppidum bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. ↑ M. T. Cicero De provinciis consularibus oratio 1,4: Thessalonice wird als oppidum bezeichnet
  2. ↑ Sallust: Bellum Iudurthinum 12–45: nennt die numidischen oppida Thirmida, Cirta, Vaga u. a. m.)
  3. ↑ Gaius Iulius Caesar: De bello gallico I,23
  4. ↑ Titus Livius: Ab urbe condita, VI,40–41: Erwähnung der oppida in Istrien
  5. ↑ Varro De lingua latina 5.32

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 26.04. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Tacitus

Name und Familie

Tacitus’ praenomen (Vorname) dürfte (wie aus einer Handschrift ersichtlich) Publius gewesen sein,[1] wenngleich ihn Sidonius Apollinaris (5. Jahrhundert) als Gaius bezeichnete. Das Cognomen Tacitus (wörtlich „der Schweigsame“) findet sich auch beim möglichen Vater des Historikers, einem Prokurator von Gallia Belgica.[2] Wenn diese Verbindung korrekt ist, gehörte Tacitus’ Familie dem Ritterstand an, und er stieg als ihr erster Angehöriger (homo novus) in den Senatorenstand auf. Die Familie stammte wahrscheinlich aus einer der römischen Provinzen, vielleicht Gallia Cisalpina oder Gallia Narbonensis.[3] Tacitus’ mögliche Grabinschrift[4] überliefert mit CA den Beginn eines weiteren Namensbestandteils; möglicherweise lautete er vollständig Caecina (Paetus?), was auf eine familiäre Verbindung mit der senatorischen Familie der Caecinae hindeuten könnte. Eventuell war Tacitus’ Vater mit einer Caecinia verheiratet.[5]

Leben

Über Tacitus’ Leben existieren nur verstreute Zeugnisse von ihm selbst oder von seinen Zeitgenossen, vor allem vom jüngeren Plinius, in dessen Briefesammlung Tacitus der häufigste Adressat ist. Er dürfte etwa 58 n. Chr. geboren sein[6] und wurde offenbar zielstrebig auf den Eintritt in den Staatsdienst vorbereitet. Als seine Lehrer nennt er selbst[7] Marcus Aper und Iulius Secundus. Er schlug die übliche Laufbahn als Gerichtsredner, d. h. Rechtsanwalt, ein. Schon als junger Mann brachte er es zu Ansehen, wie der etwas jüngere Plinius angibt, der ihm nachzueifern strebte.[8] Etwa im Jahr 76 oder 77 verlobte sich Tacitus mit der Tochter des Konsuls Gnaeus Iulius Agricola und heiratete sie bald darauf. Unter Vespasian begann er die politische Karriere eines römischen Senators (cursus honorum), die er unter den beiden folgenden flavischen Kaisern fortsetzte.[9] In welchen Jahren er dabei die üblichen Ämter bekleidete, ist nicht genau bekannt, lässt sich aber aus dem Vergleich mit besser dokumentierten Karrieren teilweise erschließen. Nach einer neueren Vermutung, die eine fragmentarisch überlieferte Grabinschrift auf Tacitus bezieht,[4] war er Decemvir stlitibus iudicandis, etwa im Jahr 76, und anschließend vermutlich Militärtribun.[10] Die Inschrift nennt als nächstes Amt eine Vertrauensstellung beim Kaiser als quaestor Augusti, die Tacitus vielleicht gegen Ende der Herrschaft des Titus im Jahr 81 bekleidete. Letztes erhaltenes Amt auf der Inschrift ist das Volkstribunat, das in die ersten Jahre der Herrschaft Domitians fallen dürfte. Möglicherweise war Tacitus vorher oder hinterher als Legat eines Prokonsuls in einer Provinz.[11]

Von Tacitus selbst bezeugt ist, dass er 88 n. Chr., im Jahr der von Domitian gefeierten Säkularspiele, Prätor war und zu diesem Zeitpunkt schon die religiöse Funktion eines Quindecimvir sacris faciundis innehatte.[12] Anschließend war er (als Statthalter oder Legat einer Legion?) mehrere Jahre lang nicht in Rom und deswegen nicht zugegen, als sein Schwiegervater im Jahr 93 starb.[13] Tacitus kann also, ebenso wie übrigens auch Agricola, kaum als Gegner Domitians gelten, sondern er machte unter diesem Kaiser, den er später als Tyrannen zeichnete, Karriere. Während der Herrschaft Nervas (96–98 n. Chr.) wurde Tacitus im Jahre 97 Suffektkonsul – mutmaßlich war er hierzu bereits von Domitian designiert worden, doch ist dies umstritten – und hielt in diesem Amt eine Leichenrede auf Lucius Verginius Rufus.[14] Etwa in dieser Zeit, spätestens mit Beginn der Herrschaft Trajans (98–117 n. Chr.), nahm er seine schriftstellerische Tätigkeit auf.

Im Jahr 100 klagte Tacitus zusammen mit Plinius den früheren Statthalter der Provinz Africa, Marius Priscus, in einem Repetundenverfahren an.[15] In den folgenden Jahren bis 104/105 scheint er zeitweilig von Rom abwesend gewesen zu sein,[16] möglicherweise als Statthalter einer konsularischen Provinz.[17] Nach seiner Rückkehr arbeitete er an seinem ersten großen Geschichtswerk, den Historien, die in mehreren Briefen des Plinius erwähnt werden.[18] Tacitus bekleidete, wohl im Amtsjahr 112/113, das Prokonsulat der Provinz Asia (auf dem Gebiet der heutigen Türkei), wie eine in Mylasa gefundene Inschrift zeigt.[19] Er hat vermutlich Trajan überlebt; das genaue Todesjahr ist nicht bekannt.[20]

Werke

Allgemeines

Tacitus galt als einer der bedeutendsten Redner seiner Zeit; der Redekunst widmete er unter stilistischer Anlehnung an Marcus Tullius Cicero, den bedeutendsten Redner der goldenen Latinität, den Dialogus de oratoribus. Nach dem Konsulat (97) unter Nerva begann er mit der Arbeit an seinen großen Geschichtswerken, die sich vielleicht noch bis in die beginnende Herrschaft des Kaisers Hadrian hinzog. Tacitus schrieb seine Geschichtswerke aus der Perspektive des Senators, der die Zeit der römischen Kaiser von Tiberius bis Domitian danach beurteilte, wie weit sie noch den Idealvorstellungen der römischen Republik entsprach. Im Grunde lehnte er die Monarchie prinzipiell ab und beklagte immer wieder den Verlust der senatorischen Freiheit. Seine scharfen und auch sprachlich brillanten Analysen haben das moderne Bild vom römischen Reich im 1. Jahrhundert n. Chr. ganz wesentlich geprägt. Er kritisierte die zeitgenössischen Zustände als Verfallserscheinungen und versuchte, dies anhand von bewusst ausgewählten Ausschnitten aus der Geschichte zu belegen. Der subtilen Coloration der Charaktere kam so die Aufgabe zu, dem Leser ein ganz bestimmtes Bild zu vermitteln. Dabei ist zu beachten, dass Tacitus sich zwar ausdrücklich der Maxime sine ira et studio (lateinisch „ohne Zorn und Eifer“) verschrieben hatte; dies meint aber keineswegs eine neutrale oder objektive Berichterstattung, sondern ähnlich wie sein Vorbild Sallust wollte Tacitus durch diese Formel lediglich seine Unabhängigkeit von der Tagespolitik betonen. Zwar hielt er sich in der Regel bei der Wiedergabe der tatsächlichen Ereignisse an die Fakten. Doch die Auswahl des Materials und vor allem die Interpretation der Vorgänge, die er seinem Leser nahelegte, ist zumeist keineswegs objektiv; dies zeigt sich beispielsweise bei der Charakterisierung des Tiberius, dem von Tacitus grundsätzlich üble Absichten und Hintergedanken unterstellt wurden. Dabei macht sich oft Tacitus' Denken in stereotypen Kategorien bemerkbar. Ein genaues Hinsehen lohnt sich auch immer dann, wenn Tacitus die Verantwortung für das Berichtete nicht selbst übernimmt, sondern ausdrücklich Gerüchte oder die Erzählungen anderer wiedergibt – dies gilt etwa für seine wenig plausible Darstellung der angeblichen Ermordung des Claudius.

Als Quellen dienten Tacitus neben mündlichen Berichten und Senatsakten auch mehrere uns nicht erhaltene Geschichtswerke. So benutzte er unter anderem die Germanenkriege und die Historien des älteren Plinius. Des Weiteren wurden wohl die Werke des Aufidius Bassus, des Servilius Nonianus, des Fabius Rusticus und des Cluvius Rufus in Anspruch genommen.[21] Die Tatsache, dass diese Werke verloren sind, erschwert es ganz erheblich, die Originalität und Bedeutung des Tacitus im Vergleich zu seinen Vorgängern zu beurteilen. In der neueren Forschung wird jedenfalls davon ausgegangen, dass Tacitus jeweils mehrere Quellen benutzt hat.

Die Werke in vermuteter Entstehungsfolge:

  • Agricola (De vita et moribus Iulii Agricolae) – Biographie des Feldherrn Gnaeus Iulius Agricola, seines Schwiegervaters, mit einer geographischen Beschreibung Britanniens.
  • Germania (De origine et situ Germanorum liber) – Geographie und Kultur der Germanen, teilweise seinen Landsleuten als Gegenbild einer nicht korrupten und dekadenten Gesellschaft vor Augen gehalten (siehe Germania).
  • Dialogus de oratoribus – über den Verfall der Beredsamkeit.
  • Historien (Historiae) – Geschichte des römischen Reiches von Galba (69) bis Domitian (96) (nur teilweise erhalten).
  • Annalen (Annales bzw. ab excessu divi Augusti) – Geschichte des römischen Reiches vom Tod des Augustus (14) bis Nero (68) (etwa zur Hälfte erhalten)

Charakter der taciteischen Historiographie

Tacitus war ein scharfer Kritiker der von Augustus begründeten staatlichen Ordnung des Prinzipats. Als Anhänger der alten Republik (und der damit assoziierten Freiheit aus Perspektive der senatorisch-republikanischen Oberschicht) kritisierte er die Alleinherrschaft, die er als ursächlich für den Verfall von Gerechtigkeit und virtus ansah. Zugleich war er Realist genug, um die faktische Unvermeidbarkeit der Monarchie anzuerkennen. Geprägt vom Erlebnis der (in dieser Weise wohl zu Unrecht) als Tyrannei dargestellten Herrschaft Domitians (81–96), schilderte er die julisch-claudischen Kaiser von Tiberius bis Nero (Annales) sowie die Flavier Vespasian, Titus und eben jenen Domitian (Historiae), wobei sich sein Geschichtsbild allmählich verdunkelte: Die vorgebliche Absicht, Zeugnis gegenwärtigen Glücks (testimonium praesentium bonorum) abzulegen, trat in den Hintergrund und wich dem Bestreben, die Erinnerung an frühere Knechtschaft (memoria prioris servitutis) wachzuhalten. In dem Bewusstsein, dass die Zeiten knapp bemessen seien, in welchen man frei seine Meinung äußern könne, geriet ebendies zu seinem Hauptaugenmerk: den Taten der historischen Personen Würdigung oder Schmach zuteil werden zu lassen, wobei Tacitus eben oft in stereotype Denkmuster verfiel. Tiberius etwa ist bei ihm ein durch und durch böser Mensch, wobei Tacitus die Person des Germanicus als Antipode zu Tiberius glorifizierend darstellt. Zur angeblich geplanten Schilderung der ihm positiver erscheinenden Zeit unter Augustus, Nerva und Trajan kam es nicht mehr (nach Ansicht mancher Althistoriker schrieb Tacitus hingegen ganz einfach deshalb nicht über seine eigene Zeit, weil ihm dies zu riskant erschien). Offenbar sah Tacitus, wie gesagt, auch ein, dass es unmöglich war, zu den idealisierten Zuständen der res publica libera zurückzukehren bzw. dass er bei dem Verfassen einer „Zeitgeschichte“ auf Trajan hätte Rücksicht nehmen müssen.

Tacitus' Geschichtsschreibung ist demnach nicht wie beispielsweise die eines Titus Livius didaktisch-moralisch, sondern eher deskriptiv-moralisch und zutiefst pessimistisch. Er glaubt nicht an eine Besserung der Situation, da die Heilmittel gegen die Laster der Zeit zu langsam wirkten, zumal die meisten Träger der Tugend (virtus) Tyrannen zum Opfer gefallen seien und der Rest der Bürgerschaft (civitas) in Lethargie versunken sei.

Tacitus und der Aufstand des Arminius

Tacitus beschrieb in seinen Annalen den Krieg gegen die Germanen eingehend. Von den zeitgenössischen Autoren unterschied sich Tacitus gerade durch seine bittere Kritik am Ausgang des Krieges. Hinsichtlich seiner verwendeten Quellen in Bezug auf die Germanicusfeldzüge sind keine sicheren Angaben möglich. In Frage kommen aber diverse heute verlorene Werke, wie die des Aufidius Bassus oder des älteren Plinius; wenigstens letzterer wird auch von Tacitus erwähnt.[22] Für die Germanicusfeldzüge erlaubt die Darstellung des Tacitus nur bedingt eine sachliche Rekonstruktion der Ereignisse; vor allem die hinter den einzelnen Feldzügen stehenden Ziele und Absichten bleiben unklar.

Der kompositorisch zentrale Aspekt der ersten beiden Bücher der Annalen des Tacitus ist der scharfe Gegensatz zwischen dem Helden Germanicus und dem Tyrannen Tiberius (Parallele zu Tacitus’ Schwiegervater Agricola und Domitian). Der Marserfeldzug nach der Niederschlagung der Meuterei der Rheinlegionen (Herbst 14 n. Chr.) wird zum eigentlichen Neubeginn sieg- und ruhmreicher römischer Offensiven gegen das rechtsrheinische Germanien. Auch erzeugt Tacitus die Vorstellung, dass Rom bereits unter Augustus das einzig ehrenvolle Ziel einer expansiven Wiederherstellung der römischen Herrschaft über Germanien (bis an die Elbe) definitiv aufgegeben habe. Für Tacitus – und nur für ihn – begann „der“ germanische Krieg im Herbst 14 und endete im Herbst 16. Aus der Natur der Sache ergab sich die Auffassung des Tacitus keineswegs. Die moderne Geschichtsschreibung ist ihm dennoch hierin z. T. gefolgt.

Tacitus über Jesus Christus und das frühe Christentum

Tacitus überliefert uns auch ein außerbiblisches Zeugnis über Jesus Christus und das frühe Christentum. Im 15. Buch seiner Annalen schreibt Tacitus über den Brand Roms im Jahre 64 n. Chr. und über den Versuch Neros, die Schuld dafür den Christen zu geben. Über ihren Namen berichtet Tacitus: „Dieser Name stammt von Christus, der unter Tiberius vom Prokurator Pontius Pilatus hingerichtet worden war“.[23]

Judenexkurs

Tacitus gibt im 5. Buch der Historien als Exkurs zur Darstellung des jüdischen Kriegs einen Abriss über das antike Judentum.[24] Darin charakterisiert er die jüdische Kultpraxis sehr negativ:

    „Damit er sich des Volkes für die Zukunft versichere, gab Moyses ihnen neue Kultbräuche, die im Gegensatz stehen zu denen aller übrigen Menschen. Unheilig ist dort alles, was bei uns heilig, andererseits ist erlaubt bei ihnen, was für uns als Schande gilt.“[25]

Bewertung

Man muss bei der Betrachtung der Geschichtswerke des Tacitus – die zweifellos stilistisch beeindruckend sind und die annalistisch-historiographische Tradition Roms auf ihren Höhepunkt führten – kritisch verfahren. So baute Tacitus oft auch Gerüchte und Hofklatsch mit ein,[26] was wohl auch auf das Quellenmaterial zurückzuführen ist, das er zur Fertigstellung seiner Werke gesichtet hatte. Geschickt legt er dem Leser damit eine bestimmte Interpretation der geschilderten Vorgänge nahe, ohne selbst Farbe zu bekennen. Auch das Denken in Schwarz-Weiß-Kategorien sollte zur Vorsicht mahnen. Manche Ereignisse lässt er wegfallen, andere interpretiert er so, dass sie seine Thesen zu untermauern scheinen. Gerne werden den Akteuren heimliche Motive unterstellt, von denen Tacitus, objektiv betrachtet, gar keine Kenntnis besessen haben kann. Von seinem verlockend klingendem Grundsatz, sine ira et studio („ohne Zorn und Eifer“) zu schreiben, kann daher bei seinem eigenen Werk nur bedingt die Rede sein. Gemeint ist damit nämlich nicht etwa Objektivität, sondern Tacitus behauptet an der fraglichen Stelle lediglich, in seinem Urteil unabhängig zu sein. Gerade in solchen Fällen, in denen eine Parallelüberlieferung existiert, die eine Überprüfung seiner Angaben ermöglicht, zeigt sich, dass Tacitus das ihm vorliegende Material mitunter manipuliert hat.[27] Dies mindert jedoch kaum den Quellenwert seiner Darstellung, sofern sie mit entsprechender Vorsicht genutzt wird, und ganz und gar nicht die literarische Qualität seiner Werke; und es ändert auch nichts an der Tatsache, dass Tacitus als der bedeutendste römische Historiker anzusehen ist.

Nachleben

In der Antike fand Tacitus – obwohl er, wie Plinius belegt, bei seinen Zeitgenossen als Schriftsteller großen Ruhm genoss – relativ wenig Beachtung, zumal durch Sueton die traditionelle Form der Geschichtsschreibung (besonders in ihrer spezifischen senatorischen Form, für die gerade Tacitus stand) im lateinischen Westen bis in die Spätantike offenbar erlosch (zumindest kennen wir keine entsprechenden Werke). Dort dominierte, anders als im griechischen Osten, fortan wohl das Genre der Kaiserbiographien (siehe auch Marius Maximus). Zudem galten Tacitus’ Sprache und Stil vielen vermutlich als zu anspruchsvoll. Ammianus Marcellinus schloss mit seinem umfassenden Geschichtswerk im späten 4. Jahrhundert bewusst an Tacitus an; nicht wenige Historiker, darunter Syme, sehen Ammianus sogar als (literarischen) „Erben des Tacitus“ an.[28] Sidonius Apollinaris (5. Jahrhundert) hat Tacitus offenbar gelesen, und der Kirchenvater Hieronymus fasste die Annalen und die Historien als eine 30 Bücher umfassende Kaisergeschichte auf.

Im Mittelalter waren die Schriften des Tacitus fast völlig in Vergessenheit geraten; immerhin gibt es eine umfangreiche Benutzung der Germania in der Einleitung zur Translatio s. Alexandri des Rudolf von Fulda, der für eine Beschreibung der Sachsen des 9. Jahrhunderts die Germanencharakteristik des Tacitus nahezu wörtlich verwendet. In der Zeit des Humanismus (15./16. Jahrhundert) wurden die Schriften des Tacitus (v. a. die Germania, aber auch die Kapitel über Arminius in den Annalen) nach ihrer Wiederauffindung und Publizierung in Erstdrucken dann zu einer wichtigen Grundlage des entstehenden deutschen Nationalbewusstseins. Die positive Charakteristik der Germanen durch Tacitus wurde von den deutschen Humanisten begeistert aufgenommen und recht unkritisch und in wörtlicher Übernahme zur Darstellung „des“ deutschen Nationalcharakters herangezogen. Auch die Gestalt des Arminius entwickelte sich von da an zum deutschen Nationalhelden und zum Vorkämpfer deutscher Freiheit gegen Rom (vgl. v. a. den Arminius des Ulrich von Hutten). In der Zeit der Französischen Revolution wurde er als Vorkämpfer gegen die Unterdrückung gefeiert, später wurde er jedoch teils sehr kritisch betrachtet (Theodor Mommsen).

Der Mondkrater Tacitus wurde 1935 nach ihm benannt.

Literatur

Kritische Werkausgaben

  • Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. I Pars Prima: Ab Excessu Divi Augusti Libri I-VI. Ed. Stephanus Borzsák. Stuttgart und Leipzig 1992.
  • P. Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. II Fasc. 3: Agricola. Ed. Iosephus Delz. Stuttgart 1983.
  • Cornelii Taciti Annalium ab Excessu Divi Augusti Libri. Rec. brev. adnot. crit. instr. C. D. Fisher. Oxford 1906. ND 1951.
  • P. Corneli Taciti libri qui supersunt. Tom. I: Ab Excessu Divi Augusti. Ed. Henricus Heubner. Stuttgart 1992.
  • P. Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. II Fasc. 4: Dialogus de oratoribus. Ed. Henricus Heubner. Stuttgart 1983.
  • P. Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. I: Ab Excessu Divi Augusti. Ed. Erich Koestermann. Leipzig 1960.
  • P. Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. II Fasc. 2: De origine et situ Germanorum liber. Rec. Alf Önnerfors. Stuttgart 1983.
  • Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. I, Pars Secunda: Ab Excessu Divi Augusti libri XI-XVI. Ed. Kenneth Wellesley. Leipzig 1986.
  • Cornelii Taciti libri qui supersunt. Tom. II Pars Prima: Historiarum libri. Ed. Kenneth Wellesley. Leipzig 1989.

Zweisprachige Ausgaben und Übersetzungen

Annalen

  • P. Cornelius Tacitus. Annalen. Lateinisch-Deutsch. Hg. von Erich Heller. Mit einer Einführung von Manfred Fuhrmann (Sammlung Tusculum). Düsseldorf und Zürich 3. Aufl. 1997.
  • Tacitus. Annalen. Deutsch von August Horneffer. Mit einer Einleitung von Joseph Vogt und Anmerkungen von Werner Schur. Stuttgart 1957.
  • Tacitus. The Annals, Books I-III. With an English Translation by John Jackson. In: Tacitus in Five Volumes III: The Histories, Book IV-V. The Annals, Books I-III. Cambridge, Mass. und London 1969 (Erstausgabe 1931).
  • Tacitus in Five Volumes IV: The Annals. Books IV-VI, XI-XII. With an English Translation by John Jackson. (Loeb Classical Library 312). Cambridge, Mass. und London 1970 (Erstausgabe 1937).
  • Tacitus in Five Volumes V: The Annals. Books XIII-XVI. With an English Translation by John Jackson. Cambridge, Mass. und London 1969 (Erstausgabe 1937).
  • Cornelius Tacitus. Tiberius. Annales ab excessu Divi Augusti/Roms Geschichte seit Augustus Tod. Erster Teil: I.-III. Buch. Lateinisch und Deutsch. Übertragen von Ludwig Maenner. München 1923.
  • Tacitus. Annalen I-VI. Übersetzung, Einleitung und Anmerkungen von Walther Sontheimer. (RUB 2457). Stuttgart 1964.
  • Tacitus. Annalen XI-XVI. Übersetzung und Anmerkungen von Walther Sontheimer. (RUB 2458). Stuttgart 1967.

Historien

  • P. Cornelius Tacitus. Historiae / Historien. Lateinisch-Deutsch. Herausgegeben von Joseph Borst unter Mitarbeit von Helmut Hross und Helmut Borst. München, 4. Aufl. 1979.
  • Tacitus in Five Volumes II: The Histories. Books I-III. With an English Translation by Clifford H. Moore. (The Loeb Classical Library). London und Cambridge, Mass. 1925. ND 1968.
  • Tacitus, The Histories, Books IV-V. With an English Translation by Clifford H. Moore. In: Tacitus in Five Volumes III: The Histories, Book IV-V. The Annals, Books I-III. Cambridge, Mass. und London 1969 (Erstausgabe 1931).
  • P. Cornelius Tacitus. Historien. Lateinisch / Deutsch. Übersetzt und Herausgegeben von Helmuth Vretska. (RUB 2721). Stuttgart 1984.

Agricola, Germania, Dialogus

  • Publius Cornelius Tacitus. Die historischen Versuche. Agricola. Germania. Dialogus. Übers. u. hg. von Karl Büchner (Kröner Taschenbuchausgabe Bd. 255). Stuttgart 1955.
  • Tacitus. Agricola. Lateinisch / Deutsch. Übersetzt, erläutert und mit einem Nachwort herausgegeben von Robert Feger. (RUB 836) Stuttgart 1973.
  • Tacitus. Germania. Lateinisch / Deutsch. Übersetzt, erläutert und mit einem Nachwort herausgegeben von Manfred Fuhrmann. (RUB 9391). Stuttgart 1972.
  • Tacitus. Dialogus de oratoribus / Dialog über den Redner. Lateinisch / Deutsch. Nach der Ausgabe von Helmut Gugel herausgegeben von Dietrich Klose (RUB 7700). Stuttgart 1981.
  • Tacitus. Agricola. Translated by M. Hutton. Revised by R.M. Ogilvie. In: Tacitus in Five Volumes I: Agricola. Germania. Dialogus (The Loeb Classical Library). Cambridge, Mass. und London 1970 (Erstausgabe 1914).
  • Tacitus. Germania. Translated by M. Hutton. Revised by E.H. Warmington. In: Tacitus in Five Volumes I: Agricola. Germania. Dialogus (The Loeb Classical Library). Cambridge, Mass. und London 1970 (Erstausgabe 1914).
  • Tacitus. Germania. Lateinisch und Deutsch. Übertragen und erläutert von Arno Mauersberger (Sammlung Dietrich Bd. 100). Leipzig 1942.
  • Tacitus, Dialogus. Translated by Sir W. Peterson. Revised by Michael Winterbottom. In: Tacitus in Five Volumes I: Agricola. Germania. Dialogus (The Loeb Classical Library). Cambridge, Mass. und London 1970. (Erstausgabe 1914)
  • Cornelius Tacitus. Agricola. Germania.- Lateinisch und Deutsch. Herausgegeben, übersetzt und erläutert von Alfons Städele. (Sammlung Tusculum). München 1991.
  • Tacitus. Das Leben des Iulius Agricola. Lateinisch und Deutsch von Rudolf Till. Darmstadt 1961.
  • P. Cornelius Tacitus. Das Gespräch über die Redner / Dialogus de oratoribus. Lateinisch - Deutsch. Herausgegeben und übersetzt von Hans Volkmer. (Sammlung Tusculum). Düsseldorf und Zürich. 4. durchges. Auflage 1998.

Kommentare

  • Heinz Heubner, Wolfgang Fauth: P. Cornelius Tacitus. Die Historien, Buch 1–5. Kommentar. 5 Bde. Winter, Heidelberg 1963–1982. ISBN 3-533-02212 (formal falsche ISBN), ISBN 3-533-02492-X, ISBN 3-533-03028-8
  • Heinz Heubner: Kommentar zum Agricola des Tacitus. Göttingen 1984. ISBN 3-525-25744-9
  • Erich Koestermann: Tacitus. Annalen. 4 Bde., Heidelberg 1963–1968.

Sekundärliteratur

  • Aufstieg und Niedergang der römischen Welt. Bd. II.33.2/3/4. de Gruyter, Berlin-New York 1990f. Mehrere fachwissenschaftliche Aufsätze bzw. Bibliographien zu Tacitus und seinen Werken, darunter:
    • Michael M. Sage: Tacitus’ Historical Works: A Survey and Appraisal. Bd. II.33.2. Berlin-New York 1990, S. 851–1030.
  • Herbert W. Benario: An introduction to Tacitus. The University of Georgia Press, Athens 1975.
  • Harald Fuchs: Tacitus über die Christen. In: Vigiliae Christianae 4 (1950), S. 65–93.
  • Konrad Heldmann: Sine ira et studio. Das Subjektivitätsprinzip der römischen Geschichtsschreibung und das Selbstverständnis antiker Historiker. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61494-1 (Zetemata. 139).
  • Ronald Mellor: Tacitus. Routledge, London-New York 1993, ISBN 0-415-90665-2.
  • Dylan Sailor: Writing and Empire in Tacitus. Cambridge University Press, Cambridge 2008, ISBN 978-0-521-89747-1.
  • Stephan Schmal: Tacitus. Georg Olms, Hildesheim 2005, ISBN 3-487-12884-5.
  • Ronald Syme: Tacitus. 2 Bde. Clarendon Press, Oxford 1958 (immer noch wichtiges Standardwerk).
  • A. J. Woodman (Hrsg.): The Cambridge Companion to Tacitus. Cambridge University Press, Cambridge 2009, ISBN 978-0-521-87460-1 (aktuelle wissenschaftliche Einführung).

Anmerkungen

  1. ↑ Vgl. Anthony R. Birley: The life and death of Cornelius Tacitus. In: Historia 49 (2000), S. 231 mit Anm. 4.
  2. ↑ Plinius der Ältere, naturalis historia 7, 76: Corneli Taciti, equitis Romani Belgicae Galliae rationes procurantis („des Cornelius Tacitus, eines römischen Ritters, der die Finanzen der Gallia Belgica verwaltete“).
  3. ↑ Ronald Syme, Tacitus, Bd. 2, S. 611 ff., hat als möglichen Herkunftsort Vasio (Vaison-la-Romaine) vorgeschlagen.
  4. ↑ a b CIL 6, 41106 (Abbildung): [---]cito Ca[--- X]viro stlitib[us iudicandis --- quaesto]ri Aug(usti) tribun[o plebis („dem -cito Ca---, Decemvir stlitibus iudicandis, … Quästor des Kaisers, Volkstribun“); dazu Géza Alföldy, Bricht der Schweigsame sein Schweigen? Eine Grabinschrift aus Rom, in: Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Römische Abteilung 102 (1995), S. 251–268 (Rekonstruktionszeichnung mit vorgeschlagenen Ergänzungen).
  5. ↑ Birley: The life and death of Cornelius Tacitus, S. 231–233.
  6. ↑ Vgl. Birley: The life and death of Cornelius Tacitus, S. 236.
  7. ↑ Tacitus, dialogus 2, 1.
  8. ↑ Plinius der Jüngere, epistulae 7, 20, 4.
  9. ↑ Tacitus, Historiae 1, 1, 3: dignitatem nostram a Vespasiano inchoatam, a Tito auctam, a Domitiano longius provectam non abnuerim („ich will nicht ableugnen, dass mein Rang von Vespasian begonnen, von Titus vermehrt, von Domitian noch weiter vorangebracht wurde“).
  10. ↑ Birley: The life and death of Cornelius Tacitus, S. 237–238, hält es für möglich, dass Tacitus im Heer seines Schwiegervaters diente, der zu dieser Zeit Statthalter von Britannien war.
  11. ↑ So die Vermutung von Birley: The life and death of Cornelius Tacitus, S. 237–238.
  12. ↑ Tacitus, Annales 11, 11, 1.
  13. ↑ Tacitus, Agricola 45, 4–5.
  14. ↑ Plinius, epistulae 2, 1, 6.
  15. ↑ Plinius, epistulae 2, 11.
  16. ↑ Plinius, epistulae 4, 13, 1.
  17. ↑ Birley: The life and death of Cornelius Tacitus, S. 247, Anm. 70, weist auf eine ohne Namensnennung erhaltene Inschrift vom Anfang des 2. Jahrhunderts hin (CIL 3, 10804); der in ihr Geehrte, Quindecimvir wie Tacitus, war Statthalter von Germania Inferior und Hispania Tarraconensis.
  18. ↑ Plinius, epistulae 6, 16 und 20; 7, 33.
  19. ↑ Inschriften von Mylasa 365, Z. 2: [ἀνθυπά]τω Κορνηλίω Τακίτω („unter dem Prokonsul Cornelius Tacitus“).
  20. ↑ Zur Frage vgl. Birley: The life and death of Cornelius Tacitus, S. 241–247, der es wie schon Ronald Syme für möglich hält, dass große Teile der Annalen erst unter Hadrian entstanden sind, während andere Wissenschaftler keine Anzeichen dafür sehen, dass Tacitus Trajan überlebt hat.
  21. ↑ Ausführliche Diskussion bei Syme, Tacitus, passim. Allgemein siehe auch John Wilkes: Julio-Claudian Historians. In: Classical World 65 (1972), S. 177ff.
  22. ↑ Tacitus, Annales, I 69; zu den von Tacitus für diese Zeit benutzten Quellen vgl. u.a. F. A. Marx: Die Quellen der Germanenkriege bei Tacitus und Dio. In: Klio 26 (1933), S. 323–329; Friedrich Münzer: Die Quelle des Tacitus für die Germanenkriege. In: Bonner Jahrbücher 104 (1899), S. 67ff.; Sage, Historical Works, S. 1004ff.; Schmal, Tacitus, S. 113; Syme, Tacitus, Bd. 1, S. 274ff.
  23. ↑ Tacitus: Annalen 15, 44, 3–4. In den ältesten Handschriften steht statt Christus und Christiani Chrestus und Chrestiani, was in der älteren Forschung teils für Verwirrung gesorgt hat; vgl. E. Koestermann: "Ein folgenschwerer Irrtum des Tacitus (Ann. 15, 44, 2ff.)?" In: Historia 16, 1967, S. 456ff. Ebenfalls irrig ist die Bezeichnung Procurator, da Pilatus eigentlich praefectus iudaeae war.
  24. ↑ Vgl. René S. Bloch: Antike Vorstellungen vom Judentum. Der Judenexkurs des Tacitus im Rahmen der griechisch-römischen Ethnographie. Steiner, Stuttgart 2002, ISBN 3-515-07971-8.
  25. ↑ Tacitus: Historien 5, 4–5: Moyses quo sibi in posterum gentem firmaret, novos ritus contrariosque ceteris mortalibus indidit. profana illic omnia quae apud nos sacra, rursum concessa apud illos quae nobis incesta.
  26. ↑ Tacitus, Annales, 4, 53.
  27. ↑ Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist die Affäre rund um Gnaeus Calpurnius Piso; da der Senatsbeschluss in Sachen Piso heute als Inschrift vorliegt, kann man einen Vergleich mit der taciteischen Version durchführen; vgl. Cynthia Damon: The Trial of Cn. Piso in Tacitus' Annales and the Senatus consultum de Cn. Pisone Patre. New light on Narrative Technique. In: American Journal of Philology 120 (1999), S. 143-162.
  28. ↑ Syme, Tacitus, Bd. 2, S. 503, Anmerkung 8: „The heir of Tacitus, in every sense, is Ammianus“.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 30.04. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Oldenburg in Holstein

(Weitergeleitet von Starigard)

Oldenburg in Holstein (plattdeutsch: Olenborg und Oudeborg) ist eine Stadt in Schleswig-Holstein nördlich von Lübeck im Kreis Ostholstein.

Geografie

Oldenburg liegt zwischen der Hohwachter Bucht im Westen und der Lübecker Bucht im Osten auf der Halbinsel Wagrien, knapp 50 km (Luftlinie) nördlich von Lübeck unmittelbar nördlich des Oldenburger Grabens. Unweit Oldenburg liegen die Seebäder Weißenhäuser Strand, Heiligenhafen, Grömitz und Neustadt in Holstein.

Zu Oldenburg gehören die Stadtteile Dannau, Johannisdorf, Kleinwessek, Kröß und Lübbersdorf.

Geschichte

Oldenburg lag früher an einer Ostseebucht und war Hafen und Hauptort der slawischen Wagrier. Um das Jahr 700 entstand der heute so genannte Oldenburger Wall, eine slawische Burganlage, von der heute nur noch ein Wall erhalten ist. Aus dem westlichsten slawischen Fürstensitz Starigard („Alte Burg“) wurde der Ortsname Aldinborg, später dann Oldenburg. Der Ort war im frühen Mittelalter umkämpft. Spätestens 972 (andere nennen 968 oder gar 948) wurde in Stargard/Starigard das später so genannte Bistum Oldenburg errichtet, das zum Erzbistum Hamburg

Adam von Bremen erwähnt die deutsche Namensversion Oldenburg erstmals im Jahr 1076: "Aldinborg civitas magna Sclavorum, qui Waigri dicuntur, sita est iuxta mare, quod Balticum sive Barbarum dicitur, itinere die. .. ab Hammaburg" (Aldinburg ist eine große Stadt der Slawen, die Wagrier genannt werden, gelegen in der Nähe des Meeres, welches das Baltische oder das Barbarische genannt wird,. .. Tagereisen von Hamburg entfernt). Zusammen mit Haithabu war Aldinburg Hafen im Ostseehandel. Die Schiffe gingen bis ins Samland oder nach Kiew.

Ab etwa 1150 entstand die St.-Johannis-Kirche. Um diese Zeit waren die slawischen Stämme entmachtet, 1160 (oder 1163) wurde der Bischofssitz nach Lübeck verlegt. 1233 wurden Oldenburg von Graf Adolf IV. die Stadtrechte verliehen.

Über die Verlandung des Oldenburger Grabens und damit den Verlust des Hafens gibt es nur wenige Informationen:

Helmold von Bosau schreibt in seiner Slawenchronik (Kapitel 109) zu 1168 – 1171: “Filius quoque regis ex concubina natus Christoforus nomine cum mille, ut aiunt, loricis venit Aldenburg, quae Danice dicitur Brandenhuse, et percusserunt maritima illius.” (“Christoph, Sohn des (dänischen) Königs von einer Geliebten, kam mit angeblich tausend gepanzerten Kämpfern nach Oldenburg, das im Dänischen Brandenhuse heißt, und sie zerstörten / durchstachen die zum Meer gehörigen Teile (Küstenbauwerke / Hafenanlagen?) jener Stadt.“)

Sebastian Münster sagt dazu in seiner Cosmographia Universalis von 1552: “Olim ad mare posita civitas portum habebat tutissimum, nunc mediterranea videtur abiisse, quod mariaestus exaggerans arenas exclusit urbem a portu, ut importuosa esset, indeque & per Sclavorum bella defluxit splendor eius, ut iam diu rusticum nec clausum habeatur oppidulum.” (“Die einstmals am Meere gelegene Stadt hatte einen sehr sicheren Hafen, scheint jedoch nun mitten ins Land verlagert zu sein, weil der Wellenschlag des Meeres, Sand herantragend, die Stadt vom Hafen abschnitt, so dass er nicht mehr nutzbar war; daher und durch die Slawenkriege schwand ihr Wohlstand, so dass sie nur mehr ein ländliches Städtchen ist und keine Befestigung hat.“)

Eine Ansicht Oldenburgs von Osten von 1572 aus Georg Brauns und Frans Hogenbergs Civitates Orbis Terrarum zeigt dagegen die Stadt mit Befestigungen und Masten von Seeschiffen bei „Vp den Stegen“ und „Dat Haßkenfleet“. Möglicherweise basiert dies Bild auf einer älteren Vorlage des Heinrich Rantzau (Ranzovius) von Mitte des 16. Jahrhunderts.

Eine Karte Wagriens von Johannes Mejer aus dem Jahre 1652 zeigt den Oldenburger Graben nur mehr als zwei Binnenseen, die durch Wasserläufe sowohl untereinander als auch beidseitig mit der Ostsee verbunden sind. Eine Seeschifffahrt nach Oldenburg wäre demnach nicht mehr möglich gewesen. Die Karte enthält auch zwei Stadtpläne Oldenburgs: Der Plan von 1652 entspricht den großen Zügen der Karte; er enthält die Bezeichnung „Alte Schiffhafen“ westlich der Oldenburger Brücke über den Graben und „Stegen“ östlich davon; der Graben ist nur als schmaler Wasserlauf eingezeichnet; die Stadt ist unbefestigt. Der mit 1520 datierte Plan zeigt jedoch die Stadt befestigt und mit größerer Ausdehnung. Westlich der Brücke befindet sich als breites Gewässer der „Haskenfleet“ und an dessen Ufer die „Schiffbrucke“ wie bei der Braun-Hogenbergschen Ansicht. Ostwärts sind eine „Oster Schiffbrugke“ und „Stegen“ an den Ufern des hier deutlich breiteren Oldenburger Grabens eingezeichnet. Demnach wäre seinerzeit Seeschifffahrt von Oldenburg aus in beide Richtungen des Grabens möglich gewesen. Spätere Karten von Wagrien aus dem 18. Jahrhundert entsprechen weitgehend der Karte Mejers.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit war also Oldenburg bis zum Anfang des 17. Jahrhundert Hafenstadt, wobei nicht auszuschließen ist, dass die Verbindungen des Oldenburger Grabens zum Meer zwischenzeitlich immer wieder einmal (auch längerfristig) durch Versandung unterbrochen waren und von den Oldenburgern mühselig wieder geöffnet werden mussten. Möglicherweise haben danach die Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges die Wirtschaftskraft Oldenburgs derartig geschwächt, dass die Stadt diese Leistungen nicht mehr erbringen konnte.

Am 15. August 1773 wurde fast die gesamte Stadt durch ein Großfeuer vernichtet.

Die Vergangenheit der Stadt zeigt das Wall-Museum mit großer Freilichtanlage und Ausstellungsräumen.

Oldenburg war bis zur Kreisreform von 1970 Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises, der dann mit dem Kreis Eutin zum Kreis Ostholstein fusioniert wurde.

Politik

xxx

Wappen

Blasonierung: „In Blau ein breiter, zweigeschossiger goldener Zinnenturm mit offenem Tor und einem vierpassförmigen Fenster zwischen zwei Fenstern mit bogenförmigem oberen Abschluss; oben schwebend ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt.“[2]

Städtepartnerschaften

Seit 1990 gibt es eine Städtepartnerschaft mit Bergen auf Rügen.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Die St. Johannis Toten- und Schützengilde von 1192 ist die älteste Gilde Deutschlands.

Museen

  • Wall-Museum

Bauwerke

  • Oldenburger Wall
  • Die St.-Johannis-Kirche (1156-1160) gilt als erster größerer Backsteinkirchenbau Nordeuropas.
  • Hilfskrankenhaus unter der Turnhalle der Realschule, ein Relikt des Kalten Krieges

Wirtschaft

Verkehr

Schienenverkehr

Der Bahnhof Oldenburg (Holst) befindet sich an der „Vogelfluglinie“, die als Hauptverkehrsachse der Eisenbahn die Städte Hamburg und Kopenhagen verbindet. Er ist Halt mehrerer InterCityExpress-Züge, mehrerer InterCity und EuroCity von Hamburg nach Fehmarn-Burg bzw. Kopenhagen, siehe auch Liste der InterCity-Bahnhöfe.

Daneben gibt es eine zweistündlich verkehrende RegionalBahn zwischen Puttgarden und Lübeck.

Straßenverkehr

Oldenburg befindet sich an der A 1. Bis zur Fehmarnsundbrücke sind es im weiteren Verlauf der A 1 und der B 207 rund 21 km. Entlang dieser beiden Straßen verläuft die Europastraße 47 und die „Vogelfluglinie“, die nach etwa 33 km den Fährhafen Puttgarden auf der Insel Fehmarn mit seiner Fährlinie nach Dänemark erreicht.

Die B 202 verbindet Oldenburg mit der Landeshauptstadt Kiel.

Persönlichkeiten

Söhne und Töchter der Stadt

  • Thies Kaspareit (* 1964), Vielseitigkeitsreiter
  • Wolfgang Köpke (* 1953), deutscher General
  • Johann Liss (1597–1631), Maler
  • Otto Lüth (1899–1965), Politiker (SPD)
  • Metin Tolan (* 1965), deutsch-türkischer Physiker und Hochschullehrer

Personen mit Verbindung zur Stadt

  • Peter Lackmann (1659-1713) war ein deutscher evangelischer Theologe, geistlicher Lieddichter und Pfarrer an der St.-Johannis-Kirche
  • David Reinhold von Sievers (1732–1814), Großfürstlicher Landrat von Cismar und Oldenburg

Einzelnachweise

  1. ↑ Statistikamt Nord: Bevölkerung in Schleswig-Holstein am 31. Dezember 2010 nach Kreisen, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten  (PDF-Datei; 500 kB) (Hilfe dazu)
  2. ↑ Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
  3. xxx – Entsprechend unserer Statuten werden uns unbekannte Webadressen nicht veröffentlicht .Für eine weiterführende Recherche gehen Sie bitte auf die entsprechende Wikipediaseite. Mehr Informationen lesen Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 02.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Wagrier

Die Wagrier (Waigri, Waari) waren ein während des Mittelalters in Wagrien ansässiger westslawischer Volksstamm.

Die Wagrier waren der nordwestliche Teil des slawischen Stammesverbandes der Abodriten. Ihr Siedlungsraum, in dem sie sich im 7. Jahrhundert niedergelassen hatten, umfasste die zwischen Trave und Kieler Förde gelegenen Teile des östlichen Holstein. Hauptburg der Wagrier war der Seehandelsplatz Starigard/Oldenburg. Hier befand sich der Sitz des Teilstammfürsten und der Kultort.

Die Wagrier wurden von Otto I. im frühen 10. Jahrhundert unterworfen und zum Christentum bekehrt, behielten jedoch einheimische Fürsten. In Aldenburg, der Insel Fehmarn gegenüber, wurde um 968 ein Bistum innerhalb der Billungermark gegründet, das allerdings in den slawischen Aufständen von 983 und 990 bereits wieder unterging und nach einem neuerlichen Intermezzo 1066 erneut, diesmal für fast ein Jahrhundert, unterging. Nachdem in dem großen Slawenaufstand 983 die deutsche Oberherrschaft abgeschüttelt worden war, konnten die Wagrier unter ihrem Fürsten Kruto, einem Vertreter des heidnischen Teils des Adels, von 1066 bis ca. 1090 sogar für einige Zeit die Führung im Gesamtverband der Obodriten übernehmen. Die Wagrier waren im westlichen Ostseeraum gefürchtete Piraten, die nach Wikingerart vor allem die dänischen Inseln drangsalierten.

1138/39 wurde das Gebiet der Wagrier von den nordelbischen Sachsen verheert und unterworfen. Herzog Heinrich der Löwe gab Wagrien als Lehen an den Grafen Adolf II. von Holstein, der ab 1143 mit der Ansiedlung deutscher Siedler in den mittleren und südlichen Teilen Wagriens begann. Die nördlichen Räume um Oldenburg und Lütjenburg blieben zunächst rein wagrisch besiedelt. Die Nachkommen der Wagrier gingen in den folgenden Jahrhunderten in der zugewanderten deutschen Mehrheitsbevölkerung auf und übernahmen deren Sprache.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 02.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Wagrien

Der Name Wagrien (Waierland, Wagerland, Wagrien (slawisch): ‚die an den Buchten leben‘) bezeichnet den nordöstlichen Teil Holsteins im Bundesland Schleswig-Holstein, was ungefähr den Kreisen Plön und Ostholstein entspricht.

Seit dem Mittelalter, und auf alten Karten noch ersichtlich, wurde Wagrien von der Kieler Förde bis zur Lübecker Bucht nach Nordosten von der Ostsee begrenzt, im Binnenland durch die Flüsse Schwentine und Trave. Heute wird meist nur die Oldenburgische Halbinsel in Ostholstein als Wagrien bezeichnet.

Der Name Wagrien geht auf den slawischen Stamm der Wagrier zurück, der nicht nur die heutige Halbinsel Wagrien, sondern spätestens seit dem 8. Jahrhundert den gesamten Raum zwischen Kieler Förde, der mittleren Trave und dem Unterlauf des Flusses bewohnte. Die zentrale Wagrier-Burg befand sich in Oldenburg in Holstein (damals Starigard = ‚alte Burg‘), deren Wall noch existiert. Wichtige Orte der Wagrier waren Oldenburg und Alt-Lübeck (Liubice) sowie Plön (Plune).

Im Jahre 1143 führte Graf Adolf II. (Schauenburg und Holstein) nach dem anschaulichen Bericht des zeitgenössischen Chronisten Helmold von Bosau deutsche Siedler aus seinen Gebieten Holstein und Stormarn sowie aus Westfalen und Holland herbei, um das Land Wagrien im Rahmen des hochmittelalterlichen Landesausbaus gewinnträchtig zu erschließen:

    „Daraufhin brach eine zahllose Menge aus verschiedenen Stämmen auf, nahm Familien und Habe mit und kam zu Graf Adolf nach Wagrien, um das versprochene Land in Besitz zu nehmen. Und zwar erhielten zuerst die Holsten Wohnsitze in dem am besten geschützten Gebiet westlich Segeberg, an der Trave, in der Ebene Schwentinefeld und alles, was sich von der Schwale bis zum Grimmelsberg und zum Plöner See erstreckt. Das Darguner Land besiedelten die Westfalen, das Eutiner die Holländer und Süsel die Friesen. Das Plöner Land aber blieb noch unbewohnt. Oldenburg und Lütjenburg sowie die anderen Küstengegenden ließ er von den Slawen besiedeln, und sie wurden ihm zinspflichtig.“

Die ansässigen Slawen wurden also in diesen Landesausbau mit einbezogen.

Die höchste Erhebung der Halbinsel ist mit 168 m der Bungsberg.

Literatur

  • Hermann Witt: 1000 Jahre Wagrien von Luitschaburg bis Lütjenburg Sönksen Verlag, Plön, 1982.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 02.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Wenden

Wenden (auch Winden, lateinisch Venedi) bezeichnet diejenigen Westslawen, die vom 7. Jahrhundert an große Teile Nord- und Ostdeutschlands (Germania Slavica) bewohnten, heutzutage meist als Elbslawen bezeichnet. Sie dürfen nicht mit den „Windischen“ (Slowenen) im Alpenraum verwechselt werden, die zu den Südslawen gehören und deren deutsches Ethnonym auf dieselbe Wortwurzel wie „Wenden“ zurückgeht.

Wortherkunft

Das Ethnonym „Wenden“ ist in verschiedenen Varianten seit dem 6. Jahrhundert in der schriftlichen Überlieferung nachweisbar. Verwendet wurde es zuerst als unpräziser Sammelbegriff für verschiedene Gruppen von Menschen, heute als Slawen bezeichnet, und geht auf eine germanische Fremdbezeichnung zurück.

Im Lateinischen ist die Bezeichnung weiterhin Vandalia bzw. Vandalorum (Wendenland) geblieben.

Im östlichen Germanien, wo einst Wandalen wohnten, kamen mit der Völkerwanderung und den Anstürmen aus Asien späterhin verschiedene Volksgruppen, die dann zusammengefasst Wenden genannt wurden. Der polnische Chronist Vinzenz Kadlubek ging noch einen Schritt weiter und erfand die Wanda (Sage), um dem neu geschaffenen Herzogtum der Polanen eine weit zurückreichende Geschichte zu beschaffen. Kadlubeks vielfach wiederholte und als wahr ausgelegte Geschichte setzte Polen mit Wandalen gleich und nannte den Fluss, an dem seine „Wanda“ und ihr Volk lebte, „Wandalus“ (Weichsel).

Der Slawist Aleksander Brückner stellte folgendes über Mag. Vincenz Kadlubek und dessen Sagenerfindungen fest: „Nur ein einziger von allen, die sich je mit polnischer Urgeschichte beschäftigt haben, hat das Richtige eingesehen, der Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok im XV. Jahrh. (…) (er hat) die Angabe des Mag. Vincentius zurückgewiesen (…) Gregor erkannte richtig, dass allein die falsche Gleichung Poloni = Vandali den Mag. Vincentius zur Ansetzung seiner Vanda verführt hatte und wies sie folgerichtig ab; alle seine Nachfolger sind weniger vorsichtig gewesen und haben nur Irrthümer auf Irrthümer gehäuft. Da die Polen keinerlei Tradition aufweisen konnten, hat Mag. Vincentius die Legenden erfunden.“[1]

Das Wort Wenden wird auch im Zusammenhang mit dem lateinischen (und altgriechischen) Namen Venetae gebracht, mit dem zur Zeitenwende und in der römischen Kaiserzeit drei verschiedene Völker bezeichnet wurden: Die keltischen Veneter lebten zur Zeit Caesars nördlich der Loiremündung in Gallien. Die Veneter der östlichen Alpen und nördlichen Adria haben kurze schriftliche Zeugnisse zurückgelassen und werden unsicher als italisch oder illyrisch eingeordnet. Die dritten Venetae oder Venedae waren im römischen Reich nur vom Hörensagen bekannt. Den Autoren Plinius, Tacitus, Ptolemaios und im frühesten Mittelalter Jordanes zufolge lebten sie im Baltikum oder anderweitig östlich der Weichsel. Nach der differenziertesten Darstellung des Ptolemäus dürften sie Balten gewesen sein. Als slawisch kommen nach seiner Beschreibung eher die Sulones und die Stavani infrage, deren Gebiet sich weit bis zu den Alauni (Alanen) erstreckte.[2]

Aus den überlieferten Aufzeichnungen frühmittelalterlicher Autoren wird allgemein geschlossen, das aus der Antike überkommene Wort sei mit dem Erscheinen der Slawen von den Germanen auf ihre neuen unbekannten slawischen Nachbarn übertragen worden, ähnlich wie welsch, Welsche oder Wallische, das etymologisch auf einen keltischen Stamm der Volcae zurückgeht und dann auf die Romanen (Schweiz, Italien), in Britannien auf die keltischen Cymrer (Kambrier) in Wales angewandt wurde.

Das finnische Wort für Russland ist „Venäjä“, das für Russen „Venäläiset“, die schwedischen Wörter sind „Ryssland“ bzw. „Ryss“. Die finnischen Wörter „Ruotsi“ und „Ruotsalaiset“ bezeichnen hingegen das Land und das Volk der Schweden – eine Erinnerung an den skandinavischen Ursprung der einst im Gebiet des heutigen Russland siedelnden Waräger und ein möglicher Hinweis auf eine von antiken Vorbildern unabhängige Bezeichnung für Slawen mit dem Wortstamm „ven…“.

Die Bezeichnung Wenden findet sich in diesem Sinne mehrfach:

  • Die Veneter an der mittleren Weichsel wurden Jordanes zufolge um 350 von den Ostgoten unterworfen.
  • Die im bairischen bzw. oberdeutschen Sprachraum übliche Version „Windisch“ wurde ursprünglich für slawische Nachbarn sowohl nördlich als auch südlich der Alpen gebraucht. Später bezeichnete „Wendisch“ bzw. „Wenden“ nur noch die Elbslawen, während „Windisch“ die Bezeichnung für die slowenische Sprache wurde.
    • Die Baiuwaren bezeichneten vor allem einen zu den Alpenslawen als Teil der Südslawen gerechneten Stamm als Windische. In Verbindung mit der zeitgenössischen Latinisierung als Veneti, Vineti, Vinedi könnte dies eine sekundäre Übertragung des ursprünglich auf die antiken Alpenbewohner bezogenen Namens sein. Die Eigenbezeichnung dieser Slawen war Karantanen. 631 wird in der Fredegar-Chronik Karantanien als marcha Vinedorum (‚Mark der Wenden/Windischen‘) genannt. Seine Bewohner gehören zu den Vorfahren der heutigen Slowenen, wie sie etwa seit dem 16. Jahrhundert heißen.
    • „Windisch“ ist allerdings auch Namensbestandteil mehrerer einstmals slawisch besiedelter Orte nördlich der Donau, etwa Windischeschenbach im Norden der Oberpfalz, der Weiler Windisch Bockenfeld westlich von Rothenburg ob der Tauber und Windischbuch beim nordbadischen Boxberg.

„Wendisch“ und „Windisch“

„Windisch“ ist die traditionelle deutsche Bezeichnung für die slowenische Sprache. Seit dem Zerfall der Donaumonarchie wurde diese Bezeichnung aus politischen Gründen auf die Slowenischsprachigen in der Republik Österreich eingegrenzt und dem Slowenischen in Jugoslawien bzw. der Republik Slowenien gegenübergestellt. So ist im heutigen Österreich „Windische“ eine verbreitete Bezeichnung für die im Grenzgebiet lebenden Kärntner sowie die Eigenbezeichnung derjenigen, die diese Sprache (Mundart) verwenden, aber nicht als Slowenen gelten wollen.

„Wendisch“ (elbslawisch) und „Sorbisch“

Die deutsche Eigenbezeichnung der alteingesessenen Slawen in der (brandenburgischen) Niederlausitz ist Gegenstand von Auseinandersetzungen. Während vor allem in der DDR die einheitliche Bezeichnung Sorben für die Slawen der Nieder- und Oberlausitz verwendet wurde, verstehen sich viele Niederlausitzer als Wenden in Abgrenzung zu den Sorben in der (sächsischen) Oberlausitz. In diesem Sinne wird auch die slawische Sprache in der Niederlausitz als Wendisch oder Niedersorbisch bezeichnet, wovon sich das (Ober-)Sorbische in der Oberlausitz unterscheidet. Mittlerweile tritt nur die Bezeichnung Sorbisch als kulturelle Einheit und anerkannte Minderheit in der gesamten Lausitz heraus.

Geschichte

Seit dem späten 6. Jahrhundert und im 7. Jahrhundert wanderten Slawen in die oben genannten Gebiete der Germania Slavica ein. Dabei wurden in der Zeit um 600 und in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts zunächst die Gebiete entlang der Elbe und unteren Saale aufgesiedelt. Ab dem Ende des 7. Jahrhunderts und verstärkt im 8. Jahrhundert erfolgte die Besiedlung der nördlich davon liegenden Regionen bis zur Ostsee. Zu einer Herausbildung von „Stämmen“ und „Stammesverbänden“ (Ethnogenese) kam es erst in Folge der Landnahme in den neu erschlossenen Siedlungsräumen. Einen Höhepunkt der westslawischen Entwicklungsgeschichte stellt die frühe „Staatsbildung“ der Abodriten im Raum des heutigen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburgs im 11. Jahrhundert dar. Die Slawen kämpften gegen Dänen und Deutsche um die Vorherrschaft im südlichen Ostseeraum (etwa im Wendenkreuzzug) und unterlagen schließlich. Auch auf den dänischen Inseln Lolland und Falster gab es slawische Siedlungen.

Im Laufe der mittelalterlichen Ostkolonisation ab dem 11. Jahrhundert, verstärkt aber erst im 12. Jahrhundert und 13. Jahrhundert, kam es zu einer Verschmelzung der Elbslawen mit den neu zugewanderten deutschen Siedlern und zur Herausbildung sogenannter „deutscher Neustämme“ der Brandenburger, Mecklenburger, Pommern, Schlesier und Ostpreußen (Die Ostpreußen sind jedoch nicht aus Deutschen und Wenden, sondern aus Deutschen, baltischen Pruzzen, Litauern und polnischen Masowiern entstanden). Die westslawischen Sprachen und Dialekte im Heiligen Römischen Reich wurden in einem jahrhundertelangen Prozess der Germanisierung – nicht selten durch Restriktionen (Gebrauchsverbote) – zurückgedrängt. Im 15. Jahrhundert wurde der Gebrauch der wendischen Sprache auf den Gerichten in Anhalt untersagt. Sie wurde jedoch im Alltag weiter verwendet, und noch Martin Luther schimpfte über „wendisch sprechende“ Bauern in der Gegend von Wittenberg. In einigen Gebieten wie im niedersächsischen Wendland (siehe auch Drawehn) oder in der brandenburgisch-sächsischen Lausitz konnten die Slawen ihre kulturelle Eigenständigkeit und ihre Sprachen bis weit ins 18. Jahrhundert beziehungsweise bis heute bewahren.

„Schwebendes Volkstum“ nach 1945

Ein recht widersprüchliches Schicksal erlebten die von der polnischen Regierung als „autochthone Slawen“ betrachteten Bevölkerungsteile der deutschen Ostgebiete nach 1945 (im südlichen Ostpreußen, Ostpommern und in Oberschlesien). Teilweise waren sie 1945 mit den anderen Bewohnern vor der Roten Armee in den Westen geflüchtet oder wurden unmittelbar nach Kriegsende als Deutsche vertrieben und gingen dann in der neuen Heimat in der deutschen Bevölkerung auf. Nach einer kurzen Übergangszeit hinderten die polnischen Behörden jedoch als Slawen betrachtete Bevölkerungsteile am Verlassen der Heimat und zwangen sie zu einer s.g. „Verifikation“ (weryfikacja)[3] als ethnische Polen. Sie sind nach 1945 teilweise im polnischen Volk aufgegangen (Masuren, Schlesier), haben zu ihrer eigenen Identität gefunden (Kaschuben in den ostpommerschen Landkreisen Bütow und Lauenburg) oder aber definieren sich nunmehr – sich der Polonisierung widersetzend – als deutsche Minderheit, mitunter auch einfach als „Schlesier“. Die Wissenschaft hatte diesen Zustand der nichteindeutigen Volkszugehörigkeit früher „schwebendes Volkstum“ genannt:[4][5][6][7] Diese Menschen waren der Abstammung nach eher Slawen, bedienten sich aber nur noch teilweise der slawischen Sprache (oft nur als „Haussprache“), fühlten sich aber eher als Deutsche. Nach 1945, als die deutschen Provinzen östlich der Oder an Polen fielen, sollten ihre Nachfahren zunächst „polonisiert“ (als eigentliche Slawen ins polnische Volk integriert) werden. Da sie sich dem aber widersetzten, weil sie sich inzwischen längst als Deutsche fühlten, ließ man sie schließlich in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen.[8]

Geschichtsschreibung

Geschichtliches über die Wenden ist bereits von zeitgenössischen Chronisten aufgeschrieben worden, insbesondere von Thietmar von Merseburg, Adam von Bremen, Helmold von Bosau und Saxo Grammaticus, allerdings nicht unter langfristiger Perspektive. Im 15. Jahrhundert waren die Wenden in die im Rahmen der deutschen Ostsiedlung gebildeten Neustämme, an deren hochmittelalterlichem Landesausbau sie teilnahmen, zwischen Elbe und Oder, Ostsee und Fläming nahezu restlos integriert. Den ersten großen Rückblick auf die insoweit abgeschlossene Geschichte der Wenden gab 1519 der Hamburger Gelehrte Albert Krantz. Der Kurztitel “Wandalia“ seiner “Beschreibung Wendischer Geschicht“ zeigt, dass er im Rückgriff auf antike römische Schriftsteller die Wenden irrigerweise für die Nachkommen der Vandalen (nicht der Veneter) hielt, also eines ostgermanischen Stammes; allerdings war diese falsche Gleichsetzung bereits im Mittelalter gängig gewesen. Der auch in Lübeck tätig gewesene Staatsmann Krantz begann sein Werk mit den Worten:

    „In diesem Strich deß Wendischen Lands Seewärts, an den die Wenden (welche die unserigen auch Sclauen heissen) vor Jahren und jetzt die Sachsen bewohnen, haben ehemals schöne herrliche Städte gelegen, deren Macht so groß gewesen, daß sie auch den gewaltigen Königen von Dennemarck offtmals zu schaffen gegeben, die nun theils gantz umbgekehret, theils aber wie sie außgemergelt zu geringen Flecken und Vorwercken seyn gemacht worden. Gleichwol seyn unter Regierung der Sachsen, an deren stadt andere, so Gott lob jetzt in vollem Reichthumb und Macht stehen, erbawet, die sich auch deß alten Nahmens dieser Länder nicht schämen und daher noch heutiges Tages die Wendischen Städt heissen. Umb deren willen bin ich desto williger gewesen, diese Wendische Historien zu schreiben. Unnd will nunmehr hinfort anzeigen, was diese Nation vor vndenklichen Jahren für Thaten außgerichtet, was für Fürsten darinn erzogen und geboren vnnd was noch jetzunder für schöne Städte in dieser gegend an der See vorhanden.“

    Albert Krantz Wandalia

Im “V. Capitel“ fährt er fort:

    „Nach dem die Sachsen diese Wendische länder unter sich vnnd in die eusserste Dienstbarkeit gebracht, ist dieser Nahme dermassen verächtlich, daß, wenn sie erzürnen, einen der Leibeigen vnd ihnen stets vnter den Füssen ligen muß, anderst nicht denn einen Sclauen schelten. Wenn wir aber vnser Vorfahren Geschichte vnd Thaten vns recht zu gemüht führen vnd erwegen, werden wir vns nicht für ein Laster, sondern für eine Ehre zu ziehen, daß wir von solchen Leuten hergeboren.“

    – Albert Krantz Wandalia

Krantz bezieht sich immer wieder auf die bekanntesten Chronisten Adam, Thietmar, Helmold und Saxo, wobei er vor allem das Rühmliche hervorhebt, zum Beispiel die von Adam geschilderte Pracht von Vineta. Das Heidentum der Slawen erwähnt er zwar auch, aber ohne die bei den Chronisten übliche Abscheu, denn für Krantz sind die Wenden ja ursprünglich ein Stamm der Germanen gewesen, die ebenso heidnisch waren. In ihrem Kampf gegen das Reich unterscheiden sich für ihn die Wenden nicht von den Dänen. Krantz behandelt alle slawischen Völker Europas, aber im Mittelpunkt seines Interesses steht das Land der Obotriten, auf dem das „Wendische Quartier“ der Hanse entstand. Auch auf die Mark Brandenburg geht er ein („Die Marck Brandenburg ist der vornembsten theile einer mit von den Wendischen landen“), zunächst auf den markgräflichen Besitz auf dem Westufer der Elbe:

    „Vnd will ich erachten, daß zu den zeiten der dreyer Ottonum die Sachsen nach außtreibung der Wenden diese Länder albereit innegehabt. Denn auch Keiser Heinrich, Ottonis des grossen Vater, hat die eroberte Stadt Brandenburg zu einer Sächsischen Colonien gemachet vnnd dahin einen Marggraffen verordnet, dessen Nachkömmlinge einen herrlichen Tittel von ihm auff sich gestammet. […] Wie nun die Sachsen wiederumb sich gesterckt [nach dem Slawenaufstand 983], haben sie durch beider Herren Hertzogen Heinrich und Marggraf Albrechten macht den mehrer theil der Wenden erschlagen vnnd die vbrigen vertrieben.“

    – Albert Krantz Wandalia

Die märkischen Geschichtsschreiber Johann Christoph Bekmann (1641–1717) und Jacob Paul von Gundling (1673–1731) haben in ihren Geschichtswerken „Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg“ beziehungsweise „Leben und Thaten des Herrn Albrechten des Ersten, Markgrafen zur Brandenburg“ ausdrücklich Bezug genommen auf den „berühmten Skribenten Crantzius“, haben aber dessen Sicht auf die Wenden nichts qualitativ Neues hinzugefügt. Alle drei kannten die für die Entstehung der Mark Brandenburg wichtigste Quelle (Heinrich von Antwerpen, etwa 1150 bis 1230) nur in Bruchstücken ohne Kenntnis der Zusammenhänge und des Autors.

Dies war auch der Kenntnisstand Fontanes, als er 1873 im Band „Havelland“ seiner „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ das Kapitel schrieb: „Die Wenden und die Kolonisation der Mark durch die Zisterzienser.“ Wie auch Bekmann und Gundling übernahm er von Krantz die Stichworte „Ermordung und Vertreibung der Wenden durch die Sachsen“ und „Kolonie“ („Ostkolonisation“). Ohne die Quelle Heinrich von Antwerpen (und die heutigen Forschungsergebnisse) war ihnen nicht oder nicht ausreichend bewusst, dass Albrechts Zeitgenossen Pribislaw-Heinrich von Brandenburg und Jaxa von Köpenick bereits seit Geburt Christen waren, wie nahezu alle slawischen Fürsten dieser Zeit. Auch war ihnen der bereits zu Beginn seiner Regierungszeit von Pribislaw mit Albrecht dem Bären abgeschlossene Erbvertrag über seine Nachfolge im Hevellerland unbekannt. Die beiden klassischen Topoi der Geschichtsschreibung über die Wenden in der Mark Brandenburg, nämlich „blutiger Kampf“ und „Christianisierung“ haben daher nicht die Bedeutung, die die heutige Populärliteratur ihnen noch immer beimisst. Der Erbvertrag mit Pribislaw und das Christentum von Jaxa werden zwar inzwischen korrekt berichtet, ohne aber das Gesamtbild der Wenden als kampfwütige Heiden ohne Kultur (Fontane: „Unkultur“[9]) zu korrigieren. Dies ist um so erstaunlicher, als der Hamburger Staatsmann Krantz, der am Anfang der Geschichtsschreibung über die Wenden stand, es sich als Ehre anrechnete, von den Wenden abzustammen.

Siedlungsformen

Typisch für die Siedlungsform der Wenden sind Rundlingsdörfer. Die im Mittelalter während der Binnenkolonisation entstandene Dorfform weist eine hufeisenförmige Anordnung der Bauernhäuser und Grundstücke auf. Der Verbreitungsraum des Rundlings erstreckt sich streifenförmig zwischen der Ostsee und dem Erzgebirge in der damaligen Kontaktzone zwischen Deutschen und Slawen. Am besten erhalten haben sich Rundlingsdörfer in der wirtschaftschwachen Region des hannoverschen Wendlands. Die slawischen Siedlungsformen vor den Rundlingen sind bisher nicht ausreichend archäologisch erforscht.[10]

Religion und Kultur der Elbslawen

Bis in das 11. und 12. Jahrhundert hinein waren die nördlichen Elbslawen von nichtchristlichen Kulten dominiert. Während zunächst Heilige Haine und Gewässer als Kultorte verehrt wurden, bildeten sich im 10. und 11. Jahrhundert allmählich ein Priestertum und Kultstätten heraus, die oft auch überregionale Bedeutung hatten. Beispiele sind hier die Tempelburgen in Kap Arkona (Rügen) und Rethra. Wichtige slawischen Gottheiten waren Radegast und Triglaw. Die Götter der Götterwelt anderer slawischer Völker existierten auch hier, jedoch bildeten sich stärker als anderswo Stammesgottheiten heraus. Oftmals veränderten alte Götter ihre Bedeutung.

Die Slawen im Elbe-Saale-Gebiet und in der Lausitz gerieten schon früher unter den Einfluss der christlichen Kirche. 968 wurde das Erzbistum Magdeburg mit den Suffraganen Zeitz, Merseburg und Meißen eingerichtet und die Christianisierung weiter vorangetrieben.

Sprachen und Dialekte der Elbslawen

Jahrhundertelang war das Deutsche Reich östlich von Elbe und Saale zweisprachig. Neben den deutschen Dialekten wurden noch lange Zeit westslawische Sprachen und Dialekte gesprochen. Im 15. Jahrhundert starb der Dialekt der Ranen auf der Insel Rügen aus, erst im 18. Jahrhundert der polabische der Drevanen/Drevänopolaben im Hannoverschen Wendland. Der protestantische Teil der Kaschuben, die Slowinzen, die in Hinterpommern lebten, verloren ihr kaschubisches Idiom etwa um 1900. Die kaschubische Sprache wird allerdings noch heute weiter östlich im ehemaligen Westpreußen und der jetzigen polnischen Woiwodschaft Pommern gesprochen. Neben dem Kaschubischen ist die sorbische Sprache der Lausitzer Sorben die einzig noch verbliebene Sprache der Wenden. Die Zahl der Sorbischsprecher schätzt man heute auf 20.000 bis 30.000 Menschen, um 1900 noch etwa 150.000. Kaschubisch wird heute von 50.000 Menschen als Alltagssprache benutzt.

Elbslawische Stämme und Stammesverbände

In Quellen aus dem ostfränkisch-Deutschen Reich werden eine große Zahl von Stämmen und Stammesverbänden, insbesondere seit dem 8. Jahrhundert, genannt. Die größten Verbände waren die der Abodriten, Wilzen und Sorben (von Nord nach Süd). Jedoch bleibt häufig unklar, was sich hinter diesen Namen verbirgt. Es dürfte sich nicht, wie im 19. und 20. Jahrhundert zumeist angenommen, um festgefügte, homogene und scharf umrissene Gruppierungen gehandelt haben. Vielmehr ist von recht mobilen Gruppierungen auszugehen, die in ihrer Zusammensetzung und Abgrenzung relativ flexibel waren.

In der Beschreibung des so genannten Bayerischen Geographen (Geographus Bavarus) aus der Mitte des 9. Jahrhunderts mit späteren Überarbeitungen und Zusätzen werden die zu dieser Zeit bekannten Stämme und die Zahl der ihnen zugehörigen civitates – Siedlungskammern mit einer zentralen Burganlage und zugehörigen Siedlungen und kleinere Befestigungen – genannt (Völkertafel von St. Emmeram).

  • Abodriten/Obodriten mit mehreren Teilstämmen; zwischen Kieler Förde und mittlerer Warnow
    • Obodriten im engeren Sinne von der Wismarer Bucht bis südlich des Schweriner Sees, Hauptburgen Dobin, Mecklenburg, Schwerin)
    • Wagrier in Ostholstein, Hauptburg: Starigard/Oldenburg in Holstein
    • Polaben zwischen Trave und Elbe, Lübeck
    • Warnower an der oberen Warnow und Mildenitz
    • Linonen an der Elbe um Lenzen (Lunzini)
  • Wilzen' (seit dem Ende des 10. Jahrhundert auch Liutizen, Lutizen) mit vier Teilstämmen:
    • Kessiner an der unteren Warnow
    • Zirzipanen zwischen Recknitz, Trebel und Peene
    • Tollenser östlich und südlich der Peene am Tollensesee
    • Redarier südlich und östlich des Tollensesees und an der oberen Havel
  • Retschanen im Raum Templin-Lychen und nördliche Oberhavel
  • Rujane/Ranen auf Rügen
  • Ukranen an der Uecker
  • Mürizer an der Müritz
  • Dosane an der Dosse
  • Zamzizi im Ruppiner Gebiet
  • Recanen an der oberen Havel
  • Drevanen im Hannoverschen Wendland
  • Bethelici/Belczem
  • Smeldinger
  • Morizani (nördlich der Saalemündung an der Elbe) mit 11 civitates
  • Heveller/Stodoranen im mittleren Havelgebiet und Havelland mit 8 civitates
  • Sprewanen an der unteren Dahme und Spree
  • Sorben im Elb-Saale-Gebiet mit mehreren Teilstämmen wie Colodici und Siusili beziehungsweise Kleinregionen (pagi) wie Chutici und Plisni (um Altenburg), Neletici (um Wurzen und um Torgau), Quesici/Quezizi (um Eilenburg), die aber erst im 10. Jahrhundert in den Quellen erscheinen. Das Gebiet der Sorben umfasste laut dem Bayrischen Geographen etwa 50 civitates.

In den mittelalterlichen Quellen werden deutlich von den Sorben geschieden die

  • Daleminzier/Glomaci an der Elbe und in der Lommatzscher Pflege
  • Nisanen um Dresden
  • Milzener in der Oberlausitz rund um Bautzen
  • Besunzanen um Görlitz
  • Lusitzi in der Niederlausitz

Böhmen und Oberpfalz

In der Oberpfalz ist der Name „Windisch“ nicht nur als Familienname anzutreffen, sondern ist auch Bestandteil von Ortsnamen wie Windischeschenbach und Windischbergerdorf. Während der Völkerwanderung waren heimatsuchende „Windische“ bis nach Slowenien (Windischgrätz), Böhmen (Windisch Kamnitz) und in die Oberpfalz gekommen und hatten spärlich besiedeltes Gebiet angetroffen. Bei ihnen wird die Problematik der Mehrdeutigkeit der Bezeichnung „Wenden“ besonders deutlich, weil sie weder zu den Elbslawen im engeren Sinne noch zu den Nordwestslawen im weiteren Sinne zu rechnen sind.

Ortsnamen

Folgende Orte und Ortsteile[11] führen das Wort Wenden und Wendisch, aber auch Windisch im Namen und nehmen – wenigstens teilweise – damit auf einen wendischen Ursprung Bezug. Nicht in jedem Falle ist bei diesen Ortsnamen sicher davon auszugehen, dass die Orte wendische Siedlungen waren. Einige liegen dafür allerdings zu sehr im deutschen Kerngebiet westlich der Elbe; ihre Ortsnamen dürften sich daher vom prähistorischen Bachnamen wend ableiten.[12] Mit dem Zusatz wendisch kann auch eine Richtung beschrieben worden sein.

  • diverse Orte namens Wendorf, Wenddorf und Wendtorf
  • Wendeburg bei Braunschweig, Niedersachsen
  • Wehnde im Eichsfeld, Thüringen
  • Wenden (Sauerland) im Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen
  • Wenden, in Ebhausen, Baden-Württemberg
  • Wenden in Stöckse, Niedersachsen
  • Wenden in Braunschweig, Niedersachsen
  • Wendenborstel in Steimbke, Niedersachsen
  • Wendenschloß, Ortslage in Berlin-Köpenick
  • Wendehausen im Eichsfeld, Thüringen
  • Wendessen in Niedersachsen
  • Wendewisch in Niedersachsen
  • Wendezelle in Niedersachsen
  • Wendhausen in Lehre, Niedersachsen
  • Wendisch Baggendorf in Mecklenburg-Vorpommern
  • Wendischbaselitz in Sachsen (gehört noch heute zum sorbischen Siedlungsgebiet)
  • Wendischbora in Sachsen
  • Wendisch Buckow (1937–1945: Buckow (Pom.), Kreis Schlawe) in Pommern (Polen)
  • Wendisch Buckow (1937–1945: Buchenstein, Kreis Stolp) in Pommern (Polen)
  • Wendischbrome in Jübar in Sachsen-Anhalt
  • Wendisch Evern in Niedersachsen
  • Wendischhorst in Dähre in Sachsen-Anhalt
  • Wendisch Karstnitz (1937–1945: Ramnitz, Kreis Stolp) in Pommern (Polen)
  • Wendisch Musta (1937–1945: Birkfähre, Kreis Rothenburg) in Schlesien (Polen)
  • Wendisch Ossig (1937–1945: Warnsdorf (Niederschlesien), Kreis Görlitz) in Niederschlesien (Polen)
  • Wendisch Plassow (1937–1945: Plassenberg, Kreis Stolp) in Pommern (Polen)
  • Wendisch Pribbernow in Pommern (Polen)
  • Wendisch Priborn in Mecklenburg-Vorpommern
  • Wendisch Puddiger (1937–1945: Puddiger, Kreis Rummelsburg) in Pommern (Polen)
  • Wendisch Rambow, ein Dorf bei Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern
  • Wendisch Rietz in Brandenburg
  • Wendisch Sagar (1937–1945: Bobertal, Kreis Crossen (Oder)) in Brandenburg (Polen)
  • Wendisch Silkow (1937–1945: Schwerinshöhe, Kreis Stolp) in Pommern (Polen)
  • Wendisch Tychow (1937–1945: Tychow, Kreis Schlawe) in Pommern (Polen)
  • Wendisch Waren in Mecklenburg-Vorpommern
  • Wendland in Niedersachsen
  • Wendschott in Wolfsburg, Niedersachsen
  • Wendsee in Brandenburg an der Havel (Brandenburg)
  • diverse Orte namens Wentorf
  • Windehausen, Ortsteil von Heringen/Helme, Landkreis Nordhausen, Thüringen
  • Windischenbach, Gemeinde Pfedelbach, Baden-Württemberg
  • Windischenbernsdorf, Stadtteil von Gera, Thüringen
  • Windischengrün, Ortsteil von Schauenstein, Bayern
  • Windischenlaibach, Ortsteil von Speichersdorf in Oberfranken, Bayern
  • Windischbergerdorf, bei Cham in der Oberpfalz, Bayern
  • Windischeschenbach in der Oberpfalz, Bayern
  • Windischgaillenreuth, Ortsteil von Ebermannstadt, Oberfranken, Bayern
  • Windischhausen in Mittelfranken, Bayern
  • Windischholzhausen, Ortsteil von Erfurt, Thüringen
  • Windisch-Marchwitz in Schlesien
  • Windisch Kamnitz im Sudetenland
  • Windisch Proben in der Slowakei
    • Anm.: Ortsnamen auf Windisch- südlich der Donau sind dem eingangs erläuterten Siedlungsraum der Karantanen/Slowenen zuzuordnen, und nicht hier angeführt, siehe dazu Windisch (Slowenisch)

  • Abtswind in Bayern
  • Burgwindheim in Bayern
  • Geiselwind in Bayern
  • Geisenfeldwinden in Bayern
  • Großwenden und Klein-, Ortsteile von Großlohra im Landkreis Nordhausen, Thüringen
  • Kurzewind in Bayern
  • Thalwenden in Thüringen
  • Bernhardswend, Stadtteil der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl in Mittelfranken, Bayern
  • Veitswend, Stadtteil der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl in Mittelfranken, Bayern
  • Bernhardswinden, Nähe Ansbach, Mittelfranken, Bayern
  • Brodswinden, Nähe Ansbach, Mittelfranken, Bayern
  • Meinhardswinden, Nähe Ansbach, Mittelfranken, Bayern

Literatur

  • Sebastian Brather: Archäologie der westlichen Slawen. Siedlung, Wirtschaft und Gesellschaft im früh- und hochmittelalterlichen Ostmitteleuropa. In: Herbert Jankuhn, Heinrich Beck u. a. (Hrsg.): Reallexikon der germanischen Altertumskunde. Ergänzungsbände. 2. Auflage. 30, Walter de Gruyter Inc., Berlin, New York NY 2001, ISBN 3-11-017061-2.
  • Christian Lübke: Slaven zwischen Elbe/Saale und Oder. Wenden – Polaben – Elbslaven? Beobachtungen zur Namenwahl. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands. Nr. 41, 1991, S. 17-43.
  • Christian Lübke: Die Deutschen und das europäische Mittelalter. Das östliche Europa. 1. Auflage. 2, Siedler Verlag, München 2004, ISBN 3-88680-760-6.
  • Madlena Norberg: Sammelband zur sorbischen/wendischen Kultur und Identität. Sind die sorbische/wendische Sprache und Identität noch zu retten?. In: Potsdamer Beiträge zur Sorabistik. Nr. 8, Universitäts-Verlag, Potsdam 2008, ISBN 978-3-940793-35-5 (PDF vom Opus- und Archivierungsdienst des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg, http://xxx, abgerufen am 28. Februar 2010).
  • Alfried Wieczorek, Hans-Martin Hinz (Hrsg.): Europas Mitte um 1000. Theiss, Stuttgart 2000, ISBN 3-8062-1545-6.
  • Felix Biermann, Thomas Kersting (Hrsg.): Beiträge der Sektion zur Slawischen Frühgeschichte des 5. Deutschen Archäologenkongresses in Frankfurt an der Oder, 4. bis 7. April 2005. Siedlung, Kommunikation und Wirtschaft im westslawischen Raum. Langenweißbach 2007.
  • Felix Biermann u. a. (Hrsg.): Beiträge der Sektion zur Slawischen Frühgeschichte der 17. Jahrestagung des Mittel- und Ostdeutschen Verbandes für Altertumsforschung in Halle an der Saale, 19. bis 21. März 2007. Siedlungsstrukturen und Burgen im westslawischen Raum. Langenweißbach 2009.
  • Roland Steinacher: Wenden, Slawen, Vandalen. Eine frühmittelalterliche pseudologische Gleichsetzung und ihr Nachleben bis ins 18. Jahrhundert. In: W. Pohl (Hrsg.): Auf der Suche nach den Ursprüngen. Von der Bedeutung des frühen Mittelalters. Wien 2004, S. 329–353. (Forschungen zur Geschichte des Mittelalters 8)
  • Jerzy Okulicz: Einige Aspekte der Ethnogenese der Balten und Slawen im Lichte archäologischer und sprachwissenschaftlicher Forschungen. Quaestiones medii aevi, Bd. 3, 1986, S. 7–34.
  • Julius Pokorny: Indogermanisches Etymologisches Wörterbuch. Francke, Bern/ München 1959.
  • Michał Parczewski: Die Anfänge der frühslawischen Kultur in Polen. Österreichische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte, Wien 1993. (Veröffentlichungen der österreichischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte; Bd. 17)
  • Andrej Pleterski: Model etnogeneze Slovanov na osnovi nekaterih novejših raziskav / A model of an Ethnogenesis of Slavs based on Some Recent Research. In: Zgodovinski časopis. (= „Historische Zeitschrift“) 49, Nr. 4, 1995, ISSN 0350-5774 , S. 537–556. (Englisch Zusammenfassung: (COBISS) )
  • Alexander M. Schenker: The Dawn of Slavic: an Introduction to Slavic Philology. Yale University Press, New Haven 1996, ISBN 0-300-05846-2.

Frühe Werke

  • Albert Krantz: Wandalia. Des Fürtrefflichen Hochgelahrten Herrn Albert Crantzii Wandalia. Oder: Beschreibung Wendischer Geschicht: Darinnen der Wenden eigentlicher Vrspuung mancherley Völcker vnd vielfaltige Verwandlungen … Daraus was sol wol in … Königreichen … Wendischer vnd anderer Nationen in Dennemarcken/ Schweden/ Polen/ Vngarn/ Böhemen/ Oesterreich/ Mährern/ Schlesien/ Brandenburg/ Preussen/ Reussen/ Lieffland/ Pommern/ Mecklenburg/ Holstein. Junge, Lübeck 1636.
  • Theodor Fontane: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Die Wenden in der Mark. III, 1873.

Einzelnachweise

  1. ↑ A.Brückner, Archiv für slavische Philologie, V.Jagic 1901 Berlin, S. 224–230.
  2. ↑ Andrej Pleterski (Inštitut za arheologijo, Ljubljana): Modell der Ethnogenese der Slawen auf derGrundlage einiger neuerer Forschungen
  3. ↑ Jan Misztal: Weryfikacja narodowościowa na Śląsku Opolskim 1945-1950. Opole 1984
  4. ↑ Robert A. Beck: Schwebendes Volkstum im Gesinnungswandel: Eine sozial-psychologische Untersuchung. In: Schriftenreihe der Stadt der Auslandsdeutschen. Nr. 1, W. Kohlhammer, Stuttgart 1938 (xxx.com ).
  5. ↑ Walter Kuhn: „Schwebendes Volkstum“ und künftige Landgestaltung in Südost-Oberschlesien. In: Neues Bauerntum. Nr. 33, 1941, S. 26–30 (books.google.com ).
  6. ↑ Theodor Veiter: Das Recht der Volksgruppen und Sprachminderheiten in Österreich. Mit einer ethnosoziologischen Grundlegung und einem Anhang (Materialien). Braumüller, Wien 1970, S. 83, 291, 292 (xxx.com ).
  7. ↑ Verband schlesischer Bauern: Schlesien und die deutsche Minderheit
  8. ↑ Stanisław Senft, Oppeln: Nationale Verifikation und Repolonisierung in Schlesien 1945-1950 . Aus dem Ausstellungskatalog: „Wach auf mein Herz und denke!“ - Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Schlesien und Berlin-Brandenburg. Hrsg.: Gesellschaft für interregionalen Kulturaustausch - Berlin / Stowarzyszenie Instytut Śląskie - Opole. Berlin/Oppeln 1995, ISBN 3-87466-248-9, ISBN 83-85716-36-X.
  9. ↑ Theodor Fontane: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. 2, Berlin/Weimar 1994, S. 41.
  10. ↑ Hardt, Matthias: Das "slawische Dorf" und seine kolonisationszeitliche Umformung nach schriftlichen und historisch-geographischen Quellen. In: Siedlungsforschung. Archäologie – Geschichte – Geographie 17/1999, S. 269–291.
  11. ↑ J. Leupold: Orte mit "Wendisch" im Namen.  In: Wendisch Evern-Informationen. Abgerufen am 28. Februar 2010.
  12. ↑ Hans Bahlow: Deutschlands geographische Namenwelt : etymologisches Lexikon der Fluss- und Ortsnamen alteuropäischer Herkunf. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1985, ISBN 978-3-518-37721-5, S. 529.

    xxx – Entsprechend unserer Statuten werden uns unbekannte Webadressen nicht veröffentlicht. Für eine weiterführende Recherche gehen Sie bitte auf die entsprechende Wikipediaseite. Mehr Informationen lesen Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 02.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Slawen

Als Slawen wird eine Gruppe von Völkern bezeichnet, die eine slawische Sprache sprechen und die vor allem Ostmitteleuropa, Osteuropa und Südosteuropa bewohnen. Die slawischen Sprachen sind neben den germanischen, romanischen und keltischen Sprachen eine der Hauptgruppen der indoeuropäischen Sprachfamilie in Europa.

Titularnationen mit mehrheitlich slawischer Bevölkerung sind:

  • ostslawische Staaten: Russland, die Ukraine und Weißrussland.
  • westslawische Staaten: Polen, die Slowakei und Tschechien.
  • südslawische Staaten: Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Große slawische Minderheiten leben in Estland, Kasachstan, Lettland, Litauen und Moldawien. In Deutschland und Österreich leben, abgesehen von der großen Bevölkerungsgruppe slawischer Vorbewohner und Zuwanderer, die autochthonen slawischen Volksgruppen der Sorben in der Lausitz, der Kroaten im Burgenland, der Tschechen und Slowaken in Wien und Slowenen in Kärnten sowie der Steiermark.

Sprachen

Die slawischen Sprachen gehören zur Satemgruppe (Satemsprachen) innerhalb der indoeuropäischen Sprachen und stehen hier den baltischen Sprachen am nächsten. Man unterscheidet i.d.R. Ostslawisch, Westslawisch uns Südslawisch. [1]

Es ist jedoch umstritten, ob sich die baltischen und slawischen Sprachen aus einer gemeinsamen Protosprache entwickelt haben oder ob die vorhandenen Gemeinsamkeiten sich erst durch die benachbarte geographische Lage und den daraus folgenden kulturellen Kontakt ergaben (siehe dazu Balto-slawische Hypothese). Außer den zahlreichen Gemeinsamkeiten mit Griechisch, Latein und den germanischen Sprachen (Mündung = norwegisch os (u:s), russisch ust'e (ustʲɛ), lateinisch ostium) gibt es auch solche mit Wörtern aus iranischen Sprachen. Die zahlreichen, teilweise als sehr alt eingeschätzten Lehnwörter germanischen Ursprungs werden auf intensive Kontakte zwischen Slawen und Goten zurückgeführt. Ob diese erst in Südosteuropa bestanden, oder ob schon die gotische Kultur an Weichsel und Ostseeküste eine auch slawische Unterschicht umfasste, ist strittig.[2] Das nicht-indoeuropäische Ungarisch hat die Namen der meisten Wochentage und einige andere zivilisatorische Begriffe aus slawischen Sprachen übernommen.

Ursprünge und Ausbreitung

Die Forscher sind noch immer auf der Suche nach dem Ursprungsgebiet der Slawen. Da die slawische Schrift erst im 9. Jahrhundert entwickelt wurde (Glagolitische Schrift) und die frühen Slawen abseits der lese- und schreibkundigen Zivilisation lebten, sind schriftliche Aufzeichnungen über sie rar.

Plinius der Ältere, Tacitus und Ptolemäus von Alexandria erwähnen ab dem 1. Jahrhundert in unterschiedlicher Schreibweise ein Volk der Venedi, Venethi, Venadi oder Ouenedai, das östlich der Weichsel beziehungsweise an der Danziger Bucht siedelte. Somit wird es – schon geografisch – auch eindeutig von den Venetern des Alpenraumes unterschieden. Sie unterscheiden dieses Volk auch explizit von den in den Jahrhunderten um die Zeitenwende dort neu eingewanderten germanischen Vandalen. Erst später kam es zur Vermengung beider Bezeichnungen, die bei Jordanes im 6. Jahrhundert greifbar ist.[3] Jordanes erwähnt in seinem Geschichtswerk Getica (6. Jahrhundert) drei Stämme desselben Ursprungs: Venethi (Veneter/Wenden), Antes (Anten) und Sclaveni (Slawen).[4] Laut ihm siedelten die Wenden ursprünglich an der Weichsel, die Slawen zwischen Weichsel und Donau und die Anten zwischen Dnister und Don. Eine ethnische Kontinuität von Venedi und Wenden wird angezweifelt.[5] Die Vorbehalte stützen sich auf das späte Auftreten zweifelsfrei den Slawen zuzuordnender Keramik. Diese so genannte frühslawische Keramik zeichnet sich jedoch im Wesentlichen durch ihre Einfachheit und Unscheinbarkeit aus. Zwischen den älteren Kulturen derselben Region und der frühslawischen Keramik liegen die Hinterlassenschaften des Gotensturms, und die Getica des Jordanes berichtet von der Unterwerfung der verschiedenen Völker durch die Goten.

Der Name Slawen (Sklavenoi) taucht in oströmischen Quellen zum wohl ersten Mal bei Pseudo-Kaisarios im 6. Jahrhundert auf. Unter Kaiser Justinian I. (527–565) gerieten Slawen und Anten dann erstmals in das Blickfeld oströmischer Chronisten wie Prokopios von Caesarea, Jordanes, Agathias, Menander Protektor und Theophylaktos Simokates. Sie berichten von zahlreichen Sklavinen (Slawen) und Anten, die aus den Karpaten, der unteren Donau und vom Schwarzen Meer kommend in die Donauprovinzen des Oströmischen Reiches einfielen. Prokopios schrieb, dass Anten und Slawen in fast allen Dingen gleich gewesen seien, gleiche Bräuche gehabt und dieselbe Sprache gesprochen hätten. In der modernen Forschung ist aber umstritten, ob die Anten slawischer Herkunft waren; andere Hypothesen gehen unter anderem von iranischer Herkunft aus.[6] Das Strategikon des Maurikios stellt Slawen als fähige Schwimmer und Taucher dar, die in Sümpfen und im Gebirge zu Fuß als Guerilla kämpften und Bogenschützen und Speerwerfer stellten.

Manche Quellen zeugen von geringer Sachkenntnis. So behauptet eine arabische Quelle, die Slawen hätten keine Landwirtschaft gekannt. Im 10. Jahrhundert schrieb Al-Mas'udi, das Reich der Bulgaren reiche bis in den Bereich der Mitternachtssonne, und das größte slawische Volk seien die Deutschen. Im selben Jahrhundert beschrieb dagegen Ibrahim ibn Jaqub westslawische Gebiete detaillierter als viele mitteleuropäische Autoren derselben Zeit.

Im 19. und 20. Jahrhundert wurde in oft erbitterten und zumeist nationalistisch gefärbten Debatten eine „Urheimat“ der Slawen gesucht, da man sich „Völker“ nur als homogene Einheiten vorstellen konnte. Inzwischen wurde jedoch erkannt, dass die verschiedenen historischen Disziplinen wie Archäologie, Historiographie und Sprachwissenschaft eigene, spezifische Quellen und Aussagemöglichkeiten besitzen, die sich nicht ohne Weiteres zu einem Gesamtbild zusammenfügen lassen. Sie alle haben jedoch große methodische Schwierigkeiten, mit Hilfe ihrer Quellen der Ethnogenese näherzukommen. Vor allem polnische und tschechische Wissenschaftler nahmen an, dass die vorgeschichtlichen Slawen mit der Lausitzer Kultur zu identifizieren sind. Deutsch- und englischsprachige Wissenschaftler lehnten diese These überwiegend als spekulativ ab.

Erst mit ihrer Erwähnung in den oströmischen Quellen werden die Slawen als historische Größe greifbar, wobei diese Großgruppe keineswegs als ethnisch homogene Gruppierung aufgetreten sein muss, wenngleich sie von außen als solche gesehen wurde. Neu entstandene Großverbände der Völkerwanderungszeit waren meistens fragil und polyethnisch zusammengesetzt, das heißt, sie setzten sich aus Personen und Gruppen unterschiedlicher Herkunft zusammen, die allein durch den Glauben an eine gemeinsame Ideologie und Kultur sowie eine gemeinsame Abstammung zusammengehalten wurden, sich aber nicht zwangsläufig tatsächlich auch auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Sprache begründen mussten. Ethnogenese ist ein historischer Prozess, an dessen Ende in diesem Fall das historisch greifbare „Volk“ der Slawen stand. Für die Bildung der slawischen Sprache (Topogenese) konnte mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Gebiet zwischen mittlerer Weichsel beziehungsweise Bug und mittlerem Dnepr herausgearbeitet werden. Doch nicht allein Wanderungen der Träger dieser Sprache, sondern auch die Assimilation von Menschen verschiedener Herkunft führte zu der „Slawisierung“ Ostmittel- und Osteuropas. Ein einheitliches (proto-)slawisches „Urvolk“ hat es dagegen, wie bei allen Völkern, sicherlich nicht gegeben. Gegen die Ansicht mancher Forscher, bei den Slawen habe es sich einfach um ein Konglomerat jener Menschen gehandelt, die an den Zügen der Völkerwanderung zunächst nicht teilgenommen hatten, spricht zunächst zwar die große Ähnlichkeit der slawischen Sprachen untereinander. Andererseits kennt man auch andere Beispiele (Hunnen, Türken) dafür, dass sich Gruppen unterschiedlicher Herkunft zu einem neuen Verband mit gemeinsamer Sprache zusammenschlossen.

In den folgenden Jahrhunderten besiedelten Slawen auf diese Weise allmählich weite Gebiete Mitteleuropas und Osteuropas, die sich vom Schwarzen und Ägäischen Meer bis zur Ostsee und dem Ilmensee sowie von der Elbe, Saale, dem Böhmerwald, dem Inn, den Alpen und dem Mittelmeer, der Adria bis zum oberen Don und unteren Dnepr erstreckten.

Ausbreitung der heutigen Westslawen

Gegen Ende des 5. Jahrhunderts wurde der mittlere Donauraum (die heutige Slowakei, Ungarn, wohl auch das heutige Südmähren) und in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts auch Böhmen besiedelt. Gleichzeitig begannen die Slawen nach dem Abzug der Langobarden, sich von der Donau aus über Pannonien, Noricum und Karnien auszubreiten und siedelten sich allmählich in dem Gebiet des heutigen Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten, Krain und Tirol an. Um 600 und im Verlauf des 7. Jahrhunderts dehnte sich das slawische Siedlungsgebiet bis an Elbe und Saale aus, weiter südlich in die Flussgebiete von Main bis Ochsenfurt und Naab. Vom heutigen Polen war nur der äußerste Nordosten nicht slawisch. Dort siedelten die baltischen Prußen.

Südliche Westslawen

Die südlichen Westslawen bildeten um 623, als Reaktion auf die Besetzung Pannoniens durch die Awaren in den 60er-Jahren des 6. Jahrhunderts, das Reich des Samo mit vermutetem Mittelpunkt im südlichen March-Raum.

Danach existierten gegen Ende des 8. Jahrhunderts das Mährische Fürstentum im südlichen March-Gebiet sowie das Nitraer Fürstentum (Neutraer Fürstentum) in der heutigen Slowakei, durch deren Vereinigung 833 das Großmährische Reich entstand, das dann schnell expandierte. Schriftsprache war das kyrillisch geschriebene Altkirchenslawisch. Anfang des 10. Jahrhunderts zerfiel das Reich unter der Invasion der nomadischen Stämme der Ungarn (Magyaren). Die Bewohner des zentralen Groß-Mähren werden in slawischen Texten als slověne, das heißt Slawen, oder als „mährische Völker“ bezeichnet.

Als slověne wurden damals auch die Slawen im heutigen Ungarn, Slowenien und Slawonien bezeichnet. Noch heute ist die begriffliche Abgrenzung nicht scharf: Slovenka bedeutet auf Slowenisch „Slowenin“, auf Slowakisch „Slowakin“. Slovenski („slowenisch“ auf Slowenisch) und slovenský („slowakisch“ auf Slowakisch) unterscheiden sich nur durch den slowakischen Dehnungsakzent.

Nach dem Ende des mährischen Reiches traten neue Machtzentren hervor, aus denen sich heutige Staaten entwickelt haben, das Reich der Přemysliden in Böhmen, Grundlage des heutigen Tschechien, und das der Piasten in Polen. Die heutige Slowakei kam Stück für Stück, großenteils bis 1100, unter die Herrschaft der Magyaren und war jahrhundertelang der Norden des Königreichs Ungarn (vgl. Austroslawismus).

Nördliche Westslawen

Seit Mitte des 6. Jahrhunderts drangen westslawische Gruppen in mehreren Einwanderungswellen bis in das Gebiet des heutigen Deutschland vor. Die erste Einwanderungswelle umfasste Stämme des sogenannten Sukow-Szeligi-Typs, die von Osten kommend die Oder überquerten und Stämme der Prager-Gruppe, die von Südosten kommend entlang der Elbe bis zur Mündung der Saale vorstießen. Einzelne Gruppen der Prager Kultur erreichten auch das Havelland. Die Träger der Sukow-Szeligi-Kultur hatten sicher Anteil am Entstehen der Obodriten und der Havel-Spree-Stämme. Die sich im Elbgebiet ansiedelnden Slawen der Prager Kultur wurden häufig mit den Sorben gleichgesetzt, was aber umstritten ist[7]. Eine archäologisch untersuchte frühe slawische Siedlung lag auf dem Zoberberg bei Mosigkau.

Ab dem Ende des 6. Jahrhunderts und im Verlauf des 7. Jahrhunderts wanderten die Lausitzer Stämme sowie die Vorläufer der Wilzen ins heutige Ostdeutschland ein. Seit dem 7. Jahrhundert bildeten sich aus den verschiedenen Einwanderern mehrere Stammesverbände heraus, insbesondere die Milzener und Lusitzi in der Lausitz, die Heveller an der Havel im heutigen Brandenburg und die Wilzen/Liutizen und Abodriten in Mecklenburg. Noch weiter westlich siedelten die Wagrier (Waigri) im östlichen Holstein (bis zur Schwentine an der Kieler Förde) und die Drewaner im Lüneburgischen. Die slawischen Verbände in Nordostdeutschland werden von der Forschung unter dem Begriff Polaben oder Elbslawen zusammengefasst.

Der westlichste bekannte Fürstensitz war das wagrische Aldinburg (slaw. Starigard = Alte Burg) an der Ostsee, das heutige Oldenburg in Holstein (heute noch große sichtbare Wallanlage und Wall-Museum), zugleich wichtiger Handelsplatz für den Ostseehandel mit Beziehung zum sächsischen Hamburg und zur wikingischen Siedlung Haithabu. Die nachbarschaftlichen Beziehungen im Norden Deutschlands waren nicht immer friedlich. So gab es im 9. und 10. Jahrhundert mehrfach Überfälle auf Hamburg, 1066 wurde Haithabu von den Slawen geplündert, im 11. Jh. die slawische Handelsstadt Vineta vernichtet.[8]

Unter Kaiser Otto I. begann die Christianisierung der Nordwestslawen über die Erzbistümer Magdeburg und Hamburg . Bistümer entstanden in Oldenburg, Merseburg, Meißen, Zeitz (1028 verlegt nach Naumburg (Saale)), Brandenburg und Havelberg.

Nachdem Rethra als religiöses Zentrum der nördlichen Westslawen im Winter 1068/69 zerstört worden war, übernahm die Tempelburg am Kap Arkona auf der Insel Rügen dessen Rang, bis auch dieses letzte bedeutende Heiligtum im Jahre 1168 durch die mit Heinrich dem Löwen verbündeten christlichen Dänen unter Waldemar I. zerstört wurde.

Im Mittelalter zogen sehr viele Deutsche in diese nach zwei kriegerischen Jahrhunderten (Slawenaufstand, Wendenkreuzzug) nur noch dünn besiedelten Gebiete, und die Slawen gingen in den Deutschen auf (Ostsiedlung in der Germania Slavica). Obwohl hierdurch die slawische Sprache in diesen Gebieten am Ende des 16. Jahrhunderts, außer in der Lausitz, ausstarb, haben sich viele slawische Orts- und Familiennamen bis heute erhalten (zum Beispiel Buckow = Buche bzw. Kretzschmer = Krüger), wobei manche der „slawischen“ Orts-, Flur- und Gewässernamen wiederum aus älteren germanischen Bezeichnungen entstanden sind (z. B. Spree = die Sprühende).

Im heutigen Polen lebten mehrere Stämme. Das Land zu beiden Seiten der Weichsel bis etwa an die Oder hin bewohnte der Stamm der Polanen (Feldbewohner) bzw. Lechen, die im 10. Jahrhundert den Kern des entstehenden Staates Polen bildeten und sich mit den Masowiern und anderen kleineren Stämmen zusammenschlossen. Hauptstadt des durch den Fürsten Mieszko I gegründeten Staates war Gnesen. Die zwischen Weichselmündung und Rügen nahe der Ostsee wohnenden Slawen wurden Pomoranen genannt, von po morju („am Meer“), die auf Rügen Ruganen.

Ausbreitung der heutigen Ostslawen

Parallel zur Ausbreitung in südliche und westliche Richtung erfolgte eine Ausweitung des Siedlungsgebietes nach Norden in finno-ugrisches und baltisches Gebiet. Im osteuropäischen Tiefland waren schließlich zahlreiche slawische Stämme ansässig, wie zum Beispiel:

  • Buschanen (Бужане) – am Oberlauf des Südlichen Bug, Nachfahren der Duleben (Дулебы)
  • Dregowitschen (Дреговичи) – im Zentrum des heutigen Weißrussland – Hauptstadt Turow
  • Drewlanen (Древляне) – entlang des Prypjat – Hauptstadt Iskorosten
  • Kriwitschen (Кривичи) – Nordwestrussland – Hauptstädte Pskow und Smolensk
  • Polanen (Поляне) – am rechten Ufer des Dnepr in der Nordukraine – Hauptstadt Kiew
  • Polotschanen (Полочане) – an der Westlichen Dwina – Hauptstadt Polozk
  • Radimitschen (Радимичи) – zwischen oberem Dnepr und Desna – Hauptstadt Gomel
  • Sewerjanen (Северяне) – nordöstliche Ukraine – Hauptstadt Tschernihiw
  • Slowenen (Словене) – zwischen Ilmensee und Ladogasee – Hauptstadt Nowgorod
  • Tiwerzen (Тиверцы) – entlang des Dnestr – Hauptstadt Peresetschen
  • Ulitschen (Уличи) – zwischen Dnepr und Südlichen Bug
  • Weiße Kroaten (Белые Хорваты) – im heutigen Galizien – Hauptstadt Peremyschl
  • Wjatitschen (Вятичи) – entlang der Oka – Hauptstadt Moskau
  • Wolhynier (Волыняне) – im heutigen Wolhynien, Nachfahren der Duleben (Дулебы) – Hauptstadt Tscherwen

Die Ostslawen waren zunächst Heiden und hatten ein Pantheon an Göttern, unter denen der Donnergott Perun eine herausragende Stellung hatte. Den Weg von den Warägern zu den Griechen über das osteuropäische Flusssystem nutzend, bereisten wikingische Händler, Siedler und Krieger das ostslawische Gebiet, das sie wegen seinen zahlreichen Burgen und Städten Gardarike nannten. Diese Waräger oder Rus genannten Menschen einten die gesamte Region der heutigen Nordukraine, Weißrussland und Westrussland gegen Ende des 9. Jahrhunderts zum ersten ostslawischen Reich, der Kiewer Rus (ab 988 christlich). Im Spätmittelalter spalteten sich die Ostslawen in Weißrussen, Ukrainer und Russen auf, letztere breiteten sich seit dem späten 16. Jahrhundert und verstärkt im 19. und 20. Jahrhundert entlang der Transsibirischen Eisenbahn bis zum Pazifik aus.

Ausbreitung der heutigen Südslawen

In der ausgehenden Spätantike, im 6. Jahrhundert, rückten die Slawen über die untere (im 5. Jahrhundert von den Westgoten verlassene) Donau nach Moesien, Thrakien, Illyrien, Makedonien und bis zur Peloponnes vor. Der Kirchenhistoriker Johannes von Ephesos berichtet von einer großen slawischen Invasion seit 581, die erstmals eine dauerhafte Niederlassung zum Ziel gehabt habe. Tatsächlich begannen sich bald darauf die Slawen auf dem Balkan anzusiedeln, was jedoch durch die Balkanfeldzüge des Maurikios beinahe zur Episode wurde. Im 7. Jahrhundert vollzog sich der größte Teil der Landnahme der Slawen auf dem Balkan (siehe auch Sklavinien), was jedoch nicht zur völligen Beseitigung der ursprünglichen Bevölkerung führte. Die genauen Prozesse der slawischen „Landnahme“ sind hierbei Gegenstand angeregter wissenschaftlicher Diskussionen, in die auch politische und nationale Motive einfließen. Als Beispiel sei hier nur die überholte These von Fallmerayer genannt, wonach es sich bei dem modernen Griechen ausschließlich um hellenisierte Slawen handele.

Ab der Mitte des 6. Jahrhunderts siedelten Slawen auch im Ostalpenraum. Die Wanderung der Langobarden nach Italien (568) begünstigte die Besiedlung großer Teile Pannoniens durch Slawen. Um 600 kämpften Alpenslawen, Vorfahren der heutigen Slowenen, gegen Bajuwaren an der oberen Drau und stießen bis Italien vor. Ihre Ausbreitung wurde mit einer Kette langobardischer Festungen (Limes Langobardorum) entlang des Ostrandes von Friaul aufgehalten.

Laut dem byzantinischen Kaiser Konstantin VII. drangen die Kroaten und Serben in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts über die Donau und siedelten sich nach Vertreibung der Awaren in Pannonien, Dalmatia und im übrigen Illyricum an.

In der 2. Hälfte des 7. Jahrhunderts kam ein Teil der Protobulgaren auf der östlichen Balkanhalbinsel an und gründete dort 681 das Bulgarische Reich, wobei sich das asiatische Reitervolk sehr schnell mit der ursprünglichen slawischen Bevölkerung vermischte und das heutige slawische Volk der Bulgaren bildete.

Ende des 7. Jahrhunderts waren die großen westlichen und südlichen Wanderungen der Slawen abgeschlossen.

Name

Als geschichtliches Volk erscheinen die Slawen zuerst unter dem Namen der Serben (Sporen) und der Veneter, sie waren unter diesem Namen bis ins 5. Jahrhundert in den Ländern zwischen Ostsee und dem Schwarzen Meer ansässig, zwischen den Karpaten und dem Don, von der oberen Wolga bis nach Nowgorod und von dort bis zur Scheide der Weichsel und der Oder. Etwa mit dem 6. Jahrhundert treten die Namen Anten (für die Ostslawen, obwohl das historische Volk der Anten vielleicht gar nicht slawisch war) und (für manche Westslawen) Slovieni (siehe oben unter Ausbreitung der heutigen Westslawen) auf. Beide erhielten sich aber als Bezeichnung der Gesamtheit nicht lange, und der Name Serben verengte sich bis zur Benennung einzelner slawischer Stämme. Aus der Bezeichnung Veneter aber wurde Wenden, die Bezeichnung der Slawen bei den Deutschen (für die heutigen Sorben). Die Bezeichnung Slawen ist zumindest seit dem frühen Mittelalter üblich, Adam von Bremen bezeichnet sie in seiner Chronik des Erzbistums Hamburg als Sclavi.

Neben anderen Slawisten schreibt auch der sorbische Gelehrte Heinz Schuster-Šewc in seiner Abhandlung über die Geschichte und Geographie des ethnischen Namens Sorb/Serb/Sarb/Srb, wonach sich der serbische Name aus dem altslawischen surbh, sirbh, serbh (vgl. im Russischen сёрбать) ableiten soll, das begrifflich für säugen, schlürfen, trinken, fließen stand. Ähnlichkeiten finden sich heute im Deutschen in schlürfen oder sürfen, im Englischen in surf für Brandung oder im Lateinischen in sorbeo, ebenfalls für säugen, trinken und fließen. Die semantische Entwicklung fand sich dann weiter in Srb für Brüder und Schwestern nach der Muttermilch, also die von derselben Mutter gesäugt wurden, ohne unbedingt blutsverwandt gewesen zu sein. Daraus folgte die Bezeichnung für Angehörige derselben Familie oder Sippe und später für Angehörige desselben Stammes. Andere wollen den serbischen Namen mit den antiken Sarmaten in Verbindung bringen. Der tschechisch-slowakische Slawist Pavol Jozef Šafárik (1795–1861) wie auch Gottfried Wilhelm von Leibniz (1646–1716) vertraten die Meinung, wonach Srb ursprünglich der Eigenname aller Slawen gewesen sei. Jedenfalls, mit dem historischen Auftreten sowohl der Serben wie auch der Sorben im 7. Jahrhundert stand der serbisch-sorbische Name für Stammesangehörige, Verwandte, Verbündete (M. Budimir, Über die alte Erwähnung des serbischen Namens, 1959).

Die Bedeutung der in den byzantinischen Quellen genannten Begriffe der Veneter, Sklavinen, Sporen und Anten ist umstritten, doch dürfte es sich weniger um ethnische als vielmehr um politische oder geographische Bezeichnungen handeln. Lediglich der Name der Slawen (sklabenoi, sklaboi) stellt in heutiger Zeit eine Selbstbezeichnung dar. Die ebenfalls gebrauchten Namen der Wenden/Veneter und Anten sind dagegen ursprünglich von Germanen beziehungsweise Awaren für die Slawen verwendete Bezeichnungen.

Der Ursprung des Namens Slawen ist in der sprachwissenschaftlichen Forschung noch ungeklärt. Im Allgemeinen wird angenommen, dass er vom gemeinslawischen *слŏвŏ (heute slóvo) 'Wort' abgeleitet wird, womit sich die Sprechenden oder Beredten selbst von den 'Stummen' (némec) abgrenzten, wobei das Wort Némec sich zur Bezeichnung für die Deutschen entwickelt hat.

Dass die Bezeichnung vom mit dem obigen slóvo verwandten *слāвā, heute sláva, „Ruhm“, stammt, ist dagegen unwahrscheinlich. Nach neueren Forschungen, die sich allerdings nicht auf breiter Front durchsetzen konnten, könnte sich der Name vom alten slawischen Wortstamm slo/sla, „Wasser“, ableiten. Anderen Ansichten zufolge handelt es sich bei der ursprüngliche Form slovene um eine patronymische Bildung für die „Leute des Slov“.

Lebensweise und Traditionen

Die Familienverfassung war eine patriarchalische. Die Einwohner eines Ortes bildeten eine durch Blutsverwandtschaft verknüpfte Sippe (obschtina, rod), deren Mitglieder einen gemeinsamen Namen trugen, gemeinschaftliches Gut besaßen und unter einem gewählten Ältesten standen. Aus mehreren solcher Sippen bildete sich der Stamm (pleme), an dessen Spitze das Stammesoberhaupt, der Anführer im Krieg, stand. Die Stämme ihrerseits vereinigten sich wieder zu einem größeren Ganzen, zu Einzelvölkern (narod).

Die Ehe wurde heilig gehalten, es herrschte ursprünglich Monogamie. Noch vor der Abtrennung in einzelne Zweige hatten die Slawen durch uraltes Herkommen befestigte Rechtsnormen (pravo, zakon), der Begriff „erben“ fehlte jedoch, da die Familienverfassung Erbschaften ausschloss.

Kultur

Kultur- und Sittengeschichte des Gesamtvolkes: Nach den griechischen und deutschen Schriftstellern waren die alten Slawen ein friedliebendes und fleißiges Volk, fest am Althergebrachten hängend, leidenschaftlich Ackerbau und Viehzucht und auch, wie aus der Sprache und aus den archäologischen Funden hervorgeht, Handel treibend. Gerühmt wird auch ihre Gastfreundschaft. Kranke und Arme fanden sorgfältige Pflege, nur der Böse wurde ausgestoßen, und chud bedeutet in slawischer Sprache zugleich arm und böse. Vielweiberei war gestattet, wurde aber fast nur von den Vornehmen geübt.

Der Grundzug der Zivil- und Staatsverfassung war demokratisch; man kannte ursprünglich keine Stände, keine erbliche Fürstenwürde (siehe auch: Wetsche). Das Band der Sippeneinheit hielt alle umschlungen, und der Starosta (Älteste) war nur Verwalter des Gesamtvermögens der Sippe. Die Einheit der Sippe schloss die Erbfolge aus. Hierdurch unterschieden sich die Slawen wesentlich von den Germanen und Romanen. Standesunterschiede, erbliche Fürstenmacht, Leibeigenschaft und Sklaverei bildeten sich infolge fremder Einflüsse erst später bei den Slawen aus. Die Bezeichnungen für die Fürstenmacht (knez, kralj, chrabia, cjesar) und den Adel (szlachta, Geschlecht) sind fremden Ursprungs.

Religion und Mythologie

Die Slawen werden als sehr gesangliebend geschildert. Seele und Gemüt offenbaren sich bei ihnen in anmutigen Liedern und Gesängen. Von den mythischen Vorstellungen und der darin sich kundgebenden Weltanschauung der alten Slawen lässt sich kein deutliches und konsistentes Gesamtbild zeichnen, da eine zusammenhängende Überlieferung fehlt.

Die ursprüngliche Religion der Slawen war derjenigen anderer früher indogermanischer Völker ähnlich. In den Naturerscheinungen, besonders den Phänomenen des Himmels, sahen die Slawen wirkliche Wesen, die sie sich mit Denken und Empfinden ausgestattet vorstellten, einige wohltätig, andere zerstörend wirkend. Die ersteren wurden von den Slawen bog, die letzteren Bjes genannt, und das Christentum übernahm diese Wörter teils für Gott und Teufel.

Sie verehrten einen höchsten Gott, den Urheber des Himmels und der Erde, des Lichts und des Gewitters. Diesem waren die anderen Götter untertan. Der Name dieses Gottes war Svarog (der Schöpfer), als Urheber des Donners heißt er Perun (balt. Perkunas). Seine Söhne waren die Sonne und das Feuer. Der Sonnengott (Daschbog, „Geber der Güter“) war auch Kriegsgott, als Theomorphose der Luft erscheint Sventovit oder Svantovit (nach Miklosich nur Sanctus Vitus), als Gott des Sturms Stribog.

Oberste Gottheit der westslawischen Wenden war Radegast, der ebenfalls als Kriegsgott verehrt wurde. Als Frühlingsgöttinnen erscheinen Wesna (Frühling) und Deva (oder Diva, wunderschöne Schönheit), als Göttin der Liebe und Schönheit Lada. Unter den bösen Gottheiten steht die Repräsentantin des Winters (Moraua) obenan.

Ein eigentlicher Dualismus bestand aber nicht, und was bei einigen Schriftstellern von einem Kampf zwischen den Göttern des Lichts und der Finsternis (dem Bjelbog und Tschernebog der Nordslawen) berichtet wird, scheint bereits auf christlichen Einfluss hinzuweisen.

Als mythische Wesen niederen Grades wurden verehrt: die Vílen und Rusálka, die Herrscherinnen über Flüsse, Wälder und Berge, welche in der Volkspoesie der Slawen bis auf den heutigen Tag (1888) eine große Rolle spielen; ferner die Rojenitze oder Schicksalsgöttinnen sowie zahlreiche Haus- und Feldgeister und die finstern Mächte Baba Jaga (Hexe, altes verrücktes Weib), Bjes und Vjed, welch letzterem die Sonnen- und Mondfinsternisse zugeschrieben wurden.

Die Gunst der Götter und deren Schutz suchten die Slawen durch Gebet und Opfer zu erlangen. Letztere bestanden im Verbrennen von Rindern und Schafen auf Bergen und in Hainen, wo sich auch Götterbilder befanden. Menschenopfer kamen nur vereinzelt vor. Vollstrecker der Opfer waren die Stammesältesten. Einen Priesterstand kannten die alten Slawen ebenso wenig wie besondere Tempel. Von Festen sind jene zu erwähnen, die sich an den Wechsel der Jahreszeiten anknüpfen: die Wintersonnenwende (koleda, ovsen, kratshun), der Frühlingsanfang mit Austragung des Winters und die Sommersonnenwende (kapalo, jarilo).

Mit dem leiblichen Tod hörte nach slawischer Auffassung das Leben nicht auf, vielmehr war die Seele (dusza) unsterblich. Sie gelangte ins Paradies (nav, ráj), das als schöne Wiese gedacht wurde. Die Leichen wurden entweder verbrannt oder begraben, beide Bestattungsweisen kommen nebeneinander vor. Schätzenswerte Untersuchungen über die alte Kultur und mythologische Vorstellungen der Slawen, soweit sie sich im Aberglauben, in Sagen und Märchen des Volkes erhalten haben, enthält Alexander Afanassjews Werk Die poetischen Naturanschauungen der Slawen.[9]

Wirtschaft, Bauten

kaum auf die Viehzucht, sondern auf den Getreideanbau. Auf zwei Dritteln einer Feldgemarkung wurden jeweils Roggen, Weizen, Gerste, Hafer und Hirse angebaut. Das Getreide wurde mit Sicheln gemäht. Später kam auch die Sense zum Einsatz. Die Häuser wurden leicht eingetieft auf einer Fläche von 16 bis 30 Quadratmetern gebaut.

Um 700 wurde die slawische Burgwallanlage in Spandow, dem heutigen Bezirk Spandau erstellt. Die Dörfer waren rund oder in einem Halbkreis angelegt. Im Schutze einer Burg konnte eine größere Siedlung angelegt werden, die zu einer Stadt heranwuchs. Dort wurden spezielle Handwerkszweige entwickelt, Lebensmittel auf Vorrat gehalten, Fernhandel betrieben und kulturelle Bauten erstellt. Die Häuser wurden mit Holzpalisaden und Holzerdemauern befestigt.

Besonders im gewässerreichen nordöstlichen Mitteleuropa bauten die Slawen beachtliche Holzbrücken,[10] darunter vier über die mittlere Havel und eine 2 km lange über den Oberuckersee.

Detailgetreue Rekonstruktionen der Wohn- und Lebensweise der Slawen des 9. und 10. Jahrhunderts findet man in Deutschland beispielsweise im Freilichtmuseum Ukranenland in Torgelow, im Archäologischen Freilichtmuseum Groß Raden (beides Mecklenburg) und im Geschichtspark Bärnau-Tachov (Bayern).

Literatur

  • Sebastian Brather: Archäologie der westlichen Slawen. Siedlung, Wirtschaft und Gesellschaft im früh- und hochmittelalterlichen Ostmitteleuropa. Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Bd 30. Berlin ²2008. ISBN 978-3-11-020609-8 bei Google Buchsuche
  • Francis Conte: Les Slaves. Paris 1986. ISBN 2-226-02606-1
  • Florin Curta: The Making of the Slavs. History and Archaeology of the Lower Danube Region, C. 500–700. Cambridge 2001 (wichtige neuere Darstellung). ISBN 0-521-80202-4 bei Google Buchsuche
  • Florin Curta: Southeastern Europe in the Middle Ages, 500–1250. Cambridge 2006.
  • Witold Hensel: Die Slawen im frühen Mittelalter. Berlin 1965.
  • Joachim Herrmann: Welt der Slawen. Geschichte, Gesellschaft, Kultur. München 1986. ISBN 3-406-31162-8
  • Joachim Herrmann: Die Slawen in Deutschland. Geschichte und Kultur der slawischen Stämme westlich von Oder und Neiße vom 6. bis 12. Jahrhundert. Ein Handbuch. Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Alte Geschichte und Archäologie der Akademie der Wissenschaften der DDR. Bd 14. Berlin 1985.
  • Christian Lübke: Das östliche Europa. Die Deutschen und das europäische Mittelalter. München 2004. ISBN 3-88680-760-6 (gut lesbare Gesamtdarstellung)
  • Roger Portal: Die Slawen. Von Völkern zu Nationen. Zürich 1971. ISBN 3-463-13680-5
  • Roland Steinacher: Wenden, Slawen, Vandalen. Eine frühmittelalterliche pseudologische Gleichsetzung und ihre Nachwirkungen. In: Walter Pohl (Hrsg.): Die Suche nach den Ursprüngen. Von der Bedeutung des frühen Mittelalters. Wien 2004, S.329–353. ISBN 3-7001-3296-4
  • Karl Wilhelm Struve: Zur Ethnogenese der Slawen. In: Michael Müller-Wille (Hrsg.): Starigard/Oldenburg. Ein slawischer Herrschersitz des frühen Mittelalters in Ostholstein. Neumünster 1991, S.9–28. ISBN 3-529-01839-2
  • Zdenek Vana: Die Welt der alten Slawen. Prag 1983, 1988. ISBN 3-7684-4390-6
  • Zdenek Vana: Mythologie und Götterwelt der slawischen Völker. Stuttgart 1993. ISBN 3-87838-937-X
  • Alfried Wieczorek, Hans-Martin Hinz (Hrsg.): Europas Mitte um 1000. Stuttgart 2000. ISBN 3-8062-1545-6

Einzelnachweise

  1. ↑ Brockhaus, B20,S.311, ISBN 3-7653-3680-7
  2. ↑ Die Lehnwörter germanischer Herkunft im Urslawischen und Altpolnischen  (PDF, 200kb)
  3. ↑ Vgl. Brather, Archäologie der westlichen Slawen, S. 51.
  4. ↑ Nur letzterer scheint auf einer Selbstbezeichnung zu beruhen: Brather, Archäologie der westlichen Slawen, S. 51.
  5. ↑ Studien zur vandalischen Geschichte. Die Gleichsetzung der Ethnonyme Wenden, Slawen und Vandalen vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert; Dissertation  (pdf, 1,5 MB)
  6. ↑ Vgl. Antae. In: The Oxford Dictionary of Byzantium. Bd. 1, New York/Oxford 1991, S. 108f.
  7. ↑ Joachim Herrmann: Die Slawen in Deutschland. Geschichte und Kultur der Slawischen Stämme westlich von Oder und Neiße vom 6. bis 12. Jahrhundert. Akademie-Verlag, Berlin, 1985. (S. 160 ff.)
  8. ↑ Helmold von Bosau: Slawenchronik (orig. um 1170). Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters; Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe. Band XIX. 4. Auflage, Darmstadt 1983
  9. ↑ russisch; Moskau 1865–1869, 3 Bände
  10. ↑ Winfried Schich: Die Havel als Wasserstraße im Mittelalter (PDF)

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 03.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Liste der slawischen Stämme

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die slawischen Stämme. Sie besteht aus zwei Ebenen: dem jeweiligen Gruppennamen der Stämme und ihrem Siedlungsgebiet sowie der Liste der zugeordneten Stämme.

  • Westslawen
    • Abodriten
      • Linonen (Limonen)
      • Polaben (Polabi, Drawenoslawen)
      • Wagrier
      • Warnower (Warnabi)
    • Besunzane
    • Chorwaten (Lachen)
    • Daleminzier (Daleminzen, Daleminzer)
    • Dossanen (Doxani, Doxanen, Dasseri, Desseri)
    • Drewaner (Drevani)
    • Hollasitzer
    • Sprewanen
    • Kaschuben
    • Kujawen
    • Lechen
    • Liutizen/Wilzen/Wieleten
      • Chiziner (Kessiner)
      • Zirzipanen (Circipaner, Circipani)
      • Heveller
      • Redarier (Redaner)
      • Retschanen
      • Tiwerzen
      • Tollenser
      • Ukranen
    • Lusitzi
    • Masowier
    • Masuren
    • Milzener
    • Mürizer (Murizzi)
    • Polanen
    • Pomoranen
      • Kaschuben
      • Slowinzen
    • Ranen
    • Redarier
    • Slowiener (Sloviene, Slovieni)
    • Wislanen
    • heutige
      • Polen
        • Bugpolen
        • Dnjestrpolen
        • Goralen
        • Kielcer
        • Krakauer
        • Kurpen
        • Lowitzer
        • Lubliner
        • Petrikauer
        • Posener
        • Radomer
        • Sandomierzer
        • Sanpolen
      • Slowaken
      • Sorben
      • Tschechen
        • Mährer
        • Choden
    • Ostslawen (Anten): Russland, Ukraine und Weißrussland.
    • Dregowitschen
    • Drewljanen
  • Kriwitschen
    • Ilmenslawen
    • Poljanen
    • Radimitschen
    • Sewerjanen
    • Tiwerzen
    • Ulitschen
    • Veneter
    • Wjatitschen
    • heutige
      • Russen (Großrussen)
      • Russinen
        • Bojken
        • Huzulen
        • Lemken
      • Ukrainer (Kleinrussen)
        • Buzany
        • Podlasier
        • Podolier
        • Wolhynier (Duleber)
      • Weißrussen
  • Südslawen (griech./latein. Sclavenoi/Sclaveni): Donau-Balkan-Raum
    • Carniolensis
    • Citaks
    • Draguriten (Makedonien)
    • Ezeriten (Peloponnes)
    • Guduschtschanen (Westkroatien)
    • Jeseriten (Griechisch-Makedonien, Südgriechenland)
    • Karantanier (Slowenien, Südösterreich)
    • Kroaten (Kroatien, Westbosnien)
    • Liutizen (Südmontenegro, Nordalbanien)
    • Milinizen (Griechisch-Makedonien, Südgriechenland)
    • Morawier (Braničevci - Ostserbien)
    • Rigchinen (Ostmakedonien, Westbulgarien)
    • Sagudaten (Griechisch-Makedonien)
    • Sawriner (Nordserbien, Südrumänien, Ostbulgarien, Westgriechenland)
    • Serben (Westserbien, Ostbosnien, Nordmontenegro, Herzegowina)
    • Smoljanen (Südbulgarien, Nordgriechenland)
    • Sporen
    • Strumljanen (Ostmakedonien, Westbulgarien)
    • Timotschanen (Ostserbien, Westbulgarien)
    • Wajuniten (Westgriechenland, Südalbanien)
    • Welegesiten (Zentralgriechenland)
    • Wersiten (Brsjaci - Südmakedonien)
    • Wilzen (Nordkroatien, Nordserbien)
    • Zagorceni (Westgriechenland)
    • heutige
      • Bosniaken
      • Bulgaren
        • Pomaken
      • Bunjewatzen
        • Kroaten
      • Kroaten
      • Mazedonier
      • Montenegriner
        • Serben
      • Russinen
      • Serben
      • Slowenen
        • Berschaner
        • Verchiner

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 03.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Albrecht I. (Sachsen)

Albrecht I., Herzog von Sachsen, auch Albert I. (* um 1175; † 7. Oktober 1260 oder 8. November 1261 begraben im Kloster Lehnin) aus dem Geschlecht der Askanier war Herzog von Sachsen-Wittenberg, Engern, Westfalen und Herr von Nordalbingien, Kurfürst und Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches und Graf von Askanien.

Leben

Albrecht wurde als Sohn des Herzogs Bernhard und der Brigitte von Dänemark, Tochter des Königs Knut V. von Dänemark nach seinem Bruder Heinrich I. geboren.

Nach dem Tod seines Vaters erbte Albrecht die sächsische Herzogswürde und gründete im Jahre 1212 die herzoglich-sächsische Linie der Askanier, die sich 1260 in die Zweige Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg spaltete. Nach dem Tod seines Vaters Bernhard III. erhielt sein älterer Bruder Heinrich I. die askanischen Erblande und wurde so Graf von Anhalt.

Albrecht I. unterstützte Kaiser Otto IV. in seinem Kampf gegen die Staufer und bekämpfte besonders deren Patron und Stütze Erzbischof Albrecht von Magdeburg, gegen den er unter anderem Staßfurt verlor. Im Jahr 1217 ging er ein letztes Mal, zusammen mit Kaiser Otto IV. und Markgraf Albrecht II. von Brandenburg († 1220), über die Elbe gegen Erzbischof Albrecht von Magdeburg vor, ohne nennenswerte Erfolge zu erzielen.

Kaiser Friedrich II. hatte sich anlässlich seiner Krönung in Aachen am 25. Juli 1215 verpflichtet, einen Kreuzzug durchzuführen. Jedoch wurde seine Teilnahme von inneren Zwistigkeiten in Deutschland verhindert. Er rüstete jedoch ein Heer aus und unterstellte es 1217 Albrechts I. Führung. Dieser eroberte daraufhin die Festung Damiette am Mittelmeer (siehe Kreuzzug von Damiette). Hiermit wollte man eine Basis für die Wiedereroberung Palästinas haben, wozu es jedoch nicht kam.

1218 bestätigte Kaiser Friedrich II. seine Lehen, Rechte und Vogteien. 1219 zog er anlässlich eines Kreuzzuges nach Livland. Dabei sollte verhindert werden, dass die Letten sich mit den Russen verbündeten. Dabei erwies sich Albrecht als tüchtiger Kriegsmann mit strategischem Geschick.

Als Albrecht von Magdeburg 1221 nach Italien reiste, nutzte Albrecht I. die für ihn günstige Lage zum Nachteil seiner Kontrahenten Otto III. und Johann I. aus. Dies führte zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen ihm und seinem Bruder Heinrich von Anhalt. Zusammen mit Friedrich II. war er mehrmals in Italien und wurde 1226 zum Herzog von Albingen gewählt. Durch diesen neuen Titel wurde er in die Kriege der Schauenburger gegen Dänemark hineingezogen und mischte sich in der Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227) auf der Seite von Adolf IV. von Schauenburg, zusammen mit Lübeck, Hamburg und dem Erzbischof Gebhard von Bremen, aktiv in das Kriegsgeschehen ein. Dadurch brach die dänische Großmachtstellung zusammen und Albrecht I. konnte Lauenburg-Ratzeburg, Mölln und das Land Hadeln gewinnen. Zusätzlich sicherte er die sächsischen Hoheitsansprüche über Holstein-Wagrien, Lübeck, Schwerin, und Dannenberg. Des Weiteren gewann er von den Welfen die Vogteien Hitzacker, Bergedorf und den Sachsenwald. Jedoch erst auf dem Reichstag zu Worms 1231 wurden ihm diese Besitzungen durch Kaiser Friedrich II. bestätigt.

Von 1217 bis 1230 war er Regent der Markgrafschaft Meißen und reiste in den Jahren 1228/29 zusammen mit Friedrich II. nach Jerusalem.

In den Jahren 1231/32 vermittelte er den Frieden zwischen dem Kaiser und dessen Sohn Heinrich VII. und erreichte zusammen mit anderen Reichsfürsten das bedeutsame Statutum in favorem principum als neue Basis der Territorialherrschaften.

1240/41 war er nochmals in Italien. Durch den Tod von Graf Bederich II. (1250) erhielt Albrecht zum Herzogtum die Grafschaft Belzig hinzu. Auch kümmerte er sich um die wirtschaftlichen Belange seines Landes. So erließ er am 2. Januar 1248 eine Zollrolle für den Handelsverkehr der Städte Hamburg und Lübeck mit Salzwedel und sagte Geleitssicherheit zu, was ihm große Einnahmen bescherte. Auch gründete er um 1250 das Franziskanerkloster (graue Kloster) und die dazugehörige Franziskanerkirche (Zeughauskaserne am Arsenalsplatz), welche später die Begräbnisstätte seiner verstorbenen Angehörigen wurde und als Hofkirche bis 1306 diente.

Da Albrecht I. im Besitz der Kurrechte als Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches war, wohnte er 1252 der Fürstenversammlung zu Braunschweig bei, um den Gegenkönig Wilhelm von Holland anzuerkennen. In dieser Stellung griff er 1231 in die Reichsbelange ein, als der nach weltlicher Macht strebende Papst durch seinen Prälaten versuchte, die Fürsten gegen Kaiser Friedrich II. aufzuhetzen. Auf dem darauf folgenden Reichstag in Frankfurt 1234 erreichte Albrecht I., dass die Ketzergerichte den Fanatikern entzogen und der ordentlichen Gerichtsbarkeit übertragen wurden. 1257 wählte er Alfons X. von Kastilien mit. Albrecht gewann auch Grafenrechte und Besitzungen in Engern.

Nach seinem Tod im Jahre 1260 teilten seine Söhne Johann I. und Albrecht II. sein Land, entsprechend den Grundsätzen des askanischen Geschlechts, das erst 1727 die Primogenitur einführte. Daraufhin wurde das Herzogtum Sachsen, in die Herzogtümer Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg aufgeteilt.

Ehen und Nachkommen

  1. Ehe 1222 Agnes von Österreich (* 1206; † 29. August 1226) Tochter des Herzogs Leopold VI.
    • Bernhard († nach 1238)
    • Judith
      • ∞ 17. November 1239 König Erich von Dänemark (* 1216; † 1250)
      • ∞ Burchard VII. von Querfurt-Rosenburg
    • Anna Marie († 7. Januar 1245) ∞ Herzog Barnim I. von Pommern
    • Brigitte (Jutta) († 4. April 1266), (verlobt mit Otto von Braunschweig) ∞ vor 1255 Markgraf Johann I. von Brandenburg [Stifter der Johanneischen Linie]
    • Mathilde (Mechthild) († 28. Juli 1266) ∞ um 1241 Graf Johann I. von Holstein
  2. Ehe 1238 mit Agnes von Thüringen (* 1205; † 1246), die Tochter des Landgrafen Hermann I.
    • Agnes ∞ Heinrich III. Herzog von Breslau
    • Margarete († 1265) ∞ 1264 Helmhold III. Graf von Schwerin
  3. Ehe 1247 mit Helene von Braunschweig (* 1231; † 6. September 1273), Tochter von Herzog Otto I.
    • Helena (* 1247; † 12. Juni 1309)
      • ∞ 1266 Heinrich I. Herzog von Breslau
      • ∞ 1275 Friedrich III. Burggraf von Nürnberg
    • Elisabeth († vor 2. Februar 1306)
      • ∞ 1250 Johann I. Graf von Holstein
      • ∞ 1265 Konrad I. Graf von Brehna
    • Johann I. (* nach 1248; † 30. Juli 1285 in Wittenberg), Herzog von Sachsen-Lauenburg
      • ∞ 1257 schwedischen Prinzessin Ingeborg * 1247; † 1302, Tochter König Erichs III "XI" † 2. Februar 1250
      • ∞ Catharina †1258, Tochter Jarl Sune von Bjälbo und Helena, Tochter König Sverkers II
    • Albrecht II. (* 1250; † 25. August 1298), 1260 Herzog von Sachsen-Wittenberg ∞ 1273 Agnes (Hagne † 1322 in Wittenberg), Tochter des römisch-deutschen Königs Rudolf von Habsburg
    • Rudolf († nach 1269) ∞ Anna, Tochter des Pfalzgrafen Ludwig von Bayern

Literatur

  • Heinrich Kühne: Die Askanier. Drei Kastanien Verlag 1999. ISBN 3-933028-14-0
  • Georg Hirschfeld: Geschichte der Sächsisch-Askanischen Kurfürsten. Julius Sittenfeld, Berlin 1884
  • Gottfried Wenz: Das Franziskanermönchskloster in Wittenberg. In: Fritz Bünger, Gottfried Wentz: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg. 3. Bd. Das Bistum Brandenburg 2. Teil. Walter de Gruyter & Co, Berlin, 1963, (Nachdruck von 1941) S. 372 f
  • Lorenz Friedrich Beck: Herrschaft u. Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212–1422). Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 2000, ISBN 3-932981-63-4 (Referenzwerk)
  • Herbert Mundhenke: Albrecht I. (Albert) . In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 173 f. (Onlinefassung).
  • Otto von Heinemann: Albrecht I. (Herzog zu Sachsen). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 204.
  • Familienartikel: Askanier . In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 416.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 03.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Adolf IV. (Schauenburg und Holstein)Adolf IV. Graf von Schauenburg und Holstein 1205 - 1261   -   Für eine größere Bilddarstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Adolf IV. (* vor 1205; † 8. Juli 1261 in Kiel) war Edler Herr von Schauenburg (1225–1238) sowie Graf von Holstein und Stormarn (1227–1238).

Leben

Adolf IV. war der älteste Sohn von Adolf III. (Schauenburg und Holstein) und dessen zweiter Ehefrau Adelheid von Querfurt. Er gehört dem Geschlecht der Grafen von Schauenburg und Holstein an.

Adolf IV. errang mehrere Siege gegen den dänischen König Waldemar II. und dessen Lehnsmänner: 1225 gewann er die Schlacht bei Mölln und verjagte Graf Albrecht von Weimar-Orlamünde, den Neffen und Lehnsmann von Waldemar II.; er siegte mit seinen Koalitionstruppen am 22. Juli 1227 in der Schlacht bei Bornhöved gegen ein dänisches Heer unter König Waldemar II. und eroberte so die Grafschaft Holstein zurück, die sein Vater 1203 an Waldemar verloren hatte. 1235 gründete er Kiel und Oldenburg i.H. Er beteiligte sich 1238 an einem Kreuzzug nach Livland und gründete Itzehoe. In Schauenburg betrieb er ebenfalls einen planmäßigen Landesausbau und gründete Stadthagen und Rinteln.

In Folge eines in der Bedrängnis der Schlacht bei Bornhöved gegebenen Gelübdes zog Adolf sich am 13. August 1239 in ein von ihm gegründetes Franziskanerkloster zurück und wurde 1244 in Rom zum Priester geweiht. Vormund seiner beiden minderjährigen Söhne wurde sein Schwiegersohn Herzog Abel von Schleswig, der ein Sohn des Waldemar II. ist. Ebenfalls 1244 gründete er Neustadt in Holstein. Er starb 1261 in dem von ihm gegründeten Franziskanerkloster in Kiel. Nach Adolfs Tod wurde Holstein zwischen seinen Söhnen Johann (Holstein-Kiel) und Gerhard (Holstein-Itzehoe) aufgeteilt, nachdem es bereits um 1241 zur Nutzungsteilung gekommen war.

Ehe und Nachkommen

Er war mit Heilwig zur Lippe (1200–1248), Tochter des Edlen Herren Hermann II. (Lippe) zur Lippe und Herrn von Rheda verheiratet und hatte mit ihr folgende Kinder:

  • Mechthild (* 1225; † 1288)
    • I ∞ 1237 Abel, Herzog von Schleswig, später König von Dänemark (Haus Estridsson). Dies schuf die engen Kontakte der Schauenburger zum Herzogtum Schleswig.
    • II ∞ 1261 Birger Jarl, Reichsverweser von Schweden
  • Johann I. (* um 1229; † 1263)
  • Gerhard I. (* um 1232; † 1290)
  • Ludolf, Mönch

Literatur

  • Karl Jansen: Adolf IV.. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 108–110.
  • Heinz Maybaum: Adolf IV., Graf von Holstein . In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953,
  • S. 78 f. (Onlinefassung ).
  • Andreas Thiele: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte. Bd. I 2. Teilbd., Schauenburger. Frankfurt a.M. 1992, ISBN 3-89406-691-1, S. 347f.
  • Adolf Usinger: Deutsch-Dänische Geschichte 1189-1227. Berlin 1863, Kapitel V (S. 73-82): Graf Adolf von Holstein .
  • Helge bei der Wieden: Schaumburgische Genealogie, Adolf IV. In: Herbert Höing (Hrsg.): Schaumburger Studien. Heft 14, Melle 1999, S. 18f.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 04.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Nordalbingien

Nordalbingien (latinisiert für die von Sachsen bewohnten Gebiete „nördlich der Elbe“) war im 8. Jahrhundert ein Teil des sächsischen Bevölkerungsgebietes, der vermutlich außerhalb der Dreigliederung von Engern, Ostfalen und Westfalen lag. Er deckte sich weitgehend mit dem Gebiet Holsteins und Hamburgs nördlich der Elbe. Nordalbingien gliederte sich in die drei sächsischen Gaue Dithmarschen, Holstein und Stormarn. Nördlich der Eider folgte ein Grenzgebiet, welches in der Literatur als Dänische Mark bezeichnet wird.

Karl der Große hatte 772 mit der Eroberung von Sachsen begonnen. Von den drei Teilstämmen ergaben sich ihm erstmals 775 die Ostsachsen unter Hassio und kurz darauf die Engern unter Bruno. 776 schlug er die Westfalen, doch deren dux Widukind flüchtete zu den Nordmannen, wobei offen bleiben muss, ob damit die Dänen oder die Nordalbingier gemeint waren. Letztere könnten mit den Nordleudi identisch sein, von denen sich 780 viele nach einem erfolgreichen Feldzug Karls des Großen an der Elbe taufen ließen. Auch nachdem sich 785 Widukind unterwarf, endeten der Widerstand bzw. die Aufstände der nördlichen Sachsen, insbesondere im Elbe-Weser-Dreieck (Wigmodien) und nördlich der Elbe, nicht. Karl der Große verbündete sich mit den slawischen Abodriten, deren Fürst Thasuco und der fränkische Legat Eburisus die Nordliudi 798 vernichtend schlugen. Nach den Reichsannalen fielen von ihnen 4.000 Mann. Da die Unruhen nicht aufhörten, zog Karl der Große 804 erneut mit einem Heer gegen die Wigmodier und die Nordalbingier und deportierte die Besiegten mit Frau und Kindern ins Frankenreich. Sein Biograph Einhard spricht von 10.000 Familien. Die drei Gaue der Nordalbingier überließ Karl der Große zunächst seinen Verbündeten, den Abodriten. Als diese sich gegen den Dänenkönig nicht behaupten konnten und tributpflichtig wurden, schickte Karl der Große seinen gleichnamigen Sohn 808 mit einem großen Heer über die Elbe. Am 15. März 809 begannen sächsische Legaten und Grafen mit der Errichtung der Burg Esesfeld. Vermutlich durften jetzt die deportierten Nordalbingier in ihre Heimat zurückkehren.

Nach einigen Quellen sollte Karl der Große geplant haben, ein Bistum Nordalbingien zu gründen, welches dem Priester Heridag unterstehen sollte. Aufgrund des Todes des Priesters wurden diese Pläne zunächst aufgegeben und das Gebiet Nordalbingiens während der Herrschaft des Kaisers Ludwig den Bistümern Bremen und Verden zugeordnet. 831 wurde Ansgar zum Erzbischof ernannt und ihm Nordalbingien sowie die skandinavischen Gebiete unterstellt. Sein Sitz war zunächst die Hammaburg, bis Hamburg 845 durch die Wikinger zerstört wurde und der Erzbischof flüchten musste. Ansgar wurde zunächst mit dem Bistum Bremen entschädigt, was aber kirchenrechtlich unzulässig war. Deshalb wurden die beiden Diözesen zum Erzbistum Hamburg-Bremen vereint.

Literatur

  • Thomas Riis: Vom Land „synnan aa“ bis zum Herzogtum Schleswig. In: Klaus Düwel, Edith Marold, Christine Zimmermann (Hrsg.): Von Thorsberg nach Schleswig. Sprache und Schriftlichkeit eines Grenzgebietes im Wandel eines Jahrtausends. Internationales Kolloquium im Wikinger-Museum Haithabu vom 29. September – 3. Oktober 1994. de Gruyter, Berlin u. a. 2001, ISBN 3-11-016978-9, S. 53–60 (Reallexikon der germanischen Altertumskunde. Ergänzungsband 25).
  • Thomas Klapheck: Der heilige Ansgar und die karolingische Nordmission. Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008, ISBN 978-3-7752-6042-8 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 242), (Vollständig zugleich: Oldenburg, Univ., phil. Diss., 2004), besonders Kapitel 2.4.3: Die Entwicklung Transalbingiens bis zur Zeit Ansgars (S. 88–95).

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 07.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Sachsen-Wittenberg

Sachsen-Wittenberg war ein historisches Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Das Herzogtum Sachsen-Wittenberg entstand 1296 durch die Teilung des askanischen Herzogtums Sachsen und erstreckte sich über Teile der heutigen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Durch die Goldene Bulle von 1356 erlangten die Herzöge von Sachsen-Wittenberg die Kurwürde.

Nach dem Aussterben der Askanier im Mannesstamme 1422 gingen Herzogtum und Kurwürde 1423 an die meißnischen Wettiner über.

Geschichte

1134 wurde Albrecht der Bär von dem deutschen König Lothar von Supplinburg als Markgraf der Nordmark (Altmark) eingesetzt. Er gehörte zu dem Geschlecht der Askanier, die sich nach der Burg Askanien an der Eine am Ostrand des Harzes nennen. Auf seinen Heereszügen gegen die altsorbischen Slawenstämme eroberte er 1157 Brandenburg. Deshalb legt er sich den Titel Markgraf von Brandenburg zu und dehnte seine Herrschaft bis südlich der Elbe aus. Allerdings wurde das vorher nicht sehr dicht bewohnte und nun unterworfene Gebiet verwüstet und von den Slawen zum Teil verlassen. Andererseits hatten Bauern und Bürger im Rheinland, in Flandern, Sachsen und Franken begonnen, sich der steigenden Lasten zu entziehen und neue Siedlungsgebiete aufzusuchen. Einen Teil dieses Stromes lenkte Albrecht in sein Gebiet. 1159/1160 ließ er unter den Rheinländern werben, vor allem aber unter den Flamen, Seeländern und Holländern, die von Überschwemmungen heimgesucht werden, wobei er günstige Lebensbedingungen versprach. Seine Zusagen fanden Gehör, die Siedler kamen ins Land. Im Süden des Markgrafentums „Brandenburg“ ließen sich vor allem Flamen nieder, so dass der Höhenrücken, den die Eiszeit abgelagert hat, nach ihnen der Fläming genannt wurde. Die Einwanderer bezogen aber auch noch südlich davon Dörfer, sogar links der Elbe. Von der Mündung der Saale in die Elbe bis über den Zusammenfluss von Schwarzer Elster und Elbe hinaus. Oft übernahmen sie die Namen der vorhandenen, meist slawischen Siedlungen. Manchmal gaben sie ihnen einen neuen Namen; ebenso benannten sie die von ihnen gegründeten Orte.

Als in der erste Phase der ostelbischen Herrschaftserrichtung deutscher Feudalherren, das Gebiet der altsorbischen Slawenstämme erobert wurde, teilte man die eroberten Gebiete zunächst in Gaue. In diesen Gauen entstanden befestigte Plätze, von denen aus die umliegende Landschaft beherrscht und verwaltet wurden. Die Anfänge Wittenbergs gehen auf eine solche Burg zurück, die durch Albrecht den Bären zum Schutz des Elbübergangs angelegt worden sein soll und die als deutscher Burgward erstmals 1187 urkundlich erwähnt wird. Förderlich für die frühstädtische Entwicklung war der Verkehr auf dem Fernhandelsweg von Magdeburg und Zerbst über Wittenberg in das Gebiet des Schwarzen Elster und die Niederlausitz oder nach Meißen, also in West-Ost-Richtung, sowie die Nord-Süd-Verbindung von Cölln bzw. Berlin über Wittenberg nach Leipzig.

In der wissenschaftlichen Forschung offen blieb aufgrund des Fehlens schriftlicher Überlieferung die Frage, ob Herzog Bernhard das Gebiet um Wittenberg bereits unmittelbar nach dem Tod seines Vaters Albrechts des Bären 1170 erhielt oder erst durch Erbschaft nach dem Ableben seines Bruders Dietrich von Werben 1183. Als 1180 Heinrich der Löwe das Herzogtum Sachsen verlor, wurde der östliche Teil davon Bernhard zu Lehen gegeben.

Nachdem Herzog Bernhard 1212 gestorben war, wurde sein Erbe unter seinen beiden Söhnen Heinrich und Albrecht I. aufgeteilt. Der ältere Heinrich erhielt die alten askanischen Grafschaften sowie Erb- und Stammlande in der Region des Vorharzes und der unteren Saale und wurde zum Begründer der anhaltischen Landesherrschaft, die bis 1918 in den Händen der Askanier blieb. Der jüngere Albrecht I. erhielt hingegen das Herzogtum Sachsen mit seinen Reichslehen an der mittleren Elbe sowie mehrere askanische Stammgüter östlich und direkt an der Mulde, darunter insbesondere die Region um Aken und Wittenberg sowie Streubesitz in der alten askanischen Grafschaft Aschersleben.

Albrecht I. war bemüht, die Herzogsgewalt an der mittleren Elbe wiederzuerrichten, was ihm auch erfolgreich gelang. Für die von ihm in diesem Raum regierten Gebiete bürgerte sich allmählich der Name Sachsen ein, ab 1227 nannte er sich selbst Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen. Herzog Albrecht I. beteiligte sich bereits 1252 direkt an der Wahl des Königs Wilhelm.

Nach dem Tod des Herzogs Albrecht I. 1261 regierten seine beiden Söhne Johann I. und Albrecht II. zunächst gemeinsam, bis der ältere Bruder Johann I. 1282 Sonderbesitz im Norden des Herzogtums übernahm, den er schon bald seinen drei Söhnen Johann II., Albrecht III. und Ericht I. überließ, um selbst in das Franziskanerkloster Wittenberg einzutreten. Johann I. starb jedoch bereits 1286 und seine Söhne wurden der Vormundschaft ihres Onkels Albrecht II. unterstellt. Dieser bemühte sich, den Besitz zusammenzuhalten, doch als seine Neffen 1295 volljährig wurden, war die endgültige Trennung des Herzogtums Sachsen in die beiden Herzogtümer Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg nicht mehr aufzuhalten. Das Gebiet elbaufwärts behielt Albrecht II. und benannte es nach dem Ort seiner Residenz: Sachsen-Wittenberg. 1290 wurde dieses Herzogtum um die Burggrafschaft Magdeburg und um die Grafschaft Brehna erweitert. Es kam noch zu weiterem Gebietszuwachs.

Als Albrecht II. 1296 starb, folgte ihm sein Sohn Rudolf I. in der Regierung. Im Streit zwischen Ludwig dem Bayern und dem Luxemburger Karl um die deutsche Königswürde schlug sich Rudolf I. auf die Seite Karls, wofür er 1356 dauerhaft mit der Kurwürde belohnt wurde. Damit war Sachsen-Wittenberg endgültig zu einem der sieben deutschen Kurfürstentümer aufgestiegen.

Als die Wittenberger Askanier mit Albrecht III. 1422 ausstarben, verfügte Sachsen-Wittenberg nur über geringe Macht, jedoch war es als Kurfürstentum mit einem hohen Rang ausgestattet. Deshalb war die Neubesetzung des Sachsen-Wittenberger Gebiets auch begehrt. Die Vergabe des Gebiets erfolgte am 6. Januar 1423 durch Kaiser Sigismund, der den Wettiner Markgrafen Friedrich dem Streitbaren von Meißen und Thüringen für seinen Kampf gegen die Hussiten mit dem Kurfürstentum Sachsen belehnte. Indem dieser Kurfürst von Sachsen wurde, wanderte die Bezeichnung Sachsen weiter elbaufwärts, mit der weiteren Bindung der Kurfürstenwürde an Wittenberg. Dies heißt also, wer Wittenberg besaß, hatte auch Kurfürstentitel und die Kurstimme des Erzmarschalls inne, mit dem Recht, den römisch-deutschen Kaiser zu wählen; und das blieb so bis zum Erlöschen des Alten Reichs im Jahr 1806.

Am 9. November 1485 teilten, entgegen zahlreicher Ratschläge und Warnungen, Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht in Leipzig ihren Besitz. Aus dem bis dahin von beiden gemeinsam regierten Kurfürstentum Sachsen entstanden auf diese Weise zwei wettinische Dynastien. Fortan war von den Ernestinern und den Albertinern die Rede. Der ernestinische Besitz umfasste neben dem Wittenberger Kurkreis und dem damit verbundenen Amt Teile der alten Landgrafschaft Thüringen sowie das Vogt- und Pleißenland. Friedrich der Weise (1486–1525) baute Wittenberg zur kursächsischen Residenz aus und das Gebiet wurde zum Kernland der Reformation. Ihm folgten sein Bruder Johann der Beständige (1525–1532) und Johann Friedrich der Großmütige (1532–1547). Letzterer wurde von Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg in der Schlacht in der Lochauer Heide 1547 besiegt und gefangen genommen. Der Kaiser nahm ihm die Kurwürde und einen Teil der Kurlande und belehnte damit seinen Vetter Moritz von Sachsen (Wittenberger Kapitulation). Unter Moritz von Sachsen begann die Einteilung des Kurfürstentums in 7 Kreise. Dabei ging der Kurkreis aus dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg hervor.

Regenten

 

Herrschaft

Name

Askanier

1180–1212

Bernhard III. von Sachsen

1212–1260

Albrecht I. von Sachsen

1260–1298

Albrecht II. von Sachsen-Wittenberg

1298–1356

Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg

1356–1370

Rudolf II. von Sachsen-Wittenberg der Blinde

1370–1388

Wenzel I. von Sachsen-Wittenberg

1388–1419

Rudolf III. von Sachsen-Wittenberg

1419–1422

Albrecht III. von Sachsen-Wittenberg der Arme

Wettiner

1423–1428

Friedrich I. von Sachsen der Streitbare (1370–1428)

1428–1464

Friedrich II. von Sachsen der Sanftmütige (1412–1464)

1464–1486

Ernst von Sachsen (1441–1486)

1486–1525

Friedrich III. von Sachsen der Weise (1463–1525)

1525–1532

Johann von Sachsen der Beständige († 1532)

1532–1547

Johann Friedrich von Sachsen der Großmütige († 1554)

1547–1553

Moritz von Sachsen (1521–1553)

 

Literatur

  • Lorenz Friedrich Beck: Herrschaft u. Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212–1422). Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 2000, ISBN 3-932981-63-4 (Referenzwerk)
  • Heinrich Kühne: Die Askanier. Drei Kastanien Verlag, Lutherstadt Wittenberg 1999, ISBN 3-933028-14-0
  • Helmar Junghans: Wittenberg als Lutherstadt. Union Verlag, Berlin 1979
  • Jörg Meyn: Sachsen-Wittenberg – Vom spätmittelalterlichen Gebietsherzogtum zum frühneuzeitlichen „Territorialstaat“ – Das askanische Herzogtum Sachsen 1180–1543. Hamburg 1995, ISBN 978-3-86064-287-0, ISBN 3-86064-287-1

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 07.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Cismar

Cismar ist ein Ort mit etwa 800 Einwohnern in der Gemeinde Grömitz im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.

Kern des Ortes ist ein ehemaliges Benediktinerkloster, das Kloster Cismar, das 1245 von Lübeck nach Cismar verlegt wurde. Im Zuge der Säkularisation wurde das Kloster aufgehoben und in einen Gutshof umgewandelt.

Seit 1999 gehört Kloster Cismar zur Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. In den Ausstellungsräumen des Klosters finden seitdem Kunstausstellungen von überregionaler Bedeutung statt, im Winter Konzerte des Förderkreis Kloster Cismar e.V. Dieser Verein veranstaltet jährlich an jedem zweiten Wochenende im August das Klosterfest Cismar, einen nostalgischen Kunsthandwerkermarkt.

Das Haus der Natur Cismar zeigt als Naturmuseum die größte Ausstellung von Schnecken und Muscheln in Deutschland.

Im „Weißen Haus“ dem Wohnhaus der Schriftstellerin Doris Runge werden Lesungen abgehalten.

Cismar ist auch der zentrale Ort bei den Cismar-Detektiven, eine Kinderkrimi-Reihe von Simone Klages.

Seit 1956 erscheint eine kleine Zeitung, der Cismarer Bote, in dem dreimal jährlich die Ereignisse im Ort als Brief an den „Buten-Cismaraner“ Hein gesandt werden - eine originelle und besonders liebevolle Form von Dorfchronik.

Seit 1988 betreibt Jan Kollwitz, der Urenkel von Käthe Kollwitz, eine Keramik-Werkstatt im Ort.

Persönlichkeiten

  • Joachim von Ahlefeldt († 1698), Amtmann und Landrat von Cismar.
  • David Reinhold von Sievers (* 1732, † 1814), Großfürstlicher Landrat von Cismar

Literatur

  • Carsten Fleischhauer: Kloster Cismar. 2., völlig neu bearbeitete Auflage. Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 2004 (= DKV-Kunstführer Nr. 229/4)
  • Kurt-Wido Borchard, Volker Schönle & Ottfried Wiese: Der älteste Flügelaltarschrein. Cismar und seine Sehenswürdigkeiten. Dialog-Verlag 1996, ISBN 3923707010
  • Jan Martin Meissner: Die Klosterkirche zu Cismar. Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 1969 (= Große Baudenkmäler, Heft 229)
  • Jürgen Nagel: Zum Beispiel Cismar - Menschen in einem deutschen Dorf
  • Vollrath Wiese: 25 Jahre "Haus der Natur - Cismar" - Malakologisches und Museales aus dem kleinen Dorf in die große Welt. -- Schriften zur Malakozoologie, 21: 39-62.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 07.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

St.-Johannis-Kloster (Lübeck)

Das St.-Johannis-Kloster in Lübeck wurde bereits zur Zeit Heinrichs des Löwen durch Bischof Heinrich I. von Brüssel als Benediktiner-Kloster gegründet und wurde 1177 dem Evangelisten Johannes geweiht. Erster Abt wurde der später auch als Chronist bekannt gewordene Arnold von Lübeck.

Die Benediktinermönche des Johannisklosters hatten jedoch Schwierigkeiten, ein den Ordensregeln entsprechendes Leben zu führen, zumal auch einige Nonnen im Kloster waren. Nach mehreren Reformversuchen wurden die Mönche daher im 2. Viertel des 13. Jahrhunderts nach Wagrien versetzt, wo sie in der damaligen Einöde Ostholsteins das Kloster Cismar begründeten.

Das Johanniskloster wurde als Nonnenkloster der Zisterzienserinnen fortgeführt. Nach der Reformation blieb das Kloster als Stift für ledige Frauen unter dem Namen Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster bestehen. Es wurde weiterhin von einer Äbtissin geleitet und beanspruchte gegenüber dem Rat der Stadt die Reichsunmittelbarkeit, die es bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 auch faktisch besaß. Danach wurde das Kloster als eine städtische Einrichtung geführt. Die meisten der reichhaltigen Besitzungen im Umland wie die heutigen Lübecker Ortsteile Wulfsdorf, Beidendorf, Blankensee und Kücknitz sowie die Dörfer Utecht und Schattin am Ostufer des Ratzeburger Sees wurden durch die Stadt als Stadtstiftsdörfer verwaltet. Die meisten Klostergebäude mitsamt der romanischen dreischiffigen Klosterkirche wurden 1805/1806 abgerissen. Während fast die gesamte Ausstattung dabei verlorenging, wurde die Orgel in der Kirche von Groß Grönau wieder aufgebaut. Der Forstbesitz wurde durch eine eigene Oberförsterei vom Forsthaus Waldhusen aus verwaltet.

Um 1900 wurde das große Klostergrundstück geteilt. Auf einem Teil wurde das Gymnasium Johanneum zu Lübeck errichtet, das das verbliebene mittelalterliche Refektorium des ehemaligen Klosters heute für die Musikerziehung nutzt.

Gegenüber dem Johanneum, auf der anderen Straßenseite der damals durch das Klostergelände weitergeführten Johannisstraße (heute Dr.-Julius-Leber-Straße) wurde 1903/1904 ein Neubau mit 43 Altenwohnungen errichtet unter dem Namen St.-Johannes-Jungfrauen-Stift, das die Tradition des Klosters als städtisches Altersheim fortführt.

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns, Hugo Rahtgens: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Hansestadt Lübeck. Band IV: Die Klöster. Die kleineren Gotteshäuser der Stadt. Die Kirchen und Kapellen in den Außengebieten. Denk - und wegekreuze und der Leidenweg Christi. Lübeck: Nöhring 1928, Faksimile-Nachdruck 2001 ISBN 3-89557-168-7, S. 3-34
  • Lutz Wilde: Zur Baugeschichte der Kirche des Johannisklosters in Lübeck. In: Der Wagen 1965, S.46-54.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 07.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Grafen von Schauenburg und Holstein

Das Adelsgeschlecht Grafen von Schauenburg und Holstein stammt ursprünglich von der Schauenburg bei Rinteln (Landkreis Schaumburg) an der Weser. Neben der Stammherrschaft mit ihren Residenzorten Bückeburg und Stadthagen wurde die Familie auch mit den Grafschaften Holstein und Stormarn belehnt. In ihrem Stammland wurde aus Schauenburg später Schaumburg (etwa ab 1480).

Geschichte

Im Jahr 1110 ernannte Herzog Lothar von Supplinburg seinen Lehnsmann Adolf von Schauenburg zum Nachfolger des Grafen Gottfried von Hamburg, der im Kampf gegen Slawen gefallen war. Mit dieser Ernennung begann in der Grafschaft Holstein eine Schauenburger Herrschaftszeit, die dann fast 350 Jahre währte. 1130 starb Adolf I. und ihm folgte sein Sohn Adolf II., der 1164 in der Schlacht von Demmin in Vorpommern gegen die Slawen fiel.

Ab 1261 teilte sich die Familie im Laufe der Jahrzehnte in mehrere Linien. Dadurch gab es mehrere Herrscher gleichzeitig in Holstein:

  • Holstein-Itzehoe (1261–1290)
  • Holstein-Kiel (1261–1321, beerbt durch Plön -1390, erneut geteilt: Graf Albrecht II. 1397-1403)
  • Holstein-Segeberg (1273–1308/1315)
  • Holstein-Plön (1290–1390)
  • Holstein-Pinneberg oder Holstein-Schauenburg (1290–1640)
  • Holstein-Rendsburg (1290–1459)

Die Aufteilung endete 1390; die Rendsburger Linie hatte den größten Teil Holsteins inne. Lediglich die kleine Grafschaft Holstein-Pinneberg bestand nebenbei weiter. Die Rendsburger Linie erreichte seit 1326 mehrfach die Belehnung mit dem dänischen Herzogtum Südjütland beziehungsweise Schleswig.

Folgende Grafen waren die wichtigsten für Holstein und Stormarn:

  • (1110–1130) Adolf I. Graf von Schauenburg und Holstein (* ?; † 13. November 1130)
  • (1130–1164) Adolf II. Graf von Schauenburg und Holstein (* 1128; † 6. Juli 1164 bei Demmin)
  • (1164–1225) Adolf III. Graf von Schauenburg und Holstein (* ca. 1160; † 3. Januar 1225)
  • (1227–1239) Adolf IV. Graf von Schauenburg und Holstein (* vor 1205; † 8. Juli 1261 in Kiel)
  • (1239–1290) Gerhard I. Graf von Holstein-Itzehoe (* ca. 1232; † 1290)
  • (1290–1315) Adolf VI. Graf von Schauenburg und Holstein-Pinneberg (* ca. 1256; † 1315)
  • (1290–1304) Heinrich I. Graf von Holstein-Rendsburg (* ca. 1258; † 1304)
  • (1304–1340) Gerhard III. der Große Graf von Holstein-Rendsburg, Herzog von Südjütland (* ca. 1293; † 1340)
  • (1312–1359) Johann III. Graf von Holstein-Plön, Herr von Fehmarn (* ca. 1294; † 1359)
  • (1340–1384) Heinrich II. der Eiserne Graf von Holstein-Rendsburg (* ca. 1317; † 1384)
  • (1340–1397) Nikolaus Graf von Holstein-Rendsburg, Erbe von Schleswig (* ca. 1321; † 1397)
  • (1359–1390) Adolf VII. Graf von Holstein-Plön, Herr von Fehmarn (* 1329; † 1390)
  • (1384–1404) Gerhard VI. Graf von Holstein-Rendsburg bzw. nach Teilung in 1397 Holstein-Plön, Herzog von Schleswig (* ca. 1367; † 1404)
  • (1385–1403) Albrecht II. Graf von Holstein-Kiel (* ca. 1369; † 1403)
  • (1388–1421) Heinrich III. Graf von Holstein-Rendsburg, Bischof von Osnabrück 1402-1410 (* ca. 1372; † 1421)
  • (1404–1427) Heinrich IV. Graf von Holstein, Herzogprätendent von Schleswig (* 1397; † 1427)
  • (1421–1459) Adolf VIII. Graf von Holstein, Herzog von Schleswig (* 1401; † 1459)
  • (1427–1433) Gerhard VII. Graf von Holstein (* 1404; † 1433)

Da Adolf VIII. ohne Erben verstarb, wählte der holsteinische Adel 1460 dessen kognatischen Neffen, den seit 1448 regierenden König Christian I. von Dänemark, zum neuen Herzog von Schleswig und entgegen dem salischen Lehnserbrecht zum Grafen von Holstein und Stormarn. Damit kam das Haus Oldenburg als Nachfolger der Schauenburger an die Macht in Schleswig und Holstein und herrschte hier bis 1864.

Die Pinneberger Linie herrschte noch bis 1640 in der kleinen Grafschaft Holstein-Pinneberg, im Schaumburger Stammland sowie ab 1476 in der Herrschaft Gemen.

Bedeutung der Grafenfamilie in Niedersachsen

Die Schauenburger haben einen geordneten Landesausbau mit Städtegründungen, z. B. Stadthagen und Rinteln, betrieben. Die Schaumburger Grafen waren im 13. Jahrhundert Gografen des Bezirks Wennigsen (Deister) und bereits seit über hundert Jahren im Deister-Vorland begütert. Dieser Umstand brachte es mit sich, dass den Grafen von Schauenburg und Holstein die Vogtei des Klosters Wennigsen unterstellt wurde. Die Grafenfamilie stiftete Eigentum an das Kloster.[1] Die Grafschaft Sternberg gehörte 1377 bis 1402/05 als sie an die Edlen Herren zur Lippe verpfändet wurde zum Schauenburger Besitz. Graf Johann IV. von Schaumburg und Holstein-Pinneberg erhielt durch die Ehe mit Cordula von Gehmen (heute: Gemen) diese Herrschaft 1476 vom sohnlosen Schwiegervater zediert (abgetreten).

Literatur

  • Hanns von Weissenbach: Das Wappen der Grafen von Schauenburg und Holstein. Eine historisch-heraldische Studie. Schleswig 1877

Einzelnachweise

  1. ↑ 750 Jahre Wennigsen 1200–1950, hrsg. vom Vorbereitenden Ausschuss für die 750-Jahrfeier der Gemeinde Wennigsen, gedruckt 1950 bei den Buchdruckwerkstätten Hannover, S. 8–9.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 14.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Lothar III. (HRR)Koenig Lothar III. - Lothar von Supplinburg   -   Für eine größere Bilddarstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

(Weitergeleitet von Lothar von Supplinburg)

Lothar III. (* vor dem 9. Juni 1075; † 3. Dezember 1137 bei Breitenwang, Tirol), auch Lothar von Süpplingenburg oder Lothar von Supplinburg genannt, war Herzog von Sachsen sowie König (ab 1125) und Kaiser (als Lothar III.) (ab 1133) des römisch-deutschen Reiches.

Leben

Der Vater Lothars, Graf Gebhard von Süpplingenburg, gehörte dem sächsischen Hochadel und der Opposition gegen Kaiser Heinrich IV. an. Seine Mutter war Hedwig von Formbach, die Tochter Gertruds von Haldensleben, die in zweiter Ehe mit Herzog Ordulf von Sachsen vermählt war. Als Geburtsort Lothars wird in der alten „Büntingschen Chronik“ Lutterloh im Landkreis Celle in der Südheide genannt.

Im Jahr 1100, mit 25 Jahren, heirateten Lothar von Süpplingenburg und Richenza von Northeim († 1141), Tochter Heinrichs des Fetten und seiner Gattin Gertrud von Braunschweig, der letzten Sachwalterin des brunonischen Erbes. 1104/06 unterstützte er Heinrich V. im Thronkrieg gegen dessen Vater, Kaiser Heinrich IV. Als Herzog Magnus 1106 ohne Erben starb, verlieh König Heinrich V. das Herzogtum Sachsen an Lothar. Die Umstände dieser Einsetzung sind unklar. Manche Historiker sagen, Heinrich V. habe einen vermeintlich schwachen Herzog einsetzen wollen, da Lothar bis dahin nur über geringen Besitz verfügte. Andere vermuten, Lothar sei als Nachkomme sächsischer Oppositionsgeschlechter eingesetzt worden, um einen Ausgleich mit diesen herbeizuführen. Mit Sicherheit war er damals nicht der stärkste Fürst im Herzogtum. Dennoch betrieb er von Anfang an eine eigenständige Politik in Sachsen und übergab z. B. 1111 den Schauenburgern die Grafschaften Holstein und Stormarn. In der sächsisch-salischen Auseinandersetzung setzte er sich an die Spitze der antikaiserlichen Opposition und profilierte sich alsbald als kluger Politiker und geschickter Heerführer; zwar wurde er 1112 vorübergehend als Herzog abgesetzt, aber nachdem er sich 1114 dem Kaiser als Büßer unterworfen hatte, erhielt er sein Herzogtum zurück und unterstützte diesen gegen die niederrheinisch-westfälische Opposition. Alsbald trat er jedoch mit weiteren ostsächsischen Fürsten wieder offen auf die Seite der Aufständischen und nahm an der Schlacht am Welfesholz teil, in der das Heer Heinrichs V. 1115 von den Sachsen vernichtend geschlagen wurde. Dazu erbten er und seine Frau ab 1116 durch den Tod des Grafen Otto II. von Northeim, Gertruds von Haldensleben und Gertruds von Braunschweig einen Großteil der Northeimer, brunonischen und Haldensleber Besitztümer. In den nächsten Jahren baute er in weiteren Kriegszügen seine Stellung auch in Westfalen aus und setzte neue Grafen als Vasallen ein. Von nun an war die politische Führungsrolle des Herzogs unumstritten. Seine politische Stellung im Reich baute er systematisch durch seine Territorialpolitik aus; davon profitierte besonders sein politisches Zentrum Braunschweig, dem er die Stadtrechte verlieh.

Als Kaiser Heinrich V. versuchte, mit Wiprecht von Groitzsch einen ihm genehmen neuen Markgrafen von Meißen einzusetzen, setzte Lothar mit Waffengewalt diesen ab, Konrad von Wettin als nächstberechtigten Erben ein und übergab die Mark Lausitz an Albrecht den Bären. In Halberstadt beeinflusste er die Wahl eines ihm genehmen neuen Bischofs. Auf einem Reichstag in Bamberg 1124, auf dem Lothar nicht erschien, wurde beschlossen, ihn durch einen Krieg niederzuwerfen, zu dem es aber nicht mehr kam. Zuletzt beherrschte er als erster Herzog das gesamte Herzogtum Sachsen.

Schon anlässlich der Weihe des Aegidienklosters 1115 waren Lothar und Richenza, die Tochter der Stifterin, anwesend, was als politisches Signal gegenüber dem Kaiser gedeutet wurde. Als Heinrich V. 1125 starb, wurde Lothar am 24. August jenes Jahres überraschend zum deutschen König gewählt, womit der territoriale Schwerpunkt der mittelalterlichen Geschichte in den Norden des Reiches rückte.

Die Wahl zum König

Heinrich V., selber kinderlos, hatte eigentlich seinen Neffen Herzog Friedrich II. von Schwaben zum Nachfolger auserwählt, doch vor allem der Mainzer Erzbischof Adalbert I. stellte sich dem entgegen. Auf dem Hoftag in Mainz gab es letztlich drei Kandidaten für den Königsthron; neben Lothar und Friedrich rechnete sich auch Leopold III., Markgraf von Österreich, als Schwager Heinrichs V. und Stiefvater von Friedrich II., Chancen auf die Wahl aus, wenngleich diese geringer waren als die der anderen beiden.

Für die Wahl wurde ein Gremium gebildet, das aus je 10 Vertretern der vier großen Stämme der Sachsen, Schwaben, Franken und Bayern bestand. Diese sollten sich auf einen der drei Kandidaten einigen. Da sich die Partei der Schwaben jedoch nicht von Anfang an bereit erklärte, jeglichen Ausgang der Wahl zu akzeptieren, wurde der sächsische Herzog, nachdem Herzog Heinrich der Schwarze von Bayern auf seine Seite gewechselt war, zum neuen König erhoben. Dieser Seitenwechsel erklärt sich aus dem Eheversprechen zwischen Lothars Tochter Gertrud und dem Sohn Heinrichs des Schwarzen. Schließlich huldigte auch der unterlegene Friedrich dem König, der sich fortan Lothar III. nannte. Die offizielle Krönung durch den Kölner Erzbischof erfolgte am 13. September in Aachen.

Der Konflikt mit den Staufern

Neue Auseinandersetzungen mit Herzog Friedrich II. ergaben sich, als dieser sich weigerte, Lothar Güter zu übergeben, die dieser als Reichsgüter, der Staufer jedoch als Erbe der Salier auffasste. Da die strittigen Güter mit benachbarten alten salischen Hausgütern schon längst gemeinsam verwaltet wurden, war ihre Herkunft kaum zu ermitteln und die Güter somit rechtlich schwer zu trennen. Lothar vertrat den Grundsatz, dass alle fraglichen Güter durch das Aussterben der Salier nun zu Reichsgütern geworden seien. Schon 1125 kam es zu den ersten Kämpfen zwischen Lothar und den Staufern. Diese steigerten sich in den folgenden Jahren, und nachdem ein Feldzug Lothars gegen die Staufer 1127 vor Nürnberg gescheitert war, erhoben die Schwaben gemeinsam mit den Franken Friedrichs jüngeren Bruder Konrad zum Gegenkönig. Dieser suchte sofort in Italien nach Unterstützung für sein Königtum, welche er insbesondere in Mailand fand, wo er 1128 mit der Krone des Königs von Italien gekrönt wurde. Sein Vorhaben, in Italien eine solide Machtbasis zu gründen, scheiterte allerdings. Im Jahre 1132 kehrte er ins Reich zurück.

Einmischung im Erbstreit um Böhmen

Herzog Soběslav I. von Böhmen aus dem Geschlecht der Přemysliden war nach dem Tode seines Bruders Vladislav I. 1125 als dessen Nachfolger Herzog geworden, musste den Thron jedoch gegen die Ansprüche Ottos II. von Mähren-Olmütz behaupten, der Lothar zu Hilfe rief. Lothar marschierte 1126 mit einem Heer in Böhmen ein, und am 18. Februar 1126 kam es zur Zweiten Schlacht bei Chlumec. Soběslav errang einen überzeugenden Sieg. Sein Rivale Otto fiel, und Lothar III. wurde mit dem Rest seines Heeres eingeschlossen. Soběslav ließ sich von Lothar mit Böhmen belehnen, ehe er ihn frei ließ.[1]

Das Schisma von 1130

In der Zwischenzeit war es 1130 in Rom bei der Papstwahl erneut zu einem Schisma gekommen. Nach dem Tod von Honorius II. gab es zwei aussichtsreiche Anwärter auf das Papsttum. Zuerst wählte eine Minderheit der Kardinäle Innozenz II. zum neuen Papst, bevor die übrigen Kardinäle Anaklet II. in einem tumultartigen Verfahren zum Papst ernannten. Beide Päpste beanspruchten für sich, rechtmäßig gewählt worden zu sein, doch anfangs konnte sich Anaklet durchsetzen, und Innozenz musste Rom verlassen und nach Frankreich fliehen. Während sich Anaklet lediglich der Unterstützung durch Roger II. von Sizilien versichern konnte, gelang es Innozenz mit Hilfe Bernhards von Clairvaux, den französischen König Ludwig VI. und den englischen König Heinrich I. für seine Seite zu gewinnen.

Auch Lothar wurde von beiden Päpsten umworben, wobei ihm beide die Kaiserkrönung in Aussicht stellten. Erneut war es Bernhard von Clairvaux, der maßgeblich die Entscheidung Lothars III. zugunsten Innozenz’ lenkte. Im März 1131 trafen sich diese drei in Lüttich, wo Lothar dem Papst den Stratordienst leistete und ihm Hilfe im Kampf gegen Anaklet zusagte. Die ursprüngliche Bedingung, die Wiedereinsetzung in das volle Investiturrecht als Gegenleistung, ließ er schließlich fallen.

Im folgenden Jahr machte sich Lothar, der sich immer noch im Konflikt mit dem staufischen Gegenkönig befand, mit einem kleinen Heer nach Italien auf. Da Anaklet erfolgreich die Peterskirche verteidigte, musste man für die Kaiserkrönung in die Lateranbasilika ausweichen. Dort nahm Lothar am 4. Juni 1133 die Kaiserkrone von Innozenz in Empfang. Kurz danach machte sich Lothar wieder auf die Heimreise, obwohl Innozenz sich noch nicht gegen Anaklet durchgesetzt hatte und nur kurze Zeit später von Roger II. erneut aus Rom vertrieben wurde.

Zweiter Italienfeldzug und Tod

In Deutschland gelang es Lothar schließlich im Jahre 1135 dank der Hilfe Heinrichs des Stolzen, der seit dem Tod seines Vaters Heinrichs des Schwarzen im Jahre 1126 Herzog von Bayern war und Gertrud, die einzige Tochter Lothars, geheiratet hatte, die Staufer zu besiegen. Konrad wurde im September in Mühlhausen wieder in die kaiserliche Gunst aufgenommen und verpflichtete sich, am zweiten Italienfeldzug des Kaisers teilzunehmen. Zu diesem machte sich Lothar, da er im Reich jetzt der unbestreitbare Herrscher war, 1136 mit einem wesentlich größeren Heer als beim letzten Mal auf. So versprach dieser Feldzug wesentlich erfolgreicher zu werden. In der Tat bemühte sich Roger II. bald um Frieden. Jedoch kam es nun zwischen Lothar und Innozenz II. zu Konflikten um die Lehnshoheit über das Herzogtum Apulien, und auch im eigenen Heer gab es Spannungen, so dass Lothar auch diesen Italienfeldzug abbrach und den Heimweg antrat.

Auf der Rückreise verlieh er seinem Schwiegersohn Heinrich die Markgrafschaft Tuszien und das Herzogtum Sachsen. Zudem übertrug er ihm die Reichsinsignien, was je nach Standpunkt als Designation zum neuen König ausgelegt wurde oder nicht. Am 3. Dezember 1137 starb Lothar noch auf der Rückreise bei Breitenwang. Einen Monat später beendete der Tod Anaklets II. auch das päpstliche Schisma. Kaiser Lothars sterbliche Reste verbrachte man nach Königslutter. Dort wurde er am 31. Dezember 1137 in der von ihm 1135 begonnenen und noch unvollendeten Stiftskirche St. Peter und Paul bestattet. Bei einer Graböffnung 1620 fand man u. a. ein Schwert und einen Reichsapfel. Lothar hat sich mit dem Kaiserdom ein herausragendes architektonisches Denkmal gesetzt. Auch seine Herrschaftszeit war mehr als nur eine Episode zwischen Saliern und Staufern. Sie gilt eher als selbstbewusste Herrschaft über das Reich, auch wenn die politische Vision von der Gründung eines welfischen Königtums am 7. März 1138 in Koblenz durch den „Staatsstreich“ der Staufer zerstört wurde.

Nach seinem Tod wurde Lothar als Friedenskönig betrauert, der seinem Land Frieden, Eintracht und Ordnung gegeben hatte. Braunschweig war mit Lothar III. erstmals in den Blickpunkt der europäischen Politik und Geschichte gerückt.

Kinder

  • Gertrud (* 1115; † 1143) – verheiratet zuerst mit Heinrich dem Stolzen, Herzog von Bayern, später mit Heinrich Jasomirgott, Markgraf von Österreich zwischen 1141 und 1156, Herzog von Österreich von 1156 bis 1177 und Herzog von Bayern von 1143 bis 1156.

Quellen

  • Johann Friedrich Böhmer, Wolfgang Petke: Regesta Imperii IV, 1. Die Regesten des Kaiserreiches unter Lothar III. und Konrad III., Teil 1: Lothar III., Köln u. a. 1994.

Literatur

Darstellungen

  • Gerd Althoff: Lothar III. (1125–1137). In: Bernd Schneidmüller/ Stefan Weinfurter (Hrsg.), Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919–1519), München 2003, S. 201–216, ISBN 3-406-50958-4.
  • Wilhelm Bernhardi: Lothar von Supplinburg. (Jahrbücher der deutschen Geschichte), Duncker & Humblot, 2. unveränderte Auflage Berlin 1975, Neudruck von 1879, ISBN 3-428-03384-1.
  • Alfred Haverkamp: Zwölftes Jahrhundert. 1125–1198, = Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 5, 10. Auflage Stuttgart 2003.
  • Oliver Hermann: Lothar III. und sein Wirkungsbereich. Räumliche Bezüge königlichen Handelns im hochmittelalterlichen Reich (1125–1137) Bochum 2000, ISBN 3-930083-57-4.
  • Wolfgang Petke: Lothar von Süpplingenburg (1125–1137), in: Helmut Beumann (Hrsg.), Kaisergestalten des Mittelalters, 3. durchges. Aufl. München 1991, ISBN 3-406-30279-3.
  • Karl R. Schnith (Hrsg.): Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern, Graz 1990, ISBN 3-222-11973-2.
  • Thomas Gädeke u. Martin Gosebruch: Königslutter – Die Abtei Kaiser Lothars, 3. durchges. Aufl. Königstein i. Ts. 1998, ISBN 3-7845-4822-9
  • Wolfgang Petke: Kaiser Lothar von Süpplingenburg (1125–1137) in neuer Sicht, in: Konrad von Wettin und seine Zeit. Protokoll der Wissenschaftlichen Konferenz anlässlich des 900. Geburtstags Konrads von Wettin im Burggymnasium Wettin am 18./ 19. Juli 1998. Herausgegeben vom Landesheimatbund Sachsen- Anhalt e. V. Halle, Halle an der Saale 1999, S. 113–128.

Lexikonartikel

  • Wilhelm Bernhardi: Lothar von Supplinburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 19, Duncker & Humblot, Leipzig 1884, S. 251–256.
  • Lothar III. (HRR). In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).

Anmerkungen

  1. ↑ Vratislav Vaníček: Soběslav I. Přemyslovci v kontextu evropských dějin v letech 1092–1140. Praha : Paseka, 2007, ISBN 978-80-7185-831-7, S. 193-194.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 15.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Heiliges Römisches Reich

Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren.

Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Der Name Sacrum Imperium ist für 1157 und der Titel Sacrum Romanum Imperium für 1254 erstmals urkundlich belegt. Seit dem späten 15. Jahrhundert war zeitweilig auch der Zusatz Deutscher Nation (lat. Nationis Germanicæ) üblich. Zur Unterscheidung vom 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als das Alte Reich bezeichnet.

Aufgrund seines vor- und übernationalen Charakters entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat oder Staat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichsinstitutionen.

Die Ausdehnung und die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte erheblich. In seiner größten Ausdehnung umfasste das Reich fast das gesamte Gebiet des heutigen Mittel- und Teile Südeuropas.

Seit der Frühen Neuzeit war das Reich strukturell nicht mehr zu offensiver Kriegsführung, Machterweiterung und Expansion fähig. Seither wurden Rechtsschutz und Friedenswahrung als seine wesentlichen Zwecke angesehen. Das Reich sollte für Ruhe, Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten sorgen, indem es die Dynamik der Macht eindämmte: Untertanen sollte es vor der Willkür der Landesherren und kleinere Reichsstände vor Rechtsverletzungen mächtigerer Stände und des Kaisers schützen. Da seit 1648 auch benachbarte Staaten als Reichsstände in seine Verfassungsordnung integriert waren, erfüllte das Reich zudem eine friedenssichernde Funktion im System der europäischen Mächte.

Dass das Reich seit Mitte des 18. Jahrhunderts seine Glieder immer weniger gegen die expansive Politik innerer und äußerer Mächte zu schützen vermochte, war sein größtes Defizit und eine der Ursachen seines Untergangs. Durch die Napoleonischen Kriege und die daraus resultierende Gründung des Rheinbunds war es nahezu handlungsunfähig geworden. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation erlosch am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II.

Charakter des Reiches

Das Heilige Römische Reich war aus dem Ostfränkischen Reich entstanden. Es war ein vor- und übernationales Gebilde, ein Lehnsreich und Personenverbandsstaat, der sich niemals zu einem Nationalstaat wie etwa Frankreich oder Großbritannien entwickelte und aus ideengeschichtlichen Gründen auch nie als solcher verstanden werden wollte. Der konkurrierende Gegensatz von Bewusstsein in den Stammesherzogtümern bzw. später in den Territorien und dem supranationalen Einheitsbewusstsein wurde im Heiligen Römischen Reich nie ausgetragen oder aufgelöst, ein übergreifendes Nationalgefühl entwickelte sich nicht.[1]

Die Geschichte des Reiches war geprägt durch den Streit über seinen Charakter, welcher sich – da die Machtverhältnisse innerhalb des Reiches keineswegs statisch waren – im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder veränderte. Ab dem 12. und 13. Jahrhundert ist eine Reflexion über das politische Gemeinwesen zu beobachten, die sich zunehmend an abstrakten Kategorien orientiert. Mit dem Aufkommen von Universitäten und einer steigenden Anzahl ausgebildeter Juristen stehen sich hier über mehrere Jahrhunderte die aus der antiken Staatsformenlehre übernommenen Kategorien Monarchie und Aristokratie gegenüber.[2] Das Reich ließ sich jedoch nie eindeutig einer der beiden Kategorien zuordnen, da die Regierungsgewalt des Reiches weder allein in der Hand des Kaisers, noch allein bei den Kurfürsten oder der Gesamtheit eines Personenverbandes wie dem Reichstag lag. Vielmehr vereinte das Reich Merkmale beider Staatsformen in sich. So kam auch im 17. Jahrhundert Samuel Pufendorf in seiner unter Pseudonym veröffentlichten Schrift De statu imperii zu dem Schluss, dass das Reich ein irreguläres „Monstrum“ eigener Art sei.

Bereits seit dem 16. Jahrhundert rückte dann immer mehr der Begriff der Souveränität in den Mittelpunkt.[3] Die hierauf aufbauende Unterscheidung zwischen Bundesstaat (bei dem die Souveränität beim Gesamtstaat liegt) und Staatenbund (der ein Bund souveräner Staaten ist) ist jedoch eine ahistorische Betrachtungsweise, da der feste Bedeutungsgehalt dieser Kategorien sich erst später einstellte. Auch ist sie in Bezug auf das Reich nicht aufschlussreich, da sich das Reich wiederum keiner der beiden Kategorien zuordnen ließ: Ebenso wenig wie es dem Kaiser jemals gelang, den regionalen Eigenwillen der Territorien zu brechen, ist es in einen losen Staatenbund zerfallen.

Das Reich überwölbte als „Dachverband“ viele Territorien und gab dem Zusammenleben der verschiedenen Landesherren reichsrechtlich vorgegebene Rahmenbedingungen. Diese quasi-selbstständigen, aber nicht souveränen Fürsten- und Herzogtümer erkannten den Kaiser als zumindest ideelles Reichsoberhaupt an und waren den Reichsgesetzen, der Reichsgerichtsbarkeit und den Beschlüssen des Reichstages unterworfen, gleichzeitig aber auch durch Königswahl, Wahlkapitulation, Reichstage und andere ständische Vertretungen an der Reichspolitik beteiligt und konnten diese für sich beeinflussen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern waren die Bewohner nicht direkt dem Kaiser untertan. Jedes Reichsmitglied, also jedes Territorium, das reichsunmittelbar war, hatte seinen eigenen Landesherrn, im Falle der Reichsstädte den Magistrat.

Voltaire beschrieb die Diskrepanz zwischen den Namen des Reiches und seiner ethnisch-politischen Realität in seiner späten Phase (seit der Frühen Neuzeit) mit dem Satz: Dieser Korpus, der sich immer noch Heiliges Römisches Reich nennt, ist in keiner Weise heilig, noch römisch, noch ein Reich.[4]

Der Name des Reiches

Durch den Namen wurde der Anspruch auf die Nachfolge des antiken Römischen Reiches und damit gleichsam auf eine Universalherrschaft erhoben. Gleichzeitig fürchtete man das Eintreffen der Prophezeiungen des Propheten Daniel, der vorhergesagt hatte, dass es vier Weltreiche geben und danach der Antichrist auf die Erde kommen würde (Vier-Reiche-Lehre) – die Apokalypse sollte beginnen. Da in der Vier-Reiche-Lehre das (antike) Römische Imperium als viertes Reich gezählt wurde, durfte es nicht untergehen. Die Erhöhung durch den Zusatz „Heilig“ betonte das Gottesgnadentum des Kaisertums und legitimierte die Herrschaft.

Mit der Krönung des Frankenkönigs Karl des Großen zum Kaiser durch Papst Leo III. im Jahr 800 stellte dieser sein Reich in die Nachfolge des antiken römischen Imperiums, die so genannte Translatio Imperii. Geschichtlich und dem eigenen Selbstverständnis nach gab es allerdings schon ein Reich, das aus dem alten römischen Reich entstanden war, nämlich das christlich-orthodoxe byzantinische Reich; nach Ansicht der Byzantiner war das neue westliche „Römische Reich“ ein selbsternanntes und illegitimes.

Das Reich trug zum Zeitpunkt seiner Entstehung Mitte des 10. Jahrhunderts noch nicht das Prädikat heilig. Der erste Kaiser Otto I. und seine Nachfolger sahen sich selbst und wurden als Stellvertreter Gottes auf Erden und damit als erste Beschützer der Kirche angesehen. Es bestand also keine Notwendigkeit, die Heiligkeit des Reiches besonders hervorzuheben. Das Reich hieß weiterhin Regnum Francorum orientalium oder kurz Regnum Francorum.

In den Kaisertitulaturen der Ottonen tauchen die später auf das gesamte Reich übertragenen Namensbestandteile aber schon auf. So findet sich in den Urkunden Ottos II. aus dem Jahre 982, die während seines Italienfeldzuges entstanden, die Titulatur Romanorum imperator augustus, „Kaiser der Römer“. Und Otto III. erhöhte sich in seiner Titulatur über alle geistlichen und weltlichen Mächte, indem er sich, analog zum Papst und sich damit über diesen erhebend, demutsvoll „Knecht Jesu Christi“ (servus Jesu Christi) und später sogar „Knecht der Apostel“ (servus apostolorum) nannte.[5]

Diese sakrale Ausstrahlung des Kaisertums wurde vom Papsttum im Investiturstreit von 1075 bis 1122 massiv angegriffen und letztlich weitgehend zerstört. Als die Päpste in der Zeit danach versuchten, das Imperium dem Sacerdotium unterzuordnen, entstand in der Kanzlei Friedrichs I. der Begriff des sacrum imperium, durch den die Unabhängigkeit des Imperiums vom Papsttum betont und heilsgeschichtlich begründet wurde. Erstmals ist er für das Jahr 1157 bezeugt.[6] Vielleicht handelte es sich hierbei um eine bewusste Wiederaufnahme spätantiker römischer Traditionen. Dies ist in der Forschung jedoch umstritten, da es sich auch um einen speziell „staufischen“ Begriff handeln könnte, zumal in der Antike nicht das Römerreich selbst als sacrum galt, sondern nur die Person des Kaisers.

Im so genannten Interregnum von 1250 bis 1273, als es keinem der drei gewählten Könige gelang, sich gegen die anderen durchzusetzen, verband sich der Anspruch, der Nachfolger des Römischen Reiches zu sein, mit dem Prädikat heilig zur Bezeichnung Sacrum Romanum Imperium (deutsch Heiliges Römisches Reich). Die lateinische Wendung Sacrum Imperium Romanum ist erstmals 1254 belegt, in deutschsprachigen Urkunden trat sie rund hundert Jahre später seit der Zeit Kaiser Karls IV. auf. Ausgerechnet während der kaiserlosen Zeit Mitte des 13. Jahrhunderts wurde der universale Machtanspruch also umso tönender angemeldet – wenn sich freilich auch in der nachfolgenden Zeit daran wenig änderte.

Der Zusatz Nationis Germanicæ erschien erst im Spätmittelalter um 1450, da sich das Reich im Wesentlichen auf das Gebiet des deutschen Sprachraumes erstreckte. 1486 wurde diese Titulatur im Landfriedensgesetz Kaiser Friedrichs III. verwendet. Erstmals offiziell verwendet wurde dieser Zusatz 1512 in der Präambel des Abschieds des Reichstages in Köln. Kaiser Maximilian I. hatte die Reichsstände unter anderem zwecks Erhaltung […] des Heiligen Römischen Reiches Teutscher Nation geladen. Die genaue ursprüngliche Bedeutung des Zusatzes ist nicht ganz klar. Es kann eine territoriale Einschränkung gemeint sein, nachdem die Reichsteile Italien und Burgund sich faktisch immer mehr vom Reich gelöst hatten. Andererseits klingt auch eine Betonung der Trägerschaft des Reiches durch die deutschen Reichsstände an, die ihren Anspruch auf die Reichsidee verteidigen sollte.[7] Gegen Ende des 16. Jahrhunderts verschwand die Formulierung wieder aus dem offiziellen Gebrauch, wurde aber bis zum Ende des Reiches noch gelegentlich in der Literatur verwendet.[8]

Das lateinische Wort natio bedeutete bis ins 18. Jahrhundert nicht „Volk“, sondern bezeichnete den „Ort der Geburt“ (im Gegensatz zu gens = Sippe, Stamm, Volk). Die Formulierung nationis Germanicæ schließt also an die Vorstellung von der translatio imperii an.

Bis 1806 war Heiliges Römisches Reich die offizielle Bezeichnung des Reiches, die oft als SRI für Sacrum Romanum Imperium auf lateinisch oder H. Röm. Reich o. Ä.[9] auf Deutsch abgekürzt wurde. Daneben sind in der Neuzeit auch Bezeichnungen wie Teutsches Reich umgangssprachlich und vereinzelt im Schrifttum gebräuchlich.[10] Erst die beiden letzten großen Rechtsakte das Reich betreffend, der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und die Auflösungserklärung Kaiser Franz II., verwenden jedoch dann den Begriff deutsches Reich auch in offizieller Funktion für das Heilige Römische Reich.

Bereits kurz nach seiner Auflösung wurde in geschichtswissenschaftlichen Abhandlungen das Heilige Römische Reich wieder vermehrt mit dem Zusatz deutscher Nation versehen, und so bürgerte sich im 19. und 20. Jahrhundert diese ursprünglich nur zeitweilige Bezeichnung nicht ganz korrekt als allgemeiner Name des Reiches ein.[11] Daneben wird es auch das Alte Reich genannt, um es vom späteren deutschen Kaiserreich ab 1871 zu unterscheiden.

Geschichte

Entstehung des Reiches

Das Fränkische Reich hatte nach dem Tode Karls des Großen 814 mehrfach Teilungen und Wiedervereinigungen der Reichsteile unter seinen Kindern und Enkeln durchlaufen. Solche Teilungen unter den Söhnen eines Herrschers waren nach fränkischem Recht normal und bedeuteten nicht, dass die Einheit des Reiches aufhörte zu existieren, da eine gemeinsame Politik der Reichsteile und eine künftige Wiedervereinigung weiterhin möglich war. Starb einer der Erben kinderlos, so fiel dessen Reichsteil einem seiner Brüder zu oder wurde unter diesen aufgeteilt.

Solch eine Teilung wurde auch im Vertrag von Verdun 843 unter den Enkeln Karls beschlossen. Das Reich wurde aufgeteilt zwischen Karl dem Kahlen, der den westlichen Teil mit gallo-romanischer Stammbevölkerung bis etwa zur Maas erhielt, Ludwig dem Deutschen – er erhielt den östlichen, germanisch geprägten Reichsteil – und Lothar I., der den eher fränkisch geprägten mittleren Streifen von der Nordsee bis zum nördlichen Teil Italiens (bis etwa Rom) sowie die Kaiserwürde erhielt.

Auch wenn hier, von den Beteiligten nicht beabsichtigt, die zukünftige Landkarte Europas erkennbar ist, kam es im Laufe der nächsten fünfzig Jahre zu weiteren, meist kriegerischen Wiedervereinigungen und Teilungen zwischen den Teilreichen. Erst als Karl der Dicke 887 wegen seines Versagens beim Abwehrkampf gegen die plündernden und raubenden Normannen abgesetzt wurde, wurde kein neues Oberhaupt aller Reichsteile mehr bestimmt, sondern die verbliebenen Teilreiche wählten sich eigene Könige. Diese gehörten teilweise nicht mehr der Dynastie der Karolinger an. Dies war ein deutliches Zeichen für das Auseinanderdriften der Reichsteile und das auf dem Tiefpunkt angekommene Ansehen der Karolingerdynastie, die das Reich durch Thronstreitigkeiten in Bürgerkriege stürzte und nicht mehr in der Lage war, es in seiner Gesamtheit gegen äußere Bedrohungen zu schützen. Infolge der nun fehlenden dynastischen Klammer zerfiel das Reich in zahlreiche kleine Grafschaften, Herzogtümer und andere regionale Herrschaften, die meist nur noch formal die regionalen Könige als Oberhoheit anerkannten.

Besonders deutlich zerfiel 888 der mittlere Reichsteil in mehrere unabhängige Kleinkönigreiche, darunter Hoch- und Niederburgund sowie Italien (während Lothringen als Unterkönigreich dem Ostreich angegliedert wurde), deren Könige sich mit der Unterstützung lokaler Adliger gegen karolingische Prätendenten durchgesetzt hatten. Im östlichen Reich wählten die lokalen Adligen auf Stammesebene Herzöge. Nach dem Tod Ludwigs des Kindes, des letzten Karolingers auf dem ostfränkischen Thron, hätte das Ostreich ebenfalls in Kleinreiche zerfallen können, wenn dieser Prozess nicht durch die gemeinsame Wahl Konrads I. zum ostfränkischen König aufgehalten worden wäre. Konrad gehörte zwar nicht der Dynastie der Karolinger an, war aber ein Franke aus dem Geschlecht der Konradiner. Lothringen schloss sich bei dieser Gelegenheit jedoch dem Westfrankenreich an. 919 wurde mit dem Sachsenherzog Heinrich I. in Fritzlar erstmals ein Nicht-Franke zum König des Ostfrankenreiches gewählt. Seit diesem Zeitpunkt trug nicht mehr eine einzige Dynastie das Reich, sondern die regionalen Großen, Adligen und Herzöge entschieden über den Herrscher.

Im Jahre 921 erkannte der westfränkische Herrscher im Vertrag von Bonn Heinrich I. als gleichberechtigt an, er durfte den Titel rex francorum orientalium, König der östlichen Franken, führen. Die Entwicklung des Reiches als eines auf Dauer eigenständigen und überlebensfähigen Staatswesens war damit im Wesentlichen abgeschlossen. 925 gelang es Heinrich, Lothringen wieder dem ostfränkischen Reich anzugliedern.

Trotz der Ablösung vom Gesamtreich und der Vereinigung der germanischen Völkerschaften, die im Gegensatz zum gewöhnlichen Volk Westfrankens kein romanisiertes Latein, sondern theodiscus oder diutisk (von diot volksmäßig, volkssprachig) sprachen, war dieses Reich kein früher deutscher Nationalstaat. Genauso wenig war es bereits das spätere Heilige Römische Reich.

Das steigende Selbstbewusstsein des neuen ostfränkischen Königsgeschlechtes zeigte sich bereits in der Thronbesteigung Ottos I., des Sohnes Heinrichs, der auf dem vermeintlichen Thron Karls des Großen in Aachen gekrönt wurde. Hier zeigte sich der zunehmend sakrale Charakter seiner Herrschaft dadurch, dass er sich salben ließ und der Kirche seinen Schutz gelobte.[13] Nach einigen Kämpfen gegen Verwandte und lothringische Herzöge gelang ihm mit dem Sieg über die Ungarn 955 auf dem Lechfeld bei Augsburg die Bestätigung und Festigung seiner Herrschaft. Noch auf dem Schlachtfeld soll ihn das Heer laut Widukind von Corvey als Imperator gegrüßt haben.[14]

Dieser Sieg über die Ungarn veranlasste Papst Johannes XII., Otto nach Rom zu rufen und ihm die Kaiserkrone anzubieten, damit dieser als Beschützer der Kirche auftrete. Johannes stand zu diesem Zeitpunkt unter der Bedrohung regionaler italienischer Könige und erhoffte sich von Otto Hilfe gegen diese. Aber der Hilferuf des Papstes bekundet auch, dass die ehemaligen Barbaren sich zu den Trägern der römischen Kultur gewandelt hatten und dass das östliche regnum als legitimer Nachfolger des Kaisertums Karls des Großen angesehen wurde. Otto folgte dem Ruf, auch wenn es wohl Irritation unter einigen Beratern des Königs gab, und zog nach Rom.

Als „Gründungsdatum“ des Heiligen Römischen Reiches wird von Historikern meist das Datum der Kaiserkrönung Ottos I. am 2. Februar 962 angegeben, auch wenn Otto kein neues Reich gründen wollte oder gegründet hat und das Reich erst einige Jahrhunderte später diesen Namen erhielt. Spätestens hier ist der Prozess der Trennung des ostfränkischen Reiches und des Mittelreiches auf der einen Seite vom westfränkischen Reich auf der anderen Seite abgeschlossen. Als zwei eigenständige Reiche gehen diese aus dem fränkischen Gesamtreich hervor. Das Heilige Römische Reich erhält seine weltliche und sakrale Legitimation als neues Imperium Romanum durch die Kaiserkrönung.

Mittelalter

Das Reich unter den Ottonen

Das Reich war im Frühmittelalter ein im Vergleich zum Hoch- und Spätmittelalter ständisch und gesellschaftlich noch wenig ausdifferenziertes Gebilde. Es wurde sichtbar im Heeresaufgebot, in den lokalen Gerichtsversammlungen und in den Grafschaften, den bereits von den Franken installierten lokalen Verwaltungseinheiten. Oberster Repräsentant der politischen Ordnung des Reiches, zuständig für den Schutz des Reiches und den Frieden im Inneren, war der König. Als politische Untereinheiten dienten die Herzogtümer.

Obwohl in der frühkarolingischen Zeit um 750 die fränkischen Amtsherzöge für die durch die Franken unterworfenen oder durch deren territorialen Zusammenfassung erst entstandenen Völker abgesetzt worden waren, entstanden im ostfränkischen Reich, begünstigt durch die äußere Bedrohung und das erhalten gebliebene Stammesrecht, zwischen 880 und 925 fünf neue Herzogtümer: das der Sachsen, der Baiern, der Alemannen, der Franken und das nach der Reichsteilung neu entstandene Herzogtum Lothringen, zu dem auch die Friesen gehörten. Doch schon im 10. Jahrhundert ergaben sich gravierende Änderungen der Struktur der Herzogtümer: Lothringen wurde 959 in Nieder- und Oberlothringen aufgeteilt und Kärnten wurde 976 ein eigenständiges Herzogtum.

Da das Reich als Instrument der selbstbewussten Herzogtümer entstanden war, wurde es nicht mehr zwischen den Söhnen des Herrschers aufgeteilt und blieb zudem eine Wahlmonarchie. Die Nichtaufteilung des „Erbes“ zwischen den Söhnen des Königs widersprach zwar dem überkommenen fränkischen Recht. Andererseits beherrschte Heinrich I. die Stammesherzöge nur als Lehnsherr, er hätte also an seine Söhne nur Sachsen oder eine Lehensoberhoheit über die Herzöge verteilen können. Dementsprechend legte Heinrich I. 929 in seiner Hausordnung fest, dass nur ein Sohn auf dem Thron nachfolgen solle. Schon hier werden der das Reich bis zum Ende der Salier-Dynastie prägende Erbgedanke und das Prinzip der Wahlmonarchie miteinander verbunden.

Otto I. gelang es infolge mehrerer Feldzüge nach Italien, den nördlichen Teil der Halbinsel zu erobern und das Königreich der Langobarden beziehungsweise Italiener ins Reich einzubinden. Eine vollständige Integration Reichsitaliens gelang allerdings nie wirklich.

Unter Otto II. lösten sich auch die letzten verbliebenen Verbindungen zum westfränkisch-französischen Reich, die in Form von Verwandtschaftsbeziehungen noch bestanden, als er seinen Vetter Karl zum Herzog von Niederlotharingien machte. Karl war ein Nachkomme aus dem Geschlecht der Karolinger und gleichzeitig der jüngere Bruder des westfränkischen Königs Lothar. Es wurde aber nicht – wie später in der Forschung behauptet – ein „treuloser Franzose“ ein Lehnsmann eines „deutschen“ Königs. Solche Denkkategorien waren zu jener Zeit noch unbekannt, zumal die führende fränkisch-germanische Schicht des westfränkischen Reiches noch einige Zeit nach der Teilung weiterhin ihren altdeutschen Dialekt sprach. Vielmehr spielte Otto den einen Vetter gegen den anderen aus, um für sich einen Vorteil zu erlangen, indem er einen Keil in die karolingische Familie trieb. Die Reaktion Lothars war heftig, und beide Seiten luden den Streit emotional auf. Die Folgen dieses endgültigen Bruches zwischen den Nachfolgern des Fränkischen Reiches zeigten sich aber erst später. Das französische Königtum wurde auf Grund des sich herausbildenden französischen Selbstbewusstseins aber nunmehr als unabhängig vom Kaiser angesehen.

Die unter den ersten drei Ottonen begonnene Einbindung der Kirche in das weltliche Herrschaftssystem des Reiches, später von Historikern als „Ottonisch-salisches Reichskirchensystem“ bezeichnet[15], fand unter Heinrich II. ihren Höhepunkt. Das Reichskirchensystem bildete bis zum Ende des Reiches eines der prägenden Elemente seiner Verfassung. Heinrich verlangte von den Klerikern unbedingten Gehorsam und die unverzügliche Umsetzung seines Willens. Er vollendete die Königshoheit über die Reichskirche und wurde zum „Mönchskönig“[16] wie kaum ein zweiter Herrscher des Reiches. Doch er regierte nicht nur die Kirche, er regierte das Reich auch durch die Kirche, indem er wichtige Ämter – wie etwa das des Kanzlers – mit Bischöfen besetzte. Weltliche und kirchliche Angelegenheiten wurden im Grunde genommen nicht unterschieden und gleichermaßen auf Synoden verhandelt. Dies resultierte aber nicht nur aus dem Bestreben, dem aus fränkisch-germanischer Tradition herrührenden Drang der Herzogtümer nach größerer Selbstständigkeit ein königstreues Gegengewicht entgegenzusetzen. Vielmehr sah Heinrich das Reich als „Haus Gottes“ an, das er als Verwalter Gottes zu betreuen hatte. Spätestens jetzt war das Reich „heilig“.

Hochmittelalter

Als dritter wichtiger Reichsteil kam unter Konrad II. das Königreich Burgund zum Reich, auch wenn diese Entwicklung schon unter Heinrich II. begonnen hatte. König Rudolf III. besaß keine Nachkommen und benannte deshalb seinen Neffen Heinrich zu seinem Nachfolger und stellte sich unter den Schutz des Reiches. 1018 übergab er sogar seine Krone und das Zepter an Heinrich.

Die Herrschaft Konrads war weiterhin durch die sich entwickelnde Vorstellung gekennzeichnet, dass das Reich und dessen Herrschaft unabhängig vom Herrscher existiert und Rechtskraft entwickelt. Belegt ist dies durch die von Wipo überlieferte „Schiffsmetapher“ Konrads[17] (siehe entsprechenden Abschnitt im Artikel über Konrad II.) und durch seinen Anspruch auf Burgund – denn eigentlich sollte ja Heinrich Burgund erben und nicht das Reich. Unter Konrad begann auch die Herausbildung der Ministerialen als eigener Stand des unteren Adels, indem er an die unfreien Dienstmannen des Königs Lehen vergab. Wichtig für die Entwicklung des Rechtes im Reich waren seine Versuche, die so genannten Gottesurteile als Rechtsmittel durch die Anwendung römischen Rechtes, dem diese Urteile unbekannt waren, im nördlichen Reichsteil zurückzudrängen.

Konrad setzte zwar die Reichskirchenpolitik seines Vorgängers fort, allerdings nicht mit dessen Vehemenz. Er beurteilte die Kirche eher danach, was diese für das Reich tun konnte. In der Mehrzahl berief er Bischöfe und Äbte mit großer Intelligenz und Spiritualität. Der Papst spielte allerdings auch bei seinen Berufungen keine große Rolle. Insgesamt erscheint seine Herrschaft als große „Erfolgsgeschichte“, was wohl auch daran liegt, dass er in einer Zeit herrschte, in der allgemein eine Art Aufbruchsstimmung herrschte, die Ende des 11. Jahrhunderts in die Cluniazensische Reform mündete.

Heinrich III. übernahm 1039 von seinem Vater Konrad ein gefestigtes Reich und musste sich im Gegensatz zu seinen beiden Vorgängern seine Macht nicht erst erkämpfen. Heinrich legte trotz kriegerischer Aktionen in Polen und Ungarn sehr großen Wert auf die Friedenswahrung innerhalb des Reiches.[18] Diese Idee eines allgemeinen Friedens, eines Gottesfriedens, entstand in Südfrankreich und hatte sich seit Mitte des 11. Jahrhunderts über das ganze christliche Abendland verbreitet. Damit sollten das Fehdewesen und die Blutrache eingedämmt werden, die immer mehr zu einer Belastung für das Funktionieren des Reiches geworden waren. Initiator dieser Bewegung war das cluniazensische Mönchstum. Wenigstens an den höchsten christlichen Feiertagen und an den Tagen, die durch die Passion Christi geheiligt waren, also von Mittwochabend bis Montagmorgen, sollten die Waffen schweigen und der „Gottesfrieden“ herrschen.

Heinrich III. musste für die Zustimmung der Großen des Reiches bei der Wahl seines Sohnes, des späteren Heinrich IV., zum König 1053 eine bis dahin völlig unbekannte Bedingung akzeptieren. Die Unterordnung unter den neuen König sollte nur gelten, wenn sich Heinrich IV. als rechter Herrscher erweise.[19] Auch wenn die Macht der Kaiser über die Kirche mit Heinrich III. auf einem ihrer Höhepunkte war – er war es gewesen, der über die Besetzung des heiligen Throns in Rom bestimmte –, so wird die Bilanz seiner Herrschaft in der neueren Forschung meist negativ gesehen.[20] So emanzipierte sich Ungarn vom Reich, das vorher noch Reichslehen war, und mehrere Verschwörungen gegen den Kaiser zeigten den Unwillen der Großen des Reiches, sich einem starken Königtum unterzuordnen.

Durch den frühen Tod Heinrichs III. gelangte sein erst sechsjähriger Sohn Heinrich IV. auf den Thron. Für ihn übernahm seine Mutter Agnes die Vormundschaft bis zu seinem 15. Lebensjahr 1065. Es kam hierdurch zu einem schleichenden Macht- und Bedeutungsverlust des Königtums. Durch den „Staatsstreich von Kaiserswerth“ konnte eine Gruppe von Reichsfürsten unter Führung des Kölner Erzbischofs Anno II. zeitweise die Regierungsgewalt an sich reißen. In Rom interessierte die Meinung des künftigen Kaisers schon bei der nächsten Papstwahl niemanden mehr. Der Annalist des Klosters Niederaltaich fasste die Situation folgendermaßen zusammen:

    […] die bei Hofe Anwesenden aber sorgten jeder für sich selbst, so viel sie nur konnten, und niemand unterwies den König darin, was gut und gerecht sei, so daß im Königreich vieles in Unordnung geriet[21]

Entscheidend für die zukünftige Stellung der Reichskirche wurde der so genannte Investiturstreit. Für die römisch-deutschen Herrscher war es selbstverständlich, dass sie die vakanten Bischofssitze im Reich neu besetzten. Durch die Schwäche des Königtums während der Regentschaft von Heinrichs Mutter hatten der Papst, aber auch geistliche und weltliche Fürsten versucht, sich königliche Besitzungen und Rechte anzueignen. Die späteren Versuche, der Königsmacht wieder Geltung zu verschaffen, trafen natürlich auf wenig Gegenliebe. Als Heinrich im Juni 1075 versuchte, seinen Kandidaten für den Mailänder Bischofssitz durchzusetzen, reagierte Papst Gregor VII. sofort. Im Dezember 1075 bannte Gregor König Heinrich und entband damit alle Untertanen von ihrem Treueid. Die Fürsten des Reiches forderten von Heinrich, dass er bis Februar 1077 den Bann lösen lassen sollte, ansonsten würde er von ihnen nicht mehr anerkannt.[22] Im anderen Falle würde der Papst eingeladen, den Streit zu entscheiden. Heinrich IV. musste sich beugen und demütigte sich im legendären Gang nach Canossa. Die Machtpositionen hatten sich in ihr Gegenteil verkehrt; 1046 hatte Heinrich III. noch über drei Päpste gerichtet, nun sollte ein Papst über den König richten.

Der Sohn Heinrichs IV. empörte sich mit Hilfe des Papstes gegen seinen Vater und erzwang 1105 dessen Abdankung.[23] Der neue König Heinrich V. wurde allerdings erst nach dem Tod Heinrichs IV. allgemein anerkannt. Als er sich dieser Anerkennung gewiss war, stellte er sich gegen den Papst und setzte die antipäpstliche Reichspolitik seines Vaters fort. Er führte zunächst den Investiturstreit seines Vaters gegen Rom weiter und erreichte 1122 im Wormser Konkordat einen Ausgleich mit dem amtierenden Papst Kalixt II. Heinrich V., der zuvor wie selbstverständlich die Bischöfe im Reich mit Ring und Stab investiert hatte, akzeptierte den Anspruch der Kirche auf das Recht zur Investitur.

Die gefundene Lösung war einfach und radikal. Um die von den Kirchenreformern geforderte Trennung der geistlichen Aufgaben der Bischöfe von den bisher wahrgenommenen weltlichen Aufgaben zu gewährleisten, sollten die Bischöfe ihre in den letzten Jahrhunderten vom Kaiser beziehungsweise König erhaltenen Rechte und Privilegien zurückgeben. Einerseits entfielen damit die Pflichten der Bischöfe gegenüber dem Reich, andererseits auch das Recht des Königs, bei der Einsetzung der Bischöfe Einfluss nehmen zu können. Da die Bischöfe aber nicht auf ihre weltlichen Regalien verzichten wollten, zwang Heinrich den Papst einer Kompromisslösung zuzustimmen. Die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte sollte zwar in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt, der Gewählte aber mit den Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser erst nach der Wahl durch das Zepter belehnt werden. Der Bestand der Reichskirche war damit gesichert, der Einfluss des Kaisers auf diese aber stark geschwächt worden.

Nach dem Tod Heinrichs V. 1125 wurde Lothar III. zum König gewählt, wobei sich gegen die Wahl starker Widerstand formierte. Die Staufer, die Heinrich V. beigestanden waren, hatten sich berechtigte Hoffnungen auf die Königswürde gemacht. Bis 1135 dauerte der Widerstand der Staufer gegen Lothar und die diesen unterstützenden Welfen an. Die Rivalität zwischen Staufern und Welfen wurde weiter geschürt, als 1138 der Staufer Konrad zum König erhoben wurde. Konrads Wunsch, die Kaiserkrone zu erwerben, sollte sich jedoch nicht erfüllen. Auch seine Teilnahme am Zweiten Kreuzzug hatte keinen Erfolg, er musste noch in Kleinasien umkehren. Dafür gelang ihm ein gegen die Normannen gerichtetes Bündnis mit dem byzantinischen Kaiser Manuel I. Komnenos.

1152 wurde nach dem Tod Konrads dessen Neffe Friedrich, der Herzog von Schwaben, zum König gewählt. Friedrich, genannt „Barbarossa“, betrieb eine zielstrebige Politik, die auf die Rückgewinnung kaiserlicher Rechte in Italien gerichtet war (siehe honor imperii),[24] deretwegen Friedrich insgesamt sechs Italienzüge unternahm. 1155 wurde er zum Kaiser gekrönt, doch kam es aufgrund eines nicht erfolgten, aber vertraglich zugesicherten Feldzugs gegen das Normannenreich in Unteritalien zu Spannungen mit dem Papsttum, ebenso verschlechterten sich die Beziehungen zu Byzanz. Auch die oberitalienischen Stadtstaaten, besonders das reiche und mächtige Mailand, leisteten Friedrichs Versuchen Widerstand, die Reichsverwaltung in Italien zu stärken (siehe Reichstag von Roncaglia). Es kam schließlich zur Bildung des sogenannten Lombardenbundes, der sich militärisch gegen den Staufer durchaus behaupten konnte. Gleichzeitig war es zu einer umstrittenen Papstwahl gekommen, wobei der mit der Mehrheit der Stimmen gewählte Papst Alexander III. von Friedrich zunächst nicht anerkannt wurde. Erst nachdem abzusehen war, dass eine militärische Lösung keine Aussicht auf Erfolg hatte (1167 hatte im kaiserlichen Heer vor Rom eine Seuche gewütet, 1176 Niederlage in der Schlacht von Legnano), kam es endlich im Frieden von Venedig 1177 zu einer Einigung zwischen Kaiser und Papst. Auch die oberitalienischen Städte und der Kaiser verständigten sich, wobei Friedrich jedoch längst nicht alle seine Ziele verwirklichen konnte.

Im Reich hatte sich der Kaiser mit seinem Cousin Heinrich überworfen, dem Herzog von Sachsen und Bayern aus dem Hause der Welfen, nachdem beide über zwei Jahrzehnte eng zusammen gearbeitet hatten. Als Heinrich nun jedoch seine Teilnahme an einem Italienzug an Bedingungen knüpfte, wurde der übermächtige Herzog Heinrich auf Bestreben der Fürsten durch Friedrich gestürzt. 1180 wurde Heinrich der „Prozess“ gemacht und das Herzogtum Sachsen zerschlagen sowie Bayern verkleinert, wovon jedoch weniger der Kaiser als vielmehr die Territorialherren im Reich profitierten.

Der Kaiser verstarb im Juni 1190 in Kleinasien während eines Kreuzzugs. Seine Nachfolge trat sein zweitältester Sohn Heinrich VI. an. Dieser war schon 1186 von seinem Vater zum Caesar erhoben worden und galt seitdem als designierter Nachfolger Friedrichs. 1191, im Jahr seiner Kaiserkrönung, versuchte Heinrich, das Normannenkönigreich in Unteritalien und Sizilien in Besitz zu nehmen. Da er mit einer Normannenprinzessin verheiratet war und das dort herrschende Haus Hauteville in der Hauptlinie ausgestorben war, konnte er auch Ansprüche geltend machen, die militärisch zunächst aber nicht durchsetzbar waren. Erst 1194 gelang die Eroberung Unteritaliens, wo Heinrich mit teils äußerster Brutalität gegen oppositionelle Kräfte vorging. In Deutschland hatte Heinrich gegen den Widerstand der Welfen zu kämpfen – 1196 scheiterte sein Erbreichsplan. Dafür betrieb er eine ehrgeizige und recht erfolgreiche „Mittelmeerpolitik“, deren Ziel vielleicht die Eroberung des Heiligen Landes oder womöglich sogar eine Offensive gegen Byzanz war.

Nach dem frühen Tod Heinrichs VI. 1197 scheiterte der letzte Versuch, im Reich eine starke Zentralgewalt zu schaffen. Nach der Doppelwahl von 1198, bei der Philipp von Schwaben im März in Mühlhausen/Thüringen und Otto IV. im Juni in Köln gewählt wurden, standen sich zwei Könige im Reich gegenüber. Der Sohn Heinrichs, Friedrich II., war zwar schon 1196 im Alter von zwei Jahren zum König gewählt worden, seine Ansprüche wurden aber beiseite gewischt. Dennoch ist diese Wahl bemerkenswert. Der Streit um den Thron fiel mit einer Phase beschleunigter Verschriftlichung und Verrechtlichung zusammen, so dass neben die kriegerischen Auseinandersetzungen eine juristische Komponente trat. Man erhob Präzedenzfälle zu Beispielen der eigenen Rechtmäßigkeit und passte hergebrachte Traditionen der Situation entsprechend an. Viele Argumente und Grundsätze, die für die folgenden Königswahlen gelten sollten, wurden in jener Zeit formuliert. Diese Entwicklung gipfelte Mitte des 14. Jahrhunderts nach den Erfahrungen des Interregnums in den Festlegungen der Goldenen Bulle. Philipp hatte sich schon weitgehend durchgesetzt, als er im Juni 1208 ermordet wurde.

Dass sich Friedrich II., der 1212 nach Deutschland gereist war, um dort seine Rechte durchzusetzen, auch nach seiner Anerkennung nur wenige Jahre seines Lebens und damit seiner Regierungszeit im deutschen Reich aufhielt, gab den Fürsten wieder mehr Handlungsspielräume. Friedrich verbriefte den weltlichen Fürsten im Statutum in favorem principum und den geistlichen in der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis weitgehende Rechte, um sich von ihnen die Zustimmung zur Wahl und Anerkennung seines Sohnes Heinrich als römisch-deutscher König zu sichern. Diese Privilegien bildeten für die Fürsten die rechtliche Grundlage, auf der sie ihre Macht zu geschlossenen, eigenständigen Landesherrschaften ausbauen konnten; sie waren der Beginn der spätmittelalterlichen Staatswerdung auf der Ebene der Territorien im Reich.

In Italien war der hochgebildete Friedrich II., der die Verwaltung des Königreichs Sizilien nach byzantinischem Vorbild immer stärker zentralisierte, über Jahre in einen Konflikt mit dem Papsttum und den oberitalienischen Städten verwickelt, wobei Friedrich gar als Anti-Christ verunglimpft wurde. Am Ende schien Friedrich militärisch die Oberhand gewonnen zu haben, da verstarb der Kaiser, der vom Papst 1245 für abgesetzt erklärt worden war, am 13. Dezember 1250.

Spätmittelalter

Im Spätmittelalter verfiel im Zuge des Untergangs der Staufer und des darauffolgenden Interregnums bis in die Zeit Rudolfs von Habsburg die königliche Herrschaftsgewalt, die allerdings traditionell ohnehin nur schwach ausgeprägt gewesen war. Gleichzeitig nahm die Macht der Kurfürsten weiter zu, sodass die nachfolgenden Könige oft eine übereinstimmende Reichspolitik mit ihnen anstrebten. König Rudolf (1273–1291) gelang zwar noch einmal, das Königtum zu konsolidieren, doch scheiterte sein Plan der Kaiserkrönung ebenso wie sein Versuch, eine dynastische Nachfolge zu sichern, wozu die Reichsfürsten nicht bereit waren. Rudolfs Nachfolger, König Adolf von Nassau, suchte eine Annäherung an das mächtige Königreich Frankreich, doch provozierte er mit seiner Politik in Thüringen den Widerstand der Reichsfürsten, die sich gegen ihn zusammenschlossen. 1298 fiel Adolf von Nassau im Kampf gegen den neuen König Albrecht von Habsburg. Albrecht musste ebenfalls mit dem Widerstand der Kurfürsten kämpfen, denen seine Hausmachtpolitik missfiel und die befürchteten, er plane eine Erbmonarchie zu errichten. Gegen die Kurfürsten konnte er sich zwar noch behaupten, doch unterwarf er sich Papst Bonifaz VIII. in einem Gehorsamseid und gab im Westen Reichsgebiete an Frankreich ab. Am 1. Mai 1308 fiel er einem Verwandtenmord zum Opfer.

Die verstärkte französische Expansion im westlichen Grenzgebiet des Imperiums seit dem 13. Jahrhundert hatte zur Folge, dass die Einflussmöglichkeiten des Königtums im ehemaligen Königreich Burgund immer weiter abnahm; eine ähnliche, aber weniger stark ausgeprägte Tendenz zeichnete sich in Reichsitalien (also im Wesentlichen in der Lombardei und der Toskana) ab. Erst mit dem Italienzug Heinrichs VII. (1310–1313) kam es zu einer zaghaften Wiederbelebung der kaiserlichen Italienpolitik. Der 1308 gewählte und 1309 gekrönte König Heinrich erreichte in Deutschland eine weitgehende Einheit der großen Häuser und gewann 1310 für sein Haus das Königreich Böhmen. 1310 brach er nach Italien auf. Er war nach Friedrich II. auch der erste römisch-deutsche König, der auch die Kaiserkrone erlangen konnte (Juni 1312), doch rief seine Politik den Widerstand der Guelfen in Italien, des Papstes in Avignon (siehe Avignonesisches Papsttum) und des französischen Königs hervor, die ein neues, machtbewusstes Kaisertum als Gefahr ansahen. Heinrich starb am 24. August 1313 in Italien, als er zu einem Feldzug gegen das Königreich Neapel aufbrechen wollte. Die Italienpolitik der folgenden spätmittelalterlichen Herrscher verlief in wesentlich engeren Grenzen als die ihrer Vorgänger.

1314 kam es zu einer Doppelwahl im Reich, bis Ludwig IV. sich nach einer Auseinandersetzung mit den Habsburgern 1322 durchsetzen konnte. Er zielte ebenfalls auf die Gewinnung der Kaiserkrone ab und betrieb eine recht selbstbewusste Politik. Dadurch geriet er jedoch erneut in Konflikt mit dem Papsttum. In dieser intensiven Auseinandersetzung, spielte vor allem die Frage des päpstlichen Approbationsanspruches eine große Rolle. Es kam diesbezüglich auch zu polittheoretischen Debatten (vgl. Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua) und schließlich zu einer verstärkten Emanzipation der Kurfürsten beziehungsweise des Königs vom Papsttum, was schließlich 1338 im Kurverein von Rhense seinen Ausdruck fand. Wenngleich sich Ludwig in Deutschland gegenüber dem Papsttum behaupten konnte, agierten seine dortigen politischen Gegner, vor allem seit 1343 wieder das Haus Luxemburg, gegen ihn und forderten ihn 1346 mit der Wahl Karls von Luxemburg offen heraus. Ludwig starb kurz darauf und Karl bestieg als Karl IV. den Thron.

Die spätmittelalterlichen Könige konzentrierten sich wesentlich stärker auf den deutschen Reichsteil, wobei sie sich gleichzeitig stärker als zuvor auf ihre jeweilige Hausmacht stützten. Karl IV. kann dafür als ein Musterbeispiel angeführt werden. Karl gelang es, den luxemburgische Hausmachtkomplex um wichtige Gebiete zu erweitern; er verzichtete dafür aber auf Reichsgüter und gab ebenso Gebiete im Westen an Frankreich ab. Er erzielte einen weitgehenden Ausgleich mit dem Papsttum und ließ sich 1355 zum Kaiser krönen, verzichtete aber auf eine Wiederaufnahme der alten Italienpolitik im staufischen Stil. Er schuf aber vor allem mit der Goldenen Bulle von 1356 eines der wichtigsten „Reichsgrundgesetze“, in dem die Rechte der Kurfürsten endgültig festgelegt wurden und die maßgeblich die künftige Politik des Reiches mitbestimmten. Die Goldene Bulle blieb bis zur Auflösung des Reiches in Kraft. In Karls Regierungszeit fiel auch der Ausbruch des so genannten Schwarzen Todes – der Pest –, die zu einer schweren Krisenstimmung beitrug und in deren Verlauf es zu einem deutlichen Rückgang der Bevölkerung sowie zu Judenpogromen kam. Gleichzeitig stellte diese Zeit aber auch die Blütezeit der Hanse dar, die zu einer Großmacht im nordeuropäischen Raum wurde.

Mit dem Tod Karls 1378 ging die von ihm begründete Machtstellung der Luxemburger im Reich bald verloren, da der von ihm geschaffene Hausmachtskomplex rasch zerfiel. Sein Sohn Wenzel wurde wegen seiner offensichtlichen Unfähigkeit gar von einer Gruppe von Kurfürsten am 20. August 1400 abgesetzt. Statt seiner wurde der Pfalzgraf bei Rhein, Ruprecht, zum neuen König gewählt. Seine Machtbasis und Ressourcen waren jedoch zu gering, um eine wirkungsvolle Regierungstätigkeit entfalten zu können, zumal die Luxemburger sich mit dem Verlust der Königswürde nicht abfanden. Nach Ruprechts Tod 1410 gelangte schließlich mit Sigismund der letzte Luxemburger auf den Thron.

Hinzu traten in dieser Zeit kirchenpolitische Probleme wie das Abendländische Schisma, das erst unter Sigismund unter Rückgriff auf den Konziliarismus beseitigt werden konnte. Mit dem Tod Sigismunds 1437 erlosch das Haus Luxemburg in direkter Linie. Die Königswürde ging nun auf die Habsburger über, die sie fast durchgehend bis zum Ende des Reiches behaupten konnten.

Frühe Neuzeit

Reichsreform

Von Historikern wird das frühneuzeitliche Kaisertum des Reiches als Neuanfang und Neuaufbau angesehen und keinesfalls als Widerschein der staufischen hochmittelalterlichen Herrschaft. Denn der Widerspruch zwischen der beanspruchten Heiligkeit, dem globalen Machtanspruch des Reiches und den realen Möglichkeiten des Kaisertums war in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu deutlich geworden. Dies löste eine publizistisch unterstützte Reichsverfassungsbewegung aus, die zwar die alten „heilen Zustände“ wieder aufleben lassen sollte, letztendlich aber zu durchgreifenden Innovationen führte.

Unter den Habsburgern Friedrich III., Maximilian I. und Karl V. kam das Kaisertum nach seinem Niedergang wieder zu Anerkennung, das Amt des Kaisers wurde fest mit der neu geschaffenen Reichsorganisation verbunden. Der Reformbewegung entsprechend initiierte Maximilian 1495 eine umfassende Reichsreform, die einen Ewigen Landfrieden, eines der wichtigsten Vorhaben der Reformbefürworter, und eine reichsweite Steuer, den Gemeinen Pfennig, vorsah. Zwar gelang es nicht vollständig, diese Reformen umzusetzen, denn von den Institutionen, die aus ihr hervorgingen, hatten nur die neugebildeten Reichskreise und das Reichskammergericht Bestand. Dennoch war die Reform die Grundlage für das neuzeitliche Reich. Es erhielt mit ihr ein wesentlich präziseres Regelsystem und ein institutionelles Gerüst. So förderte etwa die Möglichkeit, vor dem Reichskammergericht einen Untertanenprozess gegen seine Landesherrschaft anzustrengen, friedliche Konfliktlösungen im Reich. Auch das nunmehr festgelegte Zusammenspiel zwischen Kaiser und Reichsständen sollte prägend für die Zukunft werden. Der Reichstag bildete sich ebenfalls zu jener Zeit heraus und war bis zu seinem Ende das zentrale politische Forum des Reiches.

Reformation und Religionsfrieden

Die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts war auf der einen Seite geprägt durch eine weitere Verrechtlichung und damit eine weitere Verdichtung des Reiches, so beispielsweise durch Erlasse von Reichspolizeiordnungen 1530 und 1548 und der Constitutio Criminalis Carolina im Jahre 1532. Auf der anderen Seite wirkte die in dieser Zeit durch die Reformation entstandene Glaubensspaltung desintegrierend. Dass sich einzelne Regionen und Territorien von der alten römischen Kirche abwandten, stellte das Reich, nicht zuletzt wegen seines Heiligkeitsanspruches, vor eine Zerreißprobe.

Bot das Wormser Edikt von 1521, in dem die Reichsacht über Martin Luther verhängt wurde, noch keinerlei Spielräume für eine reformationsfreundliche Politik, auch wenn es nicht im ganzen Reich beachtet wurde, so wichen schon die Entscheidungen der nächsten Reichstage davon ab. Die meist ungenauen und zweideutigen Kompromissformeln der Reichstage waren Anlass für neuen juristischen Streit. So erklärte beispielsweise der Nürnberger Reichstag von 1524, alle sollten das Wormser Edikt, so vil inen muglich sei, befolgen. Eine endgültige Friedenslösung konnte allerdings nicht gefunden werden, man hangelte sich von einem meist zeitlich befristeten Kompromiss zum nächsten.

Befriedigend war diese Situation für keine der beiden Seiten. Die evangelische Seite besaß keine Rechtssicherheit und lebte mehrere Jahrzehnte in der Angst vor einem Religionskrieg. Die katholische Seite, insbesondere Kaiser Karl V., wollte eine dauerhafte Glaubensspaltung des Reiches nicht hinnehmen. Karl V., der anfangs den Fall Luther nicht richtig ernst nahm und seine Tragweite nicht erkannte, wollte diese Situation nicht akzeptieren, da er sich, wie die mittelalterlichen Herrscher, als Wahrer der einen wahren Kirche ansah. Das universale Kaisertum brauchte die universale Kirche.

Nach langem Zögern verhängte Karl im Sommer 1546 über die Anführer des evangelischen Schmalkaldischen Bundes die Reichsacht und leitete die militärische Reichsexekution ein. Diese Auseinandersetzung ging als Schmalkaldischer Krieg von 1547/48 in die Geschichte ein. Nach dem Sieg des Kaisers mussten die protestantischen Fürsten auf dem Geharnischten Augsburger Reichstag von 1548 das so genannte Augsburger Interim annehmen, das ihnen immerhin den Laienkelch und die Priesterehe zugestand. Dieser für die protestantischen Reichsstände recht glimpfliche Ausgang des Krieges war dem Umstand geschuldet, dass Karl neben religionspolitischen Zielen auch verfassungspolitische verfolgte, die zu einem Aushebeln der ständischen Verfassung und einer Quasi-Zentralregierung des Kaisers geführt hätten. Diese zusätzlichen Ziele brachten ihm den Widerstand der katholischen Reichsstände ein, so dass keine für ihn befriedigende Lösung der Religionsfrage möglich wurde.

Die religiösen Auseinandersetzungen im Reich waren in die Konzeption Karls V. eines umfassenden habsburgischen Reiches eingebunden, einer monarchia universalis, die Spanien, die österreichischen Erblande und das Heilige Römische Reich umfassen sollte. Es gelang ihm aber weder, das Kaisertum erblich zu machen, noch die Kaiserkrone zwischen der österreichischen und spanischen Linie der Habsburger hin- und herwechseln zu lassen.

Der Fürstenkrieg des sächsischen Kurfürsten Moritz von Sachsen gegen Karl V. und der daraus resultierende Passauer Vertrag von 1552 zwischen den Kriegsfürsten und dem späteren Kaiser Ferdinand I. waren erste Schritte hin zu einem dauerhaften Religionsfrieden im Reich, was 1555 zum Augsburger Reichs- und Religionsfrieden führte.

Der Frieden von Augsburg war aber nicht nur als Religionsfrieden wichtig, er besaß auch eine bedeutsame verfassungspolitische Rolle, indem durch die Schaffung der Reichsexekutionsordnung wichtige verfassungspolitische Weichenstellungen getroffen wurden. Diese Schritte waren durch den im fränkischen Raum von 1552 bis 1554 tobenden Zweiten Markgrafenkrieg des Kulmbacher Markgrafen Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach notwendig geworden. Albrecht erpresste Geld und sogar Gebiete von verschiedenen fränkischen Reichsgebieten. Kaiser Karl V. verurteilte dies nicht, er nahm Albrecht sogar in seine Dienste und legitimierte damit den Bruch des Ewigen Landfriedens. Da sich die betroffenen Territorien weigerten, den vom Kaiser bestätigten Raub ihrer Gebiete hinzunehmen, verwüstete Albrecht deren Land. Im nördlichen Reich formierten sich derweilen Truppen unter Moritz von Sachsen, um Albrecht zu bekämpfen. Ein Reichsfürst und später König Ferdinand, nicht der Kaiser hatten militärische Gegenmaßnahmen gegen den Friedensbrecher eingeleitet. Am 9. Juli 1553 kam es zur blutigsten Schlacht der Reformationszeit im Reich, der Schlacht bei Sievershausen, bei der Moritz von Sachsen starb.

Die auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 beschlossene Reichsexekutionsordnung beinhaltete die verfassungsmäßige Schwächung der kaiserlichen Gewalt, die Verankerung des reichsständischen Prinzips und die volle Föderalisierung des Reiches. Die Reichskreise und lokalen Reichsstände erhielten neben ihren bisherigen Aufgaben auch die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Urteile und die Besetzung der Beisitzer des Reichskammergerichtes. Außerdem erhielten sie neben dem Münzwesen weitere wichtige, bisher kaiserliche Aufgaben. Da sich der Kaiser als unfähig und zu schwach erwiesen hatte, eine seiner wichtigsten Aufgaben, die Friedenswahrung, wahrzunehmen, wurde dessen Rolle nunmehr durch die in den Reichskreisen verbundenen Reichsstände ausgefüllt.

Ebenso wichtig wie die Exekutionsordnung war der am 25. September 1555 verkündete Religionsfrieden, mit dem die Idee eines konfessionell einheitlichen Reiches aufgegeben wurde. Die Landesherren erhielten das Recht, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen, prägnant zusammengefasst in der Formel wessen Herrschaft, dessen Religion. In protestantischen Gebieten ging die geistliche Gerichtsbarkeit auf die Landesherren über, wodurch diese zu einer Art geistlichen Oberhauptes ihres Territoriums wurden. Weiterhin wurde festgelegt, dass geistliche Reichsstände, also Erzbischöfe, Bischöfe und Reichsprälaten, katholisch bleiben mussten. Diese und einige weitere Festlegungen führten zwar zu einer friedlichen Lösung des Religionsproblems, manifestierten aber auch die zunehmende Spaltung des Reiches und führten mittelfristig zu einer Blockade der Reichsinstitutionen.

Nach dem Reichstag von Augsburg trat Kaiser Karl V. von seinem Amt zurück und übergab die Macht an seinen Bruder, den römisch-deutschen König Ferdinand I. Karls Politik innerhalb und außerhalb des Reiches war endgültig gescheitert. Ferdinand beschränkte die Herrschaft des Kaisers wieder auf Deutschland, und es gelang ihm, die Reichsstände wieder in eine engere Verbindung mit dem Kaisertum zu bringen und dieses damit wieder zu stärken. Deshalb wird Ferdinand vielfach als der Gründer des neuzeitlichen deutschen Kaisertums bezeichnet.

Konfessionalisierung und Dreißigjähriger Krieg

Bis Anfang der 1580er Jahre gab es im Reich eine Phase ohne größere kriegerische Auseinandersetzungen. Der Religionsfrieden wirkte befriedend und auch die Reichsinstitutionen wie Reichskreise und Reichskammergericht entwickelten sich zu wirksamen und anerkannten Instrumenten der Friedenssicherung. In dieser Zeit vollzog sich aber die sogenannte Konfessionalisierung, das heißt die Verfestigung und Abgrenzung der drei Konfessionen Protestantismus, Kalvinismus und Katholizismus zueinander. Die damit einhergehende Herausbildung frühmoderner Staatsformen in den Territorien brachte dem Reich Verfassungsprobleme. Die Spannungen nahmen derart zu, dass das Reich und seine Institutionen ihre über den Konfessionen stehende Schlichterfunktion nicht mehr wahrnehmen konnten und Ende des 16. Jahrhunderts faktisch blockiert waren. Bereits ab 1588 war das Reichskammergericht nicht mehr handlungsfähig.

Da die protestantischen Stände am Beginn des 17. Jahrhunderts auch den ausschließlich durch den katholischen Kaiser besetzten Reichshofrat nicht mehr anerkannten, eskalierte die Situation weiter. Gleichzeitig spalteten sich das Kurfürstenkolleg und die Reichskreise in konfessionelle Gruppierungen. Ein Reichsdeputationstag im Jahr 1601 scheiterte an den Gegensätzen zwischen den Parteien und 1608 wurde ein Reichstag in Regensburg ohne Reichsabschied beendet, da die kalvinistische Kurpfalz, deren Bekenntnis vom Kaiser nicht anerkannt wurde, und andere protestantische Stände diesen verlassen hatten.

Da das Reichssystem weitestgehend blockiert und der Friedensschutz vermeintlich nicht mehr gegeben war, gründeten sechs protestantische Fürsten am 14. Mai 1608 die Protestantische Union. Weitere Fürsten und Reichsstädte schlossen sich später der Union an, der jedoch Kursachsen und die norddeutschen Fürsten fernblieben. Als Reaktion auf die Union gründeten katholische Fürsten und Städte am 10. Juli 1609 die katholische Liga. Die Liga wollte das bisherige Reichssystem aufrechterhalten und das Übergewicht des Katholizismus im Reich bewahren. Das Reich und seine Institutionen waren damit endgültig blockiert und handlungsunfähig geworden.

Der Prager Fenstersturz war dann der Auslöser für den großen Krieg, in dem der Kaiser anfangs große militärische Erfolge erzielte und auch versuchte, diese reichspolitisch für seine Machtstellung gegenüber den Reichsständen auszunutzen. So ächtete Kaiser Ferdinand II. 1621 aus eigenem Machtanspruch den pfälzischen Kurfürsten und böhmischen König Friedrich V. und übertrug die Kurwürde auf Maximilian I. von Bayern. Ferdinand war zuvor von allen, auch den protestantischen, Kurfürsten am 19. August 1619 trotz des beginnenden Krieges zum Kaiser gewählt worden.

Der Erlass des Restitutionsediktes am 6. März 1629 war der letzte bedeutende Gesetzesakt eines Kaisers im Reich und entsprang genauso wie die Ächtung Friedrichs V. dem kaiserlichen Machtanspruch. Dieses Edikt verlangte die Umsetzung des Augsburger Reichsfriedens nach katholischer Interpretation. Dementsprechend waren alle seit dem Passauer Vertrag durch die protestantischen Landesherren säkularisierten Erz- und Hochstifte und Bistümer an die Katholiken zurückzugeben. Dies hätte neben der Rekatholisierung großer protestantischer Gebiete eine wesentliche Stärkung der kaiserlichen Machtposition bedeutet, da bisher religionspolitische Fragen vom Kaiser gemeinsam mit den Reichsständen und Kurfürsten entschieden worden waren. Dagegen bildete sich eine konfessionsübergreifende Koalition der Kurfürsten. Sie wollten nicht hinnehmen, dass der Kaiser ohne ihre Zustimmung solch ein einschneidendes Edikt erließ.

Die Kurfürsten zwangen den Kaiser auf dem Regensburger Kurfürstentag 1630 unter der Führung des neuen katholischen Kurfürsten Maximilian I. den kaiserlichen Generalissimus Wallenstein zu entlassen und einer Überprüfung des Ediktes zuzustimmen. Ebenfalls 1630 trat Schweden auf Seiten der protestantischen Reichsstände in den Krieg ein. Nachdem die kaiserlichen Truppen Schweden einige Jahre unterlegen gewesen waren, gelang es dem Kaiser durch den Sieg in der Schlacht bei Nördlingen 1634 nochmals die Oberhand zu gewinnen. Im darauffolgenden Prager Frieden zwischen dem Kaiser und Kursachsen von 1635 musste Ferdinand zwar das Restitutionsedikt für vierzig Jahre, vom Stand von 1627 ausgehend, aussetzen. Aber das Reichsoberhaupt ging aus diesem Frieden gestärkt hervor, da bis auf den Kurverein alle reichsständischen Allianzen für aufgelöst erklärt wurden und dem Kaiser der Oberbefehl über die Reichsarmee zugebilligt wurde. Diese Stärkung des Kaisers nahmen aber auch die Protestanten hin. Das religionspolitische Problem des Restitutionsediktes war faktisch um 40 Jahre vertagt worden, da sich der Kaiser und die meisten Reichsstände darin einig waren, dass die politische Einigung des Reiches, die Säuberung des Reichsgebietes von fremden Mächten und die Beendigung des Krieges am vordringlichsten seien.

Nach dem offenen Kriegseintritt Frankreichs, der erfolgte, um eine starke kaiserlich-habsburgische Macht in Deutschland zu verhindern, verschoben sich die Gewichte wieder zu Ungunsten des Kaisers. Spätestens hier war aus dem ursprünglichen teutschen Konfessionskrieg innerhalb des Reiches ein europäischer Hegemonialkampf geworden. Der Krieg ging also weiter, da die konfessions- und verfassungspolitischen Probleme, die zumindest provisorisch im Prager Frieden geklärt worden waren, für die sich auf Reichsgebiet befindlichen Mächte Schweden und Frankreich nebenrangig waren. Außerdem wies der Frieden von Prag wie bereits angedeutet schwere Mängel auf, so dass auch die reichsinternen Auseinandersetzungen weitergingen.

Ab 1641 begannen einzelne Reichsstände Separatfrieden zu schließen, da sich in dem Gestrüpp aus konfessioneller Solidarität, traditioneller Bündnispolitik und aktueller Kriegslage kaum mehr eine breit angelegte Gegenwehr des Reiches organisieren ließ. Den Anfang machte im Mai 1641 als erster größerer Reichsstand der Kurfürst von Brandenburg. Dieser schloss Frieden mit Schweden und entließ seine Armee, was nach den Bestimmungen des Prager Friedens nicht möglich war, da diese nominell zur Reichsarmee gehörte. Andere Reichsstände folgten; so schloss 1645 Kursachsen Frieden mit Schweden und 1647 Kurmainz mit Frankreich.

Gegen den Willen des Kaisers, seit 1637 Ferdinand III., der ursprünglich das Reich bei den sich nun anbahnenden Friedensgesprächen in Münster und Osnabrück entsprechend dem Frieden von Prag allein vertreten wollte, wurden die Reichsstände, die von Frankreich unterstützt auf ihre Libertät pochten, zu den Unterredungen zugelassen. Dieser als Admissionsfrage bezeichnete Streit hebelte das System des Prager Friedens mit der starken Stellung des Kaisers endgültig aus. Ferdinand wollte ursprünglich in den westfälischen Verhandlungen nur die europäischen Fragen klären und Frieden mit Frankreich und Schweden schließen und die deutschen Verfassungsprobleme auf einem anschließenden Reichstag behandeln, auf dem er als glorioser Friedensbringer hätte auftreten können. Auf diesem Reichstag wiederum hätten die fremden Mächte nichts zu suchen gehabt.

Westfälischer Frieden

Der Kaiser, Schweden und Frankreich verständigten sich 1641 in Hamburg auf Friedensverhandlungen, währenddessen die Kampfhandlungen weitergingen. Die Verhandlungen begannen 1642/43 parallel in Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Reichsständen und Schweden und in Münster zwischen dem Kaiser, den katholischen Reichsständen und Frankreich. Dass der Kaiser das Reich nicht allein repräsentierte, war eine symbolisch wichtige Niederlage. Die aus dem Frieden von Prag gestärkt hervorgegangene kaiserliche Macht stand wieder zur Disposition. Die Reichsstände gleich welcher Konfession hielten die Prager Ordnung für so gefährlich, dass sie ihre Rechte besser gewahrt sahen, wenn sie nicht allein dem Kaiser gegenüber saßen, sondern die Verhandlungen über die Reichsverfassung unter den Augen des Auslands stattfanden. Dies kam aber auch Frankreich sehr entgegen, das die Macht der Habsburger unbedingt einschränken wollte und sich deshalb für die Beteiligung der Reichsstände stark machte.

Beide Verhandlungsstädte und die Verbindungswege zwischen ihnen waren vorab für entmilitarisiert erklärt worden (was aber nur für Osnabrück vollzogen wurde) und alle Gesandtschaften erhielten freies Geleit. Zur Vermittlung reisten Delegationen der Republik Venedig, des Papstes und aus Dänemark an und Vertreter weiterer europäischer Mächte strömten nach Westfalen. Am Ende waren alle europäischen Mächte, bis auf das Osmanische Reich, Russland und England, an den Verhandlungen beteiligt. Die Verhandlungen in Osnabrück wurden neben den Verhandlungen zwischen dem Reich und Schweden faktisch zu einem Verfassungskonvent, auf dem die verfassungs- und religionspolitischen Probleme behandelt wurden. In Münster verhandelte man über die europäischen Rahmenbedingungen und die lehnsrechtlichen Veränderungen in Bezug auf die Niederlande und die Schweiz. Weiterhin wurde hier der Friede von Münster zwischen Spanien und der Republik der Niederlande ausgehandelt.

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Westfälische Frieden als zerstörerisch für das Reich angesehen. Fritz Hartung begründete dies mit dem Argument, der Friedensschluss habe dem Kaiser jegliche Handhabe und den Reichsständen fast unbegrenzte Handlungsfreiheit gewährt, das Reich sei durch diesen „zersplittert“, „zerbröckelt“ – es handle sich mithin um ein „nationales Unglück“.[25] Nur die religionspolitische Frage sei gelöst worden, das Reich aber in eine Erstarrung verfallen, die letztendlich zu dessen Zerfall geführt habe.

In der Zeit direkt nach dem Westfälischen Frieden und auch noch während des 18. Jahrhunderts wurde der Friedensschluss hingegen ganz anders gesehen. Er wurde mit großer Freude begrüßt und galt als neues Grundgesetz, das überall da gelte, wo der Kaiser mit seinen Vorrechten und als Symbol der Einheit des Reiches anerkannt werde. Der Frieden stellte durch seine Bestimmungen die Territorialherrschaften und die verschiedenen Konfessionen auf eine einheitliche rechtliche Basis und schrieb die nach der Verfassungskrise Anfang des 16. Jahrhunderts geschaffenen und bewährten Mechanismen fest und verwarf diejenigen des Prager Friedens. Georg Schmidt schreibt zusammenfassend:

    Der Frieden hat weder die staatliche Zersplitterung noch den fürstlichen Absolutismus hervorgebracht. […] Der Friede betonte die ständische Freiheit, machte aus den Ständen aber keine souveränen Staaten.[26]

Allen Reichsständen wurden zwar die vollen landeshoheitlichen Rechte zugesprochen und das im Prager Frieden annullierte Bündnisrecht wieder zuerkannt. Damit war aber nicht die volle Souveränität der Territorien gemeint, was sich auch daran erkennen lässt, dass dieses Recht im Vertragstext inmitten anderer schon länger ausgeübter Rechte aufgeführt wird. Das Bündnisrecht – auch dies widerspricht einer vollen Souveränität der Territorien des Reiches – durfte sich nicht gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden oder gegen diesen Vertrag richten und war nach Meinung zeitgenössischer Rechtsgelehrter sowieso ein althergebrachtes Gewohnheitsrecht (siehe hierzu auch den Abschnitt Herkommen und Gewohnheitsrecht) der Reichsstände, das im Vertrag nur schriftlich fixiert wurde.

Im religionspolitischen Teil entzogen sich die Reichsstände praktisch selbst die Befugnis die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Zwar wurde der Augsburger Religionsfrieden als Ganzes bestätigt und für unantastbar erklärt, die strittigen Fragen wurden aber neu geregelt und Rechtsverhältnisse auf den Stand des 1. Januar 1624 fixiert beziehungsweise auf den Stand an diesem Stichtag zurückgesetzt. Alle Reichsstände mussten so beispielsweise die beiden anderen Konfessionen dulden, falls diese bereits 1624 auf ihrem Territorium existierten. Jeglicher Besitz musste an den damaligen Besitzer zurückgegeben werden und alle späteren anderslautenden Bestimmungen des Kaisers, der Reichsstände oder der Besatzungsmächte wurden für null und nichtig erklärt.

Der zweite Religionsfrieden hat sicherlich keinerlei Fortschritte für den Toleranzgedanken oder für die individuellen Religionsrechte oder sogar die Menschenrechte gebracht. Das war aber auch nicht dessen Ziel. Er sollte durch die weitere Verrechtlichung friedensstiftend wirken. Frieden und nicht Toleranz oder Säkularisierung war das Ziel. Dass dies trotz aller Rückschläge und gelegentlicher Todesopfer bei späteren religiösen Auseinandersetzungen gelang, ist offensichtlich.

Die Verträge von Westfalen haben dem Reich nach dreißig Jahren den langersehnten Frieden gebracht. Das Reich verlor einige Gebiete an Frankreich und entließ faktisch die Niederlande und die Alte Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband. Ansonsten änderte sich im Reich nicht viel, das Machtsystem zwischen Kaiser und Reichsständen wurde neu austariert, ohne die Gewichte im Vergleich zur Situation vor dem Krieg stark zu verschieben und die Reichspolitik wurde nicht entkonfessionalisiert, sondern nur der Umgang der Konfessionen neu geregelt. Weder wurde

    [der] Reichsverband zur Erstarrung verdammt noch gesprengt – das sind lange Zeit inbrünstig gehegte Forschungsmythen. Nüchtern betrachtet, verliert der Westfälische Frieden, dieses angebliche nationale Unglück, viel von seinem Schrecken, aber auch viel von seinem vermeintlich epochalen Charakter. Dass er Reichsidee und Kaisertum zerstört habe, das ist das krasseste aller kursierenden Fehlurteile über den Westfälischen Frieden.[27]

Die Ergebnisse der Friedensverhandlungen zeigen, wie sinnlos dieser Krieg war. Cicely Veronica Wedgwood:

Nachdem so viele Menschenleben für einen so geringen Zweck vergeudet worden waren, hätten die Menschen begreifen müssen, wie durchaus vergeblich es ist, Glaubensmeinungen dem Urteil durch das Schwert zu überlassen. […]

    Der Krieg löste keine Schwierigkeit. Seine unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen waren entweder negativ oder verheerend. Sittlich umstürzlerisch, wirtschaftlich zerstörend, sozial herabsetzend, verworren in seinen Ursachen, schwankend in seinem Verlauf und geringfügig in seinem Erfolg, ist dieser Krieg in der europäischen Geschichte das hervorragende Beispiel eines sinnlosen Konflikts.[28]

Das Reich bis Mitte des 18. Jahrhunderts

Nach dem Westfälischen Frieden drängte eine Gruppe von Fürsten, zusammengeschlossen im Fürstenverein, auf radikale Reformen im Reich, die insbesondere die Vorherrschaft der Kurfürsten beschränken und das Königswahlprivileg auch auf andere Reichsfürsten ausdehnen sollten. Auf dem Reichstag von 1653/54, der nach den Bestimmungen des Friedens viel früher hätte stattfinden sollen, konnte sich diese Minderheit aber nicht durchsetzen. Im Reichsabschied dieses Reichstages, genannt der Jüngste – dieser Reichstag war der letzte vor der Permanenz des Gremiums – wurde beschlossen, dass die Untertanen ihren Herren Steuern zahlen müssten, damit diese Truppen unterhalten könnten. Dies führte oft zur Bildung stehender Heere in verschiedenen größeren Territorien. Diese wurden als Armierte Reichsstände bezeichnet.

Auch zerfiel das Reich nicht, da zu viele Stände ein Interesse an einem Reich hatten, das ihren Schutz gewährleisten konnte. Diese Gruppe umfasste besonders die kleineren Stände, die praktisch nie zu einem eigenen Staat werden konnten. Auch die aggressive Politik Frankreichs an der Westgrenze des Reiches und die Türkengefahr im Osten machten nahezu allen Ständen die Notwendigkeit eines hinlänglich geschlossenen Reichsverbandes und einer handlungsfähigen Reichsspitze deutlich.

Seit 1658 herrschte Kaiser Leopold I., dessen Wirken erst seit den 1990er Jahren genauer untersucht wird, im Reich. Sein Wirken wird als klug und weitsichtig beschrieben, und gemessen an der Ausgangslage nach dem Krieg und dem Tiefpunkt des kaiserlichen Ansehens war es auch außerordentlich erfolgreich. Leopold gelang es durch die Kombination verschiedener Herrschaftsinstrumente, neben den kleineren auch die größeren Reichsstände wieder an die Reichsverfassung und an das Kaisertum zu binden. Hervorzuheben sind hier insbesondere seine Heiratspolitik, das Mittel der Standeserhöhungen und die Verleihung allerlei wohlklingender Titel. Dennoch verstärkten sich die zentrifugalen Kräfte des Reiches. Hierbei sticht insbesondere die Verleihung der neunten Kurwürde an Ernst August von Hannover 1692 hervor. Ebenso in diese Kategorie fällt das Zugeständnis an den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III., sich 1701 für das nicht zum Reich gehörende Herzogtum Preußen zum König in Preußen krönen zu dürfen.

Nach 1648 wurde die Position der Reichskreise weiter gestärkt und ihnen eine entscheidende Rolle in der Reichskriegsverfassung zugesprochen. So beschloss der Reichstag 1681 auf Grund der Bedrohung des Reiches durch die Türken eine neue Reichskriegsverfassung, in der die Truppenstärke der Reichsarmee auf 40.000 Mann festgelegt wurde. Für die Aufstellung der Truppen sollten die Reichskreise zuständig sein. Der Immerwährende Reichstag bot dem Kaiser die Möglichkeit die kleineren Reichsstände an sich zu binden und für die eigene Politik zu gewinnen. Auch durch die verbesserten Möglichkeiten der Schlichtung gelang es dem Kaiser seinen Einfluss auf das Reich wieder zu vergrößern.

Dass sich Leopold I. der Reunionspolitik des französischen Königs Ludwigs XIV. entgegenstemmte und versuchte, die Reichskreise und -stände zum Widerstand gegen die französischen Annexionen von Reichsgebieten zu bewegen, zeigt, dass die Reichspolitik noch nicht, wie unter seinen Nachfolgern im 18. Jahrhundert, zum reinen Anhängsel der habsburgischen Großmachtpolitik geworden war. Auch gelang in dieser Zeit das Zurückdrängen der Großmacht Schweden aus den nördlichen Gebieten des Reiches im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg und im Großen Nordischen Krieg.

Der Dualismus zwischen Preußen und Österreich

Ab 1740 begannen die beiden größten Territorialkomplexe des Reiches, das Erzherzogtum Österreich und Brandenburg-Preußen, immer mehr aus dem Reichsverband herauszuwachsen. Das Haus Österreich konnte nach dem Sieg über die Türken im Großen Türkenkrieg nach 1683 große Gebiete außerhalb des Reiches erwerben, wodurch sich automatisch der Schwerpunkt der habsburgischen Politik nach Südosten verschob. Dies wurde besonders unter den Nachfolgern Kaiser Leopolds I. deutlich. Ähnlich verhielt es sich mit Brandenburg-Preußen, auch hier befand sich ein Teil des Territoriums außerhalb des Reiches. Zur zunehmenden Rivalität, die das Reichsgefüge stark beanspruchte, traten jedoch noch Änderungen im Denken der Zeit hinzu.

War es bis zum Dreißigjährigen Krieg für das Ansehen eines Herrschers sehr wichtig, welche Titel er besaß und an welcher Position in der Hierarchie des Reiches und des europäischen Adels er stand, so traten nun andere Faktoren wie die Größe des Territoriums sowie die wirtschaftliche und militärische Macht stärker in den Vordergrund. Es setzte sich die Ansicht durch, dass nur die Macht, die aus diesen quantifizierbaren Angaben resultierte, tatsächlich zähle. Dies ist nach Ansicht von Historikern eine Spätfolge des großen Krieges, in dem altehrwürdige Titel, Ansprüche und Rechtspositionen insbesondere der kleineren Reichsstände fast keine Rolle mehr spielten und fingierten oder tatsächlichen Sachzwängen des Krieges untergeordnet wurden.

Diese Denkkategorien waren jedoch nicht mit dem bisherigen System des Reiches vereinbar, das dem Reich und allen seinen Mitgliedern einen rechtlichen Schutz des Status quo gewährleisten und sie vor dem Übermut der Macht schützen sollte. Dieser Konflikt zeigt sich unter anderem in der Arbeit des Reichstages. Seine Zusammensetzung unterschied zwar zwischen Kurfürsten und Fürsten, Hocharistokratie und städtischen Magistraten, katholisch und protestantisch, aber beispielsweise nicht zwischen Ständen, die ein stehendes Heer unterhielten, und denen, die schutzlos waren. Diese Diskrepanz zwischen tatsächlicher Macht und althergebrachter Hierarchie führte zum Verlangen der großen, mächtigen Stände nach einer Lockerung des Reichsverbandes.

Hinzu kam das Denken der Aufklärung, das den konservativen bewahrenden Charakter, die Komplexität, ja sogar die Idee des Reiches an sich hinterfragte und als „unnatürlich“ darstellte. Die Idee der Gleichheit der Menschen war nicht in Übereinstimmung zu bringen mit der Reichsidee, das Vorhandene zu bewahren und jedem Stand seinen zugewiesenen Platz im Gefüge des Reiches zu sichern.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Brandenburg-Preußen und Österreich nicht mehr in den Reichsverband passten, nicht nur auf Grund der schieren Größe, sondern auch wegen der inneren Verfasstheit der beiden zu Staaten gewordenen Territorien. Beide hatten die ursprünglich auch in ihrem Inneren dezentral und ständisch geprägten Länder reformiert und den Einfluss der Landstände gebrochen. Nur so waren die verschiedenen ererbten und eroberten jeweiligen Länder sinnvoll zu verwalten und zu bewahren sowie ein stehendes Heer zu finanzieren. Den kleineren Territorien war dieser Reformweg verschlossen. Ein Landesherr, der Reformen dieses Ausmaßes unternommen hätte, wäre unweigerlich mit den Reichsgerichten in Konflikt geraten, da diese den Landständen beigestanden hätten, gegen deren Privilegien ein Landesherr hätte verstoßen müssen. Der Kaiser in seiner Rolle als österreichischer Landesherr hatte den von ihm besetzten Reichshofrat natürlich nicht so zu fürchten wie andere Landesherrn und in Berlin scherte man sich um die Reichsinstitutionen sowieso kaum. Eine Exekution der Urteile wäre faktisch nicht möglich gewesen. Auch diese andere innere Verfasstheit der beiden großen Mächte trug zur Entfremdung vom Reich bei.

Aus der als Dualismus zwischen Preußen und Österreich bezeichneten Rivalität erwuchsen im 18. Jahrhundert mehrere Kriege. Die zwei Schlesischen Kriege gewann Preußen und erhielt Schlesien, während der Österreichische Erbfolgekrieg zu Gunsten Österreichs endete. Während des Erbfolgekrieges kam mit Karl VII. ein Wittelsbacher auf den Thron, konnte sich aber ohne die Ressourcen einer Großmacht nicht durchsetzen, so dass nach seinem Tod 1745 mit Franz I. Stephan von Lothringen, dem Ehemann Maria Theresias, wieder ein Habsburger(-Lothringer) gewählt wurde.

Diese Auseinandersetzungen waren für das Reich verheerend. Preußen wollte das Reich nicht stärken, sondern für seine Zwecke gebrauchen. Auch die Habsburger, die durch das Bündnis vieler Reichsstände mit Preußen und die Wahl eines Nicht-Habsburgers auf den Kaiserthron verstimmt waren, setzten nun viel eindeutiger als bislang auf eine Politik, die sich allein auf Österreich und dessen Macht bezog. Der Kaisertitel wurde fast nur noch wegen dessen Klang und des höheren Rangs gegenüber allen europäischen Herrschern erstrebt. Die Reichsinstitutionen waren zu Nebenschauplätzen der Machtpolitik verkommen und die Verfassung des Reiches hatte mit der Wirklichkeit nicht mehr viel zu tun. Preußen versuchte durch Instrumentalisierung des Reichstages den Kaiser und Österreich zu treffen. Insbesondere Kaiser Joseph II. zog sich fast gänzlich aus der Reichspolitik zurück. Joseph II. hatte anfangs noch versucht eine Reform der Reichsinstitutionen, besonders des Reichskammergerichtes, durchzuführen, scheiterte aber am Widerstand der Reichsstände, die sich aus dem Reichsverband lösen und sich deshalb vom Gericht nicht mehr in ihre „inneren“ Angelegenheiten hereinreden lassen wollten. Joseph gab frustriert auf.

Aber auch sonst agierte Joseph II. unglücklich und unsensibel. Die österreichzentrierte Politik Josephs II. während des Bayerischen Erbfolgekriegs 1778/79 und die vom Ausland vermittelte Friedenslösung von Teschen waren ein Desaster für das Kaisertum. Als die bayerische Linie der Wittelsbacher 1777 ausstarb, erschien dies Joseph als willkommene Möglichkeit, Bayern den habsburgischen Landen einzuverleiben. Deshalb erhob Österreich juristisch fragwürdige Ansprüche auf das Erbe. Unter massivem Druck aus Wien willigte der Erbe aus der pfälzischen Linie der Wittelsbacher, Kurfürst Karl Theodor, in einen Vertrag ein, der Teile Bayerns abtrat. Karl Theodor, der ohnehin nur widerwillig das Erbe angenommen hatte, wurde suggeriert, dass später ein Tausch mit den Österreichischen Niederlanden, die in etwa das Gebiet des heutigen Belgiens umfassten, zu Stande käme. Joseph II. besetzte aber stattdessen die bayerischen Gebiete, um vollendete Tatsachen zu schaffen, und vergriff sich somit als Kaiser an einem Reichsterritorium.

Diese Vorgänge erlaubten es Friedrich II., sich zum Beschützer des Reiches und der kleinen Reichsstände und damit quasi zum „Gegenkaiser“ aufzuschwingen. Preußische und kursächsische Truppen marschierten in Böhmen ein. Im von Russland regelrecht erzwungenen Frieden von Teschen vom 13. Mai 1779 erhielt Österreich zwar das Innviertel zugesprochen. Der Kaiser stand dennoch als Verlierer da. Zum zweiten Mal nach 1648 musste ein innerdeutsches Problem mit Hilfe ausländischer Mächte geregelt werden. Nicht der Kaiser, sondern Russland brachte dem Reich Frieden. Russland wurde neben seiner Rolle als Garantiemacht des Teschener Friedens auch eine Garantiemacht des Westfälischen Friedens und damit einer der „Hüter“ der Reichsverfassung. Das Kaisertum hatte sich selbst demontiert und der preußische König Friedrich stand als Beschützer des Reiches da. Aber nicht Schutz und Konsolidierung des Reiches waren Friedrichs Ziel gewesen, sondern eine weitere Schwächung der Position des Kaisers im Reich und damit des ganzen Reichsverbandes an sich. Dieses Ziel hatte er erreicht.

Das Konzept eines Dritten Deutschlands hingegen, geboren aus der Befürchtung der kleineren und mittleren Reichsstände zur reinen Verfügungsmasse der Großen zu verkommen, um mit einer Stimme zu sprechen und damit Reformen durchzusetzen, scheiterte am den Vorurteilen und Gegensätzen zwischen den protestantischen und dem katholischen Reichsfürsten, sowie den Eigeninteressen der Kurfürsten und der großen Reichsstädte. Eigentliche Träger des Reichsgedankens waren zuletzt praktisch nur noch die Freien Reichsstädte, die Reichsritterschaften und zu einem gewissen Teil die geistlichen Territorien, wobei auch die Letzteren vielfach durch Angehörige von Reichsfürstendynastien regiert wurden und deren Interessen vertraten (z. B. das im Spanischen Erbfolgekrieg unter einem wittelsbacherischen Erzbischof stehende Kurköln). Auch der Kaiser agierte eher wie ein Territorialherr, der auf die Ausweitung seines unmittelbaren Herrschaftsterritoriums zielte und weniger auf die Wahrung eines „Reichsinteresses“. Von vielen Zeitgenossen im Zeitalter der Aufklärung wurde das Reich daher als ein Anachronismus empfunden. Voltaire sprach spöttisch von dem „Reich, das weder römisch noch heilig“ sei.

Das Ende des Reiches

Erste Koalitionskriege gegen Napoleon

Gegen die revolutionären Truppen Frankreichs fanden beide deutschen Großmächte im Ersten Koalitionskrieg zu einem Zweckbündnis. Dieses als Pillnitzer Beistandspakt bezeichnete Bündnis vom Februar 1792 hatte freilich nicht den Schutz von Reichsrechten zum Ziel, sondern die Eindämmung der Revolution, vor allem deswegen, weil man deren Übergreifen auf das Reichsgebiet fürchtete. Die Chance, die anderen Reichsstände hinter sich zu bringen, verspielte Kaiser Franz II., der am 5. Juli 1792 in ungewohnter Eile und Einmütigkeit zum Kaiser gewählt wurde, durch den Umstand, dass er das österreichische Staatsgebiet unbedingt vergrößern wollte, notfalls auf Kosten anderer Reichsmitglieder. Und auch Preußen wollte sich für seine Kriegskosten durch die Einverleibung geistlicher Reichsgebiete schadlos halten. Dementsprechend gelang es nicht, eine geschlossene Front gegen die französischen Revolutionstruppen aufzubauen und größere militärische Erfolge zu erringen.

Aus Enttäuschung über ausbleibende Erfolge und um sich besser um den Widerstand gegen die erneute Teilung Polens kümmern zu können, schloss Preußen 1795 einen Separatfrieden, den Frieden von Basel, mit Frankreich. 1796 schlossen Baden und Württemberg ebenfalls Frieden mit Frankreich. In beiden Vereinbarungen wurden die jeweiligen linksrheinischen Besitzungen an Frankreich abgetreten. Die Besitzer aber sollten auf Kosten rechtsrheinischer geistlicher Gebiete „entschädigt“ werden, diese sollten also säkularisiert werden. Weitere Reichsstände verhandelten über einen Waffenstillstand oder Neutralität.

1797 schloss auch Österreich Frieden und unterschrieb den Frieden von Campo Formio, in dem es verschiedene Besitzungen innerhalb und außerhalb des Reiches abtrat, so insbesondere die österreichischen Niederlande und das Herzogtum Toskana. Als Ausgleich sollte Österreich ebenfalls auf Kosten von zu säkularisierenden geistlichen Gebieten oder anderen Reichsteilen entschädigt werden. Beide Großen des Reiches hielten sich also an anderen kleineren Reichsgliedern schadlos und räumten Frankreich sogar ein Mitspracherecht bei der zukünftigen Gestaltung des Reiches ein. Insbesondere der Kaiser, zwar als König von Ungarn und Böhmen handelnd, aber trotzdem als Kaiser zur Bewahrung der Integrität des Reiches und seiner Mitglieder verpflichtet, hatte zugelassen, dass für die „Entschädigung“ einiger weniger andere Reichsstände geschädigt wurden, und das Kaisertum damit irreparabel demontiert.

Die Reichsdeputation von 1797/98 willigte im März 1798 gezwungenermaßen auf dem Friedenskongress von Rastatt in die Abtretung der linksrheinischen Gebiete und die Säkularisation, mit Ausnahme der drei geistlichen Kurfürstentümer, ein. Der Zweite Koalitionskrieg beendete aber das Geschachere und Gefeilsche um die Gebiete, die man zu erhalten hoffte. Der Krieg wurde 1801 durch den Frieden von Lunéville beendet, in dem Franz II. nun auch als Reichsoberhaupt der Abtretung der linksrheinischen Gebiete zustimmte. In diesem Frieden traf man aber keine genauen Festlegungen für die anstehenden „Entschädigungen“. Der anschließend einberufene Reichstag stimmte dem Frieden zu.

Reichsdeputationshauptschluss

Die Friedensvereinbarungen von Basel mit Preußen, Campo Formio mit Österreich und Lunéville mit dem Reich verlangten „Entschädigungen“, über die nur ein Reichsgesetz entscheiden konnte. Deshalb wurde eine Reichsdeputation einberufen, die diesen Entschädigungsplan ausarbeiten sollte. Letztendlich nahm die Deputation aber den französisch-russischen Entschädigungsplan vom 3. Juni 1802 mit geringen Änderungen an. Am 24. März 1803 akzeptierte der Reichstag den Reichsdeputationshauptschluss endgültig.

Als Entschädigungsmasse für die größeren Reichsstände wurden fast alle Reichsstädte, die kleineren weltlichen Territorien und fast alle geistlichen Hoch- und Erzstifte ausgewählt. Die Zusammensetzung des Reiches veränderte sich schlagartig, die zuvor mehrheitlich katholische Fürstenbank des Reichstages war nunmehr protestantisch geprägt. Zwei von drei geistlichen Kurfürstentümern hatten aufgehört zu existieren, auch der Kurfürst von Mainz verlor sein Hochstift, erhielt aber als neues Kurfürstentum Aschaffenburg-Regensburg. Neben diesem gab es nur noch zwei geistliche Reichsfürsten, den Großprior des Malteserordens und den Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens.

Insgesamt gab es durch den Reichsdeputationshauptschluss 110 Territorien weniger, und rund drei Millionen Menschen bekamen einen neuen Landesherrn. Aus einer Vielzahl kleiner Gebiete entstand eine überschaubare Anzahl von mittelgroßen Ländern. Dies wurde eine bleibende Veränderung, welche die drei Jahre der Gültigkeit weit überdauerte. Der Reichsdeputationsschluss führte ferner ein neues Normaljahr ein, also den Ausgangspunkt dafür, wie es bei einem Gebiet mit der Konfession steht und wie um die Vermögensverhältnisse. 1803 wurde nach dem Normaljahr 1624 des Westfälischen Friedens das neue Normaljahr.

Man sprach von „Entschädigung“, „Säkularisation“ und „Mediatisierung“. Damit verbarg man beschönigenderweise den Vorgang, dass einige wenige Landesherren viel mehr Land und Geld erhielten, als sie abgetreten hatten. Der badische Markgraf erhielt beispielsweise mehr als neunmal soviele Untertanen als er linksrheinisch verlor. Grund hierfür ist, dass Frankreich sich eine Reihe von Satellitenstaaten schuf, die groß genug waren, um dem Kaiser Schwierigkeiten zu machen, aber zu klein, um die Position Frankreichs zu gefährden.

Weiterhin hatte die Reichskirche aufgehört zu existieren. Der aufklärerische Zeitgeist hatte dazu längst beigetragen, ebenso die absolutistische Neigung der Landesherren, sich die Macht nicht mit kirchlichen Einrichtungen teilen zu müssen. Das galt für protestantische und katholische Fürsten gleichermaßen, und so sah das auch Frankreich. Außerdem war die Reichskirche eine Stütze des Kaisers gewesen.

Im Herbst 1803 wurden auch die Reichsritterschaften im sogenannten Rittersturm von den benachbarten Ländern besetzt. Die Gesetze des Reiches wurden also allseits nicht mehr viel beachtet.

Niederlegung der Reichskrone

Am 18. Mai 1804 wurde Napoleon durch eine Verfassungsänderung zum erblichen Kaiser der Franzosen bestimmt. Damit wollte der Emporkömmling sich nicht zuletzt in die Tradition Karls des Großen stellen, der tausend Jahre zuvor die Nachfolge des Römischen Reiches antrat.

Nachdem Napoleon den Kaisertitel angenommen hatte, kam es zu Gesprächen mit Österreich. In einer Geheimnote vom 7. August 1804 forderte Napoleon, dass Österreich den Kaisertitel anerkenne. Im Gegenzug könne der römisch-deutsche Kaiser Franz II. zum Kaiser Österreichs werden. Wenige Tage später wurde aus der Forderung faktisch ein Ultimatum. Dies bedeutete entweder Krieg oder Anerkennung des französischen Kaisertums. Franz lenkte ein und nahm am 11. August 1804 als Konsequenz dieses Schrittes zusätzlich zu seinem Titel als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches „für Uns und Unsere Nachfolger […] den Titel und die Würde eines erblichen Kaisers von Österreich“ an. Dies geschah offensichtlich, um die Ranggleichheit mit Napoleon zu wahren. Hierzu schien der Titel des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches allein nicht mehr geeignet, auch wenn dies wohl ein Bruch des Reichsrechts war, da er weder die Kurfürsten über diesen Schritt informierte noch den Reichstag um Zustimmung bat. Dieser Schritt war auch vom Rechtsbruch abgesehen umstritten und wurde als übereilt angesehen.

Napoleon ließ sich nicht mehr aufhalten. Im Dritten Koalitionskrieg marschierte seine Armee, die durch bayerische, württembergische und badische Truppen verstärkt wurde, auf Wien zu und am 2. Dezember 1805 siegten die napoleonischen Truppen in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz über Russen und Österreicher. Der darauffolgende Frieden von Preßburg, der Franz II. und dem russischen Zaren Alexander I. von Napoleon diktiert wurde, dürfte das Ende des Reiches endgültig besiegelt haben, da Napoleon durchsetzte, dass Bayern, Württemberg und Baden mit voller Souveränität ausgestattet wurden und somit mit Preußen und Österreich gleichgestellt wurden. Diese Länder befanden sich nun faktisch außerhalb der Reichsverfassung.

Letzter Anstoß für die Niederlegung der Krone war jedoch eine Handlung von Karl Theodor von Dalberg, dem Erzbischof von Regensburg. Dalberg war Erzkanzler des Reiches und damit Haupt der Reichskanzlei, Aufseher des Reichsgerichtes und Hüter des Reichsarchivs. Er machte den französischen Großalmosenier Joseph Kardinal Fesch 1806 zu seinem Koadjunktor mit dem Recht der Nachfolge. Der zu seinem Nachfolger ernannte Kardinal war nicht nur Franzose und sprach kein Wort deutsch – er war auch der Onkel Napoleons. Wäre also der Kurfürst gestorben oder hätte sonst irgendwie seine Ämter abgegeben, so wäre der Onkel des französischen Kaisers Erzkanzler des Reiches geworden. Am 28. Mai 1806 wurde der Reichstag davon in Kenntnis gesetzt.

Der österreichische Außenminister Johann Philipp von Stadion erkannte die möglichen Folgen: entweder die Auflösung des Reiches oder eine Umgestaltung des Reiches unter französischer Herrschaft. Daraufhin entschloss sich Franz am 18. Juni zu einem Protest, der wirkungslos blieb, zumal sich die Ereignisse überschlugen: Am 12. Juli 1806 gründeten Kurmainz, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weitere Fürstentümer mit Unterzeichnung der Rheinbundakte in Paris den Rheinbund, als dessen Protektor Napoleon fungierte, und erklärten am 1. August den Austritt aus dem Reich.

Bereits im Januar hatte der schwedische König die Teilnahme der vorpommerschen Gesandten an den Reichstagssitzungen suspendiert und erklärte als Reaktion auf die Unterzeichnung der Rheinbundakte am 28. Juli, dass in den zum Reich gehörenden Ländern unter schwedischer Herrschaft die Reichsverfassung aufgehoben und die Landstände und Landräte aufgelöst seien. Er führte stattdessen die schwedische Verfassung in Schwedisch-Pommern ein. Damit beendete er auch in diesem Teil des Reiches das Reichsregime. Das Reich hatte faktisch aufgehört zu existieren, denn von ihm blieb nur noch ein Rumpf übrig.

Die Entscheidung, ob der Kaiser die Reichskrone niederlegen sollte, wurde durch ein Ultimatum an den österreichischen Gesandten in Paris, General Vincent, praktisch vorweggenommen. Sollte Kaiser Franz bis zum 10. August nicht abdanken, dann würden französische Truppen Österreich angreifen, so wurde diesem am 22. Juli mitgeteilt.

In Wien waren jedoch schon seit mehreren Wochen Johann Aloys Josef Freiherr von Hügel und Graf von Stadion mit der Erstellung von Gutachten über die Bewahrung der Kaiserwürde des Reiches befasst. Ihre nüchterne und rationale Analyse kam zu dem Schluss, dass Frankreich versuchen werde, die Reichsverfassung aufzulösen und das Reich in einen von Frankreich beeinflussten föderativen Staat umzuwandeln. Sie folgerten, dass die Bewahrung der Reichsoberhauptlichen Würde unvermeidlich zu Schwierigkeiten mit Frankreich führen würde und deshalb der Verzicht auf die Reichskrone unumgänglich sei.

Der genaue Zeitpunkt dieses Schrittes sollte nach den politischen Umständen bestimmt werden, um möglichst vorteilhaft für Österreich zu sein. Am 17. Juni 1806 wurde dem Kaiser das Gutachten vorgelegt. Den Ausschlag für eine Entscheidung des Kaisers gab jedoch wohl das erwähnte Ultimatum Napoleons. Am 30. Juli entschied sich Franz, auf die Krone zu verzichten; am 1. August erschien der französische Gesandte La Rochefoucauld in der österreichischen Staatskanzlei. Erst nachdem der französische Gesandte nach heftigen Auseinandersetzungen mit Graf von Stadion formell bestätigte, dass sich Napoleon niemals die Reichskrone aufsetzen werde und die staatliche Unabhängigkeit Österreichs respektiere, willigte der österreichische Außenminister in die Abdankung ein, die am 6. August verkündet wurde.

In der Abdankung heißt es, dass der Kaiser sich nicht mehr in Lage sieht seine Pflichten als Reichsoberhaupt zu erfüllen, und dementsprechend erklärte er:

    daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten, und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen.[29]

Und der Kaiser überschritt ein letztes Mal seine Kompetenzen als Reichsoberhaupt. Franz legte nicht nur die Krone nieder, sondern er löste das Reich als Ganzes auf, hierzu wäre aber die Zustimmung des Reichstages nötig gewesen, denn er verkündete auch:

    Wir entbinden zugleich Churfürsten, Fürsten und Stände und alle Reichsangehörigen, insonderheit auch die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte und die übrige Reichsdienerschaft, von ihren Pflichten, womit sie an Uns, als das gesetzliche Oberhaupt des Reichs, durch die Constitution gebunden waren.[29]

Er löste auch die zu seinem eigenen Herrschaftsbereich gehörenden Länder des Reiches aus diesem heraus und unterstellte sie allein dem österreichischen Kaisertum.

Auch wenn die Auflösung des Reiches wohl juristisch nicht haltbar war, fehlte es am politischen Willen und auch an der Macht, das Reich zu bewahren.

Wiener Kongress und Deutscher Bund 1815

Nach dem Wiener Kongress 1815 schlossen sich die deutschen Einzelstaaten zum Deutschen Bund zusammen. Zuvor, im November 1814, richteten jedoch 29 Souveräne kleiner und mittlerer Staaten folgenden Wunsch an den Kongress:

    die Wiedereinführung der Kaiserwürde in Deutschland bei dem Komitee, welches sich mit der Entwerfung des Planes zu einem Bundesstaat beschäftigt, in Vorschlag zu bringen.[30]

Grundlage dieser Petition dürfte kaum patriotischer Eifer gewesen sein. Eher kann davon ausgegangen werden, dass diese die Dominanz der durch Napoleon zu voller Souveränität und Königstiteln gelangten Fürsten, beispielsweise der Könige von Württemberg, Bayern und Sachsen, fürchteten.

Aber auch darüber hinaus wurde die Frage, ob ein neuer Kaiser gekürt werden solle, diskutiert. So existierte u. a. der Vorschlag, dass die Kaiserwürde zwischen den mächtigsten Fürsten im südlichen Deutschland und dem mächtigsten Fürsten in Norddeutschland alternieren solle. Im Allgemeinen wurde jedoch von den Befürwortern des Kaisertums eine erneute Übernahme der Kaiserwürde durch Österreich, also durch Franz I., favorisiert.

Da aber auf Grund der geringen Macht der Befürworter der Wiederherstellung, der kleinen und mittleren deutschen Fürsten, nicht zu erwarten war, dass der Kaiser in Zukunft die Rechte erhielte, die diesen zu einem tatsächlichen Reichsoberhaupt machen würden, lehnte Franz die angebotene Kaiserwürde ab. Dementsprechend betrachteten Franz I. und sein Kanzler Metternich diese in der bisherigen Ausgestaltung nur als eine Bürde. Auf der anderen Seite wollte Österreich aber den Kaisertitel für Preußen oder einen anderen starken Fürsten nicht zulassen

Der Wiener Kongress ging auseinander, ohne das Kaisertum erneuert zu haben. Daraufhin wurde am 8. Juni 1815 der Deutsche Bund als lockere Verbindung der deutschen Staaten gegründet. Österreich führte den Deutschen Bund bis 1866 als Präsidialmacht.

Verfassung des Reiches

Der Begriff der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches ist nicht im heutigen staatsrechtlichen Sinne als einer festgeschriebenen formell-rechtlichen Gesamturkunde zu verstehen. Sie bestand vielmehr im Wesentlichen aus vielen durch lange Überlieferung und Ausübung gefestigten und praktizierten Rechtsnormen, die erst seit dem Spätmittelalter und verstärkt seit der Frühen Neuzeit durch schriftlich fixierte Grundgesetze ergänzt wurden.

Die Verfassung des Reiches, wie sie seit dem 17. Jahrhundert im Rahmen der (später so genannten) Reichspublizistik durch Staatsrechtler erörtert und definiert wurde, bestand also aus einem Konglomerat geschriebener und ungeschriebener Rechtsgrundsätze über Idee, Form, Aufbau, Zuständigkeiten und Handeln des Reiches und seiner Glieder. Da sich der stark föderative Charakter des Reiches verbunden mit einer Wahlmonarchie kaum in ein Schema pressen lässt, formulierte bereits der Staatsrechtler Johann Jakob Moser ausweichend über den Charakter der Reichsverfassung:

    Teutschland wird auf teutsch regiert, und zwar so, daß sich kein Schulwort oder wenige Worte oder die Regierungsart anderer Staaten dazu schicken, unsere Regierungsart begreiflich zu machen.[31]

Die Tatsache der föderalistischen Ordnung mit vielen Einzelregelungen wurde schon von Zeitgenossen wie Samuel Pufendorf kritisch untersucht, der 1667 in seinem unter dem Pseudonym Severinus von Monzambano veröffentlichen Werk De statu imperii Germanici das Reich als systema monstrosum und unglückliches „Mittelding“ zwischen Monarchie und Staatenbund charakterisierte. Zu seiner berühmt-berüchtigten Einschätzung der Reichsverfassung als „irregulär“ und „monströs“ gelangte er auf Grund der Erkenntnis, dass das Reich in seiner Form weder einer der aristotelischen Staatsformen zugeordnet werden kann noch den Begrifflichkeiten der Souveränitätsthese gerecht wird.[32]

Trotzdem war das Reich ein Staat mit einem Oberhaupt, dem Kaiser, und seinen Mitgliedern, den Reichsständen. Wie beschrieben war der ungewöhnliche Charakter des Reiches und seiner Verfassung den Staatsrechtlern des Reiches bewusst, weshalb versucht wurde dessen Charakter in der Theorie der „dualen“ Souveränität darzustellen. Nach dieser Theorie wurde das Reich von zwei Majestäten regiert. Auf der einen Seite war die Majestas realis, die von den Reichsständen ausgeübt wurde, und auf der anderen Seite die Majestas personalis, die des Erwählten Kaisers. Dieser verfassungstheoretisch erfasste Dualismus spiegelte sich auch in der häufig anzutreffenden Formulierung Kaiser und Reich wider. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war dessen Oberhaupt eben nicht das Reich.

Gut 100 Jahre nach Pufendorf verteidigte Karl Theodor von Dalberg, der Erzbischof von Mainz, die Ordnung des Reiches mit den Worten:

    ein dauerhaftes gothisches Gebäude, das eben nicht nach allen Regeln der Baukunst errichtet ist, in dem man aber sicher wohnet.[33]

Grundgesetze

Die niedergeschriebenen Gesetze und Texte, die zur Reichsverfassung gezählt wurden, entstanden in verschiedenen Jahrhunderten und ihre Anerkennung als zur Verfassung gehörig war nicht einheitlich. Dennoch lassen sich einige dieser allgemein akzeptierten Grundgesetze benennen.

Die erste quasi-verfassungsrechtliche Regelung lässt sich im Wormser Konkordat von 1122 finden, mit dem der Investiturstreit endgültig beendet wurde. Die Festschreibung des zeitlichen Vorrangs der Einsetzung des Bischofs in das weltliche Amt durch den Kaiser vor der Einsetzung in das geistliche Amt durch den Papst eröffnete der weltlichen Macht eine gewisse Unabhängigkeit von der geistlichen Macht und ist damit ein erster Mosaikstein im Rahmen der jahrhundertelang andauernden Emanzipation des Staates, der hier jedoch noch kaum so genannt werden kann, von der Kirche.

Reichsintern entstand der erste verfassungsrechtliche Meilenstein gut 100 Jahre später. Die ursprünglich autonomen Stammesfürstentümer hatten sich im 12. Jahrhundert zu abhängigen Reichsfürstentümern gewandelt. Friedrich II. musste auf dem Reichstag in Worms 1231 im Statut zugunsten der Fürsten Münze, Zoll, Markt und Geleit sowie das Recht zum Burgen- und Städtebau an die Reichsfürsten abtreten. Darüber hinaus erkannte Friedrich II. auf selbigem Reichstag auch das Gesetzgebungsrecht der Fürsten an.

Als neben dem Statut zugunsten der Fürsten wichtigste Verfassungsregelung ist sicherlich die Goldene Bulle von 1356 zu nennen, die die Grundsätze der Königswahl erstmals verbindlich regelte und damit Doppelwahlen, wie bereits mehrfach geschehen, vermied. Daneben wurden aber noch die Gruppe der Fürsten zur Wahl des Königs festgelegt und die Kurfürstentümer für unteilbar erklärt, um ein Anwachsen der Zahl der Kurfürsten zu vermeiden. Außerdem schloss sie päpstliche Rechte bei der Wahl aus und beschränkte das Fehderecht.

Als drittes Grundgesetz gelten die Deutschen Konkordate von 1447 zwischen Papst Nikolaus V. und Kaiser Friedrich III., in denen die päpstlichen Rechte und die Freiheiten der Kirche und der Bischöfe im Reich geregelt wurden. Dies betraf unter anderem die Wahl der Bischöfe, Äbte und Pröpste und deren Bestätigung durch den Papst, aber auch die Vergabe von kirchlichen Würden und die Eigentumsfragen nach dem Tod eines kirchlichen Würdenträgers. Die Konkordate bildeten eine wichtige Grundlage für die Rolle und Struktur der Kirche als Reichskirche in den nächsten Jahrhunderten.

Der vierte dieser wichtigen Rechtsgrundsätze ist der Ewige Reichsfrieden, der am 7. August 1495 auf dem Reichstag zu Worms verkündet wurde und mit der Schaffung des Reichskammergerichts gesichert werden sollte. Damit wurde das bis dahin allgemein übliche adlige Recht auf Fehde verboten und versucht das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen. Bewaffnete Auseinandersetzungen und Selbsthilfe des Adels wurden für rechtswidrig erklärt. Vielmehr sollten nun die Gerichte der Territorien beziehungsweise des Reiches, wenn es Reichsstände betraf, die Streitigkeiten regeln und entscheiden. Der Bruch des Landfriedens sollte hart bestraft werden. So waren für die Brechung des Landfriedens die Reichsacht oder hohe Geldstrafen ausgesetzt.

Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 kann als fünftes dieser „Reichsgrundgesetze“ betrachtet werden. In diesem wurden alle Reichsstände mit der Anzahl der für das Reichsheer zu stellenden Truppen und der Summe, die für den Unterhalt des Heeres gezahlt werden musste, erfasst. Trotz Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse und kleinerer Änderungen war es die Grundlage der Reichsheeresverfassung.

Hinzu kommen eine Anzahl weiterer Gesetze und Ordnungen, wie der Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 mit der Reichsexekutionsordnung und die Ordnung des Reichshofrates sowie die jeweilige Wahlkapitulation, die in ihrer Gesamtheit die Verfassung des Reiches seit dem Beginn der Frühen Neuzeit prägten.

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges wurden die Bestimmungen des Westfälischen Friedens nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden 1649 zum Ewigen Grundgesetz des Reiches erklärt. Neben den territorialen Veränderungen wurde in diesem Vertrag den Reichsterritorien endgültig die Landeshoheit zuerkannt und neben den Katholiken und Protestanten, die bereits im Augsburger Frieden als voll berechtigte Konfessionen anerkannt wurden, den Kalvinisten (Reformierten) ebenfalls dieser Status gewährt. Weiterhin wurden Bestimmungen über den Religionsfrieden und die konfessionell paritätische Besetzung von Reichsinstitutionen vereinbart.

Damit war die Herausbildung der Reichsverfassung im Wesentlichen abgeschlossen. Von den Staatsrechtsgelehrten wurden aber auch die verschiedenen Reichsfriedensverträge zur Verfassung des Reiches hinzugerechnet. Beispiele hierfür sind der Frieden von Nimwegen 1678/79 und der Frieden von Rijswijk 1697, in denen die Grenzen einiger Reichsteile geändert wurden. Hinzugerechnet wurden aber auch die verschiedenen Reichsabschiede, insbesondere der Jüngste Reichsabschied von 1654 und die Regelung über den Immerwährenden Reichstag von 1663.

Von heutigen Historikern wird gelegentlich der Reichsdeputationshauptschluss als letztes Grundgesetz des Reiches bezeichnet[34], da mit diesem eine vollkommen neue Grundlage der Reichsverfassung geschaffen wurde. Diese Zuordnung des Hauptschlusses wird aber nicht einheitlich verwendet, da dieser häufig als der Anfang vom Ende des Reiches angesehen wird, was eine Einordnung als Reichsgrundgesetz nicht rechtfertige. Trotzdem so Anton Schindling in seiner Analyse der Entwicklungspotentiale des Hauptschlusses, solle die historische Analyse ihn als Chance eines neuen Reichsgrundgesetz für ein erneuertes Reich ernst nehmen.[35]

Herkommen und Gewohnheitsrecht

Der Staatsrechtler des 18. Jahrhunderts Beck definierte die auch in anderen Ländern üblichen und anerkannten Gewohnheitsrechte folgendermaßen:

    Reichs-Observanz oder Herkommen nennt man diejenigen Rechte, welche nicht durch ausdrückliche Gesetze oder Verträge, sondern durch die Gewohnheit und den hergebrachten eingeführt worden sind, worauf sich aber doch die Reichsgesetze und Verträge selbst zum öfteren berufen.[36]

Einerseits handelt es sich um Rechte und Gewohnheiten, die niemals schriftlich festgehalten wurden, und auf der anderen Seite um Rechte und Gewohnheiten, die zu einer Änderung von niedergeschriebenen Gesetzen und Verträgen führten. So wurde die Goldene Bulle beispielsweise dahingehend geändert, dass die Krönung des Königs ab 1562 immer in Frankfurt durchgeführt wurde und nicht wie festgelegt in Aachen. Damit solches Handeln zum Gewohnheitsrecht wurde, musste dieses immer wiederkehrend und vor allem unwidersprochen durchgeführt werden. So waren beispielsweise die Säkularisationen der norddeutschen Bistümer durch die protestantisch gewordenen Landesfürsten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts niemals gültiges Recht, da diesen mehrfach vom Kaiser widersprochen wurde. Aber auch durch Nichtanwendung von Regeln konnte Festgeschriebenes abgeschafft werden.

Von den Staatsrechtlern der damaligen Zeit wurde zwischen Herkommen, das die Staatsgeschäfte selbst betraf, dem „Reichsherkommen“, und dem Herkommen, wie man diese durchzuführen hatte, unterschieden. Zur ersten Gruppe gehörte die Vereinbarung, dass seit der Neuzeit nur ein Deutscher zum König gewählt werden konnte und dass der König seit 1519 eine Wahlkapitulation mit den Kurfürsten aushandeln musste. Aus altem Gewohnheitsrecht durften sich die vornehmsten Reichsstände mit dem Titelzusatz „von Gottes Gnaden“ versehen. Ebenso wurden deshalb die geistlichen Reichsstände als höher angesehen als ein weltlicher Reichsstand gleichen Ranges.

Zur zweiten Gruppe der Gewohnheitsrechte gehörte unter anderem die Einteilung der Reichsstände in drei Kollegien mit unterschiedlichen Rechten, die Durchführung des Reichstages und die Amtsführung der Erzämter.

Kaiser

Die mittelalterlichen Herrscher des Reiches sahen sich – in Anknüpfung an die spätantike Kaiseridee und die Idee der Renovatio imperii, der Wiederherstellung des römischen Reichs unter Karl dem Großen – in direkter Nachfolge der römischen Cäsaren und der karolingischen Kaiser. Sie propagierten den Gedanken der Translatio imperii, nach dem die höchste weltliche Macht, das Imperium, von den Römern auf die Deutschen übergegangen sei. Aus diesem Grunde verband sich mit der Wahl zum römisch-deutschen König auch der Anspruch des Königs, durch den Papst in Rom zum Kaiser gekrönt zu werden. Für die reichsrechtliche Stellung des Reichsoberhauptes war dies insofern von Belang, als er damit auch zum Oberhaupt der mit dem Reich verbundenen Gebiete, Reichsitaliens und des Königreichs Burgund, wurde.

Die Wahl zum König erfolgte zunächst – theoretisch – durch alle Freien des Reiches, dann durch alle Reichsfürsten, schließlich nur noch durch die wichtigsten Fürsten des Reiches, praktisch diejenigen, die als Rivale auftreten oder (Erzbischöfe) in anderer Weise dem König das Regieren unmöglich machen konnten. Der genaue Personenkreis war jedoch umstritten und mehrmals kam es zu Doppelwahlen, da sich die Fürsten nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen konnten. Erst die Goldene Bulle legte 1356 den Kreis der Wahlberechtigten und das Mehrheitsprinzip verbindlich fest.

Seit Maximilian I. (1508) nannte sich der neu gewählte König „Erwählter Römischer Kaiser“, auf eine Krönung durch den Papst wurde fortan mit Ausnahme Karls V. verzichtet.

Umgangssprachlich und in der älteren Literatur wird die Bezeichnung deutscher Kaiser für die „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ verwendet. Im 18. Jahrhundert wurden diese Bezeichnungen auch in offizielle Dokumente übernommen. Die neuere historische Literatur bezeichnet die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches hingegen als Römisch-deutsche Kaiser, um sie von den römischen Kaisern der Antike einerseits und von den Deutschen Kaisern des 19. und frühen 20. Jahrhunderts andererseits zu unterscheiden.

Verfassungsrechtliche Rolle des Kaisers

Der Kaiser war das Reichsoberhaupt und oberster Lehnsherr. Wenn in frühneuzeitlichen Akten vom Kaiser die Rede ist, ist immer das Reichsoberhaupt gemeint. Ein eventuell zu Lebzeiten des Kaisers gewählter „Römischer König“ bezeichnete nur den Nachfolger und zukünftigen Kaiser. Solange der Kaiser noch lebte, konnte der König keine eigenen Rechte in Bezug auf das Reich aus seinem Titel ableiten. Gelegentlich wurden dem König, wie es Karl V. im Falle seiner Abwesenheit aus dem Reich bei seinem Bruder und römischen König Ferdinand I. tat, die Statthalterschaft und damit zumindest beschränkte Regierungsrechte übertragen. Der König übernahm nach dem Tode des Kaisers oder, wie im Falle Karls V., der Niederlegung der Krone ohne weitere Formalien die Herrschaft im Reich.

Der Titel des Kaisers impliziert spätestens seit der Frühen Neuzeit mehr Machtfülle, als tatsächlich in dessen Händen lag, und ist mit dem der antiken römischen Cäsaren und auch den mittelalterlichen Kaisern nicht vergleichbar. Er konnte tatsächlich nur im Zusammenwirken mit den Reichsständen, darunter insbesondere den Kurfürsten, politisch wirksam werden.

Rechtsgelehrte des 18. Jahrhunderts teilten die Befugnisse des Kaisers oft in drei Gruppen ein. Die erste Gruppe umfasste die sogenannten Komitialrechte (lateinisch iura comitialia), zu denen der Reichstag seine Zustimmung geben musste. Zu diesen Rechten gehörten alle wesentlichen Regierungshandlungen wie Reichssteuern, Reichsgesetze sowie Kriegserklärungen und Friedensschlüsse, die das ganze Reich betrafen.

Die zweite Gruppe umfasste die iura caesarea reservata limitata, die begrenzten kaiserlichen Reservatrechte, für deren Ausübung die Kurfürsten zustimmen mussten oder zumindest deren Billigung eingeholt werden musste. Zu diesen Rechten gehörte die Einberufung des Reichstags und die Erteilung von Münz- und Zollrechten.

Die dritte Gruppe umfasste die als iura reservata illimitata oder kurz iura reservata bezeichneten Rechte, die der Kaiser ohne Zustimmung der Kurfürsten im gesamten Reich ausüben konnte und deren Wahrnehmung nur an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts, wie der Wahlkapitulationen und der Rechte der Reichsstände, geknüpft war. Die wichtigsten dieser Rechte waren das Recht, Hofräte zu ernennen, dem Reichstag eine Tagesordnung vorzulegen, Standeserhöhungen vorzunehmen. Daneben gab es einige weitere Rechte, die für die Reichspolitik weniger wichtig waren, wie beispielsweise das Recht akademische Grade zu verleihen und uneheliche Kinder zu legitimieren.

Die Zusammensetzung der kaiserlichen Rechte veränderte sich im Laufe der Frühen Neuzeit immer mehr in Richtung der zustimmungspflichtigen Rechte. So war das Recht die Reichsacht zu verhängen ursprünglich ein Reservatrecht, war am Ende aber der Zustimmung des Reichstages unterworfen, wurde also zu einem Komitialrecht.

Reichsstände

Als Reichsstände bezeichnet man diejenigen reichsunmittelbaren Personen oder Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag hatten. Sie waren keinem Landesherrn untertan und entrichteten ihre Steuern an das Reich. Zu Beginn der Frühen Neuzeit hatte sich der Umfang der Reichsstandschaft endgültig herausgebildet.

Neben den Unterschieden der Reichsstände entsprechend ihrem Range unterscheidet man außerdem zwischen geistlichen und weltlichen Reichsständen. Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, als im Heiligen Römischen Reich geistliche Würdenträger, wie Erzbischöfe und Bischöfe, auch Landesherren sein konnten. Neben der Diözese, in der der Bischof das Oberhaupt der Kirche bildete, regierte er oft auch über einen Teil des Diözesangebietes und war in diesem gleichzeitig der Landesherr. Dieses Gebiet wurde als Hochstift, bei Erzbischöfen als Erzstift, bezeichnet. Hier erließ er Verordnungen, zog Steuern ein, vergab Privilegien wie ein weltlicher Landesherr auch. Um diese Doppelrolle als geistliches und weltliches Oberhaupt zu verdeutlichen, wird solch ein Bischof auch als Fürstbischof bezeichnet. Erst diese weltliche Rolle der Fürstbischöfe begründete deren Zugehörigkeit zu den Reichsständen.

Kurfürsten

Die Kurfürsten waren eine durch das Recht der Wahl des römisch-deutschen Königs hervorgehobene Gruppe von Reichsfürsten. Sie galten als die „Säulen des Reiches“. Das Kurfürstenkolleg vertrat gegenüber dem Kaiser das Reich und handelte als des Reiches Stimme. Das Kurkolleg war das cardo imperii, das Scharnier zwischen Kaiser und Reichsverband. Die weltlichen Kurfürsten hatten die Reichsämter inne, die sie während der Krönungsfeierlichkeiten eines neuen Königs beziehungsweise Kaisers ausübten.

Das Kurkollegium bildete sich im Spätmittelalter heraus und wurde durch die Goldene Bulle von Karl IV. 1356 auf sieben Fürsten festgeschrieben. Es gab die drei geistlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier und die vier weltlichen Kurfürsten, den König von Böhmen, den Markgraf von Brandenburg, den Pfalzgraf bei Rhein und den Herzog von Sachsen.

Kaiser Ferdinand II. übertrug 1632 die pfälzische Kur auf das Herzogtum Bayern. Im Westfälischen Frieden wurde die pfälzische Kur als achte erneut eingerichtet und 1692 erhielt das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg eine neunte Kur, die aber erst 1708 durch den Reichstag bestätigt wurde.

Der König von Böhmen spielte eine besondere Rolle, da er sich seit den Hussitenkriegen nur noch an den Königswahlen, aber nicht mehr an den anderen Tätigkeiten des Kurkollegs beteiligte. Erst seit der „Readmission“ von 1708 änderte sich dies wieder.

Durch ihr exklusives Wahlrecht, die von ihnen allein ausgehandelte Wahlkapitulation des Kaisers und durch die von ihnen ausgeübte und verteidigte Vorrangstellung gegenüber den anderen Reichsfürsten bestimmten die Kurfürsten die Reichspolitik besonders bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges entscheidend mit. Sie trugen bis in die 1630er Jahre Verantwortung für das Reich als Ganzes. Dies spiegelte sich insbesondere in den Kurfürstentagen wieder.[37] Ab da wurde der exklusive Führungsanspruch durch die anderen Reichsstände bestritten und bekämpft. Seit den 1680er Jahren gelang es, den Reichstag als Ganzes aufzuwerten, so dass der Einfluss des Kurfürstenkollegs zwar stark zurückging, aber trotzdem das erste und wichtigste Gremium des Reichstages blieb.

Reichsfürsten

Der Stand der Reichsfürsten hatte sich im Hochmittelalter herausgebildet und umfasste alle die Fürsten, die ihr Lehen nur und unmittelbar vom König bzw. Kaiser erhalten hatten. Es bestand also eine lehnsrechtliche Reichsunmittelbarkeit. Hinzu kamen aber auch Fürsten, die durch Standeserhebungen oder schlicht durch Gewohnheitsrecht zu den Reichsfürsten gezählt wurden. Zu den Reichsfürsten zählten Adlige, die über unterschiedlich große Territorien herrschten und unterschiedliche Titel trugen. Die Reichsfürsten gliederten sich genauso wie die Kurfürsten in eine weltliche und eine geistliche Gruppe.

Nach der Reichsmatrikel von 1521 zählten zu den geistlichen Reichsfürsten die vier Erzbischöfe von Magdeburg, Salzburg, Besançon und Bremen und 46 Bischöfe. Diese Zahl verringerte sich bis 1792 auf die beiden Erzbischöfe von Salzburg und Besançon und 22 Bischöfe.

Entgegen der Anzahl der geistlichen Reichsfürsten, die sich bis zum Ende des Reiches um ein Drittel reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der weltlichen Reichsfürsten auf mehr als das Doppelte. Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 zählte noch 24 weltliche Reichsfürsten. Ende des 18. Jahrhunderts werden hingegen 61 Reichsfürsten aufgeführt.

Auf dem Augsburger Reichstag von 1582 wurde die Erhöhung der Anzahl der Reichsfürsten durch dynastische Zufälle eingeschränkt. Die Reichsstandschaft wurde an das Territorium des Fürsten gebunden. Erlosch eine Dynastie, übernahm der neue Territorialherr die Reichsstandschaft; im Falle von Erbteilungen übernahmen sie die Erben gemeinsam.

Die Reichsfürsten bildeten auf dem Reichstag den Reichsfürstenrat, auch Fürstenbank genannt. Diese war entsprechend der Zusammensetzung der Fürstenschaft in eine geistliche und eine weltliche Bank geteilt. Durch die Bindung des Reichsfürstenstandes an die Herrschaft über ein Territorium war die Anzahl der Stimmen nach der Reichsmatrikel bestimmt und bildete die Grundlage für die Stimmberechtigung im Reichstag. War ein weltlicher oder geistlicher Fürst Herr über mehrere Reichsterritorien, so verfügte er auch über die dementsprechende Anzahl von Stimmen.

Die größeren der Fürsten waren an Macht und Größe der regierten Territorien zumindest den geistlichen Kurfürsten überlegen und forderten deshalb seit dem zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts eine politische und zeremonielle Gleichstellung der Reichsfürsten mit den Kurfürsten.

Reichsprälaten

Neben den zu den Reichsfürsten gehörenden Erzbischöfen und Bischöfen bildeten die Vorsteher der reichsunmittelbaren Klöster und Kapitel einen eigenen Stand innerhalb des Reiches. Der Stand der Reichsprälaten bestand somit aus den Reichsäbten, Reichspröpsten und Reichsäbtissinnen. Die Reichsmatrikel von 1521 erfasste 83 Reichsprälaten, deren Anzahl sich bis 1792 durch Mediatisierungen, Säkularisationen, Abtretungen an andere europäische Staaten und Erhebungen in den Fürstenstand auf 40 verringerte. Auch der Austritt der Schweizer Eidgenossenschaft trug zur Verringerung der Zahl der Reichsprälaten bei, da unter anderem St. Gallen, Schaffhausen und Einsiedeln und damit deren Klöster nicht mehr zum Reich gehörten. Die Gebiete der Reichsprälaten waren oft sehr klein – manchmal umfassten sie nur wenige Gebäude – und konnten sich nur mit Mühe dem Zugriff der umliegenden Territorien entziehen, was auch nicht immer auf Dauer gelang.

Die meisten Reichsprälaturen lagen im Südwesten des Reiches. Durch die geografische Nähe zueinander entwickelte sich ein Zusammenhalt, der sich in der Gründung des Schwäbischen Reichsprälatenkollegiums 1575 abbildete und in der Folge noch stärker wurde. Dieses Kollegium bildete auf den Reichstagen eine geschlossene Gruppe und besaß eine Kuriatsstimme, die einer Stimme eines Reichsfürsten gleichgestellt war. Alle anderen Reichprälaten bildeten das Rheinische Reichsprälatenkollegium, das auch eine eigene Stimme besaß, aber aufgrund der größeren geografischen Verteilung seiner Mitglieder nie den Einfluss des schwäbischen Kollegiums erreichte.

Reichsgrafen

Diese Gruppe war die zahlenmäßig größte unter den Reichsständen und vereinigte diejenigen Adligen, denen es nicht gelungen war, ihren Besitz in ein Königslehen umzuwandeln, da die Grafen ursprünglich nur Verwalter von Reichseigentum bzw. Stellvertreter des Königs in bestimmten Gebieten waren. Trotzdem verfolgten die Grafen wie die größeren Fürsten das Ziel, ihren Besitz in einen Territorialstaat umzuwandeln. Faktisch waren sie schon seit dem Hochmittelalter Landesherren und wurden auch gelegentlich in den Reichsfürstenstand erhoben, wie man an dem Beispiel der größten Grafschaft Württemberg sieht, die 1495 zum Herzogtum erhoben wurde.

Die zahlreichen, zumeist kleinen reichsunmittelbaren Gebiete der Reichsgrafen – die Reichsmatrikel von 1521 zählt 143 Grafen auf – trugen sehr stark zum Eindruck der Zersplitterung des Reichsgebietes bei. In der Liste von 1792 tauchen immerhin noch fast 100 Reichsgrafen auf, was trotz zahlreicher Mediatisierungen und dem Erlöschen von Adelsgeschlechtern auf den Umstand zurückzuführen ist, dass im Laufe der Frühen Neuzeit zahlreiche Personen in den Reichsgrafenstand erhoben wurden, die aber nicht mehr über reichsunmittelbares Gebiet verfügten

Reichsstädte

Die Reichsstädte bildeten eine politische und rechtliche Ausnahme, da sich in diesem Fall die Reichsstandschaft nicht auf eine Einzelperson bezog, sondern auf die Stadt als Ganzes, die vom Rat vertreten wurde. Von den anderen Städten des Reiches hoben sie sich dadurch ab, dass sie nur den Kaiser als Herrn hatten. Rechtlich waren sie den anderen Reichsterritorien gleichgestellt. Allerdings besaßen nicht alle reichsunmittelbaren Städte Sitz und Stimme im Reichstag und damit die Reichsstandschaft. Von den 1521 in der Reichsmatrikel erwähnten 86 Reichsstädten konnten sich nur drei Viertel die Mitgliedschaft im Reichstag sichern. Bei den anderen war die Reichsstandschaft umstritten beziehungsweise niemals gegeben. So konnte Hamburg beispielsweise seinen Sitz im Reichstag erst 1770 einnehmen, da Dänemark die gesamte Frühe Neuzeit über diesen Status bestritten hatte und dieser erst 1768 im Vertrag von Gottorp endgültig festgestellt wurde.

Die Wurzeln der frühneuzeitlichen Reichsstädte lagen einerseits in den mittelalterlichen Stadtgründungen der römisch-deutschen Könige und Kaiser, die dann als des Reichs Städte angesehen wurden und nur dem Kaiser untertan waren. Auf der anderen Seite gab es Städte, die sich im Spätmittelalter, verstärkt seit dem Investiturstreit, aus der Herrschaft eines meist geistlichen Stadtherren befreien konnten. Diese als „Freie Städte“ bezeichneten Städte hatten im Gegensatz zu den Reichsstädten keine Steuern und Heeresleistungen an den Kaiser zu entrichten.

Seit 1489 bildeten die Reichsstädte und die Freien Städte das Reichsstädtekollegium und wurden unter dem Begriff „Freie- und Reichsstädte“ zusammengefasst. Im Sprachgebrauch verschmolz diese Formel im Laufe der Zeit zur „Freien Reichsstadt“.

Bis 1792 nahm die Zahl der Reichsstädte auf 51 ab. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 blieben als Reichsstädte sogar nur noch die Städte Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt, Augsburg und Nürnberg übrig. Die Rolle und Bedeutung der Städte nahm seit dem Mittelalter ebenfalls immer mehr ab, da viele nur sehr klein waren und sich häufig dem Druck der umliegenden Territorien nur schwer widersetzen konnten.

Bei den Beratungen des Reichstages wurde die Meinung der Reichsstädte meist nur pro forma zur Kenntnis genommen, nachdem sich die Kurfürsten und die Reichsfürsten geeinigt hatten.

Weitere reichsunmittelbare Stände

Reichsritter

Der reichsunmittelbare Stand der Reichsritter gehörte nicht den Reichsständen an und fand auch keine Beachtung in der Reichsmatrikel von 1521. Die Reichsritter gehörten dem niederen Adel an und waren zu Beginn der Frühen Neuzeit als eigener Stand erkennbar. Zwar gelang ihnen nicht wie den Reichsgrafen die volle Anerkennung, jedoch konnten sie sich dem Zugriff der diversen Territorialfürsten widersetzen und ihre Reichsunmittelbarkeit bewahren.

Sie genossen den besonderen Schutz des Kaisers, blieben aber vom Reichstag ausgeschlossen und wurden auch nicht in die Reichskreisverfassung einbezogen. Ab dem Spätmittelalter schlossen sich die Reichsritter in Ritterbünden zusammen, die es ihnen erlaubten, ihre Rechte und Privilegien zu bewahren und ihre Pflichten gegenüber dem Kaiser zu erfüllen.

Deshalb organisierte sich die Reichsritterschaft ab der Mitte des 16. Jahrhunderts in insgesamt 15 Ritterorten, die wiederum, bis auf eine Ausnahme in drei Ritterkreisen zusammengefasst wurden. Die Ritterorte wurden seit dem 17. Jahrhundert nach dem Vorbild der Schweizer Eidgenossenschaft „Kantone“ genannt.

Seit 1577 fanden zwar als „Generalkorrespondenztage“ bezeichnete Zusammenkünfte der Reichsritterschaft statt, jedoch blieben die Kreise und besonders die Kantone auf Grund der starken territorialen Verankerung der Ritter wesentlich wichtiger.

Die Reichsritter wurden sehr häufig durch den Kaiser zu Kriegsdiensten herangezogen und gewannen dadurch einen sehr großen Einfluss im Militär und der Verwaltung des Reiches, aber auch auf die Territorialfürsten.

Reichsdörfer

Die Reichsdörfer wurden im Westfälischen Frieden von 1648 neben den anderen Reichsständen und der Reichsritterschaft anerkannt. Diese Überbleibsel der im 15. Jahrhundert aufgelösten Reichsvogteien waren zahlenmäßig gering und bestanden aus auf ehemaligen Krongütern gelegenen Gemeinden, Reichsflecken oder waren sogenannte Freie Leute. Sie besaßen die Selbstverwaltung und hatten die niedere, teilweise sogar die hohe Gerichtsbarkeit und unterstanden nur dem Kaiser.

Von den ursprünglich 120 urkundlich bekannten Reichsdörfern existierten 1803 nur noch fünf, die im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses mediatisiert, also benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen wurden.

Institutionen des Reiches

Reichstag

Der Reichstag war das bedeutendste und dauerhafteste Ergebnis der Reichsreformen des späten 15. und frühen 16. Jahrhunderts. Er entwickelte sich seit der Zeit Maximilians I. zur obersten Rechts- und Verfassungsinstitution, ohne dass es einen formellen Einsetzungsakt oder eine gesetzliche Grundlage gab. Im Kampf um eine stärker zentralistische oder stärker föderalistische Prägung des Reiches zwischen dem Kaiser und den Reichsfürsten entwickelte er sich zu einem der Garanten für den Erhalt des Reiches.

Bis 1653/54 trat der Reichstag in verschiedenen Reichsstädten zusammen und bestand seit 1663 als Immerwährender Reichstag in Regensburg. Der Reichstag durfte nur vom Kaiser einberufen werden, der aber seit 1519 verpflichtet war, vor Versendung der „Ausschreiben“ genannten Einladungsschreiben die Kurfürsten um Zustimmung zu bitten. Der Kaiser hatte ebenfalls das Recht die Tagesordnung festzulegen, wobei er aber nur einen geringen Einfluss auf die tatsächlich diskutierten Themen hatte. Die Leitung des Reichstages hatte der Kurfürst von Mainz inne.

Der Reichstag konnte einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Die Beschlüsse des Reichstages wurden in einem beurkundeten Dokument niedergelegt, dem Reichsabschied. Der letzte dieser Reichsabschiede war der Jüngste Reichsabschied (recessus imperii novissimus) von 1653/54.

Die Permanenz des Immerwährenden Reichstags nach 1663 wurde nie formell beschlossen, sondern entwickelte sich aus den Umständen der Beratungen. Der Immerwährende Reichstag entwickelte sich aufgrund seiner Permanenz recht schnell zu einem reinen Gesandtenkongress, auf dem die Reichsstände nur sehr selten erschienen.

Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht formell beendet wurde, wurden seine Beschlüsse in Form sogenannter Reichsschlüsse niedergelegt. Die Ratifizierung dieser Beschlüsse wurde meist durch den Vertreter des Kaisers beim Reichstag, den Prinzipalkommissar, in Form eines „Kaiserlichen Commissions-Decrets“ durchgeführt.

Die Entscheidungen wurden in einem langwierigen und komplizierten Entscheidungs- und Beratungsverfahren getroffen. Wenn durch Mehrheits- oder einstimmigen Beschluss Entscheidungen in den jeweiligen Ständeräten getroffen waren, wurden die Beratungsergebnisse ausgetauscht und versucht, dem Kaiser einen gemeinsamen Beschluss der Reichsstände vorzulegen. Auf Grund der immer schwerer werdenden Entscheidungsprozesse wurde auch versucht, die Entscheidung mittels verschiedener Ausschüsse zu erleichtern.

Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg bildeten sich in Folge der Glaubensspaltung 1653 das Corpus Evangelicorum und später das Corpus Catholicorum. Diese versammelten die Reichsstände der beiden Konfessionen und berieten getrennt die Reichsangelegenheiten. Der Westfälische Frieden bestimmte nämlich, dass in Religionsangelegenheiten nicht mehr das Mehrheitsprinzip, sondern das Konsensprinzip gelten sollte.

Reichskreise

Die Reichskreise entstanden in Folge der Reichsreform am Ende des 15. Jahrhunderts beziehungsweise zu Beginn des 16. Jahrhunderts und der Verkündung des Ewigen Landfriedens in Worms 1495. Sie dienten hauptsächlich der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Landfriedens durch den geographischen Zusammenhang seiner Mitglieder. Ausbrechende Konflikte sollten bereits auf dieser Ebene gelöst und über Störer des Landfriedens gerichtet werden. Außerdem verkündeten die Kreise die Reichsgesetze und setzten sie notfalls auch durch.

Die ersten sechs Reichskreise wurden auf dem Reichstag von Augsburg 1500 im Zusammenhang mit der Bildung des Reichsregiments eingerichtet. Sie wurden lediglich mit Nummern bezeichnet und setzten sich aus Reichsständen aller Gruppen, mit Ausnahme der Kurfürsten, zusammen.

Mit der Schaffung vier weiterer Reichskreise 1512 wurden nun auch die österreichischen Erblande und die Kurfürstentümer mit in die Kreisverfassung eingebunden. Außerhalb der Kreiseinteilung blieben bis zum Ende des Reiches das Kurfürstentum und Königreich Böhmen mit den zugehörigen Gebieten Schlesien, Lausitz und Mähren. Ebenso nicht eingebunden wurden die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Reichsritterschaft, die Lehnsgebiete in Reichsitalien und einige Reichsgrafschaften und -herrschaften, wie beispielsweise Jever.

Reichskammergericht

Das Reichskammergericht wurde im Zuge der Reichsreform und der Errichtung des Ewigen Landfriedens 1495 unter dem römisch-deutschen König Maximilian I. errichtet und hatte bis zum Ende des Reiches 1806 Bestand. Es war neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Reiches und hatte die Aufgabe ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen. Es ermöglichte als Appellationsgericht auch Prozesse von Untertanen gegen ihren jeweiligen Landesherrn.

Nach seiner Gründung am 31. Oktober 1495 hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Speyer und Esslingen war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig.

Nach den Beschlüssen des Reichstages von Konstanz 1507 entsandten die Kurfürsten je einen von den insgesamt 16 Assessoren, also den Beisitzern des Gerichtes. Der römisch-deutsche König benannte für Burgund und Böhmen je zwei und jeder der 1500 gebildeten Reichskreise durfte einen Beisitzer zum Reichskammergericht entsenden. Außerdem wurden die letzten beiden Sitze auf Vorschlag der Reichskreise durch den Reichstag gewählt, so dass die Assessoren des Reichskammergerichts zur Hälfte aus Vertretern der Reichskreise bestanden.

Auch als 1555 die Anzahl der Beisitzer auf 24 erhöht wurde, blieb die Rolle der Reichskreise entsprechend ihrer Wichtigkeit für den Landfrieden erhalten. Seitdem durfte jeder Reichskreis einen ausgebildeten Juristen und einen Vertreter der Reichsritterschaft entsenden, also jetzt zwei Vertreter. Auch nach dem Westfälischen Frieden, in dem die Anzahl auf 50 erhöht wurde, und dem Jüngsten Reichsabschied wurde die Hälfte der Assessoren mit Vertretern der Reichskreise besetzt.

Durch die Einrichtung des Gerichtes wurde die oberste Richterfunktion des Königs und Kaisers aufgehoben und dem Einfluss der Reichsstände zugänglich. Dies war bei dem seit Anfang des 15. Jahrhunderts bestehenden königlichen Kammergericht nicht der Fall gewesen. Die erste Reichskammergerichtsordnung vom 7. August 1495 begründete Unser [also des Königs] und des Hailigen Reichs Cammergericht. Vom selben Tag datieren auch die Urkunden zum Ewigen Landfrieden, Handhabung Friedens und Rechts und die Ordnung des Gemeinen Pfennigs, die alle zusammen den Erfolg der Reichsstände gegenüber dem Kaiser zeigen, was sich auch bei den Regelungen für das Gericht bezüglich Tagungsort, eine von der Residenz des Kaisers weit entfernte Reichsstadt, Finanzierung und personeller Zusammensetzung zeigte.

Die Partizipation der Stände an der Einrichtung und Organisation des Gerichtes hatte aber zur Folge, dass diese sich an der Finanzierung beteiligen mussten, da dessen Gebühren und sonstige Einnahmen dafür nicht ausreichten. Wie wichtig aber das Gericht den Ständen war, zeigt die Tatsache, dass mit dem Kammerzieler die einzige ständige Reichssteuer durch diese bewilligt wurde, nachdem der Gemeine Pfennig als allgemeine Reichssteuer 1507 im Reichsabschied von Konstanz scheiterte. Trotz festgelegter Höhe und Zahlungstermine kam es aber immer wieder durch Zahlungsverzug beziehungsweise -verweigerung zu finanziellen Schwierigkeiten und auch noch im 18. Jahrhundert zu dadurch verursachten langen Unterbrechungen in der Arbeit des Gerichtes.

Reichshofrat

Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht die oberste gerichtliche Instanz. Seine Mitglieder wurden allein vom Kaiser ernannt und standen diesem, zusätzlich zu den gerichtlichen Aufgaben, auch als Beratungsgremium und Regierungsbehörde zur Verfügung. Neben den Rechtsgebieten, die auch durch das Reichskammergericht behandelt werden konnten, gab es einige Streitfälle, die nur vor dem Reichshofrat verhandelt werden konnten. So war der Reichshofrat ausschließlich zuständig für alle Fälle, die Reichslehnsachen, inklusive Reichsitalien, und die kaiserlichen Reservatrechte betrafen.

Da sich der Reichshofrat im Gegensatz zum Reichskammergericht nicht streng an die damalige Gerichtsordnung halten musste und sehr oft auch davon abwich, waren Verfahren vor dem Reichshofrat im Allgemeinen zügiger und unbürokratischer. Außerdem beauftragte der Reichshofrat häufig örtliche, nicht am Konflikt beteiligte Reichsstände mit der Bildung einer „Kommission“, die die Vorgänge vor Ort untersuchen sollte.

Auf der anderen Seite überlegten sich protestantische Kläger oft, ob sie tatsächlich vor einem Gericht des Kaisers, der stets katholisch war und auch bis in 18. Jahrhundert nur Katholiken in den Reichshofrat berief, klagen wollten.

Reichsmilitärwesen

Kannte das Reich im Mittelalter vor allem ein Aufgebot von Kaisern, Herzögen bzw. Kurfürsten, entwickelte sich im 16. Jahrhundert ein Reichsmilitärwesen, das aber niemals mit den aufkommenden Stehenden Heeren vergleichbar war. Zum einen gab es ein „Kaiserliches Heer“, das sich privilegiert bis zuletzt aus dem ganzen Reich rekrutierte aber zunehmend den habsburgischen Hausinteressen diente. Zum anderen schuf die Reichsheeresverfassung zusätzlich eine Reichsarmee, die mit der Reichsgeneralität vom Reichstag eingesetzt wurde. Zersplittert in Aufgebote der Reichkreise und darin in Kreisständen leistete sie gemeinsam mit den Kaiserlichen Dienste in den Reichskriegen gegen die Türken und Frankreich, wurde aber spätestens mit der Reichsexekution gegen Preußen bedeutungslos.[38]

Reichsgebiet und Bevölkerung

Gebiet des Reiches

Zum Zeitpunkt der Entstehung des Reiches umfasste das Reichsgebiet etwa 470.000 Quadratkilometer und wurde nach groben Schätzungen um das Jahr 1000 von zehn und mehr Einwohnern pro Quadratkilometer bewohnt. Dabei ist das in der Antike zum Römischen Reich gehörende Gebiet im Westen dichter besiedelt als die Gebiete im Osten.

Bereits um die Mitte des 11. Jahrhunderts umfasste das Reich etwa 800.000 bis 900.000 Quadratkilometer und wurde von ungefähr acht bis zehn Millionen Menschen bewohnt. Über das gesamte Hochmittelalter wuchs die Bevölkerung auf schließlich geschätzte 12 bis 14 Millionen Ende des 13. Jahrhunderts an; im Zuge der Pestwellen und der Flucht vieler Juden nach Polen im 14. Jahrhundert kam es jedoch zu einem deutlichen Bevölkerungsrückgang. Es bestand seit 1032 aus dem Regnum Francorum (Ostfrankenreich), später auch Regnum Teutonicorum genannt, dem Regnum Langobardorum oder Regnum Italicum im heutigen Nord- und Mittelitalien und dem Königreich Burgund.

Der Prozess der Nationalstaatsbildung und dessen Institutionalisierung in den anderen europäischen Ländern wie Frankreich und England im Spätmittelalter und der beginnenden Neuzeit umfasste auch die Notwendigkeit, klar umrissene Außengrenzen zu besitzen, innerhalb derer der Staat präsent war. Im Mittelalter handelte es sich trotz der auf modernen Karten vermeintlich erkennbaren präzise definierten Grenzen um mehr oder minder breite Grenzsäume mit Überlappungen und verdünnter Herrschaftspräsenz der einzelnen Reiche. Seit dem 16. Jahrhundert kann man für die Reichsterritorien und die anderen europäischen Staaten im Prinzip eine fest umrissene Staatsfläche erkennen.

Das Heilige Römische Reich umfasste hingegen die ganze Frühe Neuzeit hindurch Gebiete mit einer engen Bindung an das Reich, Zonen mit verdünnter Präsenz des Reiches und Randbereiche, die sich gar nicht am politischen System des Reiches beteiligten, obwohl sie im Allgemeinen zum Reich gerechnet wurden. Die Reichszugehörigkeit definierte sich vielmehr aus der aus dem Mittelalter stammenden lehnsrechtlichen Bindung an den König bzw. Kaiser und den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Die Mitgliedschaft zum Lehnsverband und der Umfang der lehnsrechtlichen Bindung an den Herrscher waren selten eindeutig.

Ziemlich klar fassbar sind die Grenzen des Reiches im Norden auf Grund der Meeresküsten und entlang der Eider, die die Herzogtümer Holstein, das zum Reich gehörte, und Schleswig, das ein Lehen Dänemarks war, voneinander trennte. Im Südosten, wo die österreichischen Erblande der Habsburger mit Österreich unter der Enns, der Steiermark, Krain, Tirol und dem Hochstift Trient die Grenzen des Reiches markierten, sind die Grenzen auch klar erkennbar. Im Nordosten gehörten Pommern und Brandenburg zum Reich. Das Gebiet des Deutschen Ordens wird hingegen von den meisten heutigen Historikern nicht als zum Reich gehörig betrachtet, obwohl es deutsch geprägt war und schon 1226 vor seiner Gründung in der Goldbulle von Rimini als kaiserliches Lehen betrachtet wurde, das er mit Privilegien ausstattet, was natürlich sinnlos gewesen wäre, wenn er das Gebiet nicht als zum Reich zugehörig betrachtet hätte. Auch erklärte der Augsburger Reichstag von 1530 Livland zum Mitglied des Reiches, und die Umwandlung des Ordensgebietes Preußen in ein polnisches Lehensherzogtum wurde vom Reichstag lange nicht akzeptiert.

Das Königreich Böhmen wird im Allgemeinen auf Karten als zum Reich zugehörig dargestellt. Dies ist insofern richtig, als Böhmen kaiserliches Lehnsgebiet war und der böhmische König, den es aber erst seit der Stauferzeit gab, den Kurfürsten angehörte. In der überwiegend tschechisch sprechenden Bevölkerung Böhmens war das Zugehörigkeitsgefühl zum Reich jedoch nicht stark ausgeprägt.

Im Westen und Südwesten des Reiches lassen sich kaum unstrittige Grenzen angeben. Sehr gut ist dies am Beispiel der Niederlande zu erkennen. Die habsburgischen Niederlande, die etwa das Gebiet des heutigen Belgien und der Niederlande umfassten, wurden durch den Burgundischen Vertrag von 1548 zu einem Gebiet mit verringerter Reichspräsenz gemacht, beispielsweise aus der Gerichtshoheit des Reiches entlassen, was aber keine endgültige Entlassung aus dem Reichsverband bedeutete. Nach dem Dreißigjährigen Krieg 1648 sahen sich die 13 nördlichen niederländischen Provinzen endgültig als nicht mehr zum Reich zugehörig und niemand widersprach.

Von Frankreich mehr oder minder allmählich aus dem Reichsverband gelöst wurden im 16. Jahrhundert die Hochstifte Metz, Toul und Verdun und im späten 17. Jahrhundert und frühen 18. Jahrhundert durch die „Reunionspolitik“ in Lothringen eigentlich reichsständische Gebiete. Dazu gehörte die Annexion der Reichsstadt Straßburg 1681. Das bereits aufgestellte Heer mit 40.000 Mann zur Befreiung der Stadt konnte nicht mehr eingreifen, da Truppen zur Türkenabwehr vor Wien gebraucht wurden.

Die Schweizer Eidgenossenschaft gehörte de jure seit 1648 nicht mehr zum Reich, aber bereits seit dem Frieden zu Basel 1499 hat die Eidgenossenschaft fast nicht mehr an der Reichspolitik teilgenommen. Trotzdem lässt sich die früher vertretene These nicht halten, der Frieden zu Basel habe de facto ein Ausscheiden der Eidgenossenschaft aus dem Reich bedeutet, denn die eidgenössischen Orte verstanden sich weiterhin als ein Teil des Reichs.[39] Das südlich der Schweiz gelegene Savoyen gehörte juristisch gesehen sogar bis 1801 zum Reich, seine Zugehörigkeit zum Reich war aber schon längst gelockert.

Über die Gebiete Reichsitaliens, also das Großherzogtum Toskana, die Herzogtümer Mailand, Mantua, Modena, Parma und Mirandola, beanspruchte der Kaiser die Lehnshoheit, als deutsch empfanden sich diese Gebiete ebenso wenig, wie sie an der Reichspolitik teilnahmen. Sie nahmen nicht die Rechte eines Reichsmitgliedes in Anspruch, genauso unterwarfen sie sich aber auch nicht der Pflicht die entsprechenden Lasten zu tragen.[40] Im Allgemeinen wurden solche als reichsfern bezeichneten Gebiete nicht als zum Reich gehörig anerkannt.

Bevölkerung

Das Reich wurde bewohnt von einer ethnisch vielfältigen Bevölkerung. Es umschloss neben deutschsprachigen Gebieten auch Bevölkerungsgruppen anderer Sprachen. Im Reich lebten nicht nur Deutsche mit ihren verschiedenartigen nieder-, mittel- und oberdeutschen Dialekten, sondern es wurde auch bevölkert von Menschen mit slawischen Sprachen und den Sprachen, aus denen sich das moderne Französisch und Italienisch entwickelte.

Und auch die Deutschen Sprachgebiete unterschieden sich aufgrund unterschiedlicher historischer Voraussetzungen erheblich: Nach der Zeit der Völkerwanderungen waren die östlichen Bereiche des später (im ausgehenden Mittelalter) deutschsprachigen Teils des Reichs hauptsächlich slawisch besiedelt, die westlichen überwiegend germanisch.

Im germanisch dominierten westlichen Bereich gab es vor allem im Süden auch noch keltische Einflüsse sowie Einflüsse des antiken Römischen Reiches. Diese Einflüsse waren regional sehr unterschiedlich. Im Laufe der Zeit mischten sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Besonders vielfältig war die ethnische Mischung im Bereich, der einst zum Gebiet des antiken Römischen Reiches gehörte (südwestlich des Limes), trotz Völkerwanderung waren hier teilweise ethnische Einflüsse aus unterschiedlichen Regionen des Römischen Reichs vorhanden.

Die östlichen Bereiche des deutschen Sprachraums wurden erst nach und nach Teil des Reiches, manche auch nie (z. B. Ostpreußen). Diese ehemals nahezu rein baltisch besiedelten Bereiche wurden in Folge der Ostsiedlung durch Siedler aus den westlichen Bereichen in unterschiedlichem Ausmaß germanisiert. In den meisten Bereichen vermischten sich baltische, slawische und germanische Bevölkerungsteile im Laufe der Jahrhunderte.

Über die Jahrhunderte veränderte sich die Bevölkerungsmischung im Heiligen Römischen Reich nahezu kontinuierlich größtenteils durch Zu- und Abwanderung aus dem/ins Ausland und durch Wanderungsbewegungen innerhalb der Reichsgrenzen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde teils eine gezielte Migrationspolitik betrieben, z. B. in Preußen, die zu erheblicher Zuwanderung in die betreffenden Gebiete führte.

Detaillierteres über die Bevölkerungsentwicklung im Heiligen Römischen Reich, siehe auch unter Ursprünge der Deutschen Bevölkerung und Deutsche im Mittelalter und in der frühen Neuzeit

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Klaus Herbers, Helmut Neuhaus: Das Heilige Römische Reich – Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843–1806). Böhlau-Verlag, Köln-Weimar 2005, ISBN 3-412-23405-2.
  • Klaus Herbers, Helmut Neuhaus: Das Heilige Römische Reich. Ein Überblick. Böhlau-Verlag, Köln [u. a.] 2010, ISBN 978-3-8252-3298-6.
  • Julia Haas: Die Reichstheorie in Pufendorfs „Severinus de Monzambano“: Monstrositätsthese und Reichsdebatte im Spiegel der politisch-juristischen Literatur von 1667 bis heute. Duncker & Humblot, Berlin 2006, ISBN 978-3-428-12315-5.
  • Wilhelm Brauneder, Lothar Höbelt (Hrsg.): Sacrum Imperium. Das Reich und Österreich 996–1806. Amalthea, Wien 1996, ISBN 3-85002-390-7.
  • Matthias Puhle, Claus-Peter Hasse (Hrsg.): Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962–1806. Ausstellungskatalog. Band 1: Katalog. Band 2: Essays. Dresden 2006, ISBN 3-937602-68-2. (Gesamtausgabe)
    • Katalog und Essayband im Schuber, ISBN 3-937602-59-3 (Katalog – Museumsausgabe).
    • ISBN 3-937602-60-7 (Essays – Museumsausgabe).
  • Christian Raap: Zur rechtlichen Struktur des Heiligen Römischen Reiches. In: Horst Fischer, Ulrike Froissart, Wolff Heintschel von Heinegg, Christian Raap (Hrsg.): Krisensicherung und Humanitärer Schutz – Crisis Management and Humanitarian Protection: Festschrift für Dieter Fleck, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-8305-0568-X, S. 477–487.

Mittelalter

  • Heinz Angermeier: Reichsreform 1410–1555. Beck, München 1984, ISBN 3-406-30278-5.
  • Johannes Fried: Der Weg in die Geschichte. Die Ursprünge Deutschlands bis 1024. Propyläen, Berlin 1994 (ND 1998), ISBN 3-549-05811-X.
  • Hagen Keller: Zwischen regionaler Begrenzung und universalem Horizont. Deutschland im Imperium der Salier und Staufer 1024–1250. Propyläen, Berlin 1986, ISBN 3-549-05812-8.
  • Karl-Friedrich Krieger: König, Reich und Reichsreform im Spätmittelalter (Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Band 14). München 2005, ISBN 3-486-57670-4.
  • Peter Moraw: Von offener Verfassung zu gestalteter Verdichtung. Das Reich im späten Mittelalter 1250 bis 1490. Propyläen, Berlin 1985, ISBN 3-549-05813-6.
  • Malte Prietzel: Das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-15131-3.
  • Ernst Schubert: König und Reich. Studien zur spätmittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 63). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1979.
  • Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3 (Kaiser und Reich). Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1998, ISBN 3-17-013053-6.
  • Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 4 (Das Königtum). Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 2011.
  • Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die Deutschen Herrscher des Mittelalters, Beck, München 2003, ISBN 3-406-50958-4.
  • Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hrsg.): Heilig – Römisch – Deutsch. Das Reich im mittelalterlichen Europa. Internationale Tagung zur 29. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt. Sandstein-Verlag, Dresden 2006.
  • Bernd Schneidmüller: Die Kaiser des Mittelalters. Von Karl dem Großen bis Maximilian I. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53598-4.
  • Stefan Weinfurter: Das Reich im Mittelalter. Kleine deutsche Geschichte von 500 bis 1500, C.H. Beck, München 2008, ISBN 3-406-56900-5.

Frühe Neuzeit

  • Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806, 4 Bde. Klett-Cotta, Stuttgart 1993–2000, ISBN 3-608-91043-3.
  • Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-017045-1.
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15118-6.
  • Edgar Liebmann: Das Alte Reich und der napoleonische Rheinbund. In: Peter Brandt, Martin Kirsch, Arthur Schlegelmilch (Hrsg.): Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 1: Um 1800., Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2006, ISBN 978-3-8012-4140-7, S. 640–683.
  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Band 42. München 2003, ISBN 3-486-56729-2.
  • Georg Schmidt: Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495–1806. Beck, München 1999, ISBN 3-406-45335-X.
  • Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit 1519–1806. Heiliges Römisches Reich, Österreich, Deutschland. Beck, München 1990, ISBN 3-406-34395-3.
  • Barbara Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Vom Ende des Mittelalters bis 1806. 4., durchgesehene Auflage, C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-53599-4.

Anmerkungen

  1. ↑ Joachim Ehlers: Natio 1.5 Deutschland und Frankreich, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, Sp. 1037 f.
  2. ↑ Vgl. Dietmar Willoweit: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 6. Aufl., München 2009, § 13 IV, § 15 I 2, § 21 I 2 und § 22 II 2.
  3. ↑ Vgl. Dietmar Willoweit: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 6. Aufl., München 2009, § 22 I.
  4. ↑ Ernst Hinrichs, Roland Krebs, Ute van Runset (Hrsg.): „Pardon, mon cher Voltaire …“ Drei Essays zu Voltaire in Deutschland. (= Kleine Schriften zur Aufklärung. Band 5) Wallstein Verlag, Wolfenbüttel 1996, ISBN 3-89244-084-0, S. 57.
  5. ↑ Gerd Althoff: Otto III. Darmstadt 1997, S. 136.
  6. ↑ Vgl. Peter Moraw, Heiliges Reich. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 4, Sp. 2025–2028.
  7. ↑ Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Bd. 3 (Kaiser und Reich). Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1998, S. 52–55.
  8. ↑ Karl Zeumer: Heiliges Römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar 1910, S. 26 f. (Volltext bei Wikisource).
  9. ↑ Man findet in den Quellen viele weitere Kurzbezeichnungen, wie H. Reich, Heyl. Röm. Reich oder einfach nur Reich, die moderne Abkürzung HRR ist jedoch nicht anzutreffen.
  10. ↑ Heiliges Römisches Reich  1, in: Historisches Lexikon der Schweiz (abgerufen am 9. Dezember 2011); Teutschland, Deutschland, Teutsches-Reich , in: Zedlers Universallexikon, Bd. 43, S. 150.
  11. ↑ Hermann Weisert: Der Reichstitel bis 1806, in: Archiv für Diplomatik, Bd. 40 (1994), S. 441–513, besonders S. 408–410; Karl Zeumer: Heiliges Römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel, Weimar 1910, S. 26 f. (Volltext bei Wikisource).
  12. ↑ eine genaue Beschreibung des Siegels befindet sich auf Wikisource in Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige, Siegel Ottos I., Nr. 5
  13. ↑ Widukind, Sachsengeschichte II, 1–2.
  14. ↑ Widukind, Sachsengeschichte III, 49.
  15. ↑ Der Begriff hat in den letzten Jahrzehnten kontroverse Einschätzungen erfahren. Kritisch: Timothy Reuter: The „Imperial Church System“ of the Orronian and Salian Rulers. A Reconsideration, in: Journal of Ecclastiastical History 33, 1982, S. 372 ff.
  16. ↑ Hartmut Hoffmann, Mönchskönig und „rex idiota“. Studien zur Kirchenpolitik Heinrichs II. und Konrads II., Hannover 1993.
  17. ↑ Wipo c. 7.
  18. ↑ Stefan Weinfurter, Das Jahrhundert der Salier 1024–1125, Ostfildern 2006, S. 101.
  19. ↑ Hermann von Reichenau, Chronicon, a. 1053.
  20. ↑ Egon Boshof, Das Reich in der Krise. Überlegungen zum Regierungsausgang Heinrichs III., in: Historische Zeitschrift 228 (1979), S. 265–287.
  21. ↑ Annales Altahenses a. 1062; zitiert nach Matthias Becher: Heinrich IV. (1056–1106). Mit Rudolf (1077–1080), Hermann (1081), Konrad (1087–1093, † 1101), in: Bernd Schneidmüller/Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919–1519), C.H. Beck, München 2003, S. 154–180, hier S. 156 .
  22. ↑ Gerd Althoff: Heinrich IV., Darmstadt 2006, S. 148.
  23. ↑ Stefan Weinfurter: Reformidee und Königtum im spätsalischen Reich. Überlegungen zu einer Neubewertung Kaiser Heinrichs V., in: Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich, Mainz 1992, S. 1–45.
  24. ↑ Knut Görich: Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert, Darmstadt 2001.
  25. ↑ Fritz Hartung zitiert nach Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. 4., durchges. und bibliogr. erg. Aufl., Darmstadt 2009, S. 96 f.
  26. ↑ Georg Schmidt: Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495–1806. München 1999, S. 181.
  27. ↑ Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003, S. 107.
  28. ↑ Cicely Veronica Wedgwood: Der 30-jährige Krieg. 8. Auflage. München 1995, ISBN 3-471-79210-4, S. 457
  29. ↑ a b Erklärung des Kaisers Franz II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone, in: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, bearbeitet von Karl Zeumer, S. 538–539, hier S. 538 (Volltext im Wikisource-Projekt).
  30. ↑ Zit. nach Ernst Kubin: Die Reichskleinodien. Ihr tausendjähriger Weg. Wien/München 1991, S. 156.
  31. ↑ Zitiert nach Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806. Stuttgart 2005, S. 39.
  32. ↑ Über die Verfassung des deutschen Reiches, Übersetzung von Harry Breßlau, Berlin 1870, S. 106 ff. (Volltext bei Wikisource).
  33. ↑ zitiert nach Uwe Wesel, Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart, München 2001
  34. ↑ Klaus Herbers, Helmut Neuhaus: Das Heilige Römische Reich. Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843–1806). Köln [u. a.] 2005, S. 284.
  35. ↑ Anton Schindling: War das Scheitern des Alten Reiches unausweichlich? In: Heinz Schilling/Werner Heun/Jutta Götzmann (Hrsg.): Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Altes Reich und neue Staaten 1495 bis 1806. Band 2: Essays, Ausstellung des Deutschen Historischen Museums, Dresden 2006, S. 302–317, hier S. 315.
  36. ↑ Zitiert nach Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806. Stuttgart 2005, S. 46.
  37. ↑ Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. 4., durchges. und bibliogr. erg. Aufl., Darmstadt 2009, S. 24 f.
  38. ↑ Vgl. Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit. Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Band 42, München 2003, S. 100 ff.
  39. ↑ Vgl. Eintrag Basel, Frieden von (1499)  im historischen Lexikon der Schweiz
  40. ↑ Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15118-6, S. 4.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 16.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Adolf I. (Schauenburg und Holstein)

Adolf I. von Schauenburg und Holstein († 13. November 1130) war Edler Herr von Schauenburg und Graf von Holstein und Stormarn.

Leben

Adolf I. wurde wahrscheinlich 1106 Edler Herr von Schauenburg (heute Schaumburg (Burg) bei Rinteln an der mittleren Weser). 1110 [1] erhielt er vom sächsischen Herzog Lothar von Süpplingenburg als Lehen die Grafschaften Holstein und Stormarn, zu denen auch Hamburg gehörte. Die Siegesburg, die auf dem Gipfel des Alberges (der Kalkberg), im heutigen Bad Segeberg, Herzog Knud Lavard von Südjütland] hatte erbauen lassen, ließ Adolf 1130 niederreißen.

Mit Adolf I. kamen die Schauenburger nach Nordelbien, wo sie unter seinem Sohn und seinem Enkel gleichen Namens in Wagrien ein erstes Kapitel der deutschen Ostsiedlung einleiteten.

Die Herrschaft Adolfs I. stand während seiner gesamten Regierungszeit auf äußerst schwachen Füßen, da ihm einerseits keine umfangreiche Lehnsmannschaft zur Verfügung stand und ihm andererseits der mächtige und selbstbewusste Volksadel der Gaue Holstein und Stormarn, aus dem die Overboden beider Gaue herausragten, als autochthoner Konkurrent gegenüberstand.

Ehe und Nachkommen

Mit Hildewa hatte er mindestens zwei Söhne und zwei Töchter

  • Hartung († ca. 1126, evtl. getötet bei der Schlacht bei Kulm/Chlumec in Böhmen)
  • Adolf II. (* 1128; † 1164), Graf von Schauenburg und Holstein
  • Mechthild (* 1126) ∞ Ludolf I. von Dassel (ca. 1115 - 1166) Graf von Dassel
  • Adelheid (* 1130)

Literatur

  • Karl Jansen: Adolf I., Graf von Holstein. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 105 f.
  • Heinz Maybaum: Adolf I., Graf von Holstein . In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953,
  • S. 77 f. (Onlinefassung ).

Einzelnachweise

  1. ↑ Lemma Schauenburg/Schaumburg. In: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. 2. Aufl., Wachholtz, Neumünster, 2006.

   

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 16.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Holstein

Holstein (dän. und niederdt.: Holsten, lat.: Holsatia) ist der südliche Landesteil des deutschen Landes Schleswig-Holstein und wurde nach einem der drei hier ursprünglich ansässigen Sachsenstämme, den Holsten (eigtl. Holtsaten = „Waldbewohner“; vgl. Altsächs. holt „Gehölz, Wald“ und sāt „Sasse, Bewohner“), benannt.

Zur Namensgebung

Die wohl erste schriftliche Erwähnung der namengebenden Holsteiner findet sich bei Adam von Bremen anno 1076:

    Transalbianorum Saxonum populi sunt tres. Primi ad occeanum sunt Tedmarsgoi, et eorum ecclesia mater in Melindorp. Secundi Holcetae, dicti a silvis, quas accolunt; eos Sturia flumen interluit, ecclesia Scanafeld. Tercii et nobiliores Sturmarii dicuntur, eo quod seditionibus ea gens frequens agitur. Inter quos metropolis Hammaburg caput extollit, olim viris et armis potens, agro et frugibus felix;

übersetzt:

    „Es gibt drei nordelbische Sachsenstämme: erstens die Dithmarschener; sie wohnen am Meere, und ihre Mutterkirche steht in Meldorf. Zweitens die Holsten: sie heißen nach den Holzungen, in deren Nähe sie sitzen; durch ihren Gau fließt die Stör; ihre Kirche ist Schenefeld. Der dritte und edelste Stamm heißt Stormarn, weil dieser Gau häufig von Stürmen der Unruhe ergriffen wird. In seiner Mitte erhebt die Mutterkirche Hammaburg ihr Haupt, die früher reich war an Männern und Waffen, ergiebig an Land und Früchten.“[1]

Geografie

Die historische Landschaft Holstein wird im Süden durch den Unterlauf der Elbe zwischen dem Stadtgebiet Hamburgs (das historisch zu Holstein-Stormarn zählt) und Brunsbüttel begrenzt. Von hier nach Norden folgt die Grenze zur Dithmarschen (frühere Bauernrepublik) und zum Landesteil Schleswig dem heutigen Nord-Ostsee-Kanal und der (teilweise mit dem Kanal zusammenfallenden) Eider sowie der Levensau. Die Städte Rendsburg und Kiel liegen direkt an der Eider-/Levensau-Linie, zählen mit ihren historischen Stadtteilen aber noch zu Holstein. Von Kiel bis Lübeck reicht Holstein an die Ostsee, jedoch gehört die Insel Fehmarn, durch einen zwei Kilometer breiten Sund vom ostholsteinischen Festland getrennt, historisch zu Schleswig. Das Herzogtum Lauenburg zählt ebenfalls nicht zur Landschaft Holstein, deren Südostgrenze, der heutigen Kreisgrenze Stormarn-Lauenburg entsprechend, in unregelmäßiger Linie von Lübeck zur Mündung des Grenzflusses Bille in die Elbe nahe der Hamburger Innenstadt verläuft.

Die Großlandschaften Holsteins sind: die Geest (→ niederdeutsch güst „unfruchtbar“), ein teilweise sandiges, leicht gewelltes Gebiet mit typischen Geländehöhen zwischen 20 und 50 m über dem Meer; an sie nordöstlich einer unregelmäßigen Linie etwa zwischen Rendsburg und NO-Hamburg anschließend das östliche Hügelland, ein von der (letzten) Weichsel-Eiszeit geformtes, sehr fruchtbares Moränenland mit welliger Bodengestalt, das im Massiv des Bungsbergs in Ostholstein 168 m über dem Meer erreicht; entlang der Elbe die Elbmarschen, auf Sedimentgrundlage durch Kultivierung seit dem 12. Jahrhundert gewonnenes und extrem fruchtbares Kulturland.

Der Landesteil Holstein (ein Begriff des gegenwärtigen politischen Lebens) bezeichnet das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein außer dem Landesteil (= dem Südteil des alten Herzogtums) Schleswig. Er umfasst also außer der historischen Landschaft Holstein auch Dithmarschen, Lübeck (das erst 1937 politisch an Schleswig-Holstein kam), das Herzogtum Lauenburg, nicht aber die Freie und Hansestadt Hamburg. Der Landesteil Holstein hat eine Fläche von rund 10.000 km² (zwei Drittel des Bundeslandes) und etwas über zwei Millionen Einwohner (vier Fünftel der Bevölkerung des Bundeslandes).

Bis ins Spätmittelalter war innerhalb dieses seit etwa 1100 unter derselben Oberherrschaft versammelten Raumes die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Siedlungsgebieten von Bedeutung: Im Süden Stormarn (entspricht etwa den heutigen Kreisen Stormarn und Pinneberg, Teilen Segebergs und dem nordelbischen Teil Hamburgs) und im Nordwesten das eigentliche Holstein (Eckpunkte ungefähr: Rendsburg-Kiel–Bramstedt–Wilster) als Siedlungsgebiete der oben erwähnten Stormarn und Holsten. Der dritte nordelbische Sachsenstamm, die Dithmarscher, verlor erst 1559 seine faktische Unabhängigkeit. Im Osten eroberten die Grafen von Holstein im 12. Jahrhundert das seit dem frühen Mittelalter slawisch (Wagrier; Polaben) besiedelte Ostholstein, das durch Immigration von sächsischsprachigen Neusiedlern und die Integration in die Grafschaft Holstein ab etwa 1150 zu Ostholstein wurde (der Übergang von slawischer zu sächsischer [niederdeutscher] Sprache war hier im 15. Jahrhundert wohl abgeschlossen). Lange Zeit waren diese Gebiete durch kaum – teilweise bis heute dünn – besiedelte Ödmarkstreifen voneinander getrennt.

Die erste genaue Landesaufnahme Holsteins stammt von Johannes Mejer (1606-1674). Verschiedene seiner Landcarten wurden 1652 – zusammen mit Beschreibungen von Caspar Danckwerth – als dreiteiliger Atlas Neue Landesbeschreibung der zwei Herzogtümer Schleswig und Holstein gedruckt. Sie enthält auch Pläne der größeren Städte.

Ein umfassendes Werk ist die 1803 erschienene Topographie von Holstein in alphabetischer Ordnung von Johann Friedrich August Dörfer (1766-1824). Es wurde in mehreren Auflagen nachgedruckt und 1855 durch die Landeskunde Johannes von Schröder ergänzt. Neuere Landesaufnahmen wurden von Militärtopografen und im 20. Jahrhundert vom Landesvermessungsamt durchgeführt.

Geschichte

Holstein gehörte von 811 bis 1806 zum Fränkischen Reich bzw. in dessen Nachfolge zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und war nach 1815 ein Mitglied des Deutschen Bundes. Die Nordgrenze des Herzogtums war also zugleich die Reichsgrenze, nur knapp hundert Jahre lang, von 934 bis 1025, gehörte auch das Gebiet bis zur Schlei als Mark Schleswig zum sächsischen Herrschaftsgebiet und bildete die nördliche Grenzmark des Heiligen Römischen Reiches. Es war bis 1474 Grafschaft und anschließend bis 1864 Herzogtum Holstein.

Deutsche Zeit 811–1460

Als Karl der Große die Sachsen unterwarf, fügte er auch deren nordelbisches Gebiet seinem Reich hinzu. Das ursprüngliche Holstein umfasste ungefähr die heutigen Kreise Segeberg, Steinburg, Pinneberg, Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde südlich der Eider (lateinisch: Egdor fluvius), südliches Plön und Stormarn. Das heute Ostholstein genannte Gebiet östlich der Schwentine war im Frühmittelalter von Slawen besiedelt (Wagrien) und wurde erst im Hochmittelalter durch die Grafen von Holstein unterworfen, ausführlich beschrieben in der Slawenchronik des Helmold von Bosau. Die Grenze zwischen Holstein und dem heutigen Landesteil Schleswig bildeten schon seit der Zeit Karls des Großen die Eider und die Levensau (nördlich von Kiel). Das östliche Moor- und Waldland zwischen Eider bzw. Schlei und der Elbe bildete gegenüber den slawischen Gebieten eine naturräumliche Grenze mit dem Namen Limes Saxoniae. Dithmarschen zählt man zwar prinzipiell ebenfalls zu Holstein, doch konnte sich diese Landschaft das gesamte Mittelalter hindurch eine weitgehende Unabhängigkeit bewahren, bevor es im 16. Jahrhundert auch faktisch Teil des Herzogtums Holstein wurde.

Neben den erwähnten Gauen Dithmarschen und Holstein existierte drittens zunächst der Gau Stormarn, das heutige Südholstein (größer als der heutige gleichnamige Kreis). Während Dithmarschen erst zeitweilig dem Grafen von Stade unterstellt war und sich dann zu einer faktisch autonomen Bauernrepublik entwickelte, verschmolzen die Gaue Holstein und Stormarn zur Grafschaft Holstein. Die Ernennung von Adolf von Schauenburg zum Grafen von Holstein und Stormarn erfolgte 1111 durch den sächsischen Herzog Lothar von Supplinburg. Nach der Eroberung der slawischen Gebiete (Wagrien) östlich des Limes Saxoniae (Ostholstein) konnten die Grafen von Holstein auch in den westlichen Landesteilen ihre Macht gegenüber dem niederen Adel stark ausbauen. Nur in Dithmarschen hielten sich bis 1559 hinein die freien Bauern.

In die Regierungszeit Graf Adolfs III. von Schauenburg und Holstein fällt der Versuch der Expansion Dänemarks unter König Knut VI. und seinem Nachfolger König Waldemar II. Diese war, nachdem Adolf III. 1201 die Schlacht bei Stellau verloren hatte und später in Hamburg gefangen genommen worden war, für einige Jahre erfolgreich. Aufgrund der Niederlage verzichtete Graf Adolf III. im Jahr 1203 zunächst auf die Grafschaft Holstein und zog sich in die Grafschaft Schauenburg zurück, um seine Befreiung aus der Gefangenschaft zu erlangen.[2]

Erst seinem Sohn Graf Adolf IV. gelang die Rückeroberung Holsteins. Denn der Versuch König Waldemars II., Holstein und weitere Territorien fest in sein Reich zu integrieren, scheiterte 1227 in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand einer Koalition norddeutscher Fürsten unter Führung des Bremer Erzbischofs und Adolfs IV. Die Grafen von Holstein festigten nach diesem Sieg ihre Herrschaft nicht nur in Holstein, sondern gewannen bald auch im benachbarten Herzogtum Schleswig an Einfluss, zeitweilig auch in Dänemark selbst. So verstärkte sich die Verbindung zwischen Holstein und Schleswig; vor allem der holsteinische Adel hatte bald große Besitztümer nördlich der Eider, und nach dem Aussterben des Schleswiger Herzogsgeschlechts 1386 erzwangen die Schauenburger ihre erbliche Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig durch das dänische Königshaus.

Zwischen 1261 und 1390 wurde die Grafschaft Holstein durch mehrere Erbteilungen der Grafen von Schauenburg und Holstein in verschiedene, teilweise nur wenige Jahrzehnte bestehende Grafschaften unterteilt, von denen die Linie Holstein-Rendsburg die wichtigste war.

Dänische Zeit 1460–1864

Um nach dem Aussterben der Holstein-Rendsburger Linie der Schauenburger Grafen 1459 eine erneute Auseinanderentwicklung von Schleswig und Holstein zu vermeiden, wählten die Stände (Adel, Städte und einige kirchliche Einrichtungen) beider Länder 1460 den dänischen König Christian I. von Dänemark zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein.

Die Grafschaft Holstein blieb Teil des Heiligen Römischen Reiches und wurde am 14. Februar 1474 durch den habsburgischen Kaiser Friedrich III. in Rothenburg ob der Tauber als reichsunmittelbares Lehen zum Herzogtum Holstein erhoben. Der dänische König Christian I. wurde dadurch als Herzog von Holstein zum Lehnsmann des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), nachdem er in Ripen die Rechte des Adels in den Herzogtümern Holstein und Schleswig bestätigt hatte. Aus dem Vertrag von Ripen stammt auch das im Nationalismus des 19. Jahrhunderts wieder Bedeutung erlangende Schlagwort Up ewich tosamende ungedelt.[3]

Vier Jahrhunderte lang, von 1460 bis zum Deutsch-Dänischen Krieg 1864, waren Holstein und das nördlich angrenzende Herzogtum Schleswig in Personalunion mit dem Königreich Dänemark verbunden, ab 1773 als Teile des Dänischen Gesamtstaates, der auch Norwegen und Island umfasste. Neben dem dänischen König kamen jedoch zur Zeit der Landesteilungen zwischen 1544 und 1773 noch weitere Mit-Herzöge hinzu, so dass sich die Herzogsherrschaft in Holstein in jener Zeit auf königliche, herzogliche und gemeinsam regierte Anteile aufteilte. Im Gegensatz zu Schleswig blieb Holstein aber bis 1806 staatsrechtlich stets Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und bildete dessen nördlichstes Territorium, auch wenn es zumeist vom dänischen König in seiner Funktion als Herzog regiert wurde. Sitz der obersten Behörden für Holstein war bis 1846 Glückstadt an der Elbe.

Ab 1522 breitete sich die Reformation in Holstein aus. Gemeinsam mit Schleswig erhielt Holstein 1542 eine evangelisch-lutherische Kirchenordnung. Damit ging der Besitz der Klöster und Domkapitel zu einem großen Teil in die Hand Obrigkeit über. Wie in anderen Territorien des Heiligen Römischen Reiches kam es in der frühen Neuzeit auch in Holstein zu Hexenverfolgungen. Diese erstreckten sich hier zwischen von 1530 bis 1735. Im Bereich von Holstein, Lauenburg und Lübeck gab es insgesamt gegen 490 Personen offizielle Hexenprozesse. Högepunkte der Verfolgungen bildeten die Jahre 1600 bis 1640 und 1660 bis 1670.

In seiner Eigenschaft als Herzog des römisch-deutschen Herzogtums Holstein wurde König Christian IV. im 17. Jahrhundert in den Dreißigjährigen Krieg verwickelt, der ab 1627 auch in Holstein zu erheblichen Verwüstungen führte. Die alte Eidergrenze behielt fortan in einigen Fällen formale Bedeutung (so erfolgte 1665 die Einrichtung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel aufgrund eines kaiserlichen Privilegs), während Holstein zugleich wirtschaftlich, politisch und sozial (insbesondere in der adligen Oberschicht) in den dänischen „Gesamtstaat“ integriert wurde und im 18. Jahrhundert an dessen umfangreichen Reformen (Agrarreform, Bauernbefreiung, Volksbildung) Teil hatte.

Zusammen mit Schleswig war Holstein nach 1815 Grund für wachsende Konflikte zwischen Dänemark und nationalromantischen Kreisen in Mittel- und Süddeutschland. Ab den 1830er Jahren entstand neben einer liberalen auch eine deutschnationale Opposition gegen die monarchische Herrschaft im dänischen Gesamtstaat, die im März 1848 in einem Aufstand in Kiel und der Einsetzung einer provisorischen schleswig-holsteinischen Regierung gipfelte, in der aristokratische und liberale Elemente vertreten waren. Die Situation verschärfte sich dadurch, dass zeitgleich in Kopenhagen die dänisch-nationale Richtung zur Regierung gelangt war. Der anschließende (Bürger-)Krieg dauerte bis Anfang 1851 und kostete mehrere Tausend Tote (die meisten in der entscheidenden Schlacht bei Idstedt am 25. Juli 1850). Nach der Niederlage der Schleswig-Holsteiner und der Wiederherstellung der dänischen Administration kam es zu einer ersten großen Auswanderungswelle, zumeist nach Übersee.

1864 bis heute Preußische Provinz und Folgezeit

Ende 1863 kam es aufgrund der unklaren Nachfolge des kinderlos verstorbenen Königs bzw. Herzogs Frederik VII. und durch die dänische Novemberverfassung, die Holstein formal in den Gesamtstaat zu integrieren versuchte, zu einer erneuten Verschärfung der Lage, die der Deutsche Bund zum Anlass nahm, militärisch zu intervenieren. Unter preußisch-österreichischer Führung wurden die Herzogtümer und Jütland im Deutsch-Dänischen Krieg besetzt. Nach wochenlange Kämpfe um die Düppeler Schanzen im April 1864 wurde Dänemark zur Abtretung Schleswigs und Holsteins genötigt. Das kurze preußisch-österreichische Kondominium beendete die Gasteiner Konvention 1865, bevor nach dem Deutschen Krieg 1866 Holstein und Schleswig als Provinz Schleswig-Holstein 1867 von Preußen annektiert wurden; Lauenburg wurde von 1865 bis 1876 von Preußen in Personalunion regiert.

In der Preußenzeit wurde Kiel als Marinestützpunkt und Industriestandort zur zweiten Großstadt; die Provinzialregierung für Holstein und Schleswig hatte ihren Sitz allerdings von 1879 bis 1917 in Schleswig, das außerhalb Holsteins liegt. Größte Stadt war seit dem 18. Jahrhundert Altona, bevor es als Folge des Groß-Hamburg-Gesetzes 1937 nach Hamburg eingemeindet wurde

In den folgenden Jahrzehnten kam es zu größeren Migrationsbewegungen (Auswanderung nach Übersee besonders von der Westküste, erheblich Zuzug aus Deutschland in die Industriestädte Kiel und Altona) und am Anfang des 20. Jahrhunderts zu mehreren schweren Agrarkrisen. Diese lösten in den 1920er Jahren unter der bäuerlichen Bevölkerung teilweise anarchische Aufruhrbewegungen aus und waren für die frühen Erfolge der Nationalsozialisten mitverantwortlich.

Der Zweite Weltkrieg endete besonders für Kiel mit sehr schweren Bombenzerstörungen. Unter britischer Besatzung wurde Schleswig-Holstein 1946 nach der Zerschlagung Preußens wieder staatlich eigenständig und 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Ab Anfang 1945 erreichten mehrere Millionen Flüchtlinge vorwiegend aus Pommern und Ostpreußen auf dem See- oder Landweg Schleswig-Holstein. Die Bevölkerungszahl des Landes verdoppelte sich bis Ende des Jahrzehnts bei unterschiedlicher Verteilung (1939–1950: Kreis Stormarn +54 %, Kreis Herzogtum Lauenburg +51 %, Kiel -7 %), sank allerdings in den 1950er Jahren aufgrund von Umsiedlungen innerhalb des Bundesgebietes wieder leicht. Um 1960 bestand rund 40 % der Bevölkerung aus Flüchtlingen und Vertriebenen bzw. ihren minderjährigen Kindern. Die Integration führte zu zahlreichen Spannungen und problematischen Lebensabläufen und prägte auch die politische Landschaft bis in die 1980er Jahre, hat sich aber nicht in größerem Umfang virulent entladen; insbesondere sind keine größeren gewaltsamen Auseinandersetzungen bekannt geworden.

Seit den 1970er Jahren ist das wohlhabende Hamburger Umland durch eine verstärkte Einwanderung aus Hamburg, aber auch anderen Ländern Deutschlands geprägt.

Wappen

Der silberne Schild mit roter gezackter Borte, seit den Oldenburgern das so genannter silberne Nesselblatt auf rotem Grund ist das Wappen der Schauenburger, die 1110 mit Holstein und Stormarn belehnt wurden. Verschiedene Städte Holsteins haben dies Wappen übernommen, indem sie zur Unterscheidung ein weiteres Zeichen hinzufügten, zum Beispiel die Landeshauptstadt Kiel das schwarze Boot.

Über die Entstehung des holsteinischen Wappens und über seinen Sinn ist viel geschrieben worden. Die Meinungen sind sehr geteilt. Nach der einen Ansicht ist die silberne Figur ein Nesselblatt, nach einer anderen, ein Blatt des Hülsenbusches (Ilex). Die Schauenburger sollen nach einer 3. Ansicht ein Nesselblatt in ihr Wappen aufgenommen haben, weil ihr Stammschloss an der Weser auf dem Nettelnberg lag. Dagegen spricht aber die Tatsache, dass die Schauenburger ursprünglich einen Löwen im Wappen führten und erst später, als sie Landesherren von Holstein waren, das „Nesselblatt“ als Wappenfigur annahmen. Es entwickelte sich aus einer reinen gezackten Borte, die nach dem Kreuzzug von Adolf IV. ins Baltikum mit drei Nägeln (Jesus wurde mit drei Nägeln gekreuzigt) versehen wurde. Das so genannte Nesselblatt ist erst 1239 nachgewiesen.

Das Nesselblatt wurde in Holstein zuerst von Adolf IV., der 1227 die Dänen bei Bornhöved besiegte, neben dem Löwenwappen, später von seinen Söhnen als alleiniges Wappen geführt.

Sprachen

In Holstein wird Hochdeutsch sowie – vor allem in ländlichen Gegenden – Niederdeutsch gesprochen. Repräsentativen Umfragen zufolge verstehen über 80 % der Bevölkerung das Niederdeutsche; rund die Hälfte nutzt es zur täglichen mündlichen Kommunikation. Die Flüchtlinge und Vertriebenen nach 1945 wurden in beträchtlichem Umfang sprachlich assimiliert, das heißt erlernten das Holsteinische für alltägliche und berufliche Kommunikation, während dies für die Einwanderer aus anderen Teilen der Bundesrepublik, insbesondere seit den 1970er Jahren, nur sehr bedingt gilt. Im Hamburger Umland wird weithin eine nur wenig regional gefärbte Variante des Standarddeutschen gesprochen.

Im Mai 2007 räumte das Innenministerium den Gemeinden die Möglichkeit ein, zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, wie es im friesischen Sprachgebiet (Landesteil Schleswig) bereits seit 1997 üblich ist.

Wirtschaft

Große Teile Holsteins wie die Elbmarschen sind landwirtschaftlich geprägt. Neben der überregional bekannten Apfelsorte Holsteiner Cox ist Holstein mit der Rinderrasse Holstein-Rind sowie der Pferderasse Holsteiner weltweit bekannt.

Größere Industrieansiedlungen finden sich vor allem in den Großstädten Kiel und Lübeck sowie im Hamburger Umland, in geringerem auch in Neumünster. Kiel ist besonders als Schiffbauzentrum von Weltrang (unter anderem U-Boote mit Brennstoffzellenantrieb der HDW) bedeutend. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird die Ausdehnung der Stadtlandschaft Hamburgs planmäßig entlang mehrerer Siedlungsachsen betrieben, von denen drei (Pinneberg–Elmshorn; Norderstedt–Kaltenkirchen; Ahrensburg–Bargteheide) auf holsteinischem und eine vierte (Geesthacht) auf lauenburgischem Gebiet liegen. An ihnen verdichtet sich die Siedlung und die vorwiegend mittelständische Wirtschaft, während es planerisch gelungen ist, eine Zersiedlung des gesamten Umlands zu verhindern. Insbesondere entlang der ersten beiden Achsen in nordwestlicher bzw. nördlicher Richtung reicht die praktisch ununterbrochene städtische Bebauung inzwischen bis Elmshorn bzw. Kaltenkirchen, also vom Hamburger Zentrum aus 30–40 km nach Holstein hinein.

Medien und Bildung

Größte regionale Tageszeitungen sind die Kieler Nachrichten, die Lübecker Nachrichten, die Regionalzeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages SHZ und das in Hamburg erscheinende Hamburger Abendblatt. Im Bereich Rundfunk ist vor allem der NDR (Norddeutsche Rundfunk) zu nennen. Zudem gibt es private Rundfunksender wie RSH (Radio Schleswig-Holstein) oder NORA (Nord-Ostsee Radio) und Offene Kanäle in Kiel, Lübeck und in Dithmarschen.

Die bedeutendste Hochschule des Landes ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, die im 17. Jahrhundert gegründet wurde. Wichtig ist daneben auch die kleine und spezialisierte (medizinische) Universität zu Lübeck mit Schwerpunkten in Medizin, Informatik und Biotechnologie. In Elmshorn residiert die private Fachhochschule „Nordakademie“.

Weltanschauungen

Über 60 % der Holsteiner sind Mitglied der evangelischen Kirche (Nordelbische Kirche). Daneben gibt es Katholiken (Erzbistum Hamburg), Freikirchler, Juden (Synagoge in Lübeck, neuere Gemeindegründung in Segeberg) und Muslime. Der Anteil der Konfessionslosen in Holstein hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen.

Literatur

  • Robert Bohn, Geschichte Schleswig-Holsteins, München 2006 (Reihe C. H. Beck Wissen)
  • Steen Bo Frandsen, Holsten i helstaten. Hertugdømmet inden for og uden for det danske monarki i første halvdel af 1800-tallet, Kopenhagen 2008
  • Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins, Neumünster ²2003
  • Olaf Klose (Hrsg.), Geschichte Schleswig Holsteins, 8 Bde., 1957 ff. (umfassendes Standardwerk).
  • Paul von Hedemann-Heespen, Die Herzogtümer Schleswig-Holstein und die Neuzeit, Walter G. Mühlau, Kiel 1926 (zum Thema „Augustenburg“ : s. S. 712–733; Kap. 95 und 96)
  • Jörg Johannsen-Reichert, geb. Johannsen, Der Erbfolgestreit um die Herzogtümer Schleswig und Holstein im 19. Jahrhundert – Eine Untersuchung zu den Sukzessionsansprüchen der Herzöge von Sonderburg-Augustenburg auf Schleswig und Holstein, Shaker Verlag, Aachen 1999, ISBN 978-3-8265-4724-9; diese Monographie stellt eine erweiterte und überarbeitete Fassung der geschichtswiss. Dissertation (Ruhr-Universität Bochum, 1991) von Jörg Johannsen (M. A.) (Flensburg) dar, die unter dem Titel „Das Erbrecht an den Herzogtümern Schleswig und Holstein“ erschien.

Einzelnachweise

  1. ↑ Adam von Bremen, II, 17, S. 247. (Übersetzung nach der Ed. von Werner Trillmich, FSGA 11, 7. gegenüber der 6. um einen Nachtrag erweiterte Auflage, Darmstadt 2002, S. 137–499 (mit einem Nachtrag S. 758–764.)
  2. ↑ Holstein (Geschichte) . In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 8, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 663.
  3. ↑ Privileg von Ripen.  Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 26. Oktober 2010.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 16.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Kreis Stormarn

Der Kreis Stormarn ist ein Kreis im Land Schleswig-Holstein. Er gehört zur Metropolregion Hamburg.

Geographie

Der Kreis Stormarn grenzt im Norden an den Kreis Segeberg, im Nordosten an den Kreis Ostholstein und an die kreisfreie Stadt Lübeck, im Osten und Süden an den Kreis Herzogtum Lauenburg und im Westen an die Freie und Hansestadt Hamburg. Stormarn ist einer der sechs nördlichen Randkreise in Schleswig-Holstein, die zusammen mit den acht südlichen Randkreisen in Niedersachsen und der Hansestadt Hamburg die Metropolregion Hamburg bilden.

Die höchste Erhebung Stormarns ist der Kleine Hahnheider Berg mit 100 m ü. NN.

Geschichte

„Stormarn“ ist auf die alte Bezeichnung eines Gaues, einer späteren Grafschaft, zurückzuführen, deren Einwohner schon im 11. Jahrhundert als Stormarii (auch Stormere) bezeichnet wurden

  • Bis etwa 600 wird Stormarn von Sachsen besiedelt, die Ostgrenze Stormarns zum heutigen Kreis Herzogtum Lauenburg stimmt in etwa mit der historischen Grenze zwischen Sachsen und Wenden der damaligen Zeit überein.
  • Um 810 lässt Kaiser Karl der Große den Limes Saxoniae (auch Sachsenwall genannt) durch Stormarn bauen, Reste einer Ringwallanlage sind heute noch bei der Nütschauer Schanze zu finden.
  • 1111 erhält Graf Adolf von Schauenburg Holstein, Wagrien und Stormarn als Lehen, wobei das damalige Stormarn sich weiter westlich als der heutige Kreis erstreckt.
  • 1322 wird mit dem Teilungs- und Friedensvertrag von Oldesloe die Alster die Westgrenze Stormarns.
  • 1762 fallen die Ämter Reinfeld und Rethwisch an Dänemark.
  • 1773 werden auch die altstormarnischen Ämter Trittau (nicht identisch mit dem heutigen Amt Trittau!), Reinbek und Tremsbüttel dänisch.
  • 1844 wird die erste Berufsschule in Bad Oldesloe gegründet.
  • 1867 nach dem Anschluss Schleswig-Holsteins an Preußen werden in Provinz Schleswig-Holstein 19 Kreise und eine kreisfreie Stadt (Altona) nach altpreußischem Vorbild gebildet. Stormarn bildet einen der Kreise. Es wird aus den alten landesherrlichen Ämtern Reinbek, Reinfeld, Rethwisch, Tremsbüttel und Trittau (nicht identisch mit dem heutigen Amt Trittau!), der Stadt Bad Oldesloe, den amtsfreien Gemeinden Wandsbek und Reinfeld, 17 Adligen Gütern und den in das Gebiet eingeschlossenen lübschen Enklaven gebildet. Verwaltungssitz ist zunächst Reinbek. Das Kreisgebiet wird in vier Kirchspielvogteien untergliedert, denen die Landgemeinden zugeordnet werden. Die Adligen Güter werden in Gutsbezirke umgewandelt.
  • 1867 bis 1873 ist das Schloss Reinbek Sitz der Kreisverwaltung.
  • 1873 wird Wandsbek Sitz der Kreisverwaltung.
  • 1889 bringt die preußische Kommunalverfassung vom 26. Mai 1888 eine neue Kreisordnung: Anstelle der vier Kirchspielvogteien treten nunmehr 26 Amtsbezirke, in die die 127 Landgemeinden des Kreises eingeordnet werden. Außerdem bestehen die 21 Gutsbezirke, die Stadt Oldesloe und die Flecken Wandsbek und Reinfeld als amtsfreie Gebietskörperschaften.
  • 1889 wird die Kreisberufsschule in Bad Oldesloe gegründet (die Zweigstelle Ahrensburg wird 1980 verselbständigt).
  • 1898 die Landwirtschaftsschule (1994 geschlossen).
  • 1901 wird Wandsbek kreisfreie Stadt, bleibt aber Sitz der Kreisverwaltung.
  • Das Unterelbegebietsgesetz vereinigt u. a. Lohbrügge mit Sande und schafft aus den Gemeinden Schiffbek, Öjendorf und Kirchsteinbek die neue Großgemeinde Billstedt.
  • 1923 Im Rahmen des Hamburger Aufstandes der KPD wird am 23. Oktober 1923 der Bürgervorsteher Bargteheides festgesetzt und eine „Sowjetrepublik Stormarn“ ausgerufen. Die Republik wird am nächsten Tag von Lübecker Soldaten niedergeschlagen.
  • 1937 verliert Stormarn durch das Groß-Hamburg-Gesetz etwa die Hälfte seiner Einwohner mit 12 Randgemeinden (u. a. Rahlstedt, Billstedt und Lohbrügge) an Hamburg. Die zu Hamburg gehörende Gemeinde Großhansdorf/Schmalenbeck fällt allerdings an Stormarn. Der Sitz der Kreisverwaltung bleibt im Stormarnhaus in Hamburg-Wandsbek.
  • 1943 wird die Verwaltung nach Zerstörung der Gebäude der Kreisverwaltung durch Kriegseinwirkungen von Wandsbek nach Bad Oldesloe verlegt.
  • 1948 ersetzt die neue Kreisordnung der britischen Militärregierung die Amtsbezirke durch Ämter.
  • 1949 wird Bad Oldesloe offiziell Sitz der Kreisverwaltung.
  • 1951 wählt der Stormarner Kreistag mit Erika Keck die erste Frau in Schleswig-Holstein zur Kreispräsidentin.
  • 1952 ist Baubeginn des heutigen Stormarnhauses am Bahnhofsvorplatz in Bad Oldesloe. Das erste Stormarnhaus beherbergt heute das Bezirksamt Wandsbek in Hamburg.
  • 1957 gründet der Kreis die mittlerweile älteste Wirtschaftsförderungsgesellschaft in Deutschland: die „Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn, WAS.“
  • 1970 wird die Stadt Norderstedt aus den Stormarner Gemeinden Glashütte und Harksheide sowie den Pinneberger Gemeinden Garstedt und Friedrichsgabe gebildet und dem Kreis Segeberg zugeschlagen.
  • In den 1970er Jahren führt die kommunale Neugliederung zur Verringerung der Zahl der Ämter auf fünf und der amtsangehörigen Gemeinden auf 44. Daneben gibt es sechs Städte und fünf amtsfreie Gemeinden.
  • 1976 macht der gewachsene Raumbedarf einen weiteren Verwaltungsbau in Bad Oldesloe an der Mewesstraße notwendig.
  • 1985 bezieht die Straßenverkehrsbehörde/Zulassungsstelle im Bad Oldesloer Gewerbegebiet Rögen ein eigenes Gebäude mit ausreichend Parkmöglichkeiten, nachdem es in der Mommsenstrasse viel zu eng wurde.
  • 1991 beschließt der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die Landesregierung von Niedersachsen und die Landesregierung Schleswig-Holstein, ihre Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zu verstärken. Seitdem ist Stormarn Mitglied der Metropolregion Hamburg. Im selben Jahr wird Gabriele Heitmann (1948–2004) erste Kinderbeauftragte des Kreises.
  • 1996 wird Europas größter Obst- und Gehölzlehrpfad auf einer Länge von 4 km zwischen Grabau und Blumendorf bei Bad Oldesloe eingerichtet.
  • 1997 ist die Kreisverwaltung in Bad Oldesloe mit dem Neubau am Bahnhof auf mittlerweile sieben Verwaltungsgebäude angewachsen, sechs davon befinden sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs, ein weiteres Gebäude (Zulassungsstelle) befindet sich im Gewerbegebiet Rögen.
  • Seit 1998 ist der Kreis Stormarn auch im Internet zu finden.
  • 1998 wählt der Kreis Stormarn als erster Kreis in Schleswig-Holstein seinen Landrat in einer Direktwahl.
  • 2006 richten die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg eine gemeinsame Rettungsleitstelle in Bad Oldesloe ein (Inbetriebnahme: 1. März 2006).

Politik

Landräte

  • 1868–1880: Wilhelm von Levetzau
  • 1880–1887: Karl Freiherr von Hollen
  • 1887–1894: Detlev von Bülow, Freikonservative Partei
  • 1894–1918: Joachim von Bonin, Freikonservative Partei
  • 1919–1933: Friedrich Knutzen, DDP
  • 1933–1936: Constantin Bock von Wülfingen, NSDAP
  • 1937–1940: Erich Keßler
  • 1940–1942: Rolf Breusing
  • 1942–1943: Karl von Lamprecht (Landrat des Kreises Steinburg vertretungshalber)
  • 1943–1945: Rolf Carls (kommissarisch)
  • 1945: Dr. Kock (kommissarisch)
  • 1945–1946: Wilhelm Paasche
  • 1946: Heinrich Eckholdt
  • 1946–1956: Wilhelm Siegel, SPD
  • 1956–1957: Klaus von der Groeben, CDU
  • 1957–1975: Wennemar Haarmann, CDU
  • 1975–1989: Hans-Henning Becker-Birck, CDU
  • 1990–1998: Hans Jürgen Wildberg, parteilos
  • seit 1998: Klaus Plöger, SPD

Kreispräsidenten

  • 1950–1951: Otto Gramcko, SPD
  • 1951–1955: Erika Keck, CDU
  • 1955–1974: Friedrich Hardt, CDU
  • 1974–1998: Hubert Priemel, CDU
  • 1998–2003: Ursula Stielau, SPD
  • seit 2003: Christa Zeuke, CDU

Wappen

Blasonierung: „In Rot ein nach rechts schreitender silberner Schwan in Kampfstellung mit erhobenen Flügeln und einer goldenen Krone um den Hals.“[2]

Das Wappen ist seit dem späten 15. Jahrhundert im Siegel des dänischen Königshauses für die Landschaft Stormarn (Grafschaft, Fürstentum) nachgewiesen und gehört zu den ältesten Kreiswappen Deutschlands.

Flagge

Blasonierung: „Auf rotem Flaggentuch - beiderseits zur Stange gewendet - der weiße Stormarner Schwan mit gelber Halskrone.“[2]

Wirtschaft und Infrastruktur

Der Kreis Stormarn wird wirtschaftlich stark durch die beiden Nachbarstädte Hamburg und Lübeck bestimmt, er zählt in weiten Teilen (Süden und Westen) zum „Speckgürtel“ Hamburgs, was sich sowohl in der demographischen Entwicklung (Bevölkerungswachstum von 163.000 Einwohnern im Jahr 1973 auf derzeit über 220.000 Einwohner) als auch in der Ansiedelung vieler Gewerbe und Industrien bemerkbar machte. Der Nordosten des Kreises ist dagegen vor allem von Landwirtschaft geprägt.

Der Kreis zählte nach einer Erhebung der GfK im Jahr 2011 zu den zehn kaufkraftstärksten Landkreisen Deutschlands[3].

Bereits vor 50 Jahren (23. März 1957) hat der Kreis Stormarn die mittlerweile älteste deutsche Wirtschaftsförderungsgesellschaft gegründet – die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS).

Ungünstig für die Kreisstruktur sind die langgezogene Form des Kreisgebiets einerseits und die große Bevölkerungskonzentration in den Gemeinden im Südwesten des Kreises (Reinbek, Glinde, Barsbüttel) andererseits. Dies führt oft zu langen Wegen für die Bürger. Das versucht der Kreis mittlerweile, durch Verwaltungskooperationen mit den jeweiligen Stadt- und Amtsverwaltungen auszugleichen.

Verkehr

Für den Verkehr bestimmend wirkt sich die Lage des Kreises entlang der Autobahnen 1 („Vogelfluglinie“), 24 (Hamburg–Berlin), 20 (Lübeck–Rostock), 21 (Bargteheide–Kiel) und der Bahnlinie Hamburg–Lübeck aus.

Der ÖPNV im Kreisgebiet wurde 2003 in den HVV eingegliedert.

Größere Flughäfen in der Nähe sind Hamburg südwestlich und Lübeck östlich des Kreises.

Bildung

Der Kreis Stormarn ist Träger von zwei beruflichen Schulen, eine in Ahrensburg und eine in Bad Oldesloe. Die berufliche Schule in Bad Oldesloe ist Projektschule für das Konzept „Regionale Berufsbildungszentren“, kurz RBZ. Diese sollen unabhängiger von ihrem Träger sein und viele Entscheidungen selbst treffen können. Die Schule ist bereits unternehmensartig organisiert, wodurch sie aufgrund verbesserter Delegation und Beteiligung der Schülerinnen und Schüler effektiver arbeiten kann. Der Name der beruflichen Schule des Kreises in Bad Oldesloe lautet „RBZ Nordstormarn“.

Kultur

Baudenkmäler

  • Schloss Ahrensburg
  • Schloss Reinbek
  • Herrenhaus Nütschau

Tourismus

  • Stormarnweg

Städte und Gemeinden

(Einwohner am 31. Dezember 2010[4])

Amtsfreie Städte und Gemeinden

  • 1. Ahrensburg, Stadt (31.276)
  • 2. Ammersbek (9386)
  • 3. Bad Oldesloe, Stadt (24.322)
  • 4. Bargteheide, Stadt (15.227)
  • 5. Barsbüttel (12.363)
  • 6. Glinde, Stadt (16.718)
  • 7. Großhansdorf (9148)
  • 8. Oststeinbek (8608)
  • 9. Reinbek, Stadt (25.821)
  • 10. Reinfeld (Holstein), Stadt (8533)

Ämter mit amtsangehörigen Gemeinden (* = Sitz der Amtsverwaltung)

  • 1. Amt Bad Oldesloe-Land (10.861)

     [Sitz: Bad Oldesloe]

  1. Grabau (778)
  2. Lasbek (1184)
  3. Meddewade (779)
  4. Neritz (306)
  5. Pölitz (1192)
  6. Rethwisch (1043)
  7. Rümpel (1308)
  8. Steinburg (2541)
  9. Travenbrück (1730)
  • 2. Amt Bargteheide-Land (14.094)
  •  [Sitz: Bargteheide]

  1. Bargfeld-Stegen (2917)
  2. Delingsdorf (2181)
  3. Elmenhorst (2494)
  4. Hammoor (1194)
  5. Jersbek (1787)
  6. Nienwohld (459)
  7. Todendorf (1144)
  8. Tremsbüttel (1918)
  • 3. Amt Nordstormarn (10.275)

    [Sitz: Reinfeld (Holstein)]

  1. Badendorf (766)
  2. Barnitz (828)
  3. Feldhorst (586)
  4. Hamberge (1433)
  5. Heidekamp (448)
  6. Heilshoop (599)
  7. Klein Wesenberg (770)
  8. Mönkhagen (618)
  9. Rehhorst (682)
  10. Wesenberg (1302)
  11. Westerau (781)
  12. Zarpen (1462)
  • 4. Amt Siek (9499)
  1. Braak (837)
  2. Brunsbek (1640)
  3. Hoisdorf (3373)
  4. Siek* (2063)
  5. Stapelfeld (1586)
  • 5. Amt Trittau (17.294)
  1. Grande (672)
  2. Grönwohld (1357)
  3. Großensee (1740)
  4. Hamfelde (477)
  5. Hohenfelde (48)
  6. Köthel (325)
  7. Lütjensee (3220)
  8. Rausdorf (224)
  9. Trittau* (7802)
  10. Witzhave (1429)

Die Gemeinde Tangstedt (6331 Einwohner) wird vom Amt Itzstedt, Kreis Segeberg verwaltet.

Büttenwarder

In seinem Internetauftritt führt der Kreis eine weitere Gemeinde. Büttenwarder (nach der Fernsehserie Neues aus Büttenwarder) wird dort als virtuelle Gemeinde mit der Postleitzahl 22999 geführt.

Literatur

  • Günther Bock, Hans-Jürgen Perrey, Michael Zapf: Stormarn. Geschichte, Land und Leute. Medien-Verlag, Hamburg 1994, ISBN 3-929229-22-6.
  • Norbert Fischer: Vom Hamburger Umland zur Metropolregion. Stormarns Geschichte seit 1980. DOBU-Verlag, Hamburg 2008, ISBN 3-934632-31-9.
  • Norbert Fischer: Die modellierte Region. Zur Geschichte Stormarns und des Hamburger Umlandes vom Zweiten Weltkrieg bis 1980. Neumünster 2000, ISBN 3-529-07099-8.
  • Norbert Fischer, Franklin Kopitzsch, Johannes Spallek: Von ländlichen Lebenswelten zur Metropolregion. Regionalgeschichte am Beispiel Stormarn. Neumünster 1998.
  • Barbara Günther (Hrsg.): Stormarn-Lexikon. Neumünster 2003, ISBN 3-529-07150-1.
  • Helmuth Peets: Stormarn ist einen Ausflug wert. Oho Verlag, Bad Oldesloe 1999, ISBN 3-9804959-1-4.
  • Werner Scharnweber: Kreis Stormarn. Reisebilder. Edition Temmen, Bremen 2006, ISBN 3-86108-946-7.
  • Johannes Spallek: Stormarn zwischen Alster und Bille. Wachholtz Verlag, Neumünster 1994, ISBN 3-529-05512-3.

Einzelnachweise

  1. ↑ Statistikamt Nord: Bevölkerung in Schleswig-Holstein am 31. Dezember 2010 nach Kreisen, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten (PDF-Datei; 500 kB) (Hilfe dazu)
  2. ↑ a b Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
  3. ↑ GfK Kaufkraft 2011. Gesellschaft für Konsumforschung. Abgerufen am 25. Oktober 2011
  4. ↑ Statistikamt Nord: Bevölkerung in Schleswig-Holstein am 31. Dezember 2010 nach Kreisen, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten (PDF-Datei; 500 kB)

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 18.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Adolf VIII. (Holstein)

Adolf VIII. von Holstein (* (1401); † 4. Dezember 1459 in Lübeck; ▭ in Itzehoe) aus dem Geschlecht der Grafen von Schauenburg und Holstein war Graf von Holstein und Stormarn von 1421 bis 1459 sowie ab 1440 als Adolf I. Herzog von Schleswig. Als Angehöriger des Schauenburgergeschlechts: Adolf XI.

Leben

Adolf VIII. − Sohn von Gerhard VI. von Holstein − folgte 1427 seinem älteren Bruder Heinrich IV. von Holstein in der Herrschaft von Holstein und Stormarn sowie als Prätendent von Schleswig. Er setzte den Kampf gegen Dänemark um Schleswig mit Erfolg fort und sicherte sich am 15. Juli 1435 im Frieden von Vordingborg den Besitz der in seiner Hand befindlichen Teile des Herzogtums Schleswig auf Lebenszeit unter dänischer Lehnshoheit. 1440 erhielt er das Herzogtum Schleswig als ein erbliches Lehen, woraufhin er sich als Herzog von Schleswig Adolf I. nannte. Im Jahre 1448 schlug er die dänische Krone aus, veranlasste aber die Reichsräte, Graf Christian von Oldenburg und Delmenhorst − Sohn seiner Schwester Heilwig von Holstein − zum König Christian I. zu wählen.

Adolf war verheiratet mit Mechtild von Anhalt († nach 1430), Tochter des Fürsten Otto III. von Anhalt-Bernburg; und (1433) mit Margarete von Mansfeld († 21. Januar 1496 in Eisleben), Tochter des Grafen Albrecht II. (IV.) von Mansfeld (1376–1416) und Elisabeth von Anhalt-Zerbst (1385–1413). Er hinterließ keine Kinder.

Er war der letzte Graf des Schauenburger Geschlechts in Holstein (siehe auch Zwillingssturz von Gottorf), abgesehen von der bis 1640 bestehenden Pinneberger Linie des Hauses. Diese Linie wurde jedoch unrechtmäßig von der Erbfolge in Holstein ausgeschlossen und so wurde seinem kognatischen Neffen König Christian I. als legitimen Erben des Herzogtums Schleswig 1460 auch die Grafschaften Holstein und Stormarn angedient. Mit Christian I. kam der Vertrag von Ripen, seine Handfeste beziehungsweise Wahlkapitulation mit den Ständevertretern zustande, der die gemeinsame Herrschaft über die Länder Schleswig und Holstein & Stormarn für vierhundert Jahre regeln sollte.

Siegel

Es zeigt die vereinigten Wappen von Schleswig (2 Löwen) und Holstein (Schild mit gezackter Borte). Umschrift: SIGILLUM*ADOLPHI*DUCIS*SLEVICENSIS*HOLTSACIE*COMITIS (Siegel Adolfs Herzog von Schleswig Graf von Holstein)

Literatur

  • Karl Jansen: Adolf VIII.. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 110 f.
  • Heinz Maybaum: Adolf VIII.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 79 (Onlinefassung).
  • Carsten Porskrog Rasmussen, Elke Imberger, Dieter Lohmeier & Ingwer Momsen (Hrsg.): Die Fürsten des Landes - Herzöge und Grafen von Schleswig,Holstein und Lauenburg; Neumünster 2008 (ISBN 978-3-529-02606-5)

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 19.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Siegesburg

Die Siegesburg (auch Siegburg oder häufig Segeberger Schloss) war eine der wenigen Höhenburgen Schleswig-Holsteins. Der Burgstall befindet sich auf der Spitze des Kalkbergs in Bad Segeberg und war namensgebend für die heutige Stadt.

Errichtung der Burg

Eine erste Burg auf dem Kalkberg wurde in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts durch den dänischen Herzog Knud Lavard erbaut. Sie wurde bereits 1130 durch den Schauenburger Grafen Adolf I. wieder zerstört, der die Festung als Bedrohung empfand. Der römisch-deutsche Kaiser Lothar von Supplinburg ordnete 1134 einen Neubau der Burg an, die am Rande des Grenzgebietes zu den slawischen Wenden gelegen als Stützpunkt dienen sollte. 1139 brannte die Burg nieder und wurde ab 1142 durch Graf Adolf II. wieder aufgebaut. In den folgenden Jahrzehnten bauten die Schauenburger Grafen die Siegesburg zur starken Festung aus. Sie diente ihnen als wichtigste und größte Residenz in Holstein.

Erweiterung zum Schloss

Nachdem die Schauenburger im 15. Jahrhundert in der männlichen Linie ausstarben, fiel die Burg 1459 an den dänischen König Christian I. In der Folgezeit wurde die Burg zum Schloss erweitert und diente den königlichen Statthaltern in Segeberg als Amtssitz. Unter Heinrich Rantzau wurden die Gebäude aus dem Kalkberg vor allem als Verwaltungs- und Gästehäuser genutzt, der Statthalter baute sich ein großes Stadthaus am Fuße des Berges. 1588 wurden Schloss und Stadt von den Kupferstechern Georg Braun und Frans Hogenberg in einem Stich festgehalten, der einen unregelmäßigen, von zahlreichen Einzelbauten gebildeten Burgkomplex zeigte.

Zerstörung, Abtragung und heutige Gestalt

Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Burg 1644 von schwedischen Truppen weitgehend zerstört und anschließend nicht wieder aufgebaut. Die Reste der Siegesburg wurden noch im 17. Jahrhundert vollständig abgetragen, ebenso wie Teile des Kalkbergs selbst, dessen Gestein als Baumaterial diente.

Von dem einstigen Schloss auf dem Kalkberg ist in der Gegenwart nur noch ein Brunnenschacht erhalten. Dieser Schacht ist der einzige in Fels geschlagene Brunnen in Norddeutschland. Der Legende nach sollen zwei gefangene Prinzen diesen ehemals etwa 84 Meter tiefen Schacht in jahrzehntelanger Arbeit in den Fels geschlagen haben. Als Lohn für ihre Arbeit erhielten sie die Freiheit zurück. Durch den Abbau der Spitze des Kalkberges hat er heute nur noch eine Tiefe von etwa 43 Meter, eine Aussichtsplattform erlaubt einen Einblick in den Schacht.

Der 91 Meter hohe Kalkberg, eine der wenigen Erhebungen Schleswig-Holsteins, die für die Errichtung einer Höhenburg geeignet war, bildet heute die Kulisse der Karl-May-Spiele Bad Segeberg. Von den wenigen weiteren Höhenburgen der früheren Herzogtümer Schleswig und Holstein – dazu gehörte auch die Duburg in Flensburg – ist heute nur noch das Plöner Schloss erhalten, das aus einer mittelalterlichen Festung hervorging.

Literatur

  • C. H. Seebach: 800 Jahre Burgen, Schlösser und Herrenhäuser in Schleswig-Holstein. Wachholtz, 1988.
  • C. R. Rasmussen, E. Imberger, D. Lohmeier, I. Mommsen: Die Fürsten des Landes - Herzöge und Grafen von Schleswig-Holstein und Lauenburg. Wachholtz Verlag, 2008
  • Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler Hamburg, Schleswig-Holstein. Deutscher Kunstverlag, München 1994, ISBN 978-3-422-03033-6

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 19.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Vizelin

Vizelin (Vicelin, Wissel, Witzel, Vicelinus) (* um 1090 in Hameln; † 12. Dezember 1154 in Neumünster) war Bischof von Oldenburg in Holstein, Theologe, Priester, Missionar der ostholsteinischen Slawen und ist Heiliger der katholischen Kirche.

Leben

Vizelin wurde nach dem frühen Tod seiner Eltern zunächst bei Verwandten bei Hameln, dann auf der Burg Everstein bei Holzminden erzogen, nach mehrjährigem Studium in der Paderborner Domschule kam er 1118 nach Bremen, erhielt hier eine Pfründe am Domstift und wirkte vier Jahre als Scholaster. Später ging er zu ausgiebigen Studien nach Laon in Frankreich. 1126 kehrte er nach Deutschland zurück, ging allerdings nicht nach Bremen, sondern nach Magdeburg, wo er von Erzbischof Norbert von Xanten, dem Gründer des Prämonstratenserordens, zum Priester geweiht wurde.

Vizelin hoffte 1126 wohl, von Erzbischof Norbert als Missionar zu den Slawen gesandt zu werden. Da dieser Wunsch nicht in Erfüllung ging, zog er nach Bremen und ließ sich von Erzbischof Adalbero als Missionar zu den Wagriern im Raum Alt-Lübeck entsenden, einem Unterstamm des Slawenvolkes der Abodriten. Dort begann er 1126/7 seine Arbeit, musste sie aber bereits 1127 nach dem Tode des Abodritenfürsten Heinrich wegen der im Stammesverband aufbrechenden Nachfolgekämpfe wieder abbrechen.

Erzbischof Adalbero betraute ihn daraufhin mit der Seelsorge im grenznahen Bereich des Holstengaus. Dort sammelten sich gleichgesinnte Priester um Vizelin, der gemeinsam mit ihnen am Standort der ihm zugewiesenen Kirche in Faldera im Frühjahr 1127 das Augustiner-Chorherrenstift Neumünster gründete. Im Jahr 1134 wurde von Kaiser Lothar III. auf Vizelins Rat die Feste Segeberg mit einer beiliegenden weiteren als Missionsbasis geplanten Augustiner-Chorherren-Kirche errichtet, von welcher aus Vizelin dann drei Jahre lang im Gebiet der Abodriten predigte.

Durch kriegerische Eroberung in den Jahren 1138 und 1139 gerieten die Gebiete der abodritischen Teilstämme der Wagrier und Polaben unter deutsche Herrschaft. In Teilen Wagriens, das Herzog Heinrich der Löwe als Lehen an den Grafen Adolf II. von Holstein gab, begann der neue Herr ab 1143 deutsche Siedler aus Westfalen und dem Nordseeraum anzusiedeln. Nach dem sogenannten Wendenkreuzzug des Jahres 1147 sah der neue Erzbischof Hartwig I. von Hamburg-Bremen die Gelegenheit gekommen, die im Slawenaufstand von 1066 untergegangenen abodritischen Bistümer Oldenburg, Ratzeburg und Mecklenburg zu restituieren. Am 25. September 1149 wurde Vizelin von Erzbischof Hartwig zum Bischof des Wagrierbistums Oldenburg geweiht. Er geriet damit jedoch in die Mühlen des Konfliktes zwischen Erzbischof Hartwig und Herzog Heinrich. Erst Ende 1150, nachdem sich der bereits von einem Schlaganfall schwer getroffene Vizelin in Oldenburg von der desolaten Situation an seinem Bischofssitz und in seinem gesamten Sprengel überzeugt hatte, unterwarf er sich gegen den Willen seines Erzbischofs der vom Herzog geforderten Investitur durch Heinrich den Löwen. Damit gewann Vizelin den notwendigen politischen Rückhalt für sein Missionswerk.

Heinrich der Löwe veranlasste im Gegenzug sofort eine angemessene materielle Ausstattung des Bistums. Vizelin erhielt das Dorf Bosau am Plöner See samt einem Vorwerk als neue Missionsbasis, wo er sofort dem Kirchbau der Petrikirche begann. 1152 traf Vizelin bei einem Aufenthalt in Faldera (Neumünster) ein zweiter schwerer Schlaganfall. Vizelin starb nach zweieinhalb Jahren schwerer Leiden am 12. Dezember 1154 in Faldera und wurde dort auch bestattet. Seine Gebeine wurden 1332 nach seiner Heiligsprechung in die Kirche des mittlerweile von Neumünster nach Bordesholm verlegten Chorherrenstiftes überführt. Sein Grab ist heute nicht mehr nachweisbar.

Mit Vizelins Nachfolge als Bischof von Oldenburg betraute Heinrich der Löwe 1155 seinen Vertrauten und Hofkaplan Gerold von Oldenburg.

Bedeutung

An kaum einer anderen Missionarsgestalt wird das oft genug unerwünschte Zusammenwirken zwischen geistlicher Mission und militärischer Eroberung exemplarischer deutlich als an Vizelin. Er brach auf, um die heidnischen Slawen zu bekehren - und endete als geistlicher Betreuer christlicher Kolonisten, die in das durch Eroberungskrieg unterworfene Land gerufen worden waren. Von daher ist seine Biographie trotz allen scheinbaren Erfolgs auch die eines tragischen Scheiterns.

Gedenken

  • Der Gedenktag des Vizelin als Heiliger ist der 12. Dezember, sein Todestag.
  • In Holstein werden Kirchen, die ihre Entstehung der Missionstätigkeit Vizelins verdanken, heute noch Vicelinkirchen genannt. Vizelinkirchen befinden sich in Segeberg, Bornhöved, Pronstorf, Bosau, Neukirchen, Ratekau, Bad Schwartau (Rensefeld), Süsel, Warder und Bad Oldesloe. Sie zählen oft zu den Dorfkirchen des Landes und sind zumeist als Feldsteinkirchen erbaut. Nach Vizelin benannte Kirchen gibt es weiterhin in Lübeck, Norderstedt, Hamburg-Sasel und Neumünster.

Literatur

  • Carsten Erich Carstens: Vicelin. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 39, Duncker & Humblot, Leipzig 1895, S. 668–670.
  • Friedhelm Jürgensmeier: Vizelin (Vicelin, Wissel, Witzel, Vicelinus). In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 12, Herzberg 1997, ISBN 3-88309-068-9, Sp. 1545–1547.
  • Dieter Lent: Vicelin. In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u.a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon: 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, S.718f. ISBN 978-3937664460

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 20.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Knud LavardKnud Lavard auf einer mittelalterlichen Malerei in der Kirche von Vigersted bei Ringsted auf Seeland in Daenemark   -   Für ein größeres Bild klicken Sie bitte auf das Bild.

Knud Lavard, auch Knut Laward (* 12. März 1096 in Dänemark; † 7. Januar 1131 in Ringsted, Dänemark), war von 1119 bis 1130 Jarl und erster Herzog im späteren Herzogtum Schleswig.

Genealogie

Knud − Sohn des Königs Erik I. Ejegod und seiner Frau Bodil Thrugotsdatter − war mit der aus dem Geschlecht der Rus stammenden Ingeborg verheiratet. Der Ehe entstammten die Töchter Kirsten, Katharina und Margarethe sowie der posthum geborene Sohn Waldemar I.[1]

Leben

Zeitweise wuchs Knud am Hof des deutschen Königs Lothar III. auf. Um 1115 setzte ihn sein Onkel König Niels als Jarl in Südjütland ein, das aber Teil des dänischen Reiches blieb: Das Gebiet des Jarls war dem König offen. Saxo Grammaticus berichtet, Knud habe sich dieses Amt durch den Verzicht auf das väterliche Erbe erkauft.[2]

Mit seiner Stellung sollte Knud auch die Angriffe der ostholsteinischen Slawen abwehren. Dies gelang mit Erfolg und er schaffte es sogar, sich zu deren Stammesführer (Knes) zu machen.

Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde er Herzog von Dänemark und ordnete unter anderem den Bau der Siegesburg an. Im Jahr 1129 trat Knud die Nachfolge des slawischen Abodritenfürsten Heinrich von Alt-Lübeck an, indem er bei seinem Ziehvater Lothar III. die Belehnung mit dem Land der Abodriten erreichte. Er konnte seine Herrschaft militärisch festigen und wurde schließlich von Abodriten, Wagriern und vermutlich von den Polaben anerkannt. Er förderte den Handel und wurde zum Ältermann der nach ihm benannten Knudsgilde in seiner Residenz Schleswig, wo er seinen Sitz auf der Juriansburg hatte. Dadurch wurde er zum ernstzunehmenden Anwärter auf den dänischen Königsthron. Er geriet in Konkurrenz zu seinem Vetter Magnus, der seinen Vater Niels zu beerben beabsichtigte. Bei einer Zusammenkunft der Kontrahenten im Wald von Haraldsted bei Ringsted auf Seeland wurde Knud am 7. Januar 1131 ermordet. Es ist in der St. Bendts Kirke in Ringsted begraben. Sein Halbbruder Erik II. Emune nahm den Kampf gegen Magnus auf. König Niels und sein Sohn Magnus fanden im Zuge der Auseinandersetzungen 1134 den Tod, als er auf der Flucht vor Eriks Anhängern nach Schleswig kam und dort von Brüdern der Knudsgilde erschlagen wurde.

Knuds Sohn Waldemar I. konnte sich nach bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen 1157 als alleinregierender König durchsetzen. Um seinen Anspruch auf den Thron zu rechtfertigen, betrieb er einen Kult um seinen Vater, dem man bald allerhand Wundertaten zuschrieb. Dadurch entstand ein überzeichnetes Bild von Knud Lavard: Er wurde als Förderer und Schützer der Kirche verehrt und 1169 heilig gesprochen. Als Schutzpatron der mächtigen Knudsgilde, die als Schutzbruderschaft der Kaufleute inzwischen in vielen skandinavischen Städten vertreten war, wurde der Knudskult weit verbreitet. Ab dem 14. Jahrhundert geriet Knud jedoch zusehends in Vergessenheit und wurde teilweise durch seinen gleichnamigen Onkel Knud den Heiligen verdrängt.

Es gibt noch Knudsgilden, allerdings mehr in der Form von Schützenbruderschaften. In mehreren Städten sind Straßen nach Knud Lavard benannt, darunter in Flensburg, Randers, Schleswig und Ystad. In Ringsted steht die Knud Lavards Kapel und seit 1902 ein Denkmal. In Kongens Lyngby steht die Sankt Knud Lavard Kirke. In Kopenhagen gibt es die Knud Lavard Gade

Literatur

  • Georg Waitz: Knud, Laward. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 16, Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 329 f.

Einzelnachweise

  1. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, Stammtafel Abtlg. I (1050-1200).
  2. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 26.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 21.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Segeberger Kalkberg

Der Kalkberg ist ein Felsen im Zentrum von Bad Segeberg, der dem Namen widersprechend nicht aus Kalkstein (Calciumcarbonat), sondern oberflächennah aus Gips (wasserreichem Calciumsulfat) und im Kern unverwittert aus Anhydrit (reinem Calciumsulfat) besteht.

Geologie

Der Gips ging aus Sulfatsedimenten hervor, welche vor etwa 250 Millionen Jahren vom Zechsteinmeer hier abgelagert wurden. Unter dem Berg liegt ein Steinsalzstock, der den Fels noch heute um ein bis zwei Millimeter im Jahr anhebt. Wie der rote Felsen auf Helgoland oder die Münsterdorfer Geestinsel ist der Kalkberg damit eine der wenigen Erhöhungen in Schleswig-Holstein, die nicht von den Eiszeiten verursacht wurde. Der Abbau des Steinsalzstocks misslang in den 1860er Jahren; die Bohrungen soffen ab. Aus ihnen bezog das Solbad Segeberg jedoch jahrzehntelang seine Sole. Natürliche Veränderungen insbes. in den sichtbaren Bergwänden führten ab 2006 zu größeren Sicherungsmaßnahmen (u.a. Verankerungen und Sicherungsnetze), um die jetzige Form und zugleich auch das schützenswerte Fledermaushabitat erhalten zu können. [1] Auch weiterhin muss der Felsen ständig kontrolliert und gesichert werden.[2]

Geschichte

Ursprünglich war der Kalkberg über 110 m hoch. Nach jahrhundertelangem Abbau des Gipses ragt er nur noch 91 m empor. Im Mittelalter stand auf dem Kalkberg – damals noch Alberg genannt – die von Kaiser Lothar 1134 gegründete Siegesburg. Sie wurde im Dreißigjährigen Krieg von den Schweden zerstört. Heute ist nur noch ein Brunnenschacht von ihr erhalten.

Erst 1913 entdeckt wurden die Kalkberghöhlen, die sich im unteren Teil des Felsens befinden. Sie sind die Heimat von Fledermäusen und dem nur hier vorkommenden Segeberger Höhlenkäfer (Choleva septentrionis holsatica).

Vor dem ersten Weltkrieg war der Kalkberg Eigentum des Preußischen Staates, welcher Jahr für Jahr mit dem Gipsabbau nicht unbeträchtliche Gewinne einstrich. Nach der Entdeckung der Höhle willigte das Preußische Ministerium für Handel und Gewerbe ein, den Steinbruch-Betrieb einzustellen und übereigneten Berg und Höhle mit der Maßgabe eines dauerhaften Schutzes der Stadt Bad Segeberg zu treuen Händen. Schließlich wurde der Berg im Jahre 1922 endgültig von der Stadt käuflich erworben. Der Selbstverpflichtung zum Erhalt des Berges kam man allerdings erst recht spät nach: Erst 1931 endete der Gipsabbau, durch welchen der Berg im Laufe der Zeit etwa zwei Drittel seiner ursprünglichen Masse eingebüßt hatte.

In die durch den Gipsabbau entstandene Grube hat der Reichsarbeitsdienst 1934-1937 das Kalkbergstadion, einen damaligen Thingplatz mit circa 7.800 Sitz- bzw. 12.000 Stehplätzen hineingebaut. Auf der heutigen Freilichtbühne finden seit 1952 alljährlich Karl-May-Spiele Bad Segeberg statt.

Erst am 11. April 1942 wurde der Überrest des Kalkberges mit einem Teil der Höhle per Verordnung als Naturdenkmal ausgewiesen. Das Naturdenkmal umfasste dabei lediglich den offen anstehenden Felsenbereich und den unmittelbar darunter befindlichen Teil der Höhle. Weite Teile des auch schon damals bekannten Höhlensystems blieben damit rechtlich schutzlos.

Die Schutzverordnung wurde am 18. September 1995 durch eine stark erweiterte neue Verordnung ersetzt, welche über den Kalkberg hinaus auch die Höhle in ihrer vollständigen Ausdehnung und den am Fuße des Kalkberges befindlichen Kleinen Segeberger See unter Naturschutz stellte. Kalkberg, Höhle und Kleiner Segeberger See wurden hier erstmalig als geologische Einheit erfasst.

Touristisches

Die über befestigte Wege erreichbare Gipfelplattform ist ein beliebter Aussichtspunkt. Der Blick reicht rundum weit in das Schleswig-Holsteinische Hügelland, bei guter Sicht bis zu den Kirchtürmen Lübecks. Eine Treppe vom Gipfelweg aus führt zum Rand des noch rd. 43 Meter tiefen Brunnenschachtes der ehemaligen Siegesburg. Besuche der Kalkberghöhle von Bad Segeberg sind in der Zeit von April bis September möglich. Sie werden von Noctalis organisiert.

Einen Kalkberg gibt es auch in der niedersächsischen Stadt Lüneburg, den Lüneburger Kalkberg. Dort ist der Abbau des darunterliegenden Steinsalzstocks bereits im Mittelalter gelungen.

Literatur

  • Hans-Peter Sparr: Der Kalkberg. Naturdenkmal und Wahrzeichen der Stadt Bad Segeberg. Hamburg, 1997 (ISBN 3-7672-1299-4)

Einzelnachweise

  1. ↑ Dazu der NABU Schleswig-Holstein
  2. ↑ Vgl. die Lübecker Nachrichten vom 2. August 2011

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 23.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Bad Segeberg

Bad Segeberg (plattdeutsch: Bad Seebarg) ist die Kreisstadt des Kreises Segeberg im Bundesland Schleswig-Holstein (Deutschland), zwischen der Trave und dem Großen Segeberger See, am Fuß des 91 Meter hohen Kalkbergs.

Geographie

Bad Segeberg liegt unweit des westlichen Randes des ostholsteinischen Hügellandes. Der westliche Teil des Stadtgebietes wird von der Trave begrenzt, im Norden wird die Stadtgrenze durch den Ihlsee und angrenzende Waldgebiete, im Nordosten durch den Großen Segeberger See und im Westen wieder durch ausgedehnte Waldgebiete bestimmt. Im Süden wird die Stadt durch die Ortschaften Högersdorf und Klein Gladebrügge begrenzt.

Erdgeschichtlich ist der Raum Bad Segebergs eine Besonderheit, handelt es sich hier doch um das einzige Karstgebiet Schleswig-Holsteins, worauf unter anderem Erdfälle in der näheren Umgebung der Stadt hindeuten. Auch im Stadtgebiet selber gab es in früherer Zeit Dolinen, welche allerdings inzwischen verfüllt und damit nicht mehr sichtbar sind. Die einzige Ausnahme stellt der Kleine Segeberger See dar, welcher als wassergefüllter Erdfall am Fuße des Kalkberges zu finden ist.

Der inmitten des Stadtgebietes gelegene Kalkberg selbst ist mit seiner 1913 entdeckten Kalkberghöhle die erdgeschichtlich herausragendste Erscheinung des Segeberger Karstgebietes. Sie ist ein wichtiges Quartier für Fledermäuse und Heimat für einen Höhlenkäfer (Choleva septentrionis holsatica), der weltweit einmalig ist. Im Westen liegt die Segeberger Heide mit ausgedehnten Waldungen und früher reichem Wildbestand.

Geschichte

Bad Segeberg verdankt seine Existenz einem Gipsfelsen, dem sog. Kalkberg, der im Zeitalter des Burgenbaus zur Befestigung im Grenzland zwischen Sachsen und Slawen herausforderte. Knud Lavard erkannte als erster die Wichtigkeit des damals rund 110 Meter hohen Bergs und legte um 1128 in der Absicht, dort eine Burg zu errichten, „mansiunculas“ (Unterkünfte) darauf an. Diese erste Bergbesatzung wurde jedoch im Auftrag Adolfs I. von Schauenburg und Holstein, der um Macht und Einfluss fürchtete, 1130 wieder beseitigt. Der Mönch und Missionar der Wagrier und Abotriten, Vizelin, machte Kaiser Lothar auf die strategische Bedeutung des Kalkbergs aufmerksam, woraufhin dieser 1134 eine Burg darauf errichten ließ, die den Namen Siegesburg (daher Segeberg) erhielt. Am Fuße des Berges wurden Kirche und Kloster errichtet. Doch als wenige Jahre darauf Kaiser Lothar starb, „nutzte Pribislaw von Lübeck die Gelegenheit, raffte eine Räuberbande zusammen und zerstörte den Burgflecken Segeberg und alle umliegenden Orte, wo Sachsen wohnten, gründlich“ (Helmold von Bosau). Erst 1143 wurde die Burg von Adolf II. wiederhergestellt. Vizelin verlegte das nach Neumünster/Faldera ausgewichene Kloster nach Högersdorf, slawisch Cuzalina, und widmete sich verstärkt der Missionstätigkeit.

1230 erhielt Segeberg das Lübecker Stadtrecht. Von Gerhard II. und Gerhard III. wurde die Befestigungsanlage ausgebaut, die 1459 in den Besitz Christians I. von Dänemark kam. Lange war Segeberg Sitz des königlich-dänischen Amtmannes. Der bekannteste von ihnen war Heinrich Rantzau im 16. Jahrhundert unter Friedrich II. von Dänemark. Rantzau baute die 1534 während der Grafenfehde, als der Lübecker Feldherr Marx Meyer vergeblich die Burg belagerte, fast völlig zerstörte Stadt wieder auf und errichtete einige wichtige Bauwerke in Segeberg (zum Beispiel ein Stadthaus, nicht erhalten, die Segeberger Pyramide, von der nur Überreste in der Rantzau-Kapelle erhalten sind, sowie einen Obelisken, Reste erhalten) und sorgte dafür, dass die bekannte Stadtansicht von Braun und Hogenberg entstand.

Die Burg wurde am Ende des 30-jährigen Krieges 1644 von den Schweden durch Brandschatzung zerstört. Heute sind nur noch Reste des im Kalkberg angelegten Burgbrunnens erhalten. Die Strafgefangenen, die den circa 84 Meter tiefen Brunnen in den massiven Fels schlugen, sollen, wenn sie überlebten, als Lohn ihre Freiheit erhalten haben. Die Stadt brannte weitgehend nieder. Ein Haus von 1606 überdauerte die stürmischen Zeiten und ist heute Heimatmuseum.

Die Stadt wuchs in der Folgezeit mit der Nachbargemeinde Gieschenhagen zusammen. 1840 wurde das Schullehrerseminar aus Kiel hierher verlegt. Mitte des 19. Jahrhunderts bekam Segeberg Bahnanschluss.

Durch den Abbau von Gips am Kalkberg (er wurde u. a. beim Bau des Lübecker Doms und der Segeberger Marienkirche verwendet) liegt der Gipfel heute nur noch 91 Meter, statt ehemals 110 m ü. NN. Das hier 1868 in einer Tiefe von 152 Meter, später auch in der Feldmark des nahen Stipsdorf erbohrte Steinsalzlager konnte wegen eingedrungenen Wassers nicht abgebaut werden; doch wurde die abfließende Sole mit einem Salzgehalt von etwa 20 bis 25 Prozent später für das Solbad benutzt.Die durch den Gipsabbau entstandene Grube wurde 1934 bis 1937 nach Plänen des Architekten Fritz Schaller vom Reichsarbeitsdienst zum heutigen Kalkbergstadion ausgebaut, in dem seit 1952 alljährlich Karl-May-Spiele und auch Open-Air-Konzerte stattfinden. Im Zweiten Weltkrieg blieb Bad Segeberg von Bombenangriffen verschont, und das trotz eines in der Segeberger Heide, also recht nahe, liegenden Marinearsenals, das aber bis zum Kriegsende von den Alliierten nicht entdeckt wurde. Die Einwohnerzahl verdoppelte sich in und nach dem Krieg durch den Zuzug zahlreicher Flüchtlinge.

Solbad Segeberg

Als Segeberg 1924 das Recht zuerkannt wurde, sich Bad zu nennen, hatte es die beste Zeit seines Curbetriebs bereits hinter sich. 1884 hatte der Kaufmann Heinrich Wickel, der in Helsinki vermögend geworden war, zu Soolbädern (das zweite O wohl analog zu Moor) in sein Haus Oldesloer Straße 20 eingeladen und damit einen zeittypischen Gründungsrausch ausgelöst, der 1885 zum Bau eines pompösen Kurhauses (Architekten: Vermehren und Dohrn aus Hamburg) am Steilufer des Großen Segeberger Sees führte sowie zur Anlage von 14 Straßen in diesem Bereich und der Nachbargemeinde im Norden, Klein Niendorf, die 1937 eingemeindet wurde. Kurhaus und Park befanden sich in dieser Gemarkung, von wo aus das Unternehmen "Solbadkomplex" mit der "Gaststätte Bellevue" seinen Lauf nahm.[2] Der Nachbarstadt Oldesloe, die schon seit 1813 Kurort war, sich aber erst ab 1910 Bad nennen durfte, wurde der Badeinspektor abgeworben. Als das Unternehmen im Strudel eines Betrugsskandals zu versinken drohte, gründeten einflussreiche Segeberger Bürger eine Aktiengesellschaft und führten es in ruhigere Gewässer. Zu den Kurgästen zählte 1885 und 1886 Martha Bernays aus Wandsbek, Braut des später weltberühmten Begründers der Psychoanalyse, Sigmund Freud.

1913 heißt es in einem Bäderführer für Schleswig-Holstein und Lauenburg, Artikel Sol- und Moorbad Segeberg: „Das eigentliche Solbad liegt prächtig. Die Anlage besteht aus dem Badehause, dem Kurhotel und dem Logierhause. Alle Gebäude sind durch vollständig geschlossene Wandelbahnen miteinander verbunden und bilden einen monumentalen Bau von ragender Schönheit. Unmittelbar am See, auf einer 20 Meter hohen Terrasse gelegen, ist der Anblick des erleuchteten Kurhauses von geradezu feenhafter Wirkung.“ Im Ersten Weltkrieg brach der Kurbetrieb weitgehend zusammen und erholte sich in der folgenden krisenhaften Zeit nicht wieder. 1932 wurde die kränkelnde Aktiengesellschaft von der städtischen Solbad-GmbH übernommen, die freilich auch nicht verhindern konnte, dass das Kurhaus 1968 als nicht mehr wirtschaftlich abgerissen wurde; seine Trümmer versanken in einer sauren Wiese. An seine Stelle sind Gastronomie- und Klinikhochbauten getreten.

Religionen

Christen

Die Mehrzahl der Einwohner ist evangelisch-lutherisch, es gibt zwei evangelische Kirchengebäude. Außerdem gibt es aber auch eine katholische, eine neuapostolische und eine baptistische Gemeinde sowie eine Gemeinde Gottes und eine Gemeinde der Zeugen Jehovas.

Juden

1730 ließen sich die ersten Juden in Segeberg nieder. 200 Jahre lang gestalteten sie eine kleine, lebendige Gemeinde mit knapp 100 Mitgliedern. 1792 gründeten sie ihren Friedhof, der bis 1936 in Gebrauch war. Im evangelischen Dom St. Marien hängen zwei Kronleuchter, die der Jude Claus Schnack (1684–1738) stiftete, dessen Grabstein bis heute vor der Kirche steht. 1842 wurde in der Lübeckerstr. 2 die Synagoge geweiht (1938 geschändet, 1962 abgerissen). Anfang des 20. Jahrhunderts unterhielten sie auch ein großes Kinderheim und ein Haus für sprachauffällige Mädchen („Bachmeier-Institut“). Von knapp 90 jüdischen Bürgern Segebergs sind mindestens 55 namentlich bekannt, die nach 1933 ermordet oder in den Tod getrieben wurden. Als einziger Jude überlebte Jean Labowsky die Nazidiktatur in Segeberg, der 1946 bis 1952 Stadtdirektor war. Im Sommer 2007 wurde eine Straße nach ihm benannt. Seit 2002 gibt es vorwiegend auf Grund der jüdischen Zuwanderung aus den GUS-Staaten wieder eine jüdische Gemeinde in Bad Segeberg. Auch der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein (K.d.ö.R.) hat seinen Sitz in Bad Segeberg. Am 24. Juni 2007 eröffneten Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Landesrabbiner Walter Rothschild das neue jüdische Gemeindezentrum "Mishkan HaZafon" (Synagoge des Nordens).

Politik

Wappen

Blasonierung: „Auf einem von Silber und Blau im Wellenschnitt geteilten Dreiberg in Silber eine rote Ziegelburg, bestehend aus einer beiderseits von je zwei runden, niedrigen Zinnentürmen flankierten Zinnenmauer mit schwarzer, rundbogiger Toröffnung, darin ein hochgezogenes, goldenes Fallgitter, und aus einem hohen Mittelturm hinter der Mauer mit blauem, in eine Kugel auslaufendem Spitzdach und einer beiderseits ausladenden, durch schräge Streben unterstützten Zinnenplatte; der Turm beiderseits auf der Höhe der Mauer besteckt mit einer an blauer Stange schräg herausragenden, silbernen, hochrechteckigen Flagge mit rotem Zackenrand.“[3]

Flagge

Blasonierung: „In der Mitte eines weißen, oben und unten von einem schmalen, roten Streifen begrenzten Tuches, etwas zur Stange hin verschoben, die Burg des Stadtwappens, doch mit weißer Toröffnung und blauem Fallgitter.“[3]

Wirtschaft

Verkehr

In Bad Segeberg kreuzen sich die Bundesstraßen 206 und 432 mit der Bundesautobahn 21. Unmittelbar nördlich von Segeberg zweigt die B 205 von der A 21 Richtung Neumünster ab. Die A 20 soll in den nächsten Jahren nach Bad Segeberg verlängert werden. Es gibt derzeit eine heftige Debatte darüber, ob der südliche Teil der B 432 stillgelegt und auf die jetzige Trasse der B 206 verlegt werden soll.

Seit 1875 besteht ein Bahnhof an der Bahnstrecke Neumünster–Bad Oldesloe, für die es Überlegungen gibt, sie mittelfristig wieder zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. Der Abschnitt nach Neumünster war vom 29. September 1984 bis zum 15. Dezember 2002 im Personenverkehr stillgelegt. Seitdem wird die gesamte Strecke von der Eisenbahngesellschaft nordbahn als Regionalbahn R11 im Hamburger Verkehrsverbund betrieben. Der Bahnhof wurde dafür um einige hundert Meter nach Norden in ein Industriegebiet verlegt. In diesem Bereich befand sich von 1911 bis 1961 der Kieler Kleinbahnhof der Kleinbahn Kiel-Segeberg. Südlich des alten Segeberger Bahnhofs lag zwischen 1916 und 1964 der Lübecker Kleinbahnhof der Lübeck-Segeberger Eisenbahn, auf deren Trasse heute die Bundesstraße 206 nach Osten aus der Stadt nach Lübeck führt.

Imkerschule

Die Schleswig-Holsteinische Imkerschule in Bad Segeberg gehört zu den ältesten Imkerschulen in Deutschland. Sie wurde auf Initiative von Detlef Breiholz vom Schleswig-Holsteinischen Imkerverband in Preetz gebaut und 1908 eingeweiht. Der erste Leiter der Schule war Imkermeister H. Witt aus Havetoft. Als vordringliche Aufgabe sah der Verband damals die Notwendigkeit der Umschulung der Imker zur Gewinnung von Buchweizenhonig statt Heidehonig. Auch wurde die Einführung der Kasten- und Magazinimkerei statt der Haltung in Strohkörben propagiert. 1926 erhielt die Imkerschule die Anerkennung als „Staatlich anerkannte Lehr- und Versuchsanstalt für Bienenzucht Berufsfachschule für Imker“. 1930 wurde die Schule nach Bad Segeberg verlegt und von der Landwirtschaftskammer übernommen. Hier ist sie auch noch heute, wenn auch an einem anderen Platz und in verkleinerter Form. Träger ist wieder der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker.

Ansässige Unternehmen

Überregional bekannt ist Möbel Kraft. Das Unternehmen wurde 1893 in Bad Segeberg gegründet und ist heute mit 45.000 Quadratmetern Verkaufsfläche das größte Möbelhaus in Norddeutschland.

In Bad Segeberg erscheinen die Segeberger Zeitung sowie eine Lokalausgabe der Lübecker Nachrichten. Radio Bad Segeberg ist ein Außenstudio des Offenen Kanals Lübeck. Als Anzeigenblätter mit lokaler Berichterstattung erscheinen Basses Blatt (Basses Blatt Verlag GmbH) sowie das Stadtmagazin Bad Segeberg (Regenta GmbH)

Öffentliche Einrichtungen

Bad Segeberg ist der Sitz der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Sehenswürdigkeiten

In der Liste der Kulturdenkmale in Bad Segeberg stehen die in der Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein eingetragenen Kulturdenkmale.

Durch die Stadt verläuft der Naturparkweg, der die fünf Naturparks in Schleswig-Holstein für Wanderer verbindet. Im Norden noch auf Stadtgebiet befindet sich das Natura 2000 Naturschutzgebiet Ihlsee und Ihlwald.

In der Bismarckallee 5 befindet sich die Otto Flath Kunsthalle. Dasselbe und zwei weitere Häuser der Bismarckallee bildeten bis 1939 das Sidonie-Werner-Heim, eine Einrichtung für bedürftige jüdische Kinder, benannt nach der Hamburger Sozialpolitikerin Sidonie Werner.

An der Gabelung von Kurhausstraße und Große-See-Straße ein Brunnen mit der anmutigen Figur einer halb Knienden, geschaffen 1928 von dem ungarischen Bildhauer und Glasmaler Ervin Bossanyi, der vor dem Nationalsozialismus nach England floh, wo er unter anderem für die Kathedrale von Canterbury eindrucksvolle Glasfenster schuf.

Marienkirche

Im Stadtzentrum steht die Marienkirche, eine dreischiffige Backsteinbasilika im romanischen Stil - ähnlich den jüngeren Domen in Lübeck und Ratzeburg.

Rantzau-Kapelle

Heinrich Rantzau errichtete 1588 auf einem Hügel an der Hamburger Straße die Segeberger Pyramide zum Andenken an König Frederik II. von Dänemark. Da er sie aus dem Mineral des Kalkbergs (Anhydrit) bauen ließ, das unter Wassereinfluss Volumen und Kristallstruktur verändert, verfiel sie ebenso wie der benachbarte Rantzau-Obelisk. Die Überreste wurden 1770 mit der heutigen Kapelle überbaut. Darin ist die originale Gedenktafel aus dem 16. Jahrhundert noch zu besichtigen, lateinisches Denkmal der Freundschaft zwischen einem Deutschen und einem Dänen aus einer für Schleswig-Holstein segensreichen Epoche, die sich nicht zuletzt der dänischen Herrschaft (pax danica) verdankt.

Heimatmuseum

Das älteste erhaltene Haus Bad Segebergs in der Lübecker Straße 15 stammt aus dem Jahr 1606. Es dient als Heimatmuseum und zeigt unter anderem Werkstücke aus Anhydrit, dem Stein, aus dem der sogenannte Kalkberg besteht.

Altes Rathaus

Neben dem neuen Rathaus in der Lübecker Straße liegt das Alte Rathaus, ein anmutiger Bau aus dem Biedermeier, als Segeberg mit Gieschenhagen vereint wurde. Über die Stufen ist Theodor Storm gegangen, als er um seine Cousine Constanze, die Tochter des damaligen Bürgermeisters Johann Philipp Esmarch, warb, die 1846 hier im Rathaus seine Frau wurde.

Dahlmannschule

Der Marienkirche gegenüber am Markt liegt das frühere Lehrerseminar von Holstein (1839–1925), seit 1927 Gymnasium mit dem Namen Dahlmannschule, benannt nach Friedrich Christoph Dahlmann. Mit den Seitenflügeln für Hausmeister- und Direktorenwohnung ein Bau von klassizistischer Symmetrie, durch die Aufstockung nach einem Brand 1915 etwas überhöht. Die Dahlmannschule wird heute von circa 1000 Schülern besucht. Es unterrichten circa 60 Lehrer. Hier legten Malte Hossenfelder, Reinhard Brandt, Günter Willumeit und Maria Jepsen das Abitur ab.

Versöhner-Kirche

In der Südstadt ist an der Falkenburger Straße die Versöhner-Kirche zu finden. Dieser Bau wurde 1964 eingeweiht und wird heute als Gemeindekirche sowie als Jugendkirche des Kirchenkreises Segeberg genutzt. Als solche ist sie Eventkirche.

Wasserturm

Der in der Nähe des Kalkbergs aufragende 40 Meter hohe Wasserturm wurde Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet. Heute ist er nicht mehr in seiner ursprünglichen Funktion in Betrieb, sondern dient als private Wohnung.

Landesturnierplatz

Auf der Rennkoppel an der Eutiner Straße fand 1905 der erste Pferderenntag statt. Das Gelände wurde in den Folgejahren als Turnierplatz mit zwei Dressurplätzen und einem Abreitplatz sowie einer Zuschauertribüne, einem Presse- und einem Richterturm ausgebaut. Seit 1929 ist die Rennkoppel Landesturnierplatz des Landes Schleswig-Holstein im Eigentum der Stadt Bad Segeberg. Alljährlich finden hier mehrere große Pferdesportveranstaltungen statt, so das Fest des Pferdesports, das Deutsche Quadrillen-Championat, das Bundesbreitensportfestival der Reiterei mit über 1000 aktiven Teilnehmern und die Landespferdeleistungsschau Schleswig-Holstein mit der Deutschen Meisterschaft der Fahrer sowie der Schleswig-Holstein/Hamburger Meisterschaft in Dressur und Springen. 1975 wurde gleichzeitig mit diesem Landesturnier die Europameisterschaft der ländlichen Reiter durchgeführt.

Auf dem Landesturnierplatz fand von 1962 bis 2007 jedes Jahr das öffentliche Gelöbnis der Holsteiner Grenadiere statt, die bis zur Auflösung des Panzergrenadierbataillons 182 am 31. Dezember 2008 in Bad Segeberg stationiert sein werden.

Noctalis – Welt der Fledermäuse

Auf vier Stockwerken und über 560 Quadratmetern Ausstellungsfläche erfährt man im Noctalis alles Wissenswerte aus der Welt der Fledermäuse. Im oberen Stockwerk befindet sich ein Noctarium, in dem über 100 Kurzschwanzblattnasen leben.

Kalkberg

Bereits im Jahre 1884, mit Beginn des Kurbetriebs, bemühte sich ein Verschönerungsverein um den Erhalt des Rest-Kalkberges, den er in Folge bepflanzte, mit Wegen und Bänken ausstattete und auf dem Gipfel mit einem Fernrohr bestückte. In dem Maße, in dem die Bedeutung des Gipfels als beliebter Aussichtspunkt für den wachsenden Fremdenverkehr ins Bewusstsein rückte, wurde der Gipsabbau begrenzt. Als Ersatz einer ursprünglichen Schutzhütte errichtete der Verein 1903 die erste Gastronomie, das „Bergschlösschen“ auf dem Berg, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine weitgehend bis heute reichende Gestalt erhielt. Mit der Entdeckung der Kalkberghöhle im Jahre 1913 und der Einrichtung des Freilichttheaters 1934 bis 1937 gewann auch der Kalkberg selbst als touristische Attraktion weiter an Bedeutung. Zuletzt wurde 1955 vom Gipfelweg aus ein Zugang zum Rand des rund 43 Meter tiefen Burgbrunnens gebaut, der einen Blick in den anfangs beleuchteten Brunnenschacht gewährt. Nach wie vor beliebter Aussichtspunkt, reicht der Blick vom Gipfel rundum weit ins Land und bei guter Sicht bis zu den Kirchtürmen Lübecks.

Kalkberghöhle

Die Kalkberghöhle ist die nördlichste Schauhöhle und die nördlichste Karsthöhle Deutschlands. Hier finden Führungen auf dem früher rund 600 Meter langen, inzwischen aus Sicherheitsgründen auf rund 300 Meter verkürzten, Führungsweg statt. Die Höhle wird von vielen Asthmatikern besucht, da sie eine Luftfeuchtigkeit von fast 100 Prozent aufweist. Zudem gibt es in der Kalkberghöhle eine nur hier vorkommende Tierart, den Segeberger Höhlenkäfer.

Regelmäßige Veranstaltungen

  • Karl-May-Spiele
  • Europäische Fledermausnacht
  • die Marienkirche ist eine der Spielstätten des Schleswig-Holstein Musik Festivals
  • Landesbreitensportfestival Schleswig-Holstein

Persönlichkeiten

Söhne und Töchter der Stadt

  • Borusso von Blücher, Diplomat
  • Mona Barthel, Tennisspielerin
  • Christian Bruhn, Begründer der Westdeutschen Kieferklinik
  • Detlev Buck, Schauspieler
  • Peter Chatel, Schauspieler
  • Jürgen Czarske, Elektro- und Informationstechniker
  • Robert Eder, Schauspieler
  • Malte Hossenfelder, Altphilologe
  • Maria Jepsen, Bischöfin
  • Karl Lorentzen, Altphilologe und Journalist
  • Horst Pöttker, Medienwissenschaftler
  • Godhard Prüssing, Ingenieur und Zementfabrikant
  • Ingo Rehberg, Physiker
  • Alfred von Rosen, Regierungspräsident
  • Karl Storch, Maler
  • Julia Westlake, Fernsehmoderatorin
  • Christian Habicht, Schauspieler

Ehrenbürger der Stadt Bad Segeberg

  • Carl Wilhelm Ludwig von Rosen, Dänischer Kammerherr und Amtmann
  • Johann Phililip Ernst Esmarch, Justizrat und Bürgermeister Segebergs
  • Dr. Otto W. Jürgens, Rechtsanwalt und belgischer Konsul
  • Christian Friedrich Heinrich Wulff, Schriftsetzer und Zeitungsverleger
  • Otto Flath, Holzbildhauer
  • Artur Kraft, Möbelhausbesitzer
  • Uwe Bangert, Maler, Grafiker und Zeichner

Persönlichkeiten, die in Bad Segeberg gewirkt haben

  • Walter Alnor, NS-Gebietskommissar und Landrat
  • Detlef Breiholz, Imker
  • Pierre Brice, Schauspieler
  • Martin Ehlers, Pädagoge
  • Marco Kröger, Schauspieler
  • Gojko Mitić, Schauspieler
  • Paul Pagel, Politiker
  • Erol Sander, Schauspieler
  • Ernst Szymanowski, Nationalsozialist
  • Heinrich Rantzau, Statthalter des dänischen Königs
  • Vizelin, Bischof, Priester und Missionar
  • Volker von Segeberg, Chorherr
  • Sidonie Werner, Sozialpolitikerin
  • Günter Willumeit, Humorist und Parodist
  • Silvius Wodarz, Forstbeamter und Naturschützer

Städtepartnerschaften

  • Riihimäki (Finnland), seit 1954
  • Kiryat Motzkin (Israel), seit 1984
  • Teterow (Deutschland), seit 1990
  • Võru (Estland), seit 1991
  • Zlocieniec (Polen), seit 1995

Zitat

Martha Bernays schreibt 1885 an ihren Bräutigam über Segeberg: Es "hat einen komischen Kerl von Berg und einen entzückenden Kerl von See, stramme preußische Bahn- und Postbeamte." Und vom Kalkberg: "Man sieht von da weit in die Runde, die Leute von Segeberg behaupten sogar, Hamburgs und Lübecks Türme könne man sehen, freilich mit dem Fernrohr, und das war gestern nicht oben. Aber gesegnete Kornfelder breiten sich überall aus und Weiden für die Kühe, komische Windmühlen mit ihren breiten Flügeln und viele kleine Seen. Auch die Trave, die um Lübeck herum so breit und mächtig fließt, ist hier ganz in der Nähe schon, in sehr bescheidenen Anfängen."

Literatur

  • Heimrich, Adolf Jacob Wilhelm: Aus alter Zeit, Wäser Verlag. 1876
  • Stegelmann, Ernst: Aus Segebergs alten und jungen Tagen - Bilder aus der Vergangenheit u. Gegenwart, Selbstverlag, 1900
  • Schleswig-Holstein und Lauenburg in seinen Bädern und Sommerfrischen. Kiel o.J. (1913)
  • 800 Jahre Segeberg, Hrsg. Stadt Bad Segeberg, Bad Segeberg 1937
  • Die Stadt Bad Segeberg. Bildband. Mit einer geschichtlichen Abhandlung von Horst Tschentscher, Verlag Wäser Bad Bramstedt, 1982
  • Tschentscher, Horst, Die Stadt Bad Segeberg, Wäser Bad Segeberg, 1982
  • 850 Jahre Bad Segeberg. Verlag Wäser Bad Segeberg 1984
  • Hans Siemonsen: Bad Segeberg in neun Jahrhunderten. Bad Segeberg, 1984 (ISBN 3-87883-023-8)
  • Antje Erdmann-Degenhardt: Storm aber reiste nach Segeberg. Bad Segeberg, 1985 (ISBN 3-87883-025-4)
  • Heimatkundliches Jahrbuch für den Kreis Segeberg, Bad Segeberg, 1987 u. a. Jahrgänge
  • Erdmann-Degenhardt, Antje: '"Im Schatten des Kalkbergs, die Geschichte von Burg, Kloster und Stadt Segeberg", Wäser Bad Segeberg, 1988.
  • Hans-Peter Sparr: Bad Segeberg. Eine Fotoreise durch die Zeiten. Bad Segeberg, 1992 (ISBN 3-928928-00-7)
  • Hans-Peter Sparr: Der Kalkberg. Naturdenkmal und Wahrzeichen der Stadt Bad Segeberg. Hamburg, 1997 (ISBN 3-7672-1299-4)
  • Friedrich Gleiss: Jüdisches Leben in Segeberg, Norderstedt, 2002 (ISBN 3-8311-3215-1)
  • Werner Scharnweber: Reisebilder Kreis Segeberg, 2007 (ISBN 978-3-86108-955-1)
  • Heike Elisabeth Kahl: '"Der Jürgensweg in Bad Segeberg, Gemarkung Klein Niendorf - Zum Bestand der Straße", Akademische Verlagsgemeinschaft München (1. Auflage 05.04.2012, ISBN 978-3-86924-236-1).

Quellen

  1. ↑ Statistikamt Nord: Bevölkerung in Schleswig-Holstein am 31. Dezember 2010 nach Kreisen, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten (PDF-Datei; 500 kB) (Hilfe dazu)
  2. ↑ Walter Kasch: "Die Anfänge des Solbades Segeberg, Heimatkundliches Jahrbuch des Kreises Segeberg, Bd. 33, S. 114-144; Hans Siemonsen: "Segebergs Erweiterung nach Norden", Heimatkundliches Jahrbuch des Kreises Segeberg Bd. 7, S. 77-81 in "Segebergs Straßennetz"; Hans Siemonsen: "Bad Segeberg in neun Jahrhunderten", S. 48ff, Verlag C.H. Wäser, Bad Segeberg.
  3. ↑ a b Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 24.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Pribislaw (Alt-Lübeck)

Pribislaw (* um 1070; † nach 1156) war ein Sohn des nakonidischen Abodriten-Fürsten Budivoj und ein Neffe von Fürst Heinrich von Alt-Lübeck.

Pribislaw wurde 1131 Fürst der abodritischen Teilstämme der Wagrier und Polaben (daneben bei den mecklenburgischen Abodriten auch Fürst Niklot) nach der Ermordung des Knud Lavard, der ihn jahrelang gefangen gehalten hatte. Sein baldiger rascher Niedergang war verursacht durch Vergeltungszüge der Holsten 1138/39 gegen die heidnischen Slawen sowie durch die wagrische Konkurrenz aus dem Geschlecht des Kruto.

1142 wurde Pribislaw verjagt. 1143 belehnte der sächsische Herzog Heinrich der Löwe Adolf II. von Schauenburg mit Segeberg und ganz Wagrien sowie Heinrich von Badewide mit Ratzeburg und dem Land der Polaben. Pribislavs Stellung nach 1143 bleibt im Dunkeln. Nur zum Jahre 1156 erscheint er noch einmal in den Quellen: Als offenbar machtloser, wenn auch wohlhabender Mann nahm er an einem Gottesdienst im wagrischen Oldenburg teil, als Verkörperung von „Rückzug und Untergang des Slaventums“ (Lammers) in Nordelbien.

Quellen

Helmold von Bosau: Chronica Slavorum, Band 1, Kapitel 52f, 55, 83f; hrsg. von B. Schmeidler (MGH SRG [in us. schol.] 32, 1937).

Literatur

  • Lexikon des Mittelalters, Band 7. Seite 201
  • Wolfgang H. Fritze: Probleme der abodritischen Stammes- und Reichsverfassung. In: Herbert Ludat (Hrsg.): Siedlung und Verfassung der Slawen zwischen Elbe, Saale und Oder. Schmitz Verlag, Giessen 1960, S. 141–219, hier 169ff. (zugl. Habilitationsschrift, FU Berlin 1959).
  • Walther Lammers: Die Zeit bis zu Heinrich dem Löwen. In: Geschichte Schleswig-Holsteins, Bd. IV/4. 1981, S. 244f, 276ff., 340ff).

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 25.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Heinrich von Badewide

Heinrich von Badewide (auch: Heinrich von Bodewide, Bodwide, Badewin, Badwide; * unbekannt; † 1164 in der Schlacht bei Verchen) war 1138-1139 Graf von Holstein und Stormarn, dann Graf in Wagrien, und ab 1143 Graf von Polabien bzw. Ratzeburg. Er war der Begründer des nach ihm benannten kurzlebigen Grafengeschlechts der Badwiden.

Heinrich von Badewide entstammt einem im Lüneburgischen ansässigen Geschlecht Edelfreier, benannt vermutlich nach seinem Besitz in Bode bei Ebstorf (nordwestlich von Uelzen). Er heiratete eine namentlich unbekannte Verwandte des Königs Waldemar des Großen von Dänemark. Seine Brüder waren Helmold und Volrad, wobei Letzterer nicht, wie oft vermutet, der erste Graf von Dannenberg war.

Graf von Holstein und Stormarn

1138 fiel Heinrich der Stolze, Herzog von Sachsen und Bayern aus dem Hause der Welfen, in die Reichsacht. Neuer Herzog von Sachsen wurde der Askanier Albrecht der Bär. Dieser machte den Ritter Heinrich von Badewide zum Grafen von Holstein und Stormarn. Der bisherige Amtsinhaber, der welfentreue Adolf II. von Schauenburg, musste weichen. Im Winter 1138/39 verwüstete Heinrich von Badewide in einem Vergeltungsfeldzug das Gebiet der Wagrier, ohne jedoch ihre Burgen in Plön, Lütjenburg und Oldenburg einzunehmen. Erst im Sommer 1139 wurde die stark befestigte Burg Plön von einem Aufgebot der Holsten wohl unter Führung ihres Overboden Marcrad I. erobert.

Graf von Wagrien

1139 versuchte Heinrich der Stolze, das Herzogtum Sachsen zurückzuerobern, starb aber überraschend am 20. Oktober in Quedlinburg. Dennoch musste Heinrich von Badewide unter dem Druck Adolfs II. von Schauenburg Nordalbingien räumen; bei seinem Rückzug zerstörte er die gräfliche Burg in Hamburg und die Siegesburg in Segeberg. Danach gelang es ihm, gegen Zahlung einer entsprechenden Summe, von Gertrud, der Witwe Heinrichs des Stolzen und Mutter Heinrichs des Löwen, die dem Grafen Adolf II. nicht gewogen war, die Herrschaft über das von ihm 1138/39 eroberte Wagrien zugesprochen zu bekommen.

Graf von Ratzeburg

Im Mai 1142, nachdem Heinrich der Löwe von König Konrad III. mit dem väterlichen Herzogtum Sachsen belehnt worden war, fand der Herzog einen Ausgleich zwischen den Grafen Heinrich von Badewide und Adolf II. von Schauenburg. Adolf II. erhielt Holstein und Stormarn sowie (für einen angemessenen Kaufpreis) Wagrien, und Heinrich von Badewide erhielt stattdessen das Land der Polaben, als neu geschaffene Grafschaft. Hauptort war die alte abodritische Gauburg von Ratzeburg, nach der die Grafschaft schließlich auch benannt wurde. Herzog Heinrich behielt den Elbübergang (Ertheneburg) und die Sadelbande (das südliche Lauenburg). Bis 1154 wird Heinrich van Badewide als Graf der Polaben (Comes Polaborum) bezeichnet, und erst danach als Graf von Ratzeburg. 1162 ist er auch als Vogt des Bistums Ratzeburg bekundet. Bei dessen Neugründung im Jahre 1154 stellte er 300 Hufen Land als Ausstattung des Bistums zur Verfügung und überließ dem neu ernannten Bischof Evermod die Insel im Ratzeburger See in der Nähe der Burg als für den Bau des Ratzeburger Doms und der Wohnstätten von Bischof und Domkapitel.

Im Sommer 1149 nahmen er und Adolf II. am Feldzug Heinrichs des Löwen zur Unterwerfung Dithmarschens teil, und in der Folge war er bis zu seinem Tod ein treuer Gefolgsmann des Sachsenherzogs. Zur Besiedlung seines Gebiets warb er viele Westfalen an.

Nach Heinrichs Tod im Jahre 1164 folgte ihm sein ältester Sohn Bernhard I. von Ratzeburg als Graf von Ratzeburg. Dieser ließ seinem Vater auf dem Domhof in Ratzeburg einen noch heute erhaltenen Gedenkstein errichten.[1] Der Stein trägt die (lateinische) Inschrift:

    „Zu Zeiten König Konrads und Herzog Heinrichs von Sachsen kam Graf Heinrich nach Ratzeburg und gab dort als erster dem Christentum eine feste Grundlage. Seine Seele ruhe in Frieden. Amen.“

Literatur

  • Joachim Herrmann (Hg.): Die Slawen in Deutschland. Akademie-Verlag, Berlin 1970.
  • Joachim Herrmann: Die Slawen in Deutschland. Geschichte und Kultur der slawischen Stämme westlich von Oder und Neiße vom 6. bis 12. Jahrhundert. 4. Auflage, Akademie-Verlag, Berlin 1985 (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Alte Geschichte und Archäologie der Akademie der Wissenschaften der DDR, Bd. 14).

Einzelnachweise

  1. ↑ Gedenkstein Heinrichs von Badewide in Ratzeburg

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 25.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Limes Saxoniae

Der Limes Saxoniae war eine unbefestigte Grenze, die seit ungefähr 810 den Einflussbereich der Sachsen von dem Gebiet der slawischen Obodriten im östlichen Schleswig-Holstein trennte.

Geschichtlicher Hintergrund

Der Limes Saxoniae, das heißt genau genommen nichts anderes als die (nordelbische) „Grenze Sachsens“ (gegen die Abodriten), wurde vermutlich von Karl dem Großen 810/11 bei seinem letzten Aufenthalt in Norddeutschland durch Vertrag mit den Abodriten vereinbart, als auch die Eider als nördliche Reichsgrenze festgeschrieben wurde. Diese Grenze darf man sich jedoch kaum als befestigte Anlage vorstellen, sondern als eine mitten in einem schwer zu durchdringenden Sumpf- und Waldland, der eigentlichen Grenzzone, definierte Linie. Mit dieser Grenzziehung wurde ein Teil des 804 von Karl dem Großen an die Abodriten übergebenen sächsischen Gebiets, erneut dem fränkischen Reich einverleibt, das nun auf einem schmalen Streifen zwischen der Levensau und der Schwentine bis an die Ostsee stieß. Von einer punktuellen oder durchgehenden Grenzbefestigung am „Limes“ ist nichts bekannt. So konnte dieser „Limes“ auch keinen nachhaltigen Schutz vor Überfällen und Eroberungen durch die Abodriten bieten, die bis Hamburg vordringen konnten und die Stadt 1066 und 1072 zerstörten. In der Entscheidungsschlacht im Winter 1138/1139 wurden die Slawen durch die Sachsen unter Heinrich von Badewide besiegt. Danach begann die Christianisierung und Besiedlung von Ostholstein durch Holländer, Flamen, Friesen und Westfalen im Auftrag der Grafen von Schauenburg und Holstein.

Verlauf

Der Verlauf folgt im Wesentlichen natürlichen Hindernissen, Flüssen, Sümpfen sowie unwegsamen Wäldern und ist keineswegs so scharf umrissen oder gar befestigt wie der römische Limes.

Adam von Bremen beschrieb um 1075 in der von ihm verfassten „Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum“ (Hamburger Kirchengeschichte) (2. Buch, Kap. 15b) den Grenzverlauf wie folgt: [1] Vom Ostufer der Elbe bis zu dem Flüsschen, das die Slawen Mescenreiza nennen. Oben trennt sich der Limes von ihm und verläuft im Delvenauwalde bis an die Delvenau. Von ihr kommt man an die Hornbek (heute Hornbeker Mühlenbach) und an die Billequelle. Von da geht man weiter zum Liudwinestein, nach Wispircon und die Birznig. Dann läuft sie auf die Sumpfbeste bis zum Travewald und aufwärts durch diesen zur Blunk-Niederung. Dann führt sie zum Ackerrandwald und steigt geradewegs an bis zur Furt über den Ackerrandbach. Dort bestand Burwido einen Zweikampf gegen einen Slawenkämpen, den er tötete. Hier steht ein Gedenkstein. Von diesem Gewässer weg läuft die Grenze oben und fällt in den Stocksee [Identität nicht gesichert] ab. Dann kommt man an das östliche Schwentinefeld und an die Schwentine selbst. An ihr läuft die Sachsengrenze aus in Skytenmeer und Ostsee.

Irgendwelche Bezüge zu Burganlagen ließen sich ebenso wenig belegen wie eine militärische Befestigung dieser Grenze, für deren Entstehung Adam Kaiser Karl den Großen benennt.

Quellen

  • Quellen des 9. und 11. Jahrhunderts zur Geschichte der Hamburgischen Kirche und des Reiches. Übersetzt v. Werner Trillmich, Darmstadt, 1973, FvS Bd. IX
    • ↑ Adamus Bremensis: Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum (lat.) 2. Buch Kap. 15b
    • Hoc est ab Albiae ripa orientali usque ad rivulum quem Sclavi Mescenreiza vocant, a quo sursum limes currit per silvam Delvunder usque in fluvium Delvundam ; sicque pervenit in Horchenbici et Bilenispring ; inde ad Liudwinestein et Wispircon et Birznig progreditur. Tunc in Horbinstenon vadit usque in Travena silvam, sursumque per ipsam in Bulilunkin ; mox in Agrimeshov, et recto ad vadum, quod dicitur Agrimeswidil, ascendit. Ubi et Burwido fecit duellum contra campionem Sclavorum, interfecitque eum: et lapis in eodem loco positus est in memoriam . Ab eadem igitur aqua sursum procurrens terminus in stagnum Colse vadit; sicque ad orientalem campum venit Zuentifeld, usque in ipsum flumen Zuentinam, per quem limes Saxoniae usque in pelagus Scythicum et mare quod vocant orientale delabitur.

Literatur

  • Matthias Hardt: Linien und Säume, Zonen und Räume an der Ostgrenze des Reiches im frühen und hohen Mittelalter. In: Walter Pohl/Helmut Reimitz (Hrsg.): Grenze und Differenz im frühen Mittelalter. Österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Kl. Denkschriften 287. Forschungen zur Geschichte des Mittelalters 1. Wien 2000, S. 39–56, ISBN 3-70012-896-7.
  • Matthias Hardt: Hesse, Elbe, Saale and the Frontiers of the Carolingian Empire. In: Walther Pool/Ian N. Wood /Helmut Reimitz (Hrsg.): The Transformation of Frontiers. From Antiquity to the Carolingians. The Transformation of the Roman World 10. Leiden-Boston-Köln 2001, S. 219–232, ISBN 9-00411-115-8.
  • Matthias Hardt: Limes Saxoniae. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Bd. 18, Landschaftsrecht – Loxstedt. Berlin-New York 2001, S. 442–446, ISBN 3-11016-950-9.
  • Günther Bock: „Böhmische Dörfer“ in Stormarn? – Verlauf und Bedeutung des Limes Saxoniae zwischen Bille und Trave. In: Ders.: Studien zur Geschichte Stormarns im Mittelalter. Neumünster 1996 (Stormarner Hefte 19), S. 25–70 (mit Karten), ISBN 978-3-529-07124-9.
  • Walther Lammers: Germanen und Slawen in Nordalbingien, in: ZSHG 79 (1955), S. 17 bis 80.
  • Werner Budesheim: Slawen im Lauenburgischen. In Lichtwark-Heft Nr. 66. Verlag HB-Werbung, Hamburg-Bergedorf 2001. ISSN 1862-3549

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 25.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Overbode

Der Overbode war in den nordelbischen Gauen Dithmarschen, Holstein und Stormarn bis ins 12.  Jhd. ein politisches Amt mit militärischer Gewalt und richterlicher Qualität.[1]

Geschichte

Die Ursprünge des Amtes sind unbekannt; es könnte sich aus dem altsächsisichen Gauvorsteher entwickelt haben. In lateinischen Quellen wird der Overbode als prefectus, signifer provincie, iudex und senior terrae bezeichnet. Insgesamt gesehen stellt das Amt eine archaische Institution dar, deren Beginn der Herrschaft der Schauenburger Grafen lag. Der Overbode war in den selbstverwalteten Gebieten ein volksadelige Repräsentant. Im Zuge der Einführung des Lehenswesens durch die Schauenburger sah der Chronist Helmold von Bosau den Overboden als einen Zweiten nach dem Grafen. Im Spätmittelalter beschränkte sich die Funktion des Overbodens auf die Leitung des Gaugerichtes.[1]

Die von den Sachsen besiedelten drei Gaue Dithmarschen, Holstein und Storman waren noch unterteilt in Gauviertel. An der Spitze des Gaues stand der Overbode als militärischer Führer und als oberster Richter. Im Thing − einer Volks- und Gerichtsversammlung − hatte der Overbode dies richterliche Position inne. In jedem Gauviertel gab es den Boden, der für die militärisch Sicherheit die Verantwortung übernahm. Dem Boden beigeordnet war auf der Ebene des Gauviertels ein Landesrichter. Diese drei Ämter − Overbode, Bode und Landesrichter − konnten von ihrem Inhaber vererbt werden.

 Eine historische Quelle für den Verwaltungsaufbau eines Gaues ist ein Urkunde, die Heinrich der Löwe am 13. September 1148[2] in Heinkelborstel beim Ort Innien (seit 1970 zu Aukrug) ausstellen ließ. Zeuge der Beurkundung war Landesrichter Vergotus, Sohn des Daso de Ennige (Innien). [3]

Vor allem die Overboden des Holstengaus, die aus dem Geschlecht der Ammoniden stammten, stellten für die ersten als Landfremde eingesetzten Grafen von Holstein und Stormarn eine starke Bedrohung dar.[4] Namentlich bekannt sind die Overboden Marcrad I. (belegt 1127-1170) und Marcrad II. (belegt 1170-1181/1182), deren Besitz im deutsch-slawischen Grenzraum um Neumünster lag.[1]

Einzelnachweise

  1. ↑ a b c Lemmata Overbode, Gau u. Gauviertel. In: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. 2. Aufl., Wachholtz, Neumünster, 2006.
  2. ↑ Wolfgang Dose: Die Dasoniden. Holstein im Hochmittelalter. Berlin 1999/2007, S. 19. [1]
  3. ↑ Waldmar Jury Moritz: 850 Jahre Aukrug. Gliederungsziffer I/4. In: Homepage Aukrug. [2]
  4. ↑ Helmut Willert: Von der Frühgeschichte bis 1814. In: Stadt Itzehoe (Hrsg.): Itzehoe. Geschichte einer Stadt in Schleswig-Holstein. Bd. 1, S. 10f.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 26.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Olsborg

Olsborg ist eine heute unbewohnte Insel im Großen Plöner See.

Lage und Beschreibung

Die mittlerweile bewaldete Insel liegt etwa 150 Meter (m) südlich des Nordufers des Sees und der Stadt Plön, der Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Schleswig-Holstein. Sie besitzt eine annähernde Tropfenform und hat bei einer Länge (in Ost-Westrichtung) von etwa 280 Metern (m) und einer maximalen Breite von 120 m eine Fläche von ca. 2 Hektar. Die natürliche Erhebung von Olsborg liegt mit einer Höhe von ca. 22 m etwa einen Meter über dem durchschnittlichen Seespiegel von 21.1 m über NHN.

Historie

Olsborg wurde nach heutigem Erkenntnisstand aufgrund dendrologischer Untersuchungen gegen Mitte des 10. Jahrhunderts erstmalig von Slawen besiedelt. Sie befindet sich östlich des Limes Saxoniae. Auf des Insel befand sich wohl auch die slawische Siedlung Plune (die Keimzelle des heutigen Plön), die Adam von Bremen in seiner „Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum“ und auch der Chronist Helmold von Bosau in der „Chronocia Slavorum“ beschreibt. Zu dieser Zeit führte eine Brücke auf die Insel. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde die Burg wieder aufgegeben. Nach einer Urkunde von Albert von Stade wurde die Burg 1173 auf den heutigen Schlossberg von Plön verlegt.[1] Bei Grabungen und unterwasserarchäologischen Untersuchungen in den Jahren 1949/50 und 2004–2007 wurden zahlreiche Siedlungsreste sowie Fundstücke (u. a. Tierknochen, Keramikteile und Reste der Brücke) freigelegt bzw. geborgen.[2][3]

Ab dem Jahe 1222 wurde das Wasser des Plöner Sees zum Betrieb von Wassermühlen aufgestaut. Dabei wurde die Insel überflutet und tauchte erst 1882 wieder auf, nachdem das Wasser wieder abgesenkt wurde.

Einzelnachweise

  1. ↑ [1] "Olsborg - ein mittel- bis spätslawischer Zentralplatz im Osten Schleswig-Holsteins", Internetveröffentlichung des Instituts für Ur- und Frühgeschichte der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2011
  2. ↑ [2] Universitätsforschungen zur prähistorischen Archäologie aus dem Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Kiel, Band 165, herausgegeben von Ulrich Müller, Sunhild Kleingärtner und Florian Huber, Verlag Dr. Rudolf Habelt GmbH, Bonn 2009, PDF-Datei
  3. ↑ [3] Olsborg-Plune, Eine spätslawische Inselburg in Schleswig-Holstein, Internetveröffentlichung des Instituts für Ur- und Frühgeschichte der Uni Kiel, Inhalt von Dr. Ralf Bleile und Dr. Sunhild Kleingärtner

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 26.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Großer Plöner See

Der Große Plöner See ist ein See im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.

Geographie

Allgemeines

Mit 28 km² Seefläche und einer Tiefe von bis zu 56 m ist der vollständig im Naturpark Holsteinische Schweiz liegende See der größte und tiefste in Schleswig-Holstein.

 Am Nordufer liegt die Kreisstadt Plön, mit dem Wahrzeichen des Sees, dem auf einer Anhöhe gelegenen Plöner Schloss. Weitere Orte am Ufer des Großen Plöner Sees sind Bosau, Dersau und Ascheberg.

Entstehung

Der Große Plöner See ist als Folge der Vergletscherung Schleswig-Holsteins nach der letzten Eiszeit entstanden. Es handelt sich um ein typisches weichselzeitliches Zungenbecken, dessen Form besonders gut am südlichen Ufer zwischen Bosau und Nehmten nachzuvollziehen ist. Zwei Gletscher formten im Wesentlichen das mit 58 m tiefere östl. Plöner Becken sowie das mit 30 m flachere westliche Ascheberger Becken. Die Nordbegrenzung des Sees besteht aus einer Landbrücke zwischen dem Großen und dem Kleinen Plöner See, die bei einem späteren Eisvorstoß als Endmoräne entstanden ist.

Inseln

Verbunden sind der östliche und der westliche Teil des Sees durch einen seit 1992 als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Flachwasserbereich. In diesem Gebiet befindet sich der größte Teil der Inseln. Sie bieten verschiedenen Vogelarten wie Seeadler, Schellente, Gänsesäger und Graugans störungsarme und windgeschützte Brut- und Mauserplätze.

 Die im 19. Jhd. durch künstliche Absenkung des Wasserspiegels zur Halbinsel gewordene Prinzeninsel erstreckt sich von hier aus über eine Länge von 2 km Richtung Norden und ist im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen.

 Ein weiteres seit 1955 bestehendes Naturschutzgebiet liegt im westlichen Teil des Sees,um den Ascheberger Warder herum. Insgesamt verteilen sich mehr als 20 Inseln über die Fläche des Großen Plöner Sees. Kulturhistorisch bedeutend sind die Inseln Olsborg und Bischofswarder als ehemalige slawische Siedlungsplätze.

Wasserstände

Ursprünglich (zu Beginn des Postglazials) lag der Wasserspiegel des Sees 15 bis 18 m über dem heutigen Niveau und bedeckte den gesamten Bereich der heute von der Schwentine durchflossenen Seen der Holsteinischen Schweiz.

Sedimentproben, die dem Grund des Sees in 41 m Wassertiefe entnommen wurden, ist zu entnehmen, dass erste Stauanlagen bereits im 13. Jahrhundert errichtet wurden.

Nach Ablösung des Staurechts der alten Mühle (bereits 1221 erwähnt) und des Aalfangrechts wurde der Wasserspiegel des Sees um 1,14 m gesenkt. Das damit verbundene Ziel der Landgewinnung wurde damit zwar erreicht, jedoch stellte sich das gewonnene Land als eine steinige, wenig Ertrag verheißende Fläche dar. Mit der Absenkung des Wasserspiegels wurde überdies die Vorflut verbessert.

Der Wasserspiegel des Sees liegt derzeit auf ca. 21 m ü. NN und schwankt jahreszeitlich bedingt um etwa 30 cm.

Geschichte

Besiedlung

Das Seeufer wurde in der mittleren Steinzeit (ca. 10000–4300 v. Chr.) von Jägern, Sammlern und Fischern genutzt. Seit der jüngeren Steinzeit (ca. 4300–2300 v. Chr.), über die Bronzezeit (ca. 2300–550 v. Chr.) bis in die Eisenzeit (ca. 550 v. Chr.–400 n. Chr.) lebten hier mehr oder weniger kontinuierlich Bauern.

 Vom 8. bis ins 12. Jahrhundert n. Chr. war das Gebiet um den Plöner See slawischer Siedlungsraum. Hiervon zeugt noch die Olsborg, eine Insel südlich von Plön, die mit einer umfangreichen Befestigungsanlage versehen war. Die Slawen nannten sie Plune, was "eisfreies Wasser" bedeutete. 1139 zerstörte der Holsteiner Graf Adolf II. von Schauenburg die Festung und beendete damit die slawische Herrschaft über den Plöner Raum.

Wirtschaftliche Nutzung

Die Seefläche teilen sich verschiedene Privateigentümer sowie des Land Schleswig-Holstein. Etwa 900 ha des Sees sind bis zum Jahr 2020 verpachtet.

Der See wird von mehreren Berufsfischern befischt. Es kommen unter anderem Aal, Barsch, Brasse, Hecht, Schleie, Karpfen, Weißfische sowie die Maräne vor.

Tourismus und Freizeitgestaltung

Der See und seine Umgebung sind ein beliebtes Naherholungsgebiet der Bewohner der Großräume Kiel, Lübeck und Hamburg sowie ein Zentrum des Tourismus in der Holsteinischen Schweiz. Insgesamt sind 15 Badestellen ausgewiesen. Einige Campingplätze (u.a. in Bosau und Ruhleben) liegen direkt am Seeufer. Für Freizeitaktivitäten wie Wasserwandern, Segeln, Tauchen, Angeln besteht ein umfangreiches Angebot. Auf dem See verkehren in den Sommermonaten Ausflugsschiffe.

Literatur

  • Uwe Muuß, Marcus Petersen, Dietrich König: Die Binnengewässer Schleswig-Holsteins. 162 S., zahlr. Abb., Wachholtz-Verlag Neumünster, 1973. ISBN 3529053023

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 26.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Adolf II. (Schauenburg und Holstein)

Adolf II. von Schauenburg und Holstein (* 1128; † 6. Juli 1164 in der Nähe von Demmin) war Graf von Schauenburg, Holstein und Stormarn.

Leben

Er war Sohn des Grafen Adolf I. (Schauenburg und Holstein).

Er folgte seinem Vater 1130 als Edler Herr von Schauenburg, Graf von Holstein und Stormarn, zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter.

Nach dem Tod von Kaiser Lothar III. im Jahre 1137 verlieh der neue König Konrad III. das Herzogtum Sachsen 1138 an den Askanier Albrecht den Bären. Damit verlor Adolf II., als Lehnsmann des von Kaiser Konrad geächteten Welfen-Herzogs Heinrich des Stolzen, die Grafschaften Holstein und Stormarn, die Albrecht der Bär an Heinrich von Badewide gab. Adolf erhielt sie erst 1142 zurück, nachdem König Konrad das Herzogtum Sachsen an Heinrich den Löwen, den Sohn Heinrichs des Stolzen, gegeben hatte und letzterer ihn wieder mit Holstein und Stormarn sowie Wagrien belehnte. Heinrich von Badewide erhielt als Ersatz die neugeschaffene Grafschaft Ratzeburg im Gau Polabien; seine Nachkommen starben bereits 1199 aus.

Danach war Adolf II. bemüht, in seinem Herrschaftsbereich die christliche Missionierung zu fördern, worin er durch den Missionar Vizelin unterstützt wurde. Zudem siedelte Adolf Kolonisten aus seinem Herrschaftsbereich sowie aus Westfalen und den Niederlanden in den Slawengebieten an, vor allem in Wagrien, von Helmold von Bosau sehr anschaulich beschrieben.

1143/1144 gründete er Lübeck, wo er eine erste Wallburg, eine Holz-Erde-Konstruktion, anlegen ließ, die 1147 von dem Chronisten Helmold von Bosau erwähnt wurde. Diese musste er 1158 an Heinrich den Löwen abtreten, als er durch seine Einmischung in die dänischen Thronstreitigkeiten dessen Unzufriedenheit erregt hatte.

Im Jahre 1159 begleitete er Kaiser Friedrich Barbarossa nach Italien. 1164 beteiligte er sich am Feldzug Heinrichs des Löwen gegen die Abodriten, wobei er am 6. Juli 1164 in der Schlacht bei Verchen in der Nähe von Demmin in Vorpommern fiel. Er wurde in Minden beigesetzt.

Ehe und Nachkommen

Adolf II. war verheiratet mit Mechthild von Schwarzburg-Käfernburg, einer Tochter des Grafen Sizzo III. von Schwarzburg-Käfernburg. Sie hatten nur einen Sohn, Adolf III., der seinem Vater als Graf von Holstein und Wagrien folgte.

Literatur

  • Karl Jansen: Adolf II. (Graf von Holstein und Stormarn). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 106 f.
  • Heinz Maybaum: Adolf II., Graf von Holstein. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 78 (Onlinefassung).

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 26.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Heinrich I. von Brüssel

Heinrich von Brüssel († 29. November 1182 in Lübeck) wurde am 24. Juni 1173 zum Bischof von Lübeck geweiht.

Dem Chronisten Arnold von Lübeck zufolge wurde Heinrich in Brüssel geboren. In Paris ausgebildet lehrte er zunächst an der Hildesheimer Domschule. Dann wurde er Abt der Benediktiner im Aegidienkloster in Braunschweig. Er begleitete Heinrich den Löwen und seinen Amtsvorgänger als Bischof des Lübecker Bistums, Bischof Konrad I. von Riddagshausen, auf der Reise Heinrichs des Löwen (1172) nach Palästina. Bischof Konrad verstarb auf der Rückreise und Heinrich wurde nach der Rückkehr von den Lübecker Domherren zu seinem Nachfolger gewählt.

Anlässlich seiner Weihe wurde in Anwesenheit von Herzog Heinrich dem Löwen der Grundstein für den backsteinromanischen Neubau des Lübecker Doms gelegt. Kurz darauf gründete er das St. Johanniskloster, das um 1175 bereits als bestehend urkundlich erwähnt wird. Die ersten Benediktinermönche des Klosters kommen aus dem Aegidienkloster in Braunschweig.

Literatur

T. Lorentzen: Bischof Heinrich I. von Lübeck, Leben und Wirkung. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Band 81, 2001, S.9-76

Dieter Lent: Heinrich (Woltorp?). In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u.a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon: 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans, Braunschweig 2006, ISBN 3-937664-46-7, S.331

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 30.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Benediktiner

Die Benediktiner (lateinisch Ordo Sancti Benedicti, OSB) sind ein kontemplativ ausgerichteter Orden innerhalb der römisch-katholischen, aber auch in der anglikanischen Kirche und vereinzelt in der evangelisch-lutherischen Kirche. Der Benediktinerorden gilt gemeinhin als ältester Orden des westlichen Ordenslebens.

Bezeichnend sind die Grundsätze des Ordens, die neben der Ordensregel (Regula Benedicti) alles enthalten, was den Benediktinerorden auszeichnet: „Ora et labora et lege“ (lateinisch: „Bete und arbeite und lies“). Drei Gelübde legt der Benediktinermönch im Laufe seines Ordenslebens ab:

  • „Stabilitas“ (Beständigkeit in der Gemeinschaft),
  • „Klösterlichen Lebenswandel“ und
  • „Gehorsam“.

Als ein Motto der Benediktiner kann gelten: „Ut in omnibus glorificetur Deus – Auf dass Gott in allem verherrlicht werde“.

Geschichte

Herausbildung des westlichen Mönchtums

Durch seine Sonderstellung als zeitweilig (etwa vom frühen neunten bis zum späten zwölften Jahrhundert) einzig etablierter Orden der westlichen Kirche kann man die Geschichte des Benediktinertums kaum ohne einen Blick auf das westliche Mönchtum insgesamt verstehen.

Es hatte sich nach Vorbildern aus Ägypten und dem Nahen Osten entwickelt und zu eigener Ausprägung gefunden. Während dort im Wesentlichen das Eremitentum als das eigentliche Mönchtum – die asketische Lebensform, in der der Gläubige eine besondere Gottesnähe ausdrückt und erfährt – verstanden wurde, waren in den weströmischen Städten andere Formen stärker hervorgetreten (Familienaskese, zölibatäre Gemeinschaften christlicher Frauen). Bischof Eusebius († 370) hatte in Vercelli in einer Gemeinschaft mit anderen Priestern zusammen gelebt und so das erste Beispiel eines Klerikerklosters gegeben. Martin von Tours errichtete in Ligugé in der Nähe von Poitiers eines der ersten Klöster des Abendlandes, außerdem 375 in der Nähe von Tours das Kloster Marmoutier. Der heilige Hieronymus, der das östliche Mönchtum auf seinen Reisen kennengelernt hatte, begünstigte die Weiterentwicklung des römischen Ideals der Vita Rusticana zum monastischen Ideal, in dem sich für ihn Abgeschiedenheit und Studium vereinen sollten. Der heilige Augustinus bezeugt im Jahr 387 Stadtklöster in Rom, aus denen sich später die Einrichtung der Basilikaklöster entwickelte.

Die Proklamierung des Christentums als Staatsreligion des römischen Reiches 391 führte zu Bevölkerungsteilen, die es als römische Staatsbürger verordnet bekamen. Die Folge war ein in etlichen Regionen wenig gefestigter Glaube, neben dem die bisherigen Weltbilder und religiösen Vorstellungen parallel weiterexistierten. Dieser Hintergrund begünstigte das Entstehen von Gemeinschaften, die ihr Leben vollständig als religiöses, christliches Leben verstehen wollten.

Das Konzil von Chalcedon 451 entschied, die Klöster der bischöflichen Jurisdiktion zu unterstellen. Sie wurden mithin Teil der kirchlichen Hierarchie und ihren Ortsbischöfen untergeordnet. Damit war verglichen mit dem östlichen Mönchtum endgültig ein Sonderweg beschritten.

Benedikt von Nursia und Gregor der Große

Vor diesem Hintergrund sticht die Gestalt des Benedikt von Nursia (* um 480; † 547), der für das 529 von ihm gegründeten Kloster bei Montecassino die nach ihm benannte Regula Benedicti (Benediktsregel) verfasste, die auf der Regula Magistri und anderen klösterlichen Regeln basiert, kaum hervor. Wesentliche Haltungen, die die Regel von den Mönchen verlangt, sind Gehorsam gegenüber ihrem Abt, Schweigsamkeit, Beständigkeit und Demut. Der größte Teil des Tages ist gemeinsamem oder persönlichem Gebet gewidmet oder wird in Stille, mit Meditation und geistiger Lektüre verbracht. Handwerkliche Arbeit, von der die Mönche leben sollten, schaffte Ausgleich. Der Tagesablauf der Mönche wird gegliedert durch den Gottesdienst, dem nach der Regel nichts vorgezogen werden darf. Wie im Mönchtum üblich wurden Psalmen gebetet, nach der Regel alle 150 innerhalb einer Woche (in der heutigen Zeit oft auf zwei Wochen verteilt).

Damit unterscheidet sich die Regula Benedicti in wenig von anderen klösterlichen Regeln dieser Zeit. Benedikt hatte bei ihrer Abfassung keine ordensartigen Strukturen vor Augen – er wollte, ebenso wie andere Regelautoren, die Verhältnisse in seinem eigenen Haus klären.

Ein Aspekt, der die spätere Sonderstellung der Regel erklären könnte, ist die Nivellierung von Standesunterschieden: die Rangfolge der Mönche orientierte sich, von durch den Abt bestimmten Ausnahmen abgesehen, einzig daran, wie lange sie dem Orden schon angehörten (sozusagen nach dem Dienstalter; siehe auch Anciennität). Dies konnte den elitären Charakter der Klöster abschwächen, die zuvor eher als Einrichtungen von und für Adlige verstanden worden waren. Sozial niedrig(er) Gestellte sahen im Klostereintritt eine Chance zu gesellschaftlichem Aufstieg. Auch die relative Milde der Regelungen zur Askese und die relative Kürze der Regula Benedicti (Nichtbehandlung sonst üblicher Regelthemen) erleichterte es, diese in anderen Klöstern, Ländern bzw. Klimazonen zu übernehmen. All dies hat wohl zur späteren Beliebtheit der Regel beigetragen. Die Regel konnte niemals ohne ergänzende Bestimmungen befolgt werden, den sogenannten Consuetudines. Nichts davon sticht jedoch so heraus, dass es Benedikt zu seinem Titel als „Vater des Abendlandes“ hätte verhelfen können. Diese Entwicklung beginnt erst mit der Abfassung seiner Biographie durch Gregor den Großen († 604) im zweiten Buch der „Dialoge“.[1]

Der zweite Band der Dialoge enthält ausschließlich die Biographie Benedikts. Die Intention, die den vom Mönchtum begeisterten Papst zur Niederschrift bewegte, lässt sich relativ klar herausarbeiten: Italien sollte einen nationalen Heiligen erhalten, eine Identifikationsfigur, wie sie andere Regionen (etwa Südgallien mit Martin von Tours) längst hatten. Gregor wählte die Gestalt des wenige Jahrzehnte zuvor verstorbenen Klostergründers, die er idealisierte und mit vielen Wundertaten anreicherte.

Das starke Durchscheinen des Idealtypus durch die Darstellung Gregors hat in der Forschung des 20. Jahrhunderts die Historizität Benedikts in Frage gestellt. Man nimmt heute an, dass Gregors Schilderungen eine reale Biographie zum Kern haben. Auch Gregor, der die Stellung des Mönchtums als Teil der Kirche durch seine Lehren durchaus festigte und ihnen apostolisches Wirken – also Predigten, Seelsorge und karitative Aufgaben – erst ermöglichte, dürfte dabei keine Vorstellung von einem „Ordenswesen“ gehabt haben. Im Verständnis ihrer Zeit ist die Vorstellung vom einzelnen Kloster als organisatorisch autarke Einheit noch viel zu tief verwurzelt.

Nach seiner Beschreibung beginnt Benedikts eigentliche Gründungsgeschichte seiner Klöster mit Benedikts Abkehr vom Eremitentum und der Zuwendung zu einem Gemeinschaftsleben. Benedikt sammelt die ersten Schüler um sich und legt so den Grundstein für weitere Gemeinschaften. So gründete er etwa zwölf Klöster in der Umgebung von Subiaco, unter anderem Montecassino, in dem er seine Ordensregel verfasste.

Bemerkenswert ist, dass Gregor, obwohl er die Abfassung der Regel erwähnt und sie als vorbildlich lobt, in keiner seiner zahlreichen Schriften zum Mönchswesen Zitate oder Ideen aus ihr verwendet – im Gegensatz zu einigen anderen Mönchsregeln. Es scheint also, als hätte er die Regula Benedicti nicht im Wortlaut gekannt, was vor allem erstaunt, da der Tradition nach die Mönche nach der Zerstörung Montecassinos 577 durch die Langobarden die Regel nach Rom gebracht haben sollen. Zumindest dieser Schritt der Überlieferungstradition der Benediktregel scheint also fragwürdig (sie wird erst 620 wieder bezeugt).

Irische Mönche und Mischregelzeitalter

In Irland hatte seit der Missionierung durch Patrick († um 490) das Christentum und insbesondere das Mönchtum fest Fuß gefasst. Es wurde hier vor allem durch Schreiberklöster von zum Teil beachtlicher Größe repräsentiert. Die iroschottische Kirche lag immer wieder im Streit mit Rom, sei es bezüglich der Kirchenordnung, der Mönchsregeln oder der Liturgie. Ein weiteres Spezifikum war das Ideal der Peregrinatio, das die Mönche zu sehr reger Wandertätigkeit und Klostergründungen bewegte. Meist waren sie in Gruppen unterwegs, bisweilen brachen ganze Klöster auf. Ein solcher Wandermönch war der heilige Columban († 612 oder 615). Er reiste aufs Festland und gründete mit seinen Brüdern 590 das Kloster Luxeuil in den Vogesen. Noch mehrmals zog er weiter, gestorben ist er in Bobbio (Italien). In der römischen Kultur war das Christentum fast ausschließlich in Städten verbreitet und die Gläubigen hatten es über Jahrhunderte nicht geschafft, die gallo-römische Landbevölkerung zu bekehren. Dies änderte sich mit Columbans Klostergründungswelle, in deren Folge sich eine - vom fränkischen Adel getragene - Bewegung entwickelte, die im 7. Jahrhundert circa 300 neue Klöster gründete.[2][3][4]. Die iroschottische Mission auf dem europäischen Festland war sehr erfolgreich. Columban hatte bereits konsequent die Verschränkung des Mönchtums mit den weltlichen Herrschern ihres Gebiets verfolgt und war selbst Autor einer Klosterregel. Diese wurde gemeinsam mit der Regula Benedicti in Form von sogenannten „Mischregeln“ in den meisten Klöstern befolgt. Aber auch andere Regeln kamen dabei zum Einsatz. Es ist bis 670 nur ein einziges Kloster bekannt, das ausschließlich die Regula Benedicti beachtet hat – Altaripa bei Albi.

Auf dem Konzil von Autun wurde festgelegt, dass die Klöster künftig nach der Regel Benedikts geführt werden sollten. Diese Vorschrift ist eine der ersten nachgewiesenen Beschlüsse, der die benediktinische Regel verbindlich macht. Damit wurde der Ordensregel[5] Columbans entgegengewirkt. Nach der Synode von Whitby und dem Konzil von Autun erlangte die Regula Benedicti auf der britischen Insel rasch Beliebtheit, indem sie von Benedict Biscop und Wilfrid bekannt gemacht wurde. Zumeist in Mischform blieben beide Regeln bis Anfang des 9. Jahrhunderts in Gebrauch, bis 817 die fränkischen Klöster durch Abt Benedikt von Aniane mit Unterstützung Ludwigs des Frommen auf die Regel Benedikts verpflichtet wurden. Erst danach wurde sie im Abendland zur maßgebenden Mönchsregel. Ein anderer irischer Peregrinatio-Mönch war Pirmin, der als erster die von ihm gegründeten Klöster zu einem Verband zusammenfasste (unter anderem Kloster Reichenau, Kloster Murbach und Kloster Hornbach).

Die Karolinger, Benedikt von Aniane und das Konzil von Aachen

Im 8. Jahrhundert erfuhr das Andenken Benedikts von Nursia enorme Blüte. Unter Abt Petronax wurde 717 das Kloster Montecassino neu gegründet. Es galt als Ideal mönchischen Lebens, so dass viele einflussreiche Mönche (etwa Willibald von Eichstätt oder Sturmi, der erste Abt des Klosters Fulda) es besuchten oder eine Weile dort lebten. Auch Karlmann, ehemals fränkischer Hausmeier und faktischer Herrscher der östlichen Hälfte des Frankenreiches, trat dort ein.

750 gab Papst Zacharias das in Rom befindliche Exemplar der Regula Benedicti, das als Original galt, zurück auf den Montecassino. Auch sonst unterstützte er das Kloster nach Kräften.

Auch im Norden wuchs die Hochachtung vor Benedikt. Pippin der Jüngere und sein Sohn Karl der Große – und mit ihnen die geistlichen Würdenträger – strebten nach Unterstützung der römischen Kirche, und da Benedikt als „römischer Abt“ galt, bedachte man seine Regel mit besonderer Aufmerksamkeit. 744 gründete Bonifatius (* 673; † 754), der „Apostel der Deutschen“, ebenfalls ein irischer Peregrinatio-Mönch – das Kloster Fulda, in dem ausdrücklich einzig die Regula Benedicti gelten sollte.

787 ließ Karl der Große eine Abschrift der Regel auf dem Montecassino anfertigen und nach Aachen bringen. Eine für das Kloster St. Gallen angefertigte Kopie dieses Exemplars ist die noch heute verwendete Textgrundlage. Karl hatte konkrete Vorstellungen davon, welche Rolle die Reichskirche, als deren geistlicher Leiter er sich sah, im fränkischen Reich spielen sollte – und ebenso das Mönchtum in ihr. Er unterstellte die Klöster den zuständigen Landesherren. Aber auch die Vereinheitlichung des Mönchtums schien ihm ein notwendiges Zwischenziel. Über sie hoffte er, die Güter und Einkünfte der Klöster in der Reichweite des königlichen beziehungsweise kaiserlichen Arms zu behalten und den Gebetsdienst, dem in seinen Augen staatstragende Bedeutung zukam, sicherzustellen.

Außerdem sollten die Mönche eine zivilisatorische Aufgabe wahrnehmen: Klöster wurden häufig in noch nicht vollständig befriedeten und kultivierten Gegenden gebaut, wo sie dabei halfen, den Reichsgedanken und das Christentum zu verbreiten, aber auch „Entwicklungshilfe“ und Kulturarbeit zu leisten. So ordnete Karl 789 an, dass alle Klöster Klosterschulen zu unterhalten hätten. Auch die Idee der großen Klosterbibliotheken, die die mönchische Lebensform keineswegs voraussetzte, die aber den vollständigen Verlust der antiken Literatur in den Folgejahrhunderten verhinderte, setzte sich allmählich durch. Es ist weitgehend den Mönchen zu verdanken, dass das kulturelle Erbe der Antike über die Jahrhunderte des Frühmittelalters in Westeuropa erhalten blieb.

Das Projekt der Vereinheitlichung des Mönchtums wurde erst von Karls Sohn Ludwig dem Frommen vollendet. Er war zuvor Unterkönig in Aquitanien gewesen, wo er bereits die Bekanntschaft mit dem umtriebigen Abt Benedikt von Aniane gemacht hatte. Kurz nachdem Ludwig die Nachfolge seines Vaters angetreten hatte, berief er Benedikt in die Nähe von Aachen, wo er in den Folgejahren die Vereinheitlichung organisierte, die schließlich im Konzil von Aachen 816–819 zur Vollendung gebracht wurde. Die dortigen Beschlüsse verabschiedete Ludwig als Kapitularien.

Die Benediktregel wurde dort als einzige Klosterregel verbindlich für alle Klöster des Frankenreichs erklärt und um ebenfalls verbindliche Consuetudines ergänzt. Erwähnenswert ist eine neue Kleiderordnung (die bis heute Gültigkeit hat), die bewusste Entscheidung für das Großkloster und das Bekenntnis zu Karls Idee eines „Kulturklosters“, das also nicht als rein kontemplative Gemeinschaft abseits der Welt existieren durfte, sondern Seelsorge, Schuldienst und Mission betreiben musste. Weil der Gebetsdienst als so wichtig angesehen wurde, nahm die Ausgestaltung der Liturgie ebenso großen Raum ein. Sie wurde auf Jahrhunderte eine Spezialität der Benediktiner.

Es war Benedikt von Aniane wichtig, einen klaren Unterschied zwischen Mönchen und Klerikern zu machen. Für letztere galt zum Beispiel keine Armutsforderung, wie sie in der Regula Benedicti niedergelegt war. Viele Klöster protestierten jedoch gegen die Oktroyierung der Regel und lösten sich auf oder erklärten sich zu Kanonikergemeinschaften.

Erst ab diesem Zeitpunkt ist es historisch exakt, von „Benediktinern“ zu sprechen. Noch immer verstanden sie sich jedoch nicht als Orden, sondern als einzelne Klöster, die die Lebensform gemeinsam hatten.

Machtgewinn, Reformen, neue Orden

Die starke Integrierung in die Reichsverwaltung führte zu einem allmählichen Macht- und Reichtumsgewinn der Großklöster, die das Armutsideal unterhöhlten. Der allmähliche Niedergang der karolingischen Reichseinheit tat diesem keinen Abbruch.

Die Gründung der Abtei Cluny am 11. September 910 durch Wilhelm von Aquitanien unter Abt Berno wurde zum Beginn einer Klosterreform, die diesen Missstand beheben wollte. In der Gründungsurkunde wurde der Abtei freie Abtswahl und Unabhängigkeit vom Bischof und von weltlichen Herrschern garantiert. Der Reformgedanke – getragen von einer starken Betonung der Liturgie – breitete sich im Westen rasch aus, während im sächsischen Kaiserreich das anianisch geprägte Gorzer Mönchtum vorherrschte. Viele Klöster schlossen sich Cluny an und innerhalb eines Jahrhunderts umfasste der Klosterverband von Cluny über 1.000 Klöster. Dies war der erste eigentliche Orden in der Geschichte des westlichen Mönchtums.

Die Lebensweise der Mönche von Cluny erregte auch Kritik. Das in der Benediktsregel vorgesehene Gleichgewicht von Gebet und Handarbeit wurde zugunsten des Gebets aufgeweicht. Die Abtei lebte von Messstipendien und Gebetsstiftungen. In ihrer Blütezeit während des 11. Jahrhunderts wurden in Cluny von 400 Mönchen täglich über 200 Psalmen gebetet. Ihre Messen und Prozessionen waren das Prächtigste, was es innerhalb der Kirche gab. Im zum Verband gehörenden Kloster Hirsau erfand Abt Wilhelm († 1091) den Stand der Konversen, der die Mönche noch stärker von der Notwendigkeit der Handarbeit entband.

Die Kritik an der Lebensweise von Cluny als nicht regeltreu nahm zu. Robert von Molesme gründete eine Reformabtei Molesme, in der die Mönche getreu der Benediktsregel lebten und ihren Unterhalt durch Handarbeit statt durch Messstipendien und Stiftungen verdienen sollten. Sein Versuch scheiterte; ein zweiter glückte ihm: In Cîteaux baute Robert ab 1098 ein Reformkloster auf, das er als Abt leitete und das unter seinen Nachfolgern Alberich von Cîteaux und Stephan Harding zum Mutterkloster des Zisterzienserordens wurde.

Die Zisterzienser setzten dem öffentlichkeitswirksam zelebrierten Gebetsleben der Benediktiner Einsamkeit, Armut und körperliche Arbeit entgegen. Bewusst kehrten sie zu einer einfachen Liturgie zurück.

Bis ins Hochmittelalter waren die Benediktiner der bedeutendste Orden; sie verloren diese Stellung an die Zisterzienser sowie an die im 13. Jahrhundert neu entstehenden Bettelorden. Die Benediktiner waren in das Feudalsystem und die Naturalwirtschaft integriert; ihre Arbeit war auf Landwirtschaft und Seelsorge ausgerichtet. Die neu aufkommenden Städte und die sich entwickelnde Geldwirtschaft konnten die Benediktiner nur langsam in ihre Lebensweise integrieren. Bildung genossen und vermittelten die Benediktiner in lokalen Klosterschulen. Die im 12. Jahrhundert neu aufkommenden Universitäten, die ein nicht-sesshaftes Leben der Lehrenden und Studierenden erforderten, waren den Benediktinern fremd.

Einen ersten Schritt hin zur Bildung von Kongregationen tat 1336 Papst Benedikt XII.: in seiner Summa magistri verfügte er Zusammenschlüsse von Abteien zu Provinzen und die Einsetzung von Provinzkapiteln. Tatsächlich schlossen sich im 15. Jahrhundert zahlreiche Klöster in der Bursfelder Kongregation zusammen, deren Ziel es war, das Klosterleben zu reformieren. Auch von anderen Klöstern gingen im 15. Jahrhundert Reformbewegungen aus, so etwa die Melker Klosterreform.

Reformation, Aufklärung und Säkularisation

Die Reformation traf die Benediktiner, wie alle großen Orden, schwer. Zahlreiche Klöster gingen unter – zunächst durch Selbstauflösung, weil sich die Mönche den Lehren Luthers anschlossen, der das Mönchtum als unchristlich ablehnte, später durch die Erlasse evangelischer Fürsten.

Im 17. Jahrhundert kam es, ausgehend von der Reform von Verdun durch Dom Didier de la Cour, zur Erneuerung der Benediktiner in Frankreich in Anschluss an das tridentische Rahmengesetz. Benediktiner wurden vornehmlich in Schuldienst und Seelsorge eingesetzt. Hohe Bildung galt als unverzichtbar.

Aus Reformen innerhalb des Zisterzienserordens ging der Orden der Trappisten hervor. 1617 wurde die bedeutende Salzburger Benediktineruniversität gegründet.

Obwohl es Bemühungen gab, mit dem westfälischen Frieden die kirchlichen Besitzungen wiederherzustellen, blieb es beim Status Quo. Innerhalb des Ordens setzten sich die Ideen der Bursfelder Kongregation durch: etwa Einzelklöster, Wahl des Abts auf Lebenszeit. Wo die Benediktiner ihre Besitzungen nicht zurückgewinnen konnten, wurden sie zumeist an die Jesuiten abgetreten.

Im 18. Jahrhundert entfaltete sich die barocke Klosterkultur zu voller Blüte. In den Klosterschulen wurde vor allem auf die Naturwissenschaften großer Wert gelegt. Gegen Ende des Jahrhunderts nahm die Staats- und Kirchenfeindlichkeit gegenüber den Orden jedoch wieder zu. 1780 hob die Regulierungskommission in Frankreich 426 Klöster auf. Auch in Spanien und Österreich wurde die Selbständigkeit der Klöster stark beschnitten. Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Friedrich Karl Joseph von Erthal löste 1784 drei reiche Klöster auf, um seine Universitätsreform zu finanzieren. In der Synode von Pistoja 1786 zeigte sich die allgemein ordensfeindliche gesellschaftliche Stimmung. Man ordnete die Vereinheitlichung aller Orden an, verbot ihnen Seelsorge, ließ nur jährliche Gelübde zu und stellte sie unter bischöfliche Aufsicht.

1790 wurde in Frankreich das Mönchtum verboten. Zahlreiche Klöster, darunter Cluny, wurden geschleift. Auch in Spanien, Italien und Brasilien kam es zu staatlichen Eingriffen. In Spanien wurden die Klöster 1809 schließlich aufgehoben. Montecassino in Italien diente als staatliches Archiv. Deutschland verlor viele Klöster bei der Säkularisation im Zuge der Annektierung der linksrheinischen Gebiete 1803 (104 Abteien, dazu 38 Häuser). Der „Josephinische Klostersturm“ in Österreich war für viele Benediktinerklöster, die in Österreich auf ein sehr hohes Alter zurückblicken konnten, der Niedergang.

Restauration und Kulturkampf

Im Zuge der nachfolgenden Restauration kam es zu Neugründungen. Vor allem in Bayern (aber auch in anderen Staaten des Deutschen Bundes, vergleiche zum Beispiel Kloster Beuron in Preußen) bildeten sich neue Ordensniederlassungen.

Im Bayerischen Konkordat von 1817 wurden Klosterneugründungen vereinbart, für die Ludwig I. ab 1825 vor allem Benediktiner heranzog. 1830 entstand als erste Benediktinerabtei das Kloster Metten neu.

Heute gibt es in Deutschland 34 Männer- und 27 Frauenklöster, in Österreich 16 Männer- und 4 Frauenklöster und in der Schweiz 9 Männer- und 12 Frauenklöster der Benediktiner. Die Österreichische Benediktinerkongregation unterhält zudem das Kolleg St. Benedikt in Salzburg, das Studienhaus für die deutschsprachigen Benediktinermönche.

Benediktinerabteien sind eigenständige Gemeinschaften; eine übergreifende Ordensorganisation im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die meisten Klöster sind in Kongregationen zusammengeschlossen, die Kongregationen wiederum zur Benediktinischen Konföderation, der der Abtprimas vorsteht. Dieser hat keine Leitungsfunktion, sondern nur repräsentative Aufgaben.

Zurzeit gibt es weltweit rund 40.000 Mönche und Nonnen beziehungsweise Schwestern, die zur benediktinischen Ordensfamilie gehören.

Spiritualität

Wesentliche Eigenschaft, die ein Mönch nach der Benediktsregel haben muss, ist die Suche nach Gott. Das Leben im Kloster soll dafür den geeigneten Rahmen schaffen. Benedikt selbst bezeichnet das Kloster als Schule für den Dienst des Herrn. Gehorsam im Sinne des einfühlsamen Hinhörens auf Gott und die Menschen wird als weitere wichtige Eigenschaft eines Mönches in der Benediktusregel genannt. Wert legen die Benediktiner auf discretio, das Einhalten des rechten Maßes, das weise Leben in der rechten Mitte ohne zu viel oder zu wenig.

Das Klosterleben der Benediktiner ist durch das Gebet geprägt. Im Mittelpunkt steht nicht das Gebet des einzelnen, sondern das Gebet in der Gemeinschaft, was durch das Losungswort „Ora et labora et lege“ (lateinisch: „Bete und arbeite und lies“) der Benediktiner gekennzeichnet ist. Die Arbeit tritt neben den Gottesdienst und ein großer Teil des Tages ist dem gemeinschaftlichen Chorgebet und Lesung gewidmet. Die Arbeit bietet den nötigen Ausgleich, da nach Benedikt „Das Nichtstun der Feind der Seele ist“, und sichert gleichzeitig den Lebensunterhalt der Gemeinschaft. Dadurch ist der Tagesablauf der Mönche durch den Gottesdienst gegliedert, dem nach der Regel nichts vorgezogen werden darf, sondern alle Tätigkeiten müssen eingestellt werden, um zum Gottesdienst zu eilen. Neben der täglichen Messe ist das Stundengebet für die Benediktiner wesentlich. Die Regel selbst schreibt acht Gebetszeiten (Vigil, Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet) vor. Innerhalb einer Woche sollen alle 150 Psalmen des Alten Testamentes gebetet oder gesungen werden. Im Mittelalter erweiterte sich das Psalmengebet der Benediktiner immer weiter. In Cluny z. B. wurden im 11. Jahrhundert über 150 Psalmen täglich gebetet. Seit der Neubesinnung in der Ausrichtung der Ordensgemeinschaften im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils wurden die Gebetszeiten auf sieben beschränkt; die Prim wurde abgeschafft. Heute ist das Psalmengebet der Benediktiner so gestaltet, dass die 150 Psalmen entweder innerhalb einer Woche oder auf zwei Wochen aufgeteilt gebetet werden können. Besonders in den bayrischen und österreichischen Abteien werden die sieben Gebetszeiten aufgrund der Tätigkeiten der Mönche in Schule und Pfarrseelsorge mitunter zusammengefasst. Beispielsweise werden Terz, Sext und Non zu einer sogenannten Tageshore oder Mittagshore zusammengefasst.

Tätigkeiten der Benediktiner

Schulen

Die Lehrtätigkeit der Benediktinerklöster hat eine lange Tradition. Bereits zu Lebzeiten des Heiligen Benedikt wurden Kinder ins Kloster aufgenommen, um ihnen Bildung zu vermitteln. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Benediktinerklöster zu Zentren der Kultur und Bildung und haben nicht selten die Kinder aus Adelshäusern ebenso erzogen wie das einfache Volk. Aus dieser Tradition heraus sind Schulen mit modernen Lehrplänen entstanden. Auch heute noch unterhalten viele Benediktinerklöster Schulen und Internate. Eine der bekanntesten Benediktinerschulen in Deutschland unterhält die Abtei Ettal mit einer Schul- und Internatstradition, die bis in die Barockzeit zurückgeht; vormalig als Ritterakademie für junge Knaben aus dem Adelsstand während einer der Blütezeiten des Klosters im 18. Jahrhundert gegründet, wurde die Schultradition um 1900 (nach fast hundertjähriger Unterbrechung durch die Säkularisation) bis heute im Sinne der klassischen humanistischen Bildung fortgeführt. Die bekanntesten Benediktinergymnasien in Österreich sind jenes des Stiftes St. Paul im Lavanttal, das Schottengymnasium in Wien, die Stiftsgymnasien von Stift Melk, Stift Admont, Stift Kremsmünster, Abtei Seckau und Stift Seitenstetten. Das Kloster Einsiedeln, das Kloster Engelberg und das Kloster Disentis in der Schweiz unterhalten ebenfalls eine Schule.

Jugendarbeit und Erwachsenenbildung

Neben diesen für den dauerhaften Besuch angelegten Einrichtungen laden verschiedene Jugendbegegnungshäuser und Jugendbildungshäuser der Benediktinerklöster zum Besuch ihrer offenen Angebote ein. Die Arbeit vieler Benediktinerklöster erstreckt sich heute aber auch auf das Gebiet der Erwachsenenbildung, beispielsweise werden Seminare für Manager und Unternehmer veranstaltet.

Landwirtschaft

Landwirtschaft insgesamt (Waldwirtschaft, Ackerbau, Viehzucht, Obstgärten, Weinbau, Liköre und Kräuter) ist nach wie vor wichtiger Bestandteil benediktischer Klöster.

Im 12. Jahrhundert verfasste die Benediktinerin Hildegard von Bingen (1098–1179) Bücher über Heilpflanzen. Bei ihr kommt es zu einer Verschmelzung von antikem Wissen, christlichem Glauben und germanischem Weltbild. Obwohl ihre Bücher in lateinischer Sprache geschrieben sind, verwendet sie für die Heilpflanzen die volkstümlichen Bezeichnungen ihrer Heimat. Somit werden ihre Bücher unter anderem zu einem Zeugnis der Volksmedizin ihrer Zeit.

Mission

Darüber hinaus betreibt der Benediktinerorden vor allem in Afrika und Asien zahlreiche Missionsstationen, wie zum Beispiel Peramiho in Tansania. Die Missionsbenediktiner der Benediktinerkongregation von St. Ottilien (Erzabtei St. Ottilien, Abtei Schweiklberg, Abtei Münsterschwarzach, Abtei Königsmünster, Abtei St. Otmarsberg) wurden im 19. Jahrhundert mit dem Ziel der Mission gegründet. Dass ein kontemplativ ausgerichteter Orden gezielt Mission betrieb, war damals ein Novum. Die kubanische Regierung gestattete den Benediktinern 2009 eine Klosterneugründung in Jaruco[6]. Die Gründung in Jaruco scheiterte jedoch 2010, weil sich das zugewiesene Grundstück als ungeeignet erwies, so dass die Gemeinschaft weiter in einem provisorischen Haus in Havanna lebt (Stand: 2012).[7] Auch das missionsbenediktinische Institut St. Bonifatius betreibt neben vielen apostolischen Aufgaben in Europa Missionsstationen in Ruanda und im Kongo sowie in Guatemala. Die zu diesem Säkularinstitut gehörigen Frauen versuchen, indem sie mitten in der Welt benediktinische Spiritualität leben, die "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute" (vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes) zu teilen.

„Erbe und Auftrag“

Die Beuroner Benediktinerkongregation, vertreten durch die Erzabtei St. Martin, publiziert vier mal im Jahr das Journal Erbe und Auftrag, Benediktinische Zeitschrift - Monastische Welt. Schriftenleiter des seit 1959 aufgelegten Magazins ist Abtpräses Albert Schmidt.

Kultur

Zahlreiche Abteien führen bedeutende Museen und sind Mäzene für moderne und klassische Kunst. Überhaupt verfügen die Benediktiner über bedeutende Kunstschätze und die berühmtesten Bibliotheken. Bekannt ist jene im Stift Admont, die als größte Klosterbibliothek der Welt gilt. Die bedeutendste Bücher- und Kunstsammlung des Benediktiner-Ordens befindet sich im Kärntner Stift St. Paul.

Bekannte Benediktiner

  • Gregor der Große (540-604), Papst, Biograph Benedikt von Nursias
  • Willibrord (* um 658–739), angelsächsischer Missionar, Abt zu Echternach und Bischof von Utrecht
  • Bonifatius (*672/673–754), Heiliger, Missionar („Apostel der Deutschen“) und Kirchenreformer
  • Beda Venerabilis (um 673–735) Theologe und Geschichtsschreiber
  • Burkard, Heiliger (* 683 bis 685; † 755), gründete mit Bonifatius um 738 das erste Kloster in Neustadt am Main und wurde im Jahre 741 von Bonifatius zum ersten Bischof von Würzburg geweiht (741 Ende–754 Anfang).
  • Otmar von St. Gallen (um 689–759), Heiliger, Erster Abt von St. Gallen
  • Willibald von Eichstätt (um 700–787), Bischof von Eichstätt
  • Wunibald (701–761), Abt im Kloster Heidenheim
  • Walburga (um 710–779), Missionarin und Äbtissin
  • Megingaud von Würzburg (* um 710 in Franken; † 783 in Neustadt am Main), Heiliger, war nach Burkard der zweite Abt im Kloster Neustadt und auch der zweite Bischof von Würzburg (754 Anfang–769 Anfang).
  • Guido von Arezzo, auch (Guido) Aretinus (um 992–1050), italienischer Benediktinermönch, Musiktheoretiker und Lehrer, unter anderem Erfinder der Solmisation
  • Guido von Pomposa (* um 1010, † 31. März 1046), Heiliger und Abt
  • Walter von Pontoise (* um 1030; † 1099), Abt und Heiliger
  • Anselm von Canterbury (um 1033–1109), Abt, Theologe und Philosoph, Heiliger, Kirchenlehrer, Begründer der Scholastik
  • Hildegard von Bingen (1098–1179), Mystikerin
  • Wilhelm von Selling († 1494), englischer Abt des Klosters Christ Church in Canterbury
  • Vincent Marsolle († 1682), französischer Benediktinermönch, Generaloberer der Kongregation von Saint-Maur.
  • Simon Bougis (1630–1714) französischer Benediktinermönch, Abt und Generaloberer der Kongregation von Saint-Maur.
  • Jean Mabillon (1632–1707), Gelehrter und Begründer der Historischen Hilfswissenschaften
  • Dom Perignon (1638-1715), Begründer des Verfahrens zur Schaumweinherstellung
  • Rupert Neß (1670–1740), Miterbauer des Klosters Ottobeuren, Abt im Kloster Ottobeuren
  • François Lamathe Bédos de Celles de Salelles (1709–1779), Organist, Orgelbauer, Verfasser von L’Art du facteur d’orgues (Die Kunst des Orgelbauers)
  • Martin Gerbert (1720-1793), Fürstabt von St. Blasien im Schwarzwald, Theologe, Musikhistoriker, Historiker, Sammler
  • Berthold Rottler (1748-1826), Fürstabt von St. Blasien im Schwarzwald und St. Paul in Kärnten, Professor, Historiker, Numismat
  • Beda Schroll (* 1823-1891), Historiker, Handschriftenexperte, Mönch des Stiftes St. Paul in Kärnten
  • Paul Augustin Kardinal Mayer (1911-2010)
  • David Steindl-Rast (* 1926), Mystiker
  • Rembert Weakland (* 1927), ehem. Abtprimas und em. Erzbischof von Milwaukee
  • Bernhard Stoeckle (1927–2009), Fundamentaltheologe, Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg von 1977 bis 1983
  • Viktor Josef Dammertz (* 1929), em. Abtprimas des Benediktinerordens, em. Bischof von Augsburg
  • Maximilian Aichern (* 1932), em. Bischof von Linz
  • Notker Wolf (* 1940), derzeitiger Abtprimas des Benediktinerordens
  • Anselm Grün (* 1945), Schriftsteller
  • Imre Asztrik Várszegi (* 1946), Erzabt der ungarischen benediktinischen Territorialabtei Pannonhalma
  • Benedikt Lindemann (* 1958), Abt der Abtei Dormitio Beatae Mariae Virginis in Jerusalem
  • Gregor Maria Hanke (* 1954), 82. Bischof von Eichstätt

Bestehende Benediktinerklöster im deutschsprachigen Raum

Für eine Liste der bestehenden und ehemaligen Klöster weltweit siehe Liste der Benediktinerklöster beziehungsweise Liste der Benediktinerinnenklöster.

Deutschland

Bayerische Benediktinerkongregation / Föderation der Bayerischen Benediktinerinnen

Männerklöster

  • Abtei Metten
  • Abtei St. Stephan in Augsburg
  • Abtei Scheyern
  • Abtei Weltenburg
  • Abtei St. Bonifaz, München
  • Priorat Andechs (gehörig zur Abtei St. Bonifaz, München)
  • Abtei Schäftlarn
  • Abtei Ettal
  • Priorat Wechselburg (gehörig zur Abtei Ettal)
  • Abtei Plankstetten
  • Abtei Rohr
  • Abtei Niederaltaich
  • Abtei Ottobeuren

Frauenklöster

  • Abtei Eichstätt
  • Abtei Frauenwörth
  • Abtei Maria Frieden, Kirchschletten
  • Abtei St. Gertrud, Tettenweis
  • Kommunität Venio, München

Beuroner Benediktinerkongregation

Männerklöster

  • Erzabtei Beuron
  • Abtei Tholey
  • Abtei Gerleve
  • Abtei Maria Laach
  • Abtei Grüssau
  • Abtei Neuburg
  • Priorat St. Ansgar (Nütschau)
  • Abtei Neresheim

Frauenklöster

  • Abtei St. Hildegard, Eibingen
  • Abtei vom Heiligen Kreuz, Herstelle
  • Abtei St. Erentraud, Kellenried
  • Abtei Engelthal
  • Abtei Varensell
  • Abtei Hl. Maria, Fulda
  • Priorat Marienrode

Benediktinerkongregation von St. Ottilien

Männerklöster

  • Erzabtei St. Ottilien
  • Priorat Jakobsberg (Filialgründung der Erzabtei St.Ottilien)
  • Abtei Münsterschwarzach
  • Priorat St. Benedikt (Damme) (Filialgründung der Abtei Münsterschwarzach)
  • Abtei Schweiklberg
  • Abtei Königsmünster – Meschede
  • Cella Sankt Benedikt (Filialgründung der Abtei Königsmünster)- Hannover

Frauenklöster

  • Missions-Benediktinerinnen, Tutzing
  • Kloster St. Alban, Diessen
  • Kongregation von der Verkündigung der seligen Jungfrau Maria (Congregatio Annuntiationis BMV)

Männerklöster

  • Abtei St. Matthias, Trier
  • Priorat Huysburg (Filialgründung der Abtei St.Matthias, Trier)

Sublacenser Benediktinerkongregation

Männerklöster

  • Abtei Kornelimünster
  • Abtei Siegburg

Benediktinerinnen der Anbetung

  • Kloster St. Scholastika Neustift, Ortenburg

Benediktinerinnen von der Heiligen Lioba

  • Kloster St. Lioba in Freiburg-Günterstal[8]
  • Kloster Wald in Wald/Baden-Württemberg
  • Cella St. Lioba am Petersberg bei Fulda
  • Prioriat St. Gabriel zu St. Johann bei Herberstein, Steiermark (seit 2007)

Benediktinerinnen vom heiligsten Sakrament

  • Kloster Osnabrück
  • Kloster Vinnenberg, Warendorf
  • Kloster Maria Hamicolt
  • Kloster Kreitz
  • Benediktinerinnen Köln
  • Kloster Bethanien, Trier-Kürenz
  • Kloster Marienberg

Frauenklöster außerhalb von Kongregationen

  • Abtei St. Gertrud, Alexanderdorf
  • Abtei Burg Dinklage
  • Abtei Mariendonk, Kempen
  • Abtei Mariä Heimsuchung, Steinfeld
  • Priorat U.L. Frau, Habsthal
  • Säkularinstitut St. Bonifatius

Evangelische Benediktinerinnen (Teil der Evangelischen Landeskirchen)

  • Communität Casteller Ring, Schwanberg – Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Ökumenisches benediktinisches Männerkloster

  • Priorat Sankt Wigberti, Werningshausen – Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen

Österreich

Österreichische Benediktinerkongregation

Männerklöster

  • Erzabtei St. Peter, Salzburg
  • Abtei Kremsmünster
  • Abtei Michaelbeuern
  • Abtei Lambach
  • Abtei Admont
  • Abtei St. Lambrecht
  • Abtei Melk
  • Abtei St. Paul
  • Abtei Göttweig
  • Abtei Seitenstetten
  • Abtei Altenburg
  • Schottenabtei, Wien
  • Priorat Gut Aich, St. Gilgen
  • Priorat St. Josef, Maria Roggendorf

Bayerische Benediktinerkongregation / Föderation der Bayerischen Benediktinerinnen

  • Abtei Nonnberg, Salzburg

Beuroner Benediktinerkongregation

Männerkloster

  • Abtei Seckau

Benediktinerkongregation von St. Ottilien

Männerkloster

  • Abtei St. Georgenberg-Fiecht

Benediktinerinnen von der ewigen Anbetung

  • Anbetungskloster, Wien

Benediktinerinnen vom Unbefleckten Herzen Mariens

  • Steinerkirchen an der Traun

Benediktinerinnen von der Heiligen Lioba

Priorat St. Gabriel, St. Johann bei Herberstein

Schweiz

Schweizer Benediktinerkongregation

Männerklöster

  • Abtei Disentis
  • Abtei Einsiedeln
  • Abtei Engelberg
  • Abtei Fischingen
  • Abtei Mariastein

Frauenklöster

Benediktinerinnenkloster zu Allen Heiligen in der Au

Kloster Fahr

  • Abtei St. Gallenberg (Glattburg)
  • Abtei zum Hl. Martin (Hermetschwil)
  • Kloster St. Johann in Müstair
  • Abtei St. Andreas (Sarnen)
  • Abtei St. Lazarus (Seedorf, Uri)

Benediktinerkongregation von St. Ottilien

Männerkloster

  • Abtei St. Otmarsberg, Uznach

Föderation der benediktinischen Schwesternklöster der Schweiz

  • Kloster Melchtal
  • Benediktinerinnen Maria-Rickenbach
  • Kloster Marienburg
  • Kloster Wikon

Klöster außerhalb von Kongregationen

Männerkloster

  • Abtei Le Bouveret
  • Benediktinerkongregation von Monte Oliveto Maggiore (Olivetaner)
  • Siehe Benediktinerkongregation von Monte Oliveto Maggiore (Olivetaner)

Frauenkloster

  • Kloster Heiligkreuz

Südtirol

Schweizer Benediktinerkongregation

Männerklöster

  • Abtei Marienberg
  • Abtei Muri-Gries, Bozen
  • Beuroner Benediktinerkongregation

Frauenkloster

  • Abtei vom Hl. Kreuz, Säben

Literatur

  • Christian Schütz, Philippa Rath (Hrsg.): Der Benediktinerorden: Gott suchen in Gebet und Arbeit. Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag, 3. Aufl. 2003. ISBN 3-7867-8506-6
  • Die Benediktusregel (lat.-dt.), hrsg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz. Beuron: Beuroner Kunstverlag, 1992. ISBN 3-87071-061-6
  • SS. Patriarchae Benedicti Familiae Confoederatae: Catalogus Monasteriorum O.S.B., Editio XIX 2000. Centro Studi S. Anselmo, Rom 2000.
  • Peter Dinzelbacher, James Lester Hogg (Hrsg.): Kulturgeschichte der christlichen Orden in Einzeldarstellungen. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1997. ISBN 3-520-45001-1
  • Karl Suso Frank: „Geschichte des christlichen Mönchtums“. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 5. verbesserte und ergänzte Aufl. 1993
  • Christian Baumann: „Auszeit für Gott“ Die Stille von Schweiklberg. Einblick hinter Klostermauern Norderstedt 2007 ISBN 978-3-8334-9974-6
  • Mariano Dell'Omo: Storia del monachesimo occidentale dal medioevo all'età contemporanea. Il carisma di san Benedetto tra VI e XX secolo. Jaca Book, Milano 2011. ISBN 978-88-16-30493-2

Einzelnachweise

  1. ↑ Leben und Wunder des hl. Benedikt  in: Gregor der Große: Vier Bücher Dialoge. Aus dem Lateinischen übersetzt von Joseph Funk. Bibliothek der Kirchenväter, 2. Reihe, Band 3. Kempten, München 1933.
  2. ↑ Peter Müller: Columbans Revolution, 2008, S. 39 ff.
  3. ↑ J. N. Hillgarth: Modes of evangelization of Western Europe in the seventh century, in Proinseas NiChathain und Michael Richter (Herausgeber): "Irland und die Christenheit. Bibelstudien und Mission.", Klett Verlag, 1987, S. 322.
  4. ↑ Arnold Angenendt: Das Frühmittelalter. Die abendländische Christenheit von 400 bis 900, Kohlhammer, 1990, S. 216.
  5. ↑ Friedrich Prinz: Frühes Mönchtum im Frankenreich. Kultur und Gesellschaft in Gallien, den Rheinlanden und Bayern am Beispiel der monastischen Entwicklung (4. - 8. Jh.). Darmstadt 1988. S. 147f.
  6. ↑ WAZ vom 27. Februar 2009
  7. ↑ Benedikt Vallendar: Benediktiner auf der Zuckerinsel In: Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt, Nr.12, 18. März 2012, Seite 15.
  8. ↑ Kloster St. Lioba , die anderen Klöster ebenda

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 30.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Zisterzienserinnen

Zisterzienserinnen sind Nonnen, die einem der beiden Zisterzienserorden angehören. In beiden Ordensgemeinschaften sind der männliche und der weibliche Zweig Teile eines Gesamtordens, dem jeweils ein Generalkapitel und ein Generalabt vorstehen.

Geschichte

Ein erstes Frauenkloster, das mit Cîteaux in Verbindung stand und vermutlich die Lebensweise der Zisterzienser übernahm, wurde 1113 in Frankreich gegründet; weitere Frauenklöster folgten. Anfang des 13. Jahrhunderts gab es bereits über 800 Frauenklöster, die die Gebräuche von Cîteaux befolgten, aber dem Orden nicht inkorporiert waren, da Cîteaux die Aufnahme von Frauenklöstern in den Orden zunächst ablehnte. Erst ab 1228 ist die offizielle Aufnahme durch Quellen zu belegen.

Dennoch gab es weiterhin zahlreiche Klöster, die die Lebensweise der Zisterzienser übernahmen, ohne sich dem Orden formell anzuschließen; bekannte Beispiele dafür sind die Klöster Helfta und Marienfließ. Der Anschluss an einen benediktinischen Orden bedeutete für ein Frauenkloster zumeist einen großen Verlust an Unabhängigkeit, da jedes Frauenkloster dem „Vaterabt“ eines Männerklosters unterstellt wurde, der die Einhaltung der Gebräuche und die wirtschaftlichen Belange des Klosters zu kontrollieren und über die Aufnahme von Schwestern zu entscheiden hatte. Andererseits wurden die Frauenklöster von den Männerklöstern häufig sowohl durch Priester als auch durch Laienbrüder unterstützt.

Die religiöse Frauenbewegung des 13. Jahrhunderts fand in der strengen Abgeschiedenheit der Zisterzienserinnenklöster einen idealen Raum. Ein Zentrum der Mystik dieser Zeit war das Kloster Helfta, „die Krone der deutschen Frauenklöster“, in dem Mechthild von Hackeborn, Gertrud von Helfta und Mechthild von Magdeburg lebten. Diese Abtei wurde nach 457 Jahren am 13. August 1999 von Zisterzienserinnen vor allem der Abtei Seligenthal wiederbesiedelt.

Grundsätzlich gibt es heute zwei große benediktinische Orden, die sich auf die Reform von Cîteaux berufen: Die Zisterzienser allgemeiner Observanz und die Zisterzienser strengerer Observanz, volkstümlich auch Trappisten genannt.

2009 gab es weltweit etwa 900 Zisterzienserinnen in ca. 60 Klöstern.[1] Die Zisterzienserinnen strengerer Observanz zählten in 2009 etwa 1800 Nonnen in 72 Klöstern.[2]

Ernst Günther Krenig: Mittelalterliche Frauenklöster nach den Konstitutionen von Cîteaux. In: Analecta Cisterciensia 10 (1954), S. 2-105.

Einzelnachweise

  1. ↑ Statistik des Zisterzienserordens 2009
  2. ↑ Statistik der Zisterzienserinnen strengerer Observanz für 2009

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 31.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Zisterzienser

Zisterzienser nennen sich die Mönche und Nonnen, die in der Tradition der Gründer des Neuklosters in Cîteaux ein Leben des Gebets, der Lesung und der Arbeit führen wollen. Der Zisterzienserorden entstand durch Reformen aus der Tradition der Benediktinermönche. Die verschiedenen Zweige der Zisterzienser, die sich dem geistlichen Erbe des Mutterklosters Cîteaux verpflichtet wissen, bilden die Familia Cisterciensis. Dazu zählen neben dem Zisterzienserorden (lat. Ordo Cisterciensis, Ordenskürzel: OCist), einem monastischen Orden in der römisch-katholischen Kirche auch der Zisterzienserorden der strengeren Observanz (Trappisten, kurz: OCSO), zwei selbständige Frauenkongregationen und die Gemeinschaft der Laienzisterzienser.

Geschichte

Mutterkloster und Namensgeber der Zisterzienser ist das 1098 von dem Benediktiner Robert von Molesme († 1111) und zwanzig weiteren Mönchen der Abtei Molesme gegründete Kloster Cîteaux (lat.Cistercium, dt. Zisterze).

Ordensgründung

Ein wesentlicher Anlass zur Ordensgründung war im etwa 100 Kilometer entfernten Cluny zu suchen. Diese große und in der ganzen Christenheit berühmte Benediktinerabtei in Burgund hatte im 11. Jahrhundert durch Spenden, Stiftungen und Erbschaften ein großes Vermögen und weite Ländereien erworben. Besonders deutliches Zeichen des Wohlstandes war der 1088 begonnene Bau der damals größten Kirche der Christenheit, die sogar die Alt-Sankt-Peter in Rom an Größe übertraf. Die Innenausstattung mit Fresken war aufwändig. In dieser mächtigen und einflussreichen Abtei (mehrere Päpste gingen aus den Reihen ihrer Mönche hervor) spielte die Liturgie eine herausragende Rolle: stundenlange Gottesdienste und feierliche Prozessionen waren an der Tagesordnung. Durch Prachtentfaltung und Reichtum waren die ursprüngliche Einfachheit der monastischen Lebensweise und das Ideal, von der eigenen Hände Arbeit zu leben, abhanden gekommen.

Vor diesem Hintergrund gab es an verschiedenen Orten das sich im Laufe des 11. Jahrhunderts verstärkende Bemühen, die ursprünglichen Ideale der Benediktsregel wieder zur Geltung zu bringen. In diesem Kontext steht auch die Gründung der Abtei in Molesme im Jahre 1075 durch Robert von Molesme. Allerdings war Robert schon nach kurzer Zeit seine Klostergemeinschaft nicht mehr streng genug, so dass er 1098 mit anderen reformbereiten Mönchen aus Molesme auszog und in einer abseits gelegenen Gegend in Citeaux ein neues Kloster gründete. Die neue Gemeinschaft hatte das Ziel, streng nach der Ordensregel des Benedikt von Nursia (Regula Benedicti) zu leben. Auf dieser Grundlage wollte sie ausschließlich von ihrer eigenen Hände Arbeit leben. Einnahmen aus Verpachtung und Zinsen sowie die Erhebung des Zehnten lehnte sie ab. Abgeschiedenheit von der Welt und Einfachheit der Lebensweise waren Grundideale der Reformgruppe.

Von ihrer Grundintention her wollten Robert und seine Mönche nichts anderes sein als Benediktiner und getreu nach der Regel des hl. Benedikt leben. Jedoch unterschied sich die Lebensweise der Mönche von Cîteaux entscheidend von der anderer Benediktinerklöster, insbesondere der von Cluny. So entstand aus der als Reform innerhalb des Benediktinertums gedachten Neugründung ein neuer Orden mit einer eigenen Liturgie, der gleichzeitig der erste zentralistisch organisierte Mönchsorden des christlichen Abendlandes war.

Robert von Molesme wurde bereits 1099 auf Betreiben seiner früheren Mitbrüder von Papst Urban II. nach Molesme zurückberufen. An seine Stelle als Abt von Cîteaux trat Alberich von Cîteaux, der das Kloster zehn Jahre lang leitete. 1109 löste ihn Stephan Harding ab, der der neuen Gemeinschaft mit seiner Carta Caritatis eine Verfassung gab; am 23. Dezember 1119 wurde diese durch Papst Calixt II. in der Bulle Ad hoc in Apostolicae Sedis bestätigt.[1] Somit ist Stephan Harding der eigentliche Gründer des Zisterzienserordens.

Zu dieser Zeit war die Gemeinschaft zahlenmäßig noch unbedeutend. Die eigentliche Blütezeit Citeaux' begann erst mit dem Eintritt Bernhards, Sohn des Ritters Tescelin le Roux aus Fontaines-lès-Dijon. Bernhard, später als Bernhard von Clairvaux bekannt geworden, trat im Jahr 1112 mit 30 Gefährten dem Konvent bei. Von diesem Zeitpunkt an wuchs die Gemeinschaft rasch, so dass man bald vier Tochterklöster, die sogenannten Primarabteien, gründen konnte: 1113 La Ferté, 1114 Pontigny und 1115 Clairvaux, dessen Abt Bernhard wurde, sowie schließlich im gleichen Jahr Morimond. 1120 wurde mit der Abtei Tart das erste Zisterzienserinnenkloster gegründet. Der Zisterzienserorden war geboren.

Organisation

Organisation des Gesamtordens

Die Zisterzienser waren der erste zentral organisierte Orden der Christenheit. Jede Abtei des Ordens ist grundsätzlich selbständig, jedoch auf die einheitlichen Statuten des Zisterzienserordens verpflichtet. Jede Abtei bleibt gegenüber ihrem Mutterkloster verantwortlich. Die Zisterzienser legten von Anbeginn Wert auf einheitliche Bauten, Bräuche und Tagesabläufe in allen Klöstern des Ordens. Der aus der Carta Caritatis zitierte Satz wurde den Mönchen zum Motto: Una caritate, una regula similibusque vivamus moribus - "Wir wollen in einer Liebe, unter einer Regel und nach einheitlichen Bräuchen leben".[2] Der Abt des Mutterklosters visitiert als Pater Immediat (direkter kirchlicher Vorgesetzter) die Tochtergründungen (Filiationsprinzip). Bis zu ihrer Aufhebung im Zuge der Französischen Revolution wurde die Abtei Cîteaux erste Abtei und daher Mutterkloster des Ordens, von den Äbten der ersten vier Gründungen (den Primarabteien) visitiert. In Cîteaux tagte das Generalkapitel unter dem Vorsitz des Abtes von Cîteaux. Seit der Neuorganisierung des Ordens nach der Französischen Revolution steht ein gewählter Generalabt, der in Rom residiert, an der Spitze des Ordens. Die Belange des Ordens werden auf dem Generalkapitel, an dem alle Äbte und Äbtissinnen des Ordens teilnehmen, geregelt. Das Filiationsprinzip ist spätestens seit dem 16. Jahrhundert durch regional-bestimmte Kongregationen ersetzt worden.

Innere Organisation der einzelnen Konvente

Das zisterziensische Ideal, nicht von den Abgaben abhängiger Bauern, sondern nur von der eigenen Arbeit leben zu wollen, führte zu einer spezifischen internen Organisation der einzelnen Konvente: Die Institution der Konversen oder Laienbrüder entstand; ein zisterziensisches Kloster beherbergte zwei verschiedene, organisatorisch deutlich voneinander getrennte Brüdergemeinschaften: die Gruppe der Chormönche, zu der auch Priester gehörten, und die Gruppe der Laienbrüder.

Die Hauptaufgabe der Chormönche war der Gottesdienst, vor allem das Stundengebet, siebenmal am Tag. Diejenigen der Chormönche, die zu Priestern geweiht wurden, hatten außerdem die Sakramente zu spenden (Messe lesen, Beichte hören usw.). Auf die Chormönche gehen die kulturellen Aktivitäten des Ordens zurück (z. B. schriftstellerische Tätigkeiten oder das Kopieren von Büchern). Aus den Reihen der Chor- und Priestermönche rekrutierte sich das Führungspersonal. Diese Mönche stammten meist aus dem Adel, wie es für das Mittelalter selbstverständlich war. Zwar legte man in der Anfangszeit des Ordens großen Wert darauf, dass auch die Chormönche Handarbeit verrichteten, da ihnen aber aufgrund ihrer eigentlichen Aufgaben dafür nur begrenzte Zeit und Energie zur Verfügung stand, war das für die Aufrechterhaltung der Klosterwirtschaft nicht ausreichend.

Für den Hauptteil der Handarbeit waren deswegen die Laienbrüder zuständig, die, um dies zu ermöglichen, deutlich verringerte Gebetsverpflichtungen hatten. Sie lebten in einem eigenen Flügel des Klosters und hatten in der Kirche ihre eigenen Sitze, abgesondert von den Chormönchen. Auf die Leitung des Ordens hatten sie keinen Einfluss, bei den Beratungen der Mönche im Kapitel waren sie nur Zuhörer. Wer einmal Konverse war, konnte nicht zum Mönch aufsteigen. Für die Anfangszeit des Ordens ist mehrfach belegt, dass auch adelige Männer, begeistert vom Ideal eines demütigen Lebens für Gott, als Laienbrüder in ein Zisterzienserkloster eintraten und dort ein unstandesgemäßes Leben als Landarbeiter führten. Trotzdem stammten vermutlich die meisten Laienbrüder aus niedrigen Gesellschaftsschichten. Ihre Arbeit war für die Zisterzienser unverzichtbar: Sie bebauten das dem Orden gestiftete Land und machten in der Anfangszeit oft große Sumpf- und Waldgebiete urbar. So erarbeiteten sie den Wohlstand des Ordens. Die Tätigkeit der Konversen machte es erforderlich, dass sie zum Teil außerhalb des Klosters in oft weit entfernten Wirtschaftshöfen, die man als Grangie bezeichnet, lebten.

Ausbreitung und Blütezeit

Insbesondere aufgrund des Wirkens von Abt Bernhard von Clairvaux begann der Orden sich sehr rasch in ganz Europa auszubreiten. Durch Predigt, persönliches Beispiel und theoretische Vorgaben zum Klosterbau wurde er zum eigentlichen Ordensvater, so dass die Zisterzienser manchmal als „Bernhardiner“ bezeichnet werden. Ein weiblicher Zweig nennt sich heute „Bernhardinerinnen“.

Der Orden breitete sich auf zwei verschiedene Arten aus: Einerseits wurden neue Konvente an Stellen gegründet, an denen es zuvor keine Klöster gegeben hatte, andererseits schlossen sich zahlreich bereits bestehende Abteien dem Orden an. Am Ende der dynamischen Expansionsperiode, also um 1300, war der Orden in allen wichtigen Ländern Europas vertreten und zählte insgesamt ca. 700 Niederlassungen.

Entwicklung in Frankreich

Geographisches Zentrum des Ordens war Frankreich, auch wenn das Übergewicht der französischen Klöster ab etwa der Mitte des 12. Jahrhunderts abnahm (um 1153, also beim Tod Bernhards von Clairvaux, lagen noch 180 von 350 Klöstern in Frankreich, um 1300 nur noch ca. 240-250 von 700). Die dynamische Entwicklung in Frankreich wurde u. a. durch die Unterstützung höchster kirchlicher und politischer Kreise ermöglicht, die besonders durch das Wirken Bernhards von Clairvaux vermittelt wurde. Die Könige von Frankreich, die Herzöge von Burgund, die Grafen der Champagne und viele andere Adelige förderten den Orden und seine Niederlassungen mit umfangreichen Stiftungen. Neben dem Ursprungskloster und den vier Primarabteien sind als bedeutende französische Zisterzen u. a. Fontenay (Abtei), Troisfontaines, Longpont, Ourscamp, Hautecombe zu nennen.

Entwicklung in den Niederlanden

Auch auf dem Gebiet der heutigen Niederlande und Belgiens entwickelte sich der Orden rasch. In den 30er Jahren des 12. Jahrhunderts wurden mit Orval (1132), Vaucelles (1132) und Ter Duinen / Dünenabtei (1138) die ersten drei Abteien gegründet, denen während des 12. und 13. Jahrhunderts noch viele weitere folgten. Auch zahlreiche Frauengemeinschaften suchten seelsorgerliche Betreuung bei den Zisterziensern und bemühten sich um den offiziellen Anschluss an den Orden. Ab 1182 zeigten sich die Mönche mit der Inkorporierung des Frauenklosters Herkenrode bereit, dieser Aufgabe nachzukommen. Die Zisterzienserinnenkonvente der Niederlande haben zahlreiche geistig bedeutende Persönlichkeiten hervorgebracht, so zum Beispiel die Mystikerinnen Ida von Nivelles, Lutgard von Tongern und Beatrijs von Nazareth. Die Zisterzienser waren bald aufgrund ihrer effektiven Wirtschaftsweise ein bedeutender Faktor für die Region. Zum Teil setzten sie ihre große Kapitalkraft für den Landesausbau ein, etwa durch größere Eindeichungsmaßnahmen. Hier ist z. B. Ter Duinen / Dünenabtei zu nennen, ein Kloster, das nicht nur größere Einpolderungsmaßnahmen durchführte, sondern dessen Äbte auch mehrfach als Ratgeber der Grafen von Flandern auftraten.

Entwicklung in Deutschland

Insgesamt entstanden 91 Männerklöster auf dem Gebiet des späteren Deutschland. Das erste deutsche Zisterzienserkloster war das 1123 gegründete Kloster Kamp; im Jahre 1127 folgte Kloster Ebrach und kurz darauf Kloster Walkenried. Zwar war der Orden erst ab 1190 dazu bereit, auch offiziell Frauenklöster in den Orden zu inkorporieren, trotzdem entstanden schon im 12. Jahrhundert in Deutschland insgesamt 15 weibliche Konvente. Im 13. Jahrhundert kam es sogar zu einer Art Gründungsboom: Zwischen 1200 und 1250 entstanden ca. 160 Frauenklöster im deutschen Sprachraum.

Die männlichen Zisterzienser erlangten im 12. und 13. Jahrhundert durch ihre Kolonisationstätigkeit, besonders im Raum östlich der Elbe, hervorragende Bedeutung. Hier sind u. a. die Zisterzen Sittichenbach, Doberan, Lehnin, Pforta, für Schlesien Kloster Leubus, für Pommerellen Kloster Pelplin und für den böhmischen Bereich Kloster Waldsassen zu nennen. Diese Klöster wurden von den jeweiligen regionalen adeligen Herren unter anderem mit dem Ziel unterstützt, über die Missionierung der in diesen Gebieten lebenden, zum Teil noch „heidnischen“ Slawen und über die wirtschaftliche Leistungskraft der Mönche das Land zu konsolidieren und schrittweise auszudehnen. Im Sinne ihrer Selbstverpflichtung zu einem entbehrungsreichen, asketischen und gottgefälligen Leben fanden die Zisterzienser hier ein geradezu ideales „jungfräuliches“ kulturelles und landschaftliches Gebiet vor. Sie schufen landwirtschaftliche Musterbetriebe, förderten Obst- und Weinbau, Pferde-und Fischzucht, Bergbau sowie den Wollhandel und trugen auch zur Verbreitung der hochmittelalterlicher Kultur bei. Der gotische Baustil, anfangs nur zögernd übernommen, fand nicht zuletzt durch diesen Orden auch in Deutschland Verbreitung (so etwa im Kloster Chorin). Wie alle Mönche widmeten sie sich der Vervielfältigung von liturgischen und theologischen Handschriften. Einige Klöster, wie beispielsweise die Abtei Himmerod, verfügten gegen Ende des Mittelalters über große und wertvolle Bibliotheken.

In der Mystikbewegung erlangten drei deutsche Zisterzienserinnen große Bedeutung: Mechthild von Magdeburg, Mechthild von Hackeborn und Gertrud von Helfta, die alle der Abtei Helfta angehörten.

Entwicklung in Österreich

Das Stift Rein wurde 1129 durch Markgraf Leopold den Starken gegründet und von Kloster Ebrach aus besiedelt. Es ist das weltweit älteste, noch bestehende Zisterzienserkloster. Die Gründung des Klosters Heiligenkreuz erfolgte 1133 vom Mutterkloster Morimond in Burgund. Weitere Neugründungen waren u. a. 1138 das Stift Zwettl, 1142 Stift Viktring, 1202 das Stift Lilienfeld, 1263 das Kloster Goldenkron und 1273 das Stift Stams.

Entwicklung in Spanien und Portugal

Die Zisterzienser entwickelten sich auf der iberischen Halbinsel im Kontext der Reconquista, also der Wiedereroberung der seit Jahrhunderte von den muslimischen Mauren beherrschten Gebiete. Der Orden trug zum einen zur Besiedelung und wirtschaftlichen Erschließung der neu gewonnenen Gebiete bei und inspirierte zum anderen die hispanischen Ritterorden, die unmittelbar an der Eroberung beteiligt waren. Dabei wurde er von den Königshäusern Kastiliens, Aragóns und Portugals protegiert. Die ersten Zisterzen wurden zwischen 1140 und 1142 gegründet. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts gab es mehr als 40 von ihnen. Der militärische Orden von Calatrava entstand unter Mitwirkung der Zisterzienser und wurde ihnen 1187 offiziell angeschlossen. Auch die Ritterorden von Alcántara und Avis sowie der Orden der Christusritter orientierten sich in ihrem religiösen Leben an ihnen.

Stagnation, Krise und Reformbemühungen im Spätmittelalter

Ende des 13. Jahrhunderts begannen sich die Zisterzienser von ihren Gründungsidealen zu entfernen. Die effiziente Wirtschaftsweise hatte die einzelnen Klöster reich gemacht, gleichzeitig traten nicht mehr genug Laienbrüder (Konversen) in die Klöster ein, u. a. weil junge Männer aus nicht-adeligen Familien sich in dieser Zeit eher den neu aufkommenden Bettelorden, vor allem den Franziskanern und Dominikanern, anschlossen. Aufgrund dieser Entwicklung konnten die umfangreichen Ländereien nicht länger in Eigenarbeit bewirtschaftet werden. Daher begannen die Zisterzienser, von den Abgaben abhängiger Pachtbauern zu leben, wie es die Benediktiner schon lange getan hatten. Der Wohlstand der Konvente führte in vielen Fällen zu einer Aufweichung der asketischen Lebensführung, der Lebensstil mancher Gemeinschaften wurde aufwendig.

Die Ausbreitung der Bettelorden führte zu einer Stagnation in der Ausbreitung des Zisterzienserordens. Trotzdem blieb die Zahl der Klöster groß. So gab es Mitte des 13. Jahrhunderts 647 Zisterzienserklöster; 1675 gehörten 724 Klöster dem Orden an [3].

Ab 1425 schlossen sich wegen der weiten geographischen Ausbreitung des Ordens und der damit verbundenen Schwierigkeit einer zentralen Führung Zisterzienserklöster nach dem Vorbild der Benediktiner zu Kongregationen zusammen.

Neuzeit

In Deutschland wurden in der Reformationszeit viele Zisterzienserklöster in den evangelischen Gebieten geschlossen und die Kirchen zu Pfarrkirchen umgewandelt. Dennoch wurden einige Klöster in neuer Form, beispielsweise als Predigerseminar erhalten. So besteht bis heute das Kloster Loccum, das einen Abt hat und in dem jeden Tag seit 1600 eine Hore gebetet wird. Ein anderes Beispiel ist das im Jahre 1135 durch Graf Siegfried IV. von Boyneburg gegründete Kloster Amelungsborn. Amelungsborn wurde nicht aufgehoben, als Abt und Konvent das Augsburger Bekenntnis annahmen. 1655 erließ der Herzog eine neue Klosterordnung und bestellte den in Holzminden neu eingesetzten Generalsuperintendenten zum Abt des Klosters. 1760 wurde die Klosterschule nach Holzminden verlegt und mit der dortigen Stadtschule vereinigt. Um 1810 endet jeder korporative Zusammenhalt, obgleich das Amt des Abtes im 19. Jh. weiter bestehen blieb. Als 1875 die schulischen Aufgaben des Klosters durch die Verstaatlichung der Schule endet, bestand das Abtsamt noch als Ehrentitel für die hohe braunschweigische Geistlichkeit fort. Die evangelischen Zisterzienser-Konvente haben sich in der Gemeinschaft der evangelischen Zisterzienser-Erben  zusammengeschlossen und übernehmen die Pflege des religiös-kulturellen Erbes der

Zisterzienser auf evangelischer Seite.

Katholischerseits kamen nach dem Konzil von Trient (1545-1563) im Zisterzienserorden Reformbestrebungen zur Erneuerung des Ordenslebens auf. Im 17. Jahrhundert stand Abt Armand Jean Le Bouthillier de Rancé einer Reform des Klosters La Trappe vor, aus der die Zisterzienser der strengeren Observanz (später Trappisten genannt) hervorgingen.

Im Zuge der Französischen Revolution wurde Cîteaux, die Mutterabtei des Zisterzienserordens, aufgehoben und die Mönche vertrieben. Dadurch brach die zentrale Führung des Ordens zusammen, da das Generalkapitel, das bisher in Cîteaux getagt hatte, nicht mehr dort stattfinden konnte. Auf die letzte Tagung des Generalkapitels vor der Revolution im Jahr 1786 folgte die nächste Tagung 1869 in Rom.

1892 trennten sich die Trappisten auch organisatorisch offiziell von den übrigen Zisterziensern.[4] Seitdem sind die Zisterzienser in zwei selbständige Orden gespalten, mit je eigenem Generalabt und Generalkapitel.

Im 20. Jahrhundert erlangte der Zisterzienserorden besonders durch schulische Tätigkeit größere Bedeutung. Daneben begann eine, wenn auch beschränkte, Missionstätigkeit in Südamerika. Der Zisterzienserorden strengerer Observanz konnte im 20. Jahrhundert zahlreiche Neugründungen in Nordamerika, Südamerika, in Afrika und Australien ins Leben rufen, die sich teilweise zu blühenden Zentren des monastischen Lebens entwickelt haben.

Nach dem Stand vom 1. September 2005 gehören dem Zisterzienserorden (ohne Trappisten/OCSO) 1499 Mönche, davon 696 Priester und 883 Nonnen an.[5]

Relativ neu ist die Lebensform des Zisterzienseroblaten und Laienzisterziensers. Zisterzienseroblaten (Zisterzienser-Säkularoblaten) binden sich durch ein öffentliches Versprechen an ein Zisterzienserkloster und leben außerhalb des Klosters nach der Regel des heiligen Benedikt und entsprechend dem zisterziensischen Geiste. Auch Laienzisterzienser leben in der Welt das zisterziensische Charisma in Verbindung mit einem Zisterzienser- oder Trappistenkloster.

Das geistliche Leben der Zisterzienser

Die Zisterzienser sind ein kontemplativer Orden. Sie führen ein äußerlich zweckfreies Leben, um frei zu sein für ihre Suche nach Gott. Kernmerkmale der Zisterzienserspiritualität sind ein beständiges Leben in der Klausur (stabilitas loci), die Verbindung von weltabgeschiedenem Leben und zugleich Gemeinschaftsleben innerhalb des Klosters, die Pflege einer einfachen und strengen Lebensweise, Hochschätzung der Handarbeit sowie eine kontemplative Innerlichkeit, die sich sowohl in gemeinschaftlichem Chorgebet und privatem meditativen und betrachtenden Gebet niederschlägt. Einen besonderen Stellenwert im Zisterzienserleben nimmt die Marienverehrung ein.

Die Zisterziensermönche kleiden sich in eine weiße oder graue Tunika und ein schwarzes Skapulier mit Gürtel oder Zingulum. Das liturgische Mönchsgewand, eine weiße Kukulle, wird zu Gottesdiensten über dem Alltagsgewand getragen.

Aufnahme und Ausbildung

In ein Zisterzienserkloster eintreten kann jeder Erwachsene, der geistig und körperlich dazu geeignet und bereit ist, sich ganz auf ein Leben mit Gott einzulassen und „wahrhaft Gott zu suchen“, wie es Benedikt von Nursia in seiner Regel verlangt. Wer eintreten möchte, besucht das Kloster zunächst als Gast. Nach dieser ersten Kennenlernphase folgt die Kandidatur. Diese dient zur Prüfung, ob der Kandidat für das Zisterzienserleben geeignet ist. Anfangs verbringt der Kandidat einige Wochen in der Klausur der Mönche und erhält so Einblick in das Leben in der Gemeinschaft. Die Kandidatur kann unterschiedlich lang dauern.

Nach der Kandidatur folgt das Postulat, das in der Regel mehrere Monate dauert. Der Postulant nimmt am Leben im Kloster teil und übernimmt kleinere Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft.

An das Postulat schließt das Noviziat an, das mindestens ein Jahr dauert. Das Noviziat beginnt mit der Einkleidung. Hierbei wird dem Postulanten die Ordenstracht (Habit) überreicht und er bekommt einen Ordensnamen. Mit der Einkleidung wird der Novize fest in das Ordensleben integriert, er übernimmt eigenständige Aufgaben, ist aber noch Lernender, erhält also Unterricht, etwa über die Spiritualität des Ordens, dessen Organisation und Geschichte.

Postulant und Novize sind noch nicht an den Orden gebunden und können das Kloster jederzeit wieder verlassen. Nach dem Noviziat kann der Novize nach Zulassung durch den Oberen und den Konvent die zeitliche Profess ablegen und sich damit auf drei Jahre an den Orden binden.

Eine dauernde Bindung an den Orden geht der Novize erst ein, wenn er drei (Normalfall) bis maximal neun Jahre nach der zeitlichen die feierliche Profess ablegt. Hierbei gelobt er „klösterlichen Lebenswandel, Beständigkeit und Gehorsam“ bis zum Ende seines Lebens, wie es in der Benediktsregel vorgeschrieben ist. Darin impliziert sind materielle Anspruchslosigkeit und die ehelose Keuschheit. Mit der feierlichen Profess bindet sich der Mönch für immer an ein bestimmtes Kloster (stabilitas loci).

Auf Wunsch kann ein Mönch eine weitere Ausbildung machen. Für Abiturienten besteht die Möglichkeit, Theologie zu studieren und sich auf die Weiheämter vorzubereiten. Im deutschsprachigen Raum geschieht dies üblicherweise auf der Ordenshochschule im Stift Heiligenkreuz bei Wien.

Arbeit

Die Zisterzienser leben und arbeiten nicht nur hinter ihren Klostermauern, sondern auch im sozialen und kulturellen Bereich. Viele Klöster betreiben neben ihren eigenen Werkstätten Schulen oder haben die Seelsorge in einzelnen Gemeinden übernommen.

Tagesablauf

Der Tagesablauf ist geprägt von den Gebetszeiten des Stundengebets der Kirche: Vigil, Laudes, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet (Regula Benedicti, 16). Die erste Gebetszeit findet in den frühen Morgenstunden, meist zwischen 4 Uhr und 6 Uhr statt, die letzte nach Sonnenuntergang. Zentral ist die tägliche Feier der Heiligen Messe. Durch den Gottesdienst, dem nach Benedikt nichts vorgezogen werden soll, wird der Tag der Mönche in Lesung und Arbeit gegliedert. Nach der letzten Gebetszeit beginnt für die Mönche das sogenannte große Stillschweigen und die Nachtruhe, die bis zur ersten Gebetszeit des nächsten Tages dauert.

Anlage der Klöster

Der Name der Klöster der Zisterzienser als Cistercen oder Zisterzen wird von dem lateinischen Namen Cistercium des Mutterklosters Cîteaux abgeleitet und bürgert sich später im Sprachgebrauch des Ordens als Zisterzen ein.

Architektur der Zisterzienser

1098 gründet der Benediktinerabt Robert von Molesme das Kloster Cîteaux. Er nennt es „Novum Monasterium“, neues Kloster. Dieser Name ist Programm: Robert will eine Klosterreform, die die Benediktsregel besonders streng auslegt. Die ersten Äbte von Cîteaux bestimmten den Kurs, auf den sich das Novum Monasterium begeben sollte und brachten Neuerungen ein, die den Zisterzienserorden noch heute charakterisieren. In Cîteaux wird Augenmerk auf Einfachheit gelegt, was bewusst gegen die Prachtentfaltung in cluniazensischen Klöstern gerichtet war. Es gibt keine kostbare Ausstattung, kein wertvolles Kirchengerät und keinen Bauschmuck. Nichts soll die Mönche von der Liturgie ablenken. Die Räume des Klosters sind ganzjährig weitgehend unbeheizt.

Einfachheit und Funktionalität sind Kriterien, die die mittelalterlichen Klosterbauten der Zisterzienser ebenso kennzeichnen wie monumentale Größe und ästhetische Raumwirkung. Andererseits erfahren selbst Durchgänge oder Küchen in vielen Zisterzienserklöstern eine monumentale Gestaltung, die weit über ihre Funktionalität hinausgeht. Die Architektur der Zisterzienserklöster entwickelt Bernhard von Clairvaux (etwa 1090–1153). Im Inneren wurde auf Ornamentierung und Bauschmuck weitgehend verzichtet. Daher üben die Klöster des 12. und 13. Jahrhunderts eine starke Wirkung auf den Betrachter aus. Die Bauregeln sahen außerdem für die Klosterkirche einen turm- und kryptenlosen Bau mit flach abschließendem Chor (keine Apsis) vor. Die Kirchen wurde als Basilika mit höherem Mittelschiff und niedrigen Seitenschiffen errichtet. Hinzu kommt bei nicht wenigen Bauten eine offene Vorhalle, angegliedert an die Westfront (Maulbronn). Bernhard verbietet das Anbringen von Skulpturen, Bildern und Schmuckformen. In der Abteikirche von Fontenay ist der Chor so gebildet, dass das an die Vierung anschließende Chorquadrat von schmalen rechteckigen Kapellen für Einzelandachten und Bußübungen flankiert wird. Am Ende des 12. Jahrhunderts kamen Kapellen hinzu, die sich um einen rechtwinklig um das Chorquadrat geführten Umgang gruppieren. Unter dem Eindruck der großen Umgangschöre wird das Chorquadrat mit einer polygonalen Apsis abgeschlossen und auch der Umgang entsprechend gestaltet. Die Kapellen behalten ihren rechteckigen Grundriss und wirken wie voneinander isolierte Joche eines äußeren Umgangs (Abteikirche in Clairvaux). Im Lauf des 13. Jahrhunderts erhielten auch die Kapellen einen polygonalen Abschluss (Royaumont, Altenberg), so dass man den Grundriss einer Zisterzienserkirche kaum noch von dem einer anderen Abtei- oder Domkirche unterscheiden kann. Im Innern entsteht durch Festhalten an schlichten Rundstützen und sparsame Verwendung von Profilen und Schmuckmotiven der Eindruck großer Schlichtheit. Auch die Fenster sollten so einfach wie möglich gehalten werden. So setzte sich bald die Grisailletechnik durch: Es wurden Grausilbergläser eingesetzt, deren einzelne Glasfelder durch dunkles Blei zusammengefügt wurden; die Konturen der grauen Glasfelder wurden durch den Auftrag schwarzer Farbe hinzugefügt.

In der Zeit Bernhards von Clairvaux entsteht ein Standardtypus für die Klöster, an dem viele Neugründungen sich orientieren. So kommt es, dass vor allem die frühen Neugründungen oftmals einen ähnlichen Grundriss aufweisen (sog. "bernhardinischer Plan").[6] Schon in der Frühzeit des Ordens wurden Prinzipien für die Lage der Klöster festgelegt: Alle Zisterzen sollen an Orten weit entfernt von menschlichem Verkehr gegründet werden. Daraus resultiert die bis heute charakteristische Lage der frühen Klöster in bewaldeten Tälern fernab der großen Städte und bedeutenden Handelsrouten. Zisterzienserklöster auf Bergen oder Höhenzügen sind daher selten und vielfach nur dadurch begründet, dass ein bereits bestehendes Kloster von den Zisterziensern übernommen wurde (Wörschweiler).

In dieser strengen Form wurden die Regeln allerdings nur in der Frühzeit des Ordens angewandt (Fontenay ist ein Beispiel), ab 1150 jedoch immer mehr aufgeweicht.

Generaläbte der Zisterzienser OCist

Vor der Französischen Revolution war der Abt von Cîteaux der Generalabt des Ordens.[7]

  1. Raimondo Giovannini, 1814–1820
  2. Sisto Benigni, 1820–1825
  3. Giuseppe Fontana, 1825 († 21. Januar 1826)
  4. Venceslao Nasini, 1826–1830
  5. Sisto Benigni, 1830–1835 (zweite Amtszeit)
  6. Nivardo Tasini, 1835–1845
  7. Livio Fabretti, 1845–1850
  8. Tommaso Mossi (San Bernardo alle Terme), 1850–1853
  9. Angelo Geniani (Cortemilia), 1853–1856
  10. Teobaldo Cesari (San Bernardo alle Terme), 1856–1879
  11. Gregorio Bartolini, 1880–1890
  12. Leopold Wackarž (Hohenfurth), 1891–1900
  13. Amadeus de Bie Abtei St. Bernhard (Bornem), 1900–1920
  14. Kassian Haid (Mehrerau) 1920–1927
  15. Franziskus Janssens (Achel, dann Notre-Dame de Pont-Colbert), 1927–1936
  16. Edmondo Bernardini (Santa Croce in Gerusalemme), 1937–1950
  17. Matthäus Quatember (Hohenfurth), 1950–1953
  18. Sighard Kleiner (Hauterive), 1953–1985
  19. Polikárp Zakar (Zirc), 1985–1995
  20. Maurus Esteva Alsina (Poblet), 1995-2010
  21. Mauro-Giuseppe Lepori (Hauterive), seit 2010

Generaläbte der Zisterzienser von der strengeren Observanz OCSO ["Trappisten"]

  • 1. Sébastien Wyart (Mont-des-Cats/Sept-Fons), 1892–1904
  • 2. Augustin Marre (Igny), 1904–1922
  • 3. Jean-Baptiste Ollitraut de Kéryvallan (Melleray), 1922–1929
  • 4. Herman-Joseph Smets (Westmalle), 1929–1943
  • 5. Dominique Nogues (Timadeuc), Vicarius (Sedisvakanz) ab 1943, 1946–1951
  • 6. Gabriel Sortais (Bellefontaine), 1951–1963
  • 7. Ignace Gillet (Dombes/Aiguebelle), 1964–1974
  • 8. Ambrose Southey (Mount St Bernard), 1974–1990
  • 9. Bernardo Olivera (Azul), 1990–2008
  • 10. Eamon Fitzgerald (Mount Melleray), seit September 2008 [8]

Generalprokuratoren der Zisterzienser[9]

  • Ferdinando Ughelli, 1637–
  • Alano Bagattì (Congregatio S. Bernardi in Italia), 1789-1798
  • Raimondo Giovannini, 1798-1801 (wurde Abtpräses der Congregatio S. Bernardo in Italia, und 1815 deren Generalabt)
  • Colombino Fatteschi, 1801-1805
  • Sisto Benigni, 1805-1820 (wurde Abtpräses)
  • Malachia Leoni, 1820-1825
  • Venceslao Nasini, 1825 (wurde im selben Jahr Abtpräses)
  • Paolo Pancaldi, 1826-1833
  • Nivardo Passini, 1833-1835
  • Urbano Poggiarelli, 1835-1840
  • Girolamo Bottino, 1840–1845
  • Alberico Amatori, 1845-1847
  • Tommaso Mossi, 1847-1850
  • Teobaldo Cesari, 1850-1856 (wurde Abtpräses)
  • Venceslao Marchini, 1856-1860
  • Girolamo Bottino, 1860-1871
  • Heinricus Smeulders (Bornem), 1871–1892
  • Bernardo Dell'Uomo (S. Bernardo), 1892
  • Mauro Tinti (Congregatio S. Bernardi), 1892–1900
  • Placido Magnanensi (Congregatio S. Bernardi), 1900–1910
  • Ernö (Sándor) Szeghy (Zirc), 1910–1917
  • Raimondo Bazzichi (Santa Croce in Gerusalemme), 1920–1934
  • Matthäus Quatember (Hohenfurth), 1934–1950
  • Sighard Kleiner (Hauterive), 1950–1953
  • Gregorio Battista (Trisulti), 1953–1995
  • Meinrad Tomann (Heiligenkreuz), seit 1995

Bekannte Zisterzienser

  • Hl. Bernhard von Clairvaux (1090–1153), Abt, Schriftsteller, Mystiker. Er ist der berühmteste Zisterzienser und zählt zusammen mit seinem Freund Wilhelm von Saint-Thierry, dem Engländer Aelred von Rievaulx und dem Belgier Guerric von Igny zu den vier Evangelisten von Cîteaux
  • Robert, Alberich, und Stephan sind die Gründeräbte der Zisterzienser und sind für die Anfänge der Bewegung maßgebend
  • Sel. Otto von Freising (1112–1158), Geschichtsschreiber
  • Alanus ab Insulis, auch Alan de Lille oder Alanus de Insulis genannt, (1120–1202), Scholastiker
  • Eugen III. († 8. Juli 1153), Papst von 1145 bis 1153
  • Lucius III. (†1185), Papst von 1181 bis 1185
  • Caesarius von Heisterbach (um 1180–1240), Chronist und Erzähler
  • Arnulf von Löwen (um 1200-1250), Abt, Verfasser der dem hl. Bernhard zugeschriebenen rhythmica oratio (Vorlage für O Haupt voll Blut und Wunden)
  • Hl. Mechthild von Magdeburg (1207–1282), Mystikerin
  • Hl. Mechthild von Hackeborn (1231–1291), Mystikerin
  • Hl. Gertrud von Helfta (1256–1302), Mystikerin
  • Johann von Viktring (1270–1347), Geschichtsschreiber
  • Katharina von Bora (1499-1552), später die Ehefrau Martin Luthers.
  • Angélique Arnauld (1591-1661), Äbtissin von Port-Royal
  • Armand Jean Le Bouthillier de Rancé (1626–1700), Reformant des Zisterzienserklosters La Trappe
  • Thomas Merton (Trappist) (1915–1968), Mystiker
  • Bestehende und ehemalige Zisterzienserklöster
  • Eine Liste der weltweit bestehenden und ehemaligen Zisterzienserklöster ist zu finden unter: Liste der Zisterzienserklöster.

Literatur

  • Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser, Lukas Verlag, Berlin 1996ff. (wissenschaftliche Studienreihe mit derzeit ca. 25 Bänden; DNB-Datensatz )
  • Immo Eberl: Die Zisterzienser. Geschichte eines europäischen Ordens. Thorbecke, Stuttgart 2002, ISBN 3-7995-0103-7.
  • Stephanie Haarländer: Die Zisterzienser. Kohlhammer, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-17-018372-8.
  • Stephanie Hauschild: Das Paradies auf Erden. Die Gärten der Zisterzienser. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-3530-4.
  • Terryl N. Kinder: Die Welt der Zisterzienser. Schnell & Steiner, Regensburg 1997, ISBN 3-79541-297-8.
  • Ulrich Knefelkamp (Hrsg.): Zisterzienser. Norm, Kultur, Reform - 900 Jahre Zisterzienser. Springer, Berlin 2001, ISBN 3-5406-4816-X.
  • Emile Brouette, Anselme Dimier und Eugène Manning (Hrsg.), Dictionaire des auteurs cisterciens, Rochefort 1975-1979 (La documentation cistercienne 16).
  • Jean-Francois Leroux-Dhuys, Henri Gaud [Fotogr.], Ulrike Bischoff [Übers.]: Die Zisterzienser. Geschichte und Architektur. Könemann, Köln 1998, ISBN 3-89508-893-5.
  • Ekkehard Meffert, Die Zisterzienser und Bernhard von Clairvaux – Ihre spirituellen Impulse und die Verchristlichung der Erde Europas, mit einer Würdigung des 3. Abtes von Citeaux Stephan Harding, dem Schöpfer der Ordensverfassung "Carta Caritatis", Stuttgart 2010
  • S. M. Deutsch: Cistercienser. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 4, Hinrichs, Leipzig 1898, S. 116–127.
  • Bernhard Nagel: Die Eigenarbeit der Zisterzienser. Von der religiösen Askese zur wirtschaftlichen Effizienz. Metropolis, Marburg 2006. ISBN 3-89518-549-3 )
  • Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Hrsg.: Kaspar Elm, Peter Joerißen und Hermann Josef Roth (= Schriften d. Rhein. Museumsamtes, Nr. 10), Bonn 1980, ISBN 3-7927-0557-5
  • Dißelbeck-Tewes, Elke: Frauen in der Kirche. Das Leben der Frauen in den mittelalterlichen Zisterzienserklöstern Fürstenberg, Graefenthal und Schledenhorst (zugl. Diss. Bochum 1988/89), Köln,1989

Zur Architektur

  • Matthias Untermann: Forma Ordinis. Die mittelalterliche Baukunst der Zisterzienser (= Kunstwissenschaftliche Studien 89). Deutscher Kunstverlag, München, Berlin 2001, ISBN 978-3-422-06309-9.
  • Gereon Christoph, Maria Becking: Zisterzienserklöster in Europa. Kartensammlung. Berlin: Lukas 2000.
  • Jean-Francois Leroux-Dhuys: Die Zisterzienser. Geschichte und Architektur. Könemann, Köln 1998.
  • Bernard Peugniez: Routier Cistercien. Abbayes et sites. Éditions Gaud, Moisenay 2001.
  • Peter Pfister: Klosterführer aller Zisterzienserklöster im deutschsprachigen Raum. Éditions du Signe, Strasbourg 1998.
  • Julie Roux: Les Cisterciens. In Situ. Thèmes. Vic-en-Bigorre: MSM 1998.

Einzelnachweise

  1. ↑ Ausschnitt aus Florent Cygler: Das Generalkapitel im hohen Mittelalter: Cisterzienser, Prämonstratenser...
  2. ↑ CCPrior II,2. Hildegard Brem und Alberich Altermatt, Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux, (Turnhout 1998), S. 102.
  3. ↑ Christian Schütz, Philippa Rath (Hrsg.): Der Benediktinerorden: Gott suchen in Gebet und Arbeit. Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag, 3. Aufl. 2003, S. 188.
  4. ↑ M. Stark: Die Trennung der »Observantia Strictior« vom Zisterzienserorden (1880-1892). Geschichte und Dokumente, in: Analecta Cisterciensia 48 (1992), S. 105-310
  5. ↑ http://www.xxx
  6. ↑ Karl Heinz Esser, Über den Kirchenbau des hl. Bernhard von Clairvaux. Eine kunstwissenschaftliche Untersuchung aufgrund der Ausgrabung der romanischen Abteikirche Himmerod, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 5 (1953), S. 195-222; Kritik: Carsten Fleischhauer: Eine mittelalterliche Präfiguration der europäischen Einigungsidee? Die Erforschung der Zisterzienserarchitektur im westlichen Nachkriegsdeutschland, in: Nikola Doll, Ruth Heftrig, Olaf Peters und Ulrich Rehm (Hrsg.), Kunstgeschichte nach 1945. Kontinuität und Neubeginn in Deutschland, Köln/Weimar/Wien 2006, S. 77-87
  7. ↑ Polykarp Zakar: Regelungen zur Ausübung der Rechte des Abtes von Cîteaux nach der Französischen Revolution (1790 1900), in: Analecta Cisterciensia 23 (1967), S. 226-294.
  8. ↑ The Irish Times: “Mount Melleray abbot named as Cistercian head” , 9. September 2008
  9. ↑ Polykarp Zakar, Procuratori Generali dopo la Rivoluzione Francese, in: Archivium Curiae Generalis Ordinis Cisterciensis, Rom. Gregorio Battista: Il Procuratore Generale dell´Ordine Cistercense e la separazione dei Cistercensi riformati (1890-1892), in: Analecta Cisterciensia 34 (1978), S. 330-345.

    xxx – Entsprechend unserer Statuten werden uns unbekannte Webadressen nicht veröffentlicht .Für eine weiterführende Recherche gehen Sie bitte auf die entsprechende Wikipediaseite. Mehr Informationen lesen Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 31.05. 2012 aus dem Internet abgerufen.

Home  u~m~d~h~T

 

Diese Seite als PDF-Download

 

 

 

 

Zurück zur Themenseite “u~m~d~h~T~Grömitz”